Du bist nur kurz abgelenkt – und schon ist es passiert: Ein Auffahrunfall, weil du eine Nachricht lesen wolltest. Handy am Steuer ist eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Doch viele wissen nicht genau, wann sie erlaubt oder verboten ist. Noch schlimmer: Wer in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit besonders harten Konsequenzen rechnen. Aber welche Strafe droht? Wer ist in der Beweispflicht, dass du wirklich am Handy warst? Wir klären auf.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Handy am Steuer ist grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Tablets und Smartwatches. Erlaubt ist die Nutzung nur über Freisprecheinrichtungen oder Sprachsteuerung.
✅ Die Strafen sind hoch: 100 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Unfall drohen bis zu 200 € Bußgeld, 2 Punkte und ein Fahrverbot.
✅ In der Probezeit drohen besonders harte Folgen. Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre und du musst ein teures Aufbauseminar besuchen.
✅ Die Polizei muss beweisen, dass du dein Handy benutzt hast. Beweise können Zeugenaussagen, Fotos, Videoaufnahmen oder spezielle Handy-Blitzer sein.
Ist Handy am Steuer in Deutschland verboten?
Das Verbot der Handy-Nutzung am Steuer ist in § 23 Abs. 1a StVO geregelt:
“Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder
- nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.”
Demnach darfst du kein elektronisches Gerät halten und benutzen, wenn du ein Fahrzeug führst. Das bedeutet: Sobald du dein Handy, Tablet oder sogar eine Smartwatch in die Hand nimmst und damit etwas machst – zum Beispiel eine Nachricht lesen, Musik umstellen oder eine Nummer wählen – machst du dich strafbar.
Aber es gibt auch Ausnahmen:
- Erlaubt ist die Nutzung, wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird. Das bedeutet, du darfst dein Handy über eine Freisprecheinrichtung oder per Sprachsteuerung bedienen.
- Du darfst das Handy nur halten, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist. Ein kurzer Stopp an der roten Ampel reicht nicht aus! Erst wenn du den Motor ausschaltest, darfst du das Handy in die Hand nehmen.
Wichtig 💡
Das Verbot gilt nicht nur für Handys, sondern auch für Tablets, Smartwatches oder andere elektronische Geräte, die eine Kommunikations- oder Unterhaltungsfunktion haben. Wer also während der Fahrt auf seiner Smartwatch eine Nachricht liest, verstößt genauso gegen die Vorschrift wie jemand, der mit dem Handy telefoniert.
Viele glauben, dass sie nicht erwischt werden – doch die Polizei ist inzwischen mit modernen Kameras und Überwachungstechniken ausgestattet. Es gibt sogar spezielle „Handy-Blitzer“, die automatisch erkennen, ob ein Fahrer ein Smartphone benutzt.
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Das ist die Strafe für Handy am Steuer
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Höhe des Bußgelds hängt davon ab, ob du nur das Handy benutzt hast oder ob es dabei zu einer Gefährdung oder sogar einem Unfall gekommen ist.
Aktuelle Strafen laut Bußgeldkatalog
Stand: Februar 2025
Handy-Nutzung ohne Gefährdung:
100 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Handy-Nutzung mit Gefährdung:
150 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Handy-Nutzung mit Unfall:
200 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Besonders heftig wird es, wenn du als Wiederholungstäter:in auffällst. Wer innerhalb eines Jahres erneut mit dem Handy erwischt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen – auch ohne Gefährdung oder Unfall.
Handy-Nutzung am Steuer gilt als besonders verwerflich, weil sie die Unfallgefahr drastisch erhöht. Studien zeigen, dass die Reaktionszeit beim Tippen am Handy ähnlich schlecht ist wie beim Fahren unter Alkohol. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber hier hart durchgreift.
Besonders streng sind die Regeln für Berufskraftfahrer:innen: Wer mit Handy am Steuer erwischt wird, muss oft mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Einige Unternehmen haben klare Vorschriften, die bei einem Verstoß zur Kündigung führen können.
Handy am Steuer in der Probezeit: Besondere Regeln für Fahranfänger
Wenn du noch in der Probezeit bist, hat ein Handy-Verstoß besonders harte Konsequenzen. Denn er zählt als A-Verstoß – also als schwerwiegender Verkehrsverstoß.
Das bedeutet:
- Deine Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre.
- Du musst ein Aufbauseminar (ASF) absolvieren. Das kostet dich zwischen 200 und 500 Euro und bedeutet zusätzlichen Zeitaufwand.
- Bei einem weiteren A-Verstoß drohen härtere Maßnahmen. Beim zweiten A-Verstoß bekommst du eine Verwarnung, beim dritten wird deine Fahrerlaubnis entzogen.
Unterschied zwischen A-Verstoß und B-Verstoß
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen A-Verstößen (schwere Verstöße) und B-Verstößen (leichtere Verstöße). Ein einziger A-Verstoß wie das Handy am Steuer reicht aus, um deine Probezeit zu verlängern und ein Aufbauseminar anzuordnen. Zwei B-Verstöße haben dieselben Konsequenzen.
Weitere Beispiele für A-Verstöße:
- Über 20 km/h zu schnell fahren
- Überfahren einer roten Ampel
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- Unfallflucht
Für Fahranfänger:innen kann ein Handy-Verstoß also richtig teuer werden – nicht nur wegen des Bußgelds, sondern auch wegen der verlängerten Probezeit und den Kosten für das Aufbauseminar.
Handy am Steuer: Beweispflicht liegt beim Staat
Wenn du von der Polizei mit dem Handy am Steuer erwischt wirst, stellt sich oft die Frage: Wer muss eigentlich beweisen, dass du das Handy benutzt hast? Grundsätzlich gilt: Die Beweislast liegt bei der Behörde. Das heißt, die Polizei muss nachweisen, dass du das Handy tatsächlich in der Hand hattest und genutzt hast.
Arten von Beweisen
- Polizeibeobachtung: Meistens stützt sich der Vorwurf auf die Aussage der Beamt:innen. Diese müssen genau beschreiben, was sie gesehen haben – zum Beispiel, dass du auf dein Display geschaut oder mit dem Daumen getippt hast.
- Fotos und Videos: In einigen Bundesländern gibt es inzwischen Handy-Blitzer, die automatisch Aufnahmen von Fahrer:innen machen. Diese Bilder können als Beweis dienen.
- Zeugenaussagen: Falls andere Verkehrsteilnehmer:innen oder Passant:innen gesehen haben, dass du dein Handy genutzt hast, kann auch das als Beweis ausreichen.
- Daten des Handys: In seltenen Fällen kann das Handy selbst als Beweismittel dienen – etwa wenn bei einem Unfall geprüft wird, ob kurz vorher eine Nachricht verschickt oder ein Anruf geführt wurde. Dafür ist aber ein richterlicher Beschluss nötig.
Was passiert, wenn der Vorwurf nicht stimmt?
Wenn du dir sicher bist, dass du dein Handy nicht benutzt hast, kannst du dich wehren. In jedem Fall solltest du dich für eine Rechtsberatung an spezialisierte Anwält:innen im Verkehrs- oder Strafrecht wenden, um über dein Anliegen zu sprechen.
Folgende Argumente können dir dabei helfen:
- Es gibt keinen eindeutigen Beweis. Die Aussage einzelner Polizist:innen reicht nicht immer aus, wenn es keine weiteren Beweise gibt.
- Das Handy lag nur in der Hand, ohne Nutzung. Manche Gerichte haben entschieden, dass das bloße Halten des Handys – ohne sichtbare Nutzung – nicht ausreicht, um ein Bußgeld zu verhängen.
- Es handelte sich um ein anderes Objekt. Vielleicht hast du gar kein Handy, sondern eine Zigarette, eine Fahrkarte oder eine Wasserflasche in der Hand gehabt.
Rechtliche Schritte
Wenn du Einspruch gegen das Bußgeld einlegen willst, solltest du dies innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids tun. Am besten lässt du dich dabei von einem Anwalt oder einer Anwältin über deine Möglichkeiten beraten.
Fazit
Handy am Steuer ist nicht nur gefährlich, sondern auch teuer. Wer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und unter Umständen sogar mit einem Fahrverbot rechnen. Besonders hart trifft es Fahranfänger:innen in der Probezeit: Sie müssen mit einer verlängerten Probezeit und einem teuren Aufbauseminar rechnen.
Die Polizei muss allerdings nachweisen, dass das Handy tatsächlich benutzt wurde. Wer zu Unrecht beschuldigt wird, kann sich wehren – oft mit guten Erfolgsaussichten. Trotzdem gilt: Das Handy bleibt während der Fahrt am besten in der Tasche.