Viele erfolgreiche Unternehmer:innen in Deutschland setzen auf eine Holding-Struktur, um ihr Unternehmen besser zu steuern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Gerade bei Gründer:innen und mittelständischen Unternehmen kann eine Holding erheblich zum langfristigen Erfolg beitragen. Doch was genau sind die Vorteile einer Holding? In diesem Beitrag klären wir auf.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Steuervorteile einer Holding-Struktur: In Deutschland können Holdings 95 % der Dividenden von Tochtergesellschaften steuerfrei vereinnahmen. Das ist spannend, wenn du hohe Gewinne erwirtschaftest, die du reinvestieren möchtest.
✅ Haftungsbegrenzung durch Trennung: Jede Tochtergesellschaft einer Holding agiert rechtlich eigenständig, was bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz nur das Kapital der betroffenen Tochtergesellschaft haftet. Das schützt die Gesellschaften vor einem wirtschaftlichen Schaden.
✅ Flexibles Unternehmenswachstum: Die Holding-Struktur ermöglicht es, durch Zukauf oder Gründung von Tochtergesellschaften schnell zu expandieren und damit das eigene Unternehmen zu erweitern.
✅ Nachteile in Verwaltung und Bürokratie: Die Gründung und Verwaltung einer Holding erfordert höhere laufende Kosten und einen erheblichen bürokratischen Aufwand, da jede Gesellschaft separat verwaltet und bilanziert werden muss.
✅ Beratung und Planung durch Expert:innen: Eine Holding sollte immer gut durchdacht und in Absprache mit Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen gegründet werden, um steuerliche und rechtliche Vorteile vollständig zu nutzen.
Was ist eine Holding? Bedeutung und Definition
Eine Holding ist im Grunde eine Muttergesellschaft (auch Holding-GmbH oder Dachgesellschaft genannt), die mehrere Tochtergesellschaften besitzt oder kontrolliert. Im Unterschied zu einem klassischen Unternehmen betreibt eine Holding normalerweise kein operatives Geschäft. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Beteiligungen an anderen Unternehmen zu verwalten.
So gibt es unterschiedliche Arten von Holdings: Die Finanzholding (oft auch vermögensverwaltende Gesellschaft genannt) beschränkt sich rein auf die Verwaltung von Beteiligungen. Die Management-Holding (auch operative Gesellschaft genannt) greift hingegen aktiv in die Steuerung der Tochterunternehmen ein, trifft strategische Entscheidungen und führt ggf. sogar eigene Geschäftstätigkeiten aus.
Ein großer Vorteil einer Holding-Struktur liegt darin, dass die rechtliche Trennung der Gesellschaften das unternehmerische Risiko streut. Das heißt, sollte eine Tochtergesellschaft wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, bleiben die anderen Unternehmen innerhalb der Holding grundsätzlich davon unberührt. Dieses Modell ermöglicht dir somit eine flexible, weitestgehend sichere und geordnete Verwaltung von Vermögen und Unternehmensanteilen.
Was heißt Holding auf Deutsch?
Der Begriff „Holding“ stammt aus dem Englischen und bedeutet auf Deutsch so viel wie „Beteiligungsgesellschaft“ oder „Muttergesellschaft“. Das Wort „Holding“ leitet sich vom englischen Verb „to hold“ ab, was so viel wie „halten“ bedeutet – in diesem Fall also das Halten von Anteilen an anderen Unternehmen.
In Deutschland unterscheidet sich die Holding-Struktur in einigen Punkten von internationalen Holding-Modellen. So sind die Beziehungen von Mutter- und Tochtergesellschaften von Land zu Land unterschiedlich gestaltbar. Die Gründung einer Holding ist hierzulande durch das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH-Gesetz oder GmbHG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
Viele deutsche Unternehmer:innen wählen für ihre Holding die Rechtsform der GmbH, da sie eine haftungsbeschränkte und relativ flexible Gestaltung ermöglicht. Eine Holding kann aber zum Beispiel auch in Form einer Aktiengesellschaft (AG) oder als Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gegründet werden.
95 % steuerfrei ausschütten? Steuerliche Vorteile einer Holding
Ein besonderer Vorteil der deutschen Holding ist die Steueroptimierung:
- Gewinne, die eine Tochtergesellschaft an die Holding ausschüttet, bleiben in vielen Fällen weitgehend steuerfrei (§ 8b KStG). Konkreter: Die Holding muss nur 5 % der Dividenden versteuern. Das ist besonders für Unternehmen mit hohen Gewinnen (ab 300.000 Jahresumsatz) interessant.
- Zudem bietet die Holding die Möglichkeit, Verluste und Gewinne zwischen den einzelnen Tochterunternehmen zu verrechnen, was zu einer weiteren Steueroptimierung führen kann.
Auf vielen Internetseiten liest sich die Aussage, dass man in einer Holding effektiv nur 1,5 % Steuern zahlen muss. Ja, es stimmt, dass durch die steuerlichen Regelungen einer Holding in Deutschland unter bestimmten Bedingungen nur 1,5 % Steuern auf Dividenden oder Veräußerungsgewinne anfallen können. Dies ist jedoch abhängig von der Ausgestaltung der Holding-Struktur und den steuerlichen Gegebenheiten der jeweiligen Beteiligungen. Rechnen wir das einmal durch:
Laut § 8b KStG sind Dividenden, die eine operative Tochtergesellschaft an ihre Holding ausschüttet, zu 95 % steuerfrei. Dies bedeutet, dass die Holding nur auf 5 % der Dividenden Steuern zahlen muss. Dabei handelt es sich um Körperschaftsteuer (15 %) und eventuell anfallende Gewerbesteuer, die sich je nach Gemeinde auf etwa 14 % belaufen kann.
Wenn auf die 5 % der Dividenden Körperschaftsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer erhoben werden, führt dies zu einer effektiven Steuerbelastung von etwa 1,5 % auf die gesamte Ausschüttung. Bei einer Beteiligung der Holding von mehr als 15 % entfällt zudem die Gewerbesteuer. In diesem Fall kann die Steuerlast sogar auf 0,75 % sinken.
Auch beim Verkauf einer Tochtergesellschaft greift diese Regelung. 95 % des Veräußerungsgewinns bleiben steuerfrei. Deshalb wird der Gewinn hier ebenfalls effektiv mit einem Steuersatz von 1,5 % versteuert.
Klartext zur Versteuerung mit 1,5 % bei einer Holding
Die 1,5 %-Steuerlast bezieht sich nur auf Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne innerhalb der Holding-Struktur. Operative Gewinne der Tochtergesellschaften unterliegen weiterhin den regulären Steuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer), solange sie im operativen Geschäft verbleiben.
Viele deutsche Unternehmer:innen entscheiden sich für eine solche Holding-Struktur, um einerseits ihr operatives Geschäft zu schützen und andererseits strategisch zu investieren. Diese Struktur wird auch bei potenziellen Investor:innen gerne gesehen und zahlt in das Ansehen des eigenen Unternehmens ein.
Vorteile: Holding-Struktur in Deutschland
Eine Holding-Struktur bietet zahlreiche Vorteile, besonders im Bereich der Steueroptimierung. Die wichtigsten Vorteile schauen wir uns einmal genauer an:
Steuerliche Vorteile einer Holding
Die wohl attraktivste Eigenschaft einer Holding in Deutschland ist die Möglichkeit, Gewinne steuerlich begünstigt zu vereinnahmen. Nach § 8b KStG müssen nur 5 % der von Tochtergesellschaften ausgeschütteten Dividenden versteuert werden. Das bedeutet, dass eine Holding-GmbH 95 % dieser Erträge steuerfrei einbehalten kann. Diesen Vorteil kannst du als Unternehmer:in nutzen, um Gewinne anzusparen oder in andere Unternehmen zu investieren.
Haftungsbegrenzung innerhalb der Holding
Jede Tochtergesellschaft innerhalb einer Holding agiert erst einmal rechtlich eigenständig. Sollte ein Unternehmen also insolvent gehen, haftest du grundsätzlich nur mit dem Kapital dieser Gesellschaft. Das schützt die anderen Tochterunternehmen und die Muttergesellschaft vor dem finanziellen Risiko einer Insolvenz.
Allerdings kann es auch Situationen geben, in denen du als Geschäftsführer:in oder Gesellschafter:in selbst haften musst – oder die Muttergesellschaft, die Anteile an der jeweiligen Tochtergesellschaft hält. Informiere dich daher gut über die möglichen Haftungsrisiken bei deinem Vorhaben.
Vermögen schützen mit einer Holding-Struktur
Unternehmer:innen mit einer Holding-Struktur können ihr persönliches Vermögen oder private Beteiligungen von den operativen Tätigkeiten ihres Unternehmens trennen. Kommt es beispielsweise zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten in einem Tochterunternehmen, betrifft dies erstmal nur das Vermögen der jeweiligen Tochtergesellschaft und nicht dein Erspartes innerhalb der Muttergesellschaft oder einer anderen Gesellschaft innerhalb deiner Holding. Aus diesem Grund wird die Muttergesellschaft (Holding-GmbH) häufig auch als eine Art Altersvorsorge oder private Sparbüchse gesehen.
Clever investieren mit der Holding
Eine Holding eignet sich hervorragend, um Investitionen zu bündeln und dabei die Kosten zu reduzieren. So kannst du die Gewinne aus deiner Tochtergesellschaft schnell und einfach in andere Unternehmen innerhalb deiner Holding reinvestieren und dabei Steuern sparen.
Als Unternehmer:in mit einer Holding kannst du zudem leichter neue Investor:innen anziehen. Der Grund: Die Holding-Struktur bietet eine klare Trennung zwischen den verschiedenen Geschäftsbereichen. Das macht es Investor:innen einfacher, gezielt in bestimmte Unternehmensbereiche zu investieren, ohne gleich das gesamte Unternehmen erwerben zu müssen.
Du kannst dich mit deiner Holding auch selbst als Investor:in an anderen Unternehmen beteiligen. Durch den Zukauf von Tochtergesellschaften kannst du zum Beispiel dein eigenes Unternehmen erweitern. So kannst du neue Geschäftsfelder oder Märkte erschließen und flexibel investieren, ohne dass du in deiner Holding-GmbH oder Muttergesellschaft größere Umstellungen vornehmen musst.
Fast steuerfreier Verkauf von Tochterunternehmen in einer Holding
Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass auch der Verkauf von Unternehmensanteilen innerhalb einer Holding-Struktur steuerlich begünstigt ist. Das ist ein großer Pluspunkt für Gründer:innen, die an einen späteren Exit denken. Wenn eine Tochterfirma verkauft wird, bleibt der Veräußerungsgewinn für die Holding fast vollständig steuerfrei. Nach § 8b KStG muss die Holding nur 5 % des Gewinns versteuern. Das bedeutet, dass 95 % des Gewinns steuerfrei reinvestiert oder als Dividende ausgeschüttet werden können.
Weitere Holding-Vorteile für Gründer und Unternehmer
Für Gründer und Unternehmer bietet die Holding-Struktur zusätzliche Vorteile, die weit über die bekannten Punkte hinausgehen. Besonders bei der Planung von Unternehmenswachstum oder einer externen Förderung kann die Holding von großem Nutzen sein. Schauen wir uns das einmal an.
Bessere Nachfolgeplanung und niedrige Erbschaftssteuer für die Holding
Du möchtest dein Unternehmen an deine Kinder oder andere Personen vererben? Eine Holding erleichtert dir die Planung deiner Unternehmensnachfolge. Durch die Trennung der operativen Geschäfte in verschiedene Tochterunternehmen kannst du einerseits deine Unternehmensanteile einfacher vererben oder schrittweise an die jeweiligen Nachfolger:innen übergeben. Andererseits können Unternehmensbeteiligungen oft steuerbegünstigt vererbt werden (§ 13a ErbStG), so dass du durch die Holding-Struktur eine steuerliche Optimierung bei der Erbschaftssteuer genießt.
Holding-Vorteile bei Förderungen
Gerade in Deutschland gibt es spezielle Förderprogramme für Gründer:innen, die auf eine Holding-Struktur setzen. Dies gilt insbesondere für innovative Start-ups, die beispielsweise durch staatliche Programme wie das EXIST-Gründerstipendium oder den Hightech-Gründerfonds finanzielle Unterstützung erhalten. Die Holding bietet dir die Möglichkeit, Förderungen gezielt in Tochterunternehmen einzubringen, ohne dass das gesamte Unternehmen finanziell davon abhängig ist. Der Vorteil ist, dass du mit deiner Muttergesellschaft rechtlich grundsätzlich nicht an die Verträge gebunden bist, die du mit deiner geförderten Tochtergesellschaft schließt.
Langfristig planen mit einer Holding-Struktur
Als Gründer:in oder Unternehmer:in musst du bekanntermaßen langfristig denken und strategisch kluge Entscheidungen treffen. Die Holding bietet dir hierfür eine optimale Plattform, um zukünftiges Wachstum zu planen und zu organisieren. Dabei ist es egal, ob du über den Kauf weiterer Unternehmen oder die Gründung neuer Tochtergesellschaften nachdenkst. Deine Holding-Struktur kann dir dabei helfen, flexibel zu bleiben und eine gute Übersicht über den Stand deiner unternehmerischen Tätigkeiten zu gewinnen.
Hat die Holding-GmbH auch Nachteile?
Trotz der zahlreichen Vorteile bringt die Gründung einer Holding auch einige Nachteile mit sich, die du vorab sorgfältig abwägen musst. Insbesondere in den Bereichen Verwaltung und Bürokratie gibt es in Deutschland viele Herausforderungen, die du nicht unterschätzen solltest.
Eine Holding-Struktur erfordert höhere Kosten und mehr Bürokratie
Eine Holding besteht in der Regel aus mehreren Gesellschaften, die alle eigenständig verwaltet werden müssen. Das heißt: Jede Gesellschaft muss bei ihrer Gründung eigenständig beim Handelsregister angemeldet werden. Das erhöht gerade am Anfang den bürokratischen Aufwand. Zudem benötigt jede Gesellschaft eine eigene Buchhaltung, eigene Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.
Dies führt zu höheren Verwaltungskosten, denn häufig haben Unternehmer:innen weder die Expertise noch die Zeit, um mehrere Unternehmen buchhalterisch und steuerlich zu verwalten. Oft müssen zusätzlich externe Anwält:innen, Steuerberater:innen oder sogar Wirtschaftsprüfer:innen eingeschaltet werden, um die komplexe Holding-Struktur optimal zu betreuen. Wenn du hohe Gewinne erzielst, kann sich das Investment vielleicht lohnen. Für Kleinunternehmer:innen ist die finanzielle Hürde jedoch oftmals zu hoch.
Die Strukturierung und Gründung einer Holding ist komplex
Bei dem Aufbau einer Holding-Struktur gibt es viel zu beachten, denn die Gründung einer Holding ist deutlich komplexer als die einer „normalen“ GmbH. So müssen klare und rechtssichere Verträge aufgesetzt werden, die die Beziehung zwischen der Muttergesellschaft und den Tochtergesellschaften regeln.
Darüber hinaus führt kein Weg an einer umfassenden rechtlichen und steuerlichen Beratung im Vorfeld vorbei, denn mit der Gründung einer Holding setzt du einen großen Grundbaustein für deine unternehmerische Zukunft. Diese Vorbereitungsphase ist also nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostenintensiv, denn hier gibt es wenig Platz für Fehler!
Wenn die Holding-Struktur nicht optimal geplant wird, kann es passieren, dass steuerliche Vorteile verloren gehen, weil sie nicht vollständig ausgeschöpft werden. Insbesondere bei der nahezu steuerfreien Ausschüttung von Gewinnen innerhalb der Holding kann es zu Problemen kommen, wenn die Holding-Struktur nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Dabei ist die steuerliche Begünstigung gerade der entscheidende Grund für viele Unternehmer:innen, überhaupt über die Gründung einer Holding nachzudenken. Deshalb solltest du in jedem Fall vermeiden, dass eine fehlerhafte Ausgestaltung deiner Holding dazu führt, dass steuerliche Begünstigungen, wie sie im § 8b KStG vorgesehen sind, nicht greifen.
Die Lohnbuchhaltung wird bei hoher Mitarbeiterzahl schwieriger
Jede Gesellschaft innerhalb der Holding-Struktur erfordert eine eigene Buchhaltung. Darunter fällt auch die Lohnbuchhaltung, wenn du ein eigenes Team bestehend aus mehreren Mitarbeiter:innen hast. Besonders komplex wird es, wenn du eine Vielzahl von Mitarbeiter:innen in verschiedenen Gesellschaften beschäftigst.
Denn eine Holding-GmbH muss nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle Tochtergesellschaften eine korrekte Buchführung und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten gewährleisten. Dies betrifft nicht nur die Auszahlung der Gehälter für deine Mitarbeiter:innen, sondern zum Beispiel auch die Berechnung und Verwaltung anfallender Sozialabgaben und etwaige Entgeltfortzahlungen bei Urlaub oder Krankheit.
Dies stellt viele Unternehmer:innen vor eine Herausforderung. Zum einen gilt es, die Lohnbuchhaltung für jede Gesellschaft vollständig zu organisieren, was bereits viel Arbeit ist. Zum anderen ist es aber auch in ihrem Interesse, dass die Vorteile der Holding auch innerhalb der Buchhaltung ausgeschöpft werden. Ohne fachliche Unterstützung kann es hier leicht zu vermeidbaren Fehlern oder finanziellen Nachteilen kommen, die dich in deinem Unternehmenswachstum hemmen können.
Das sollten Unternehmer über die Holding-Gründung wissen
Die Vorteile einer Holding haben dich überzeugt und du denkst nun darüber nach, eine eigene Holding zu gründen? Dies ist ein wichtiger Schritt, den du mit einer ausreichenden Vorbereitung planen solltest. Die Gründung einer Holding-GmbH erfordert nämlich eine sorgfältige Vorgehensweise und eine fehlerfreie Durchführung.
Es gibt verschiedene rechtliche und steuerliche Punkte, die von Anfang an zu berücksichtigen sind, um die optimale Holding-Struktur für dich aufzubauen. Auf einige Punkte gehen wir jetzt ein.
Was braucht es für die Gründung einer Holding?
Zunächst muss eine GmbH gegründet werden, die als Muttergesellschaft der Holding fungiert. Dazu gehören unter anderem
- die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags,
- die notarielle Beurkundung und
- die Anmeldung beim Handelsregister (§ 7 GmbHG).
Die Holding-GmbH kann im Anschluss selbst Tochtergesellschaften gründen oder Anteile an bestehenden Unternehmen kaufen. Wichtig: Jede Gesellschaft muss dabei eigenständig beim Handelsregister eingetragen werden, eine Holding-Gründung „in einem Rutsch“ gibt es nicht!
Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zum Thema Holding gründen.
Du brauchst Unterstützung?
Es ist empfehlenswert, bereits in dieser Phase erfahrene Steuerberater:innen und spezialisierte Rechtsanwält:innen hinzuzuziehen, um die ideale Ausgestaltung der Holding-Struktur sicherzustellen. Die meisten Expert:innen, die in diesem Bereich arbeiten, sind auf das Gesellschafts- und Handelsrecht sowie das Unternehmensrecht bzw. Unternehmenssteuerrecht spezialisiert.
Holding-Beratung durch Experten
Da die Holding-Struktur mit vielen steuerlichen und rechtlichen Vorteilen verbunden ist, beginnen die meisten Unternehmer:innen mit einer umfassenden Beratung durch Expert:innen. Diese Beratung ist frühzeitig einzuholen, um die Rechtslage im Blick zu behalten und deine Holding-Struktur auf deine Bedürfnisse, Wünsche und Pläne anzupassen.
Steuerberater:innen können dir dabei helfen, die Holding-Struktur so zu planen, dass die Gewinne zwischen den Gesellschaften optimal verrechnet und ausgeschüttet werden. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass du den Vorteil der 5 %-Besteuerung auf Gewinnausschüttungen vollständig nutzt. Auch bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen oder der Unternehmensnachfolge ist die Expertise und Erfahrung von Anwält:innen und Steuerberater:innen enorm hilfreich.
Was kostet eine Holding-Gründung?
Für die Gründung einer GmbH als Holding-Muttergesellschaft (auch Holding-GmbH genannt) ist in Deutschland ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich (§ 5 GmbHG). In vielen Fällen reicht es jedoch aus, nur die Hälfte dieses Kapitals (also 12.500 Euro) einzuzahlen und den Rest als Sacheinlage einzubringen. Die Gesellschafter:innen einer GmbH haften grundsätzlich nur mit ihrem eingebrachten Kapital, so dass das eingezahlte Stammkapital auch der Haftungsbeschränkung dient.
Hinzu kommen Kosten für Anwält:innen, Notar:innen und Steuerberater:innen, die die Beratung durchführen, Verträge erstellen und die Anmeldungen vornehmen. Zuletzt werden auch verschiedene Amtsgebühren fällig.
Die Entscheidung, eine Holding zu gründen, sollte also gut durchdacht und vor allem auf die Zukunft des Unternehmens ausgerichtet sein. Insbesondere für Start-ups, Einzelunternehmer:innen, Selbstständige oder KMU, die schnelles Wachstum planen, ist es wichtig, von Anfang an durch Expert:innen unterstützt zu werden.
Fazit
Die Holding-Struktur bietet für Unternehmen, Gründer:innen und Investor:innen zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf Steuern. Durch die Trennung von Mutter- und Tochtergesellschaften können Gewinne steuerbegünstigt ausgeschüttet und das Haftungsrisiko minimiert werden.
Dies macht die Holding besonders für Unternehmen attraktiv, die wachsen und ihre Beteiligungen optimiert verwalten möchten. Allerdings bringt die Gründung einer Holding auch höhere Verwaltungskosten und einen größeren bürokratischen Aufwand mit sich, weshalb eine umfassende Beratung unumgänglich ist. Wer diese Herausforderungen meistert, kann jedoch von den steuerlichen und strategischen Vorteilen einer Holding erheblich profitieren.