Identitätsdiebstahl: Wer haftet im Schadensfall?

Identitätsdiebstahl: Wer haftet, wenn plötzlich hohe Rechnungen, Mahnungen oder sogar Inkassoschreiben im Briefkasten liegen – für Verträge oder Bestellungen, die du nie abgeschlossen hast? Immer wieder berichten Betroffene von betrügerischen Online-Bestellungen, Kreditaufnahmen oder Mobilfunkverträgen auf ihren Namen. Die Folgen eines Identitätsmissbrauchs können verheerend sein: finanzielle Belastungen, negative Schufa-Einträge und ein langwieriger Rechtsstreit mit Firmen, Banken oder Anbieter:innen. Wer trägt am Ende die Verantwortung für den entstandenen Schaden? Und wie schützt man sich am besten? Erfahre mehr in diesem Artikel. 

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Als Opfer von Identitätsdiebstahl haftest du grundsätzlich nicht für finanzielle Schäden, solange du selbst keine grobe Fahrlässigkeit begangen hast. Das bedeutet: Wenn du deine Daten sorgfältig geschützt hast, musst du in der Regel nicht für Bestellungen, Verträge oder Abbuchungen auf deinen Namen zahlen.
✅ Bei Online-Käufen, die eine dritte Person unter deinem Namen tätigt, kommt kein gültiger Vertrag zustande, denn du hast niemals zugestimmt. Trotzdem musst du aktiv widersprechen, die Händler:innen informieren und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten, um dich rechtlich zu schützen.
✅ Wenn unter deinem Namen Verträge abgeschlossen wurden (etwa für Mobilfunk, Kredite oder Versicherungen), bist du ebenfalls nicht verpflichtet zu zahlen. Du musst jedoch belegen, dass du selbst nichts mit dem Vorgang zu tun hattest. Eine Anzeige bei der Polizei sowie eine schriftliche Mitteilung an das Unternehmen sind ein Muss.
✅ Du bist verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden einzudämmen. Dazu gehört die sofortige Information an Shops, Banken und Auskunfteien sowie das Sammeln von Beweisen wie Mahnschreiben, Kontoauszüge oder Emails. Auch die Schufa solltest du informieren, falls ein falscher Eintrag gegen dich besteht.
✅ Erhältst du ein Inkassoschreiben oder einen gerichtlichen Mahnbescheid, kannst du schriftlich (und nur fristgerecht) widersprechen. Andernfalls kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Professionelle Hilfe durch Verbraucherzentralen oder eine Anwaltskanzlei ist ratsam, wenn die Situation unübersichtlich wird.

Identitätsdiebstahl: Wer haftet bei finanziellen Schäden?

Wenn jemand deine persönlichen Daten stiehlt und damit Geld ausgibt oder Verträge abschließt, stellt sich sofort die Frage: Was passiert bei Identitätsdiebstahl: Wer haftet, wenn eine fremde Person in deinem Namen finanzielle Schäden verursacht? Diese Frage taucht vor allem dann auf, wenn plötzlich Rechnungen, Mahnungen oder Kontoabbuchungen auftauchen, von denen du nichts weißt. Grundsätzlich gilt: Bist du Opfer von Identitätsdiebstahl, musst du im Normalfall nicht für die daraus entstehenden finanziellen Schäden haften – vorausgesetzt, du hast nicht grob fahrlässig gehandelt.

Ein wichtiges Prinzip im deutschen Zivilrecht ist, dass niemand für etwas haften muss, das er nicht zu verantworten hat (§ 276 BGB). Das heißt: Hast du deine Daten sorgfältig geschützt und nicht leichtfertig an Dritte weitergegeben, musst du in der Regel nicht für Schäden durch den Identitätsdiebstahl aufkommen. 

Grobe Fahrlässigkeit bei Identitätsdiebstahl

Anders sieht es aus, wenn dir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Zum Beispiel, wenn du dein Passwort offen herumliegen lässt oder auf eine Phishing-Mail hereingefallen bist. Dann kann es sein, dass du zumindest einen Teil des Schadens bezahlen musst – je nachdem, wie schwer dein Versäumnis war (§ 254 BGB). 

Ein typischer Fall des Identitätsdiebstahls ist der Missbrauch deiner Daten bei Online-Bestellungen oder dem Abschluss von Verträgen. Bestellt ein Betrüger Ware unter deinem Namen und vergisst dabei nicht, deine Adresse anzugeben, flattert die Rechnung natürlich direkt zu dir. In solchen Fällen liegt aber kein gültiger Vertrag vor, da du nichts bestellt hast. Rechtlich handelt es sich hier um eine „Anscheinsvollmacht“, die aber nicht greift, wenn du beweisen kannst, dass die Handlung nicht von dir ausgegangen ist (§ 164 BGB).

Wichtig

Wenn du solche unberechtigten Forderungen bekommst, musst du sie nicht einfach bezahlen. Allerdings bist du verpflichtet, dich aktiv darum zu kümmern. Informiere den Anbieter bzw. die Anbieterin des Produkts oder der Gegenseite schriftlich darüber, dass ein Identitätsmissbrauch vorliegt. Im Idealfall legst du eine polizeiliche Anzeige bei. Das ist zwar keine Pflicht, erhöht aber die Glaubwürdigkeit deines Widerspruchs.

Auch bei Bankgeschäften bist du als Opfer grundsätzlich geschützt. Bewegt eine dritte Person in deinem Namen Geld von deinem Konto, ohne deine Zustimmung, liegt ein sogenannter Autorisierungsfehler nach § 675u BGB vor. Die Bank muss dir dann das Geld erstatten – es sei denn, du hast grob fahrlässig gehandelt (z. B. durch mangelnde Sicherung der Zugangsdaten).

Gerichte urteilen aber oft im Sinne von Verbraucher:innen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) etwa entschieden, dass eine Bank die Beweislast dafür trägt, dass ein Kunde bzw. eine Kundin eine Zahlung tatsächlich autorisiert hat. Das bedeutet: Du musst in vielen Fällen nicht zahlen, wenn du selbst keine Schuld trägst – aber du musst den Betrug sofort melden und den Schaden so gut wie möglich begrenzen.

Identitätsdiebstahl auf Social Media

Wenn dein Social-Media-Profil gehackt wurde und jemand unter deinem Namen beleidigt oder sogar Straftaten im Internet verübt, bist du nicht automatisch verantwortlich. Du musst nur glaubhaft machen, dass du damit nichts zu tun hast. Hier hilft ein Screenshot, eine Anzeige bei der Polizei und eine sofortige Meldung an den Plattformanbieter bzw. der Plattformanbieterin. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn du den Missbrauch hättest verhindern können oder zu spät reagierst.

Du musst also finanzielle Schäden durch Identitätsdiebstahl in den meisten Fällen nicht selbst tragen, solange du alles getan hast, um deine Daten zu schützen und schnell auf den Betrug reagierst. Beweise sind wichtig. Hebe E-Mails, Mahnschreiben oder Kontoauszüge auf und sichere Screenshots. Und vor allem: Reagiere schnell.

Wer haftet bei Identitätsdiebstahl bei Online-Käufen auf meinen Namen?

Unberechtigte Bestellungen auf Rechnung oder Kredit

Ein weiterer Fall von Identitätsdiebstahl: Wer haftet, wenn eine andere Person unter meinem Namen etwas online bestellt? Das ist eine der wichtigsten Fragen, wenn du plötzlich Rechnungen oder Mahnungen von Onlineshops bekommst, ohne dort selbst eingekauft zu haben. Grundsätzlich gilt: Du musst für solche Bestellungen nicht haften, wenn du sie nachweislich nicht selbst getätigt hast. Ein solcher Vertrag kommt nämlich gar nicht rechtswirksam zustande. 

Nach § 145 ff. BGB ist eine Willenserklärung nur wirksam, wenn sie tatsächlich von der erklärenden Person abgegeben wurde – also von dir persönlich. Wenn eine dritte Person jedoch deine Daten missbraucht, fehlt es an dieser Willenserklärung. Der Vertrag ist damit nicht gültig oder anfechtbar wegen Identitätsmissbrauchs (§ 123 BGB). 

Problematisch wird es nur, wenn du selbst nicht sorgfältig mit deinen Daten umgegangen bist. Hast du beispielsweise sensible Informationen wie dein Passwort, deine Wohnadresse oder deine Kontodaten öffentlich oder leicht zugänglich gemacht, kann dir unter Umständen ein Mitverschulden (§ 254 BGB) vorgeworfen werden. Oft fordern Händler:innen oder Dienstleister:innen dann trotzdem Geld, weil sie davon ausgehen, dass du hinter der Bestellung steckst. In solchen Fällen ist schnelles Handeln gefragt. Du kannst der Forderung schriftlich widersprechen und klarstellen, dass du den Kauf nicht getätigt hast. Am besten legst du gleich eine Strafanzeige bei, denn das zeigt, dass du den Identitätsdiebstahl ernst genommen hast und selbst kein Interesse an dem Betrug hattest. 

Besondere Vorsicht gilt auch bei Bestellungen auf Ratenzahlung oder mit Zahlungsart „Kredit“. Wenn eine dritte Person deine Identität nutzt, um etwa einen Elektronikartikel auf Raten zu kaufen, kann das schnell teuer werden. Die gute Nachricht: Auch hier greift die Regel, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, wenn du ihn nicht selbst abgeschlossen hast. Solche Forderungen musst du nicht erfüllen – sofern du alles unternimmst, um deine Unschuld zu belegen.

Pflichten zur Schadensbegrenzung

Sobald du merkst, dass jemand in deinem Namen online einkauft, musst du handeln. Du bist verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden zu begrenzen – das wird auch im § 254 BGB (Mitverschulden) gefordert. Das bedeutet konkret:

1. Den Online-Shop oder Händler:in sofort informieren: Schreibe eine E-Mail oder einen Brief und erkläre, dass du nichts mit der Bestellung zu tun hast. Widersprich der Forderung und verlange, deine Daten zu sperren. Viele Anbieter:innen haben auch eine eigene Abteilung für Betrugsfälle.

2. Polizei einschalten: Erstatte Anzeige wegen Identitätsdiebstahls bei der nächsten Polizeidienststelle. Die Anzeige ist besonders wichtig als Beweis gegenüber den Händler:innen oder Inkasso-Unternehmen.

3. Schufa und andere Auskunfteien informieren: Sobald jemand zum Beispiel einen Kredit oder eine Ratenzahlung auf deinen Namen abschließt, könnten falsche Einträge bei deiner Schufa entstehen. Kontaktiere die Schufa oder andere Auskunfteien und weise sie auf den Betrug hin.

4. Bankdaten überprüfen: Falls über deine Kontoverbindung eine Zahlung beantragt wurde, kontaktiere umgehend deine Bank und stoppe die Transaktion. Lass vorsorglich dein Konto überwachen oder sperren – zumindest die betroffene Karte oder Onlinebanking-Zugänge.

Du haftest nicht für unberechtigte Käufe, sofern du alles tust, um den Missbrauch zu stoppen und nachweisbar keine Mitschuld trägst. Bewahre alle E-Mails, Schreiben und Anzeigen gut auf. Sie helfen dir, wenn Händler:innen oder Inkasso-Unternehmen trotz allem Geld von dir wollen.

Identitätsdiebstahl: Wer haftet bei Vertragsabschlüssen durch Dritte?

Mobilfunkverträge, Kredite oder Versicherungen auf deinen Namen

Wenn eine fremde Person deine persönlichen Daten stiehlt und damit einen Vertrag abschließt (etwa für ein Handy, einen Kredit oder eine Versicherung) dann gilt grundsätzlich: Du bist rechtlich nicht an diesen Vertrag gebunden. Nach deutschem Recht kommt ein wirksamer Vertrag nur zustande, wenn beide Seiten ihm ausdrücklich oder zumindest konkludent zustimmen (§ 130 BGB). 

Wenn du keinen Vertrag unterschrieben oder elektronisch bestätigt hast, bist du nicht verpflichtet zu zahlen. Das heißt: Wirst du mit Forderungen aus einem Vertrag konfrontiert, den du selbst nie geschlossen hast, musst du diese nicht erfüllen, aber du musst dich aktiv wehren. Denn in der Beweispflicht, dass du nicht selbst den Vertrag abgeschlossen hast, bist zunächst du. 

Ein klarer Hinweis, dass es sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl handelt, kann schon ausreichen, um den Sachverhalt zu klären, wenn du deine Schritte sauber dokumentierst. Wichtig ist: Sobald du erfährst, dass jemand in deinem Namen einen Vertrag abgeschlossen hat, solltest du umgehend Strafanzeige wegen Identitätsdiebstahls erstatten (z. B. wegen § 263a StGB – Computerbetrug). Die Anzeige ist nicht nur wichtig für das Strafverfahren gegen die betrügerische Person, sondern auch als Beweismittel für dich. Sie zeigt, dass nicht du selbst gehandelt hast, sondern jemand anderes mit deinen Daten. Manche Anbieter:innen verlangen zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung. Dabei erklärst du schriftlich, dass du den Vertrag nicht selbst abgeschlossen hast. Wer hier falsche Angaben macht, kann sich strafbar machen (§ 156 StGB – Falsche Versicherung an Eides statt). 

Also: Immer bei der Wahrheit bleiben. In der Praxis erkennst du einen Vertragsmissbrauch oft erst spät, zum Beispiel wenn du Inkassopost bekommst, Mahnungen von Anbieter:innen oder plötzlich ein negativer Schufa-Eintrag auftaucht. Dann ist schnelles Handeln gefragt. Hol dir alle Informationen ein, zum Beispiel durch Anfrage beim Anbieter oder bei der Anbieterin, einer Selbstauskunft bei der Schufa oder anderen Auskunfteien. Je früher du Bescheid weißt, desto besser kannst du gegen unberechtigte Forderungen vorgehen.

So widersprichst du unberechtigten Forderungen

Wenn du Post von einem Inkassobüro oder ein Mahnschreiben bekommst und sicher bist, dass du den Vertrag nicht selbst abgeschlossen hast, solltest du sofort schriftlich widersprechen. Dabei hilft ein klarer, sachlicher Ton. Gib an, dass du nie einen Vertrag mit dem genannten Anbieter bzw. der genannten Anbieterin geschlossen hast und dass es sich um einen Identitätsdiebstahl handelt. Lege am besten direkt Kopien deiner Unterlagen bei, etwa die Anzeige bei der Polizei oder eine Erklärung deiner Hausbank, wenn sie dich ebenfalls über verdächtige Bewegungen informiert hat. 

Gut zu wissen

Unterschreibe mit vollem Namen, aber leiste keine Zahlungen, solange die Forderung unklar ist. Und: Niemals eigene Kontodaten an das Inkassobüro oder den Anbieter bzw. die Arbeiterin schicken, wenn du die Echtheit anzweifelst. Der Widerspruch hat zur Folge, dass der Anbieter bzw. die Anbeiterin oder das Inkassobüro die Forderung zunächst nicht weiter durchsetzen darf – zumindest nicht ohne gerichtliches Verfahren.

Werden deine Angaben überprüft und bestätigt, dass du Opfer eines Identitätsdiebstahls bist, muss die Gegenseite auf die Forderung verzichten. Solltest du bereits einen Schufa-Eintrag deswegen haben, kannst du eine Löschung beantragen. Dafür musst du beweisen können, dass der Eintrag auf einem unrechtmäßigen Vertrag basiert. Die Schufa ist nach Art. 16 DSGVO verpflichtet, unrichtige Daten zu korrigieren oder zu löschen. 

Es lohnt sich übrigens auch, mehrere Stellen gleichzeitig zu informieren, zum Beispiel die Bundesnetzagentur bei Mobilfunkverträgen oder die BaFin bei Finanzdienstleistungen. Einige Anbieter:innen haben eigene Missbrauchsabteilungen – frage dort direkt nach. Wenn gar nichts hilft, kannst du auch eine Anwaltskanzlei oder die Verbraucherzentrale einschalten. Oft reicht schon ein anwaltliches Schreiben, damit die Forderung endgültig verschwindet. 

Idealerweise nimmst du in solchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch, falls du eine hast. Kurz gesagt: Lass dich nicht einschüchtern. Wenn du belegen kannst, dass du den Vertrag nicht selbst abgeschlossen hast, musst du für die Folgen des Identitätsdiebstahls nicht gerade stehen. Voraussetzungen sind aber schnelle Reaktion, richtige Schritte und sorgfältige Dokumentation.

Fazit

Identitätsdiebstahl kann gravierende finanzielle und rechtliche Folgen für Betroffene mit sich bringen. Sobald persönliche Daten in falsche Hände geraten, besteht die Gefahr, dass Dritte unter fremdem Namen Verträge abschließen oder Straftaten begehen. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Wer haftet? Grundsätzlich gilt, dass Betroffene nicht automatisch für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie nachweisen können, dass der Identitätsmissbrauch nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Dennoch kann es kompliziert sein, Banken, Online-Shops oder Vertragspartner:innen von der eigenen Unschuld zu überzeugen. Umso wichtiger ist es deshalb, persönliche Daten bestmöglich zu schützen und bei einem Verdacht auf Missbrauch sofort Anzeige zu erstatten sowie betroffene Unternehmen und Institutionen zu informieren. 

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