Familienunternehmen stehen oft vor der Herausforderung, das hart erarbeitete Vermögen für kommende Generationen zu bewahren und gleichzeitig steuerlich klug zu handeln. Eine Lösung, die immer mehr Unternehmer:innen in Deutschland wählen, ist die Gründung einer Familien-Holding.
Diese besondere Form der Unternehmensstruktur hilft nicht nur dabei, Vermögen zu schützen und zu vermehren, sondern erleichtert auch die Nachfolgeplanung innerhalb der Familie. So bietet eine Familien-Holding viele Vorteile, die weit über den reinen Vermögensschutz hinausgehen. Doch wie funktioniert eine Familien-Holding genau und wie gründet man sie?
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Eine Familien-Holding ist eine Unternehmensstruktur, die Familienvermögen durch die Bündelung von Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögenswerten unter einer Muttergesellschaft schützt und verwaltet.
✅ Eine Familien-Holding erleichtert die Nachfolgeplanung innerhalb der Familie und schützt das Familienvermögen über Generationen hinweg. Anteile können schrittweise auf die Erb:innen übertragen werden, ohne dass das operative Geschäft beeinträchtigt wird.
✅ Familien-Holdings profitieren von erheblichen Steuererleichterungen, wie der weitgehenden Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen. Außerdem schützen sie das Vermögen vor operativen Risiken.
✅ In Deutschland gelten klare gesetzliche Regelungen für die Gründung einer Holding. Die GmbH ist die bevorzugte Rechtsform.
✅ Die Gründung erfordert eine detaillierte Planung. Notwendig sind die notarielle Beurkundung und der Eintrag ins Handelsregister. Eine gute rechtliche und steuerliche Beratung ist wichtig, um von allen Vorteilen zu profitieren!
Was ist eine Familien-Holding?
Eine Familien-Holding ist eine spezielle Form der Holdinggesellschaft (oder auch nur “Holding” genannt), die in erster Linie dazu dient, das Vermögen einer Familie zu verwalten und langfristig zu sichern. Sie wird meist von Unternehmerfamilien genutzt, um Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten unter einem Dach zu bündeln.
Merke
Bei der Familien-Holding steht meist nicht der operative Geschäftsbetrieb im Vordergrund, sondern die strategische Steuerung und Verwaltung der Vermögenswerte.
Die Familien-Holding funktioniert, indem eine Muttergesellschaft (die sogenannte Holding oder Holding-GmbH) Anteile an Tochtergesellschaften oder Beteiligungen hält. Diese Tochtergesellschaften können operative Unternehmen sein, in denen die eigentliche Geschäftstätigkeit stattfindet. Die Holding selbst übt meist nur Verwaltungsaufgaben aus, ohne aktiv ins Tagesgeschäft einzugreifen.
Der Zweck einer Familien-Holding ist meist der Schutz des Familienvermögens. Durch die Bündelung der Beteiligungen wird das Vermögen nicht nur strukturiert verwaltet, sondern auch vor externen Risiken besser abgeschirmt. Zudem ermöglicht eine Holding eine klare Trennung von operativen Geschäftsrisiken und den Vermögenswerten der Familie.
Darüber hinaus bietet eine Familien-Holding eine flexible Lösung für die Nachfolgeplanung. Anstatt das Vermögen direkt auf einzelne Erb:innen zu verteilen, können Anteile an der Holding übertragen werden. Dies vereinfacht die Vermögensnachfolge und kann helfen, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.
Die Familien-Holding unterscheidet sich von anderen Holdingformen vor allem durch ihre langfristige Ausrichtung und den Fokus auf den Vermögensschutz innerhalb der Familie. Ansonsten handelt es sich – rein rechtlich gesehen – um eine normale Holding-Struktur, eine eigene Rechtsform speziell für Familien gibt es nicht.
Holding: Vorteile für Familien und Unternehmer
Die Gründung einer Holding bietet zahlreiche Vorteile, die insbesondere für Familienunternehmen und Unternehmer attraktiv sind. Die Vorteile einer Holding haben wir in einem anderen Beitrag zusammengefasst.
Einer der größten Vorteile liegt in den steuerlichen Vergünstigungen, die eine Holding-Struktur ermöglicht, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So werden Gewinne aus Beteiligungen innerhalb der Holding häufig steuerlich begünstigt behandelt. Beispielsweise unterliegen Dividenden, die von den Tochtergesellschaften an die Holding ausgeschüttet werden, nur in geringem Umfang der Körperschaftsteuer (§ 8b Abs. 1 KStG).
Steuervorteile bei der Familien-Holding
Nur 5 % der Dividenden werden bei einer Gewinnausschüttung versteuert, damit bleiben 95 % der Gewinne steuerfrei. Auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen bleiben nahezu steuerfrei.
Ein weiterer großer Vorteil ist der Schutz des Familienvermögens. Durch die Trennung zwischen operativen Unternehmen und der Holding können Risiken, die im Tagesgeschäft eines Unternehmens entstehen, nicht so leicht auf das gesamte Familienvermögen übergreifen. Sollte beispielsweise ein operatives Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, sind die übrigen Vermögenswerte innerhalb der Holding besser geschützt.
Die Familien-Holding bietet außerdem erhebliche Vorteile bei der eigentlichen Nachfolgeplanung. Unternehmerfamilien können durch die Gründung einer Holding das Vermögen stufenweise auf die nächste Generation übertragen, ohne dass einzelne Familienmitglieder direkte Anteile an den operativen Unternehmen halten müssen.
Gut zu wissen
Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass es zu Streitigkeiten über Geschäftsentscheidungen kommt, da die Nachfolger:innen über die Holding strukturiert an der Verwaltung des Vermögens beteiligt werden können.
Darüber hinaus erlaubt eine Familien-Holding eine bessere Verwaltung der Vermögenswerte. Anstatt mehrere Unternehmen oder Immobilien separat in Familienbesitz zu führen, erfolgt die Verwaltung zentral durch die Holding. Dies führt dazu, dass alles an einem Ort organisiert wird, was nicht nur die Kosten senkt, sondern auch den Verwaltungsaufwand und die Buchhaltung erleichtert.
Auch bei Finanzierungen profitiert die Familie von der Holding-Struktur, da sie dadurch bei Bedarf leichter Zugang zu Kapital und Fremdfinanzierungen erhält.
Wissenswertes zur Holding-Gesellschaft in Deutschland
In Deutschland ist die Holding-Gesellschaft eine etablierte und rechtlich klar geregelte Unternehmensstruktur. Sie kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden, wobei die GmbH (“Gesellschaft mit beschränkter Haftung”) die beliebteste Wahl ist.
Die Gründung einer Holding unterliegt den allgemeinen Vorgaben des deutschen Gesellschaftsrechts, insbesondere des GmbH-Gesetzes (GmbHG). Es gelten jedoch einige spezielle Regelungen, die für Holdinggesellschaften relevant sind. Dazu lässt du dich am besten von spezialisierten Expert:innen beraten. Einige davon findest du in unserer Kanzleisuche.
Wer in Deutschland eine Holding gründen möchte, muss die geltenden Regelungen unbedingt einhalten. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht zur Buchführung und die Erstellung eines Jahresabschlusses. Die Holding muss zudem ins Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde. Werden diese und weitere Voraussetzungen nicht eingehalten, scheitert es häufig schon an dem Aufbau der Holding-Struktur.
Zusätzlich gelten für Holdinggesellschaften, die in bestimmten Branchen tätig sind, aufsichtsrechtliche Bestimmungen. Zum Beispiel unterliegen Holdings, die im Finanzsektor tätig sind, der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine umfassende anwaltliche Betreuung hilft dir sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und du die Vorteile genießen kannst.
Insgesamt erfordert die Gründung einer Holding in Deutschland eine gründliche Planung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine fundierte Beratung durch Steuerberater:innen und Anwält:innen ist deshalb zwingend notwendig, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Familien-Holding gründen – so geht’s!
Die Gründung einer Familien-Holding ist ein strategischer Prozess, der gut vorbereitet werden muss. Im Wesentlichen umfasst sie mehrere Schritte, die sorgfältig durchdacht und mit Experten wie Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen geplant werden sollten. Unser Artikel dient als erste Hilfestellung und ersetzt keine Rechtsberatung durch spezialisierte Anwält:innen.
Planung und Konzeption der Familien-Holding (Schritt 1)
Zunächst sollten du als Unternehmer:in eine klare Vorstellung von der Struktur und dem Zweck deiner Familien-Holding entwickeln. Soll die Holding rein verwaltend tätig sein oder soll sie auch operative Geschäfte übernehmen?
Diese Entscheidung beeinflusst die spätere Rechtsform und die steuerliche Gestaltung. Es empfiehlt sich, in diesem Stadium bereits eine:n Steuerberater:in oder Anwält:innen hinzuzuziehen, um die steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen. Besonders wichtig ist zum Beispiel die Frage, welche Vermögenswerte oder Unternehmen in die Holding eingebracht werden sollen.
Wahl der Rechtsform (Schritt 2)
Die gängigste Rechtsform für eine Familien-Holding in Deutschland ist die GmbH, da sie sowohl Haftungsschutz als auch steuerliche Vorteile bietet.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, eine Holding in Form einer GmbH & Co. KG zu gründen. Diese Mischform aus GmbH und Kommanditgesellschaft bietet zusätzliche Flexibilität und kann in bestimmten Konstellationen steuerlich vorteilhaft sein. Welches Modell am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Zielen und der Vermögensstruktur ab und ist Gegenstand einer individuellen Beratung.
Erstellung des Gesellschaftsvertrags (Schritt 3)
Der Gesellschaftsvertrag ist das wichtigste Dokument bei der Gründung der Holding. Er legt die internen Abläufe, Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen fest.
Insbesondere bei einer Familien-Holding, die über Generationen Bestand haben soll, ist es wichtig, den Gesellschaftsvertrag so zu gestalten, dass er auch zukünftige Erbfolgen und Veränderungen berücksichtigt. Hierbei ist eine klare Regelung zur Nachfolge und zur Übertragung von Anteilen innerhalb der Familie entscheidend.
Gründungskosten
Neben diesen formalen Schritten sind auch die Gründungskosten zu berücksichtigen. Die Kosten für Notar:innen, Handelsregistereintrag und steuerliche Beratung variieren je nach Umfang der Holding-Struktur. Informiere dich am besten im Vorfeld über die Höhe der Gründungskosten und die laufenden Verwaltungskosten.
Anmeldung beim Handelsregister und notarielle Beurkundung (Schritt 4)
Sobald der Gesellschaftsvertrag erstellt ist, muss die Holding ins Handelsregister eingetragen werden. Dieser Schritt ist in Deutschland zwingend notwendig, um die Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG zu erlangen. Es müssen außerdem alle notwendigen Unterlagen wie der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterliste beim Handelsregister eingereicht werden.
Notarielle Beurkundung
Die Anmeldung erfolgt über ein Notariat, das die Gründung beurkundet. Ohne die notarielle Beurkundung ist der Gesellschaftsvertrag formnichtig, also rechtlich unwirksam (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Er muss zudem von allen Gesellschafter:innen unterzeichnet werden.
Steuerliche Gestaltung und laufende Verwaltung (Schritt 5)
Sowohl vor als auch nach der Gründung sollte besonderes Augenmerk auf die steuerliche Gestaltung der Familien-Holding gelegt werden. Plane die Einbringung von Vermögenswerten in die Holding sorgfältig und gemeinsam mit Expert:innen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Insbesondere bei der Übertragung von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen solltest du mögliche Steuerbelastungen frühzeitig prüfen lassen. Die laufende Verwaltung der Holding umfasst zudem die Buchführung, das Erstellen von Jahresabschlüssen und die Steuererklärungen – für jede einzelne Gesellschaft innerhalb der Holding.
Fazit
Die Familien-Holding bietet Unternehmern und ihren Familien eine hervorragende Möglichkeit, das eigene Vermögen zu schützen und generationenübergreifend zu verwalten. Sie ermöglicht steuerliche Vorteile, erleichtert die Nachfolgeplanung und trägt dazu bei, das Familienvermögen vor Risiken zu bewahren.
Neben der Wahl der richtigen Rechtsform und der steuerlichen Gestaltung spielen auch der Gesellschaftsvertrag und die Nachfolgeregelungen eine zentrale Rolle. Es empfiehlt sich daher, bereits bei der Planung Expert:innen wie erfahrene Steuerberater:innen und spezialisierte Anwält:innen einzubeziehen, um sicherzustellen, dass die Holding den individuellen Bedürfnissen deiner Familie gerecht wird und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Wer diese Punkte beachtet, kann langfristig von den vielen Vorteilen einer Familien-Holding profitieren!