Falschaussage vor Gericht: Welche Strafe droht?

Eine Falschaussage vor Gericht kann schwerwiegende Folgen haben – nicht nur für die Person, die sie macht, sondern auch für den gesamten Prozessverlauf und das Vertrauen in die Justiz. Stell dir vor, du wirst vor Gericht befragt. Unter dem Druck der Situation gerätst du ins Schwitzen und gibst aus Angst oder Unsicherheit eine Aussage, die nicht ganz der Wahrheit entspricht. Schnell kann aus einem kleinen Fehler eine folgenschwere Falschaussage vor Gericht werden, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Das deutsche Strafrecht kennt klare Regeln für Aussagen im Gerichtssaal: Wer vor Gericht absichtlich die Unwahrheit sagt, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Doch was genau gilt als Falschaussage, wer kann belangt werden, und wie hoch sind die Strafen? In diesem Artikel erfährst du, was du zu den rechtlichen Folgen einer Falschaussage wissen musst. 

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Das Wichtigste in Kürze

Falschaussage ist strafbar: Eine bewusste Falschaussage vor Gericht wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. Besonders schwerwiegende Fälle wie ein Meineid können sogar zu Haftstrafen von bis zu 15 Jahren führen.
Unterschied zwischen Zeug:innen und Angeklagten: Während Zeugen und Sachverständige verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen, hat ein:e Angeklagte:r das Recht zu schweigen oder sogar die Unwahrheit zu sagen, ohne dafür bestraft zu werden.
Rechte und Pflichten von Zeug:innen: Zeug:innen müssen grundsätzlich die Wahrheit sagen, haben jedoch in bestimmten Fällen ein Zeugnisverweigerungsrecht, etwa wenn es um enge Angehörige geht. Berufsgeheimnisträger:innen wie Ärzt:innen und Anwält:innen können ebenfalls die Aussage verweigern.
Verteidigungsmöglichkeiten: Wer einer Falschaussage beschuldigt wird, kann früh auf juristische Unterstützung setzen. Oft lassen sich Missverständnisse oder unabsichtliche Fehler klarstellen, bevor es zu einer Anklage kommt.
Bleibe bei der Wahrheit: Wer seine Aussage ehrlich und gewissenhaft macht, vermeidet strafrechtliche Risiken und trägt zur fairen Aufklärung des Verfahrens bei.

Was ist eine Falschaussage vor Gericht?

Eine Falschaussage vor Gericht liegt vor, wenn eine Person als Zeug:in, Sachverständiger:in oder in einer anderen Rolle bewusst falsche Tatsachen äußert. Laut § 153 StGB ist eine falsche uneidliche Aussage dann strafbar, wenn jemand vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeug:innen oder Sachverständigen zuständigen Stelle eine falsche Aussage macht. Aber wann gilt eine Aussage als falsch? 

Mit einer Falschaussage ist jede bewusst unrichtige Aussage zu Tatsachen, die in einem Prozess relevant sind, gemeint. Das bedeutet, dass ein:e Zeug:in keine Meinung, sondern Fakten wiedergibt und dass diese objektiv falsch sein müssen. Gibt jemand also absichtlich unrichtige Informationen an oder verschweigt entscheidende Details, kann das bereits als Falschaussage gewertet werden.

Aber nicht jede falsche oder unvollständige Aussage führt automatisch zu strafrechtlichen Konsequenzen. Wenn jemand in seiner Aussage wichtige Details vergisst, kann das eventuell als Versehen gelten und ist nicht immer strafbar. Wichtig ist, dass die Unwahrheit bewusst und absichtlich gesagt wird – nur dann handelt es sich um eine strafbare Falschaussage.

Beispiele für Falschaussagen

Häufige Fälle von Falschaussagen sind etwa das absichtliche Verschweigen von Informationen, die ein enger Verwandter begangen hat, oder falsche Angaben über eigene Beobachtungen, um den Prozess in eine bestimmte Richtung zu lenken

Beispiel: Wenn eine Zeugin angibt, jemanden zum Tatzeitpunkt gesehen zu haben, obwohl dies gar nicht stimmt, weil sie diesen schützen möchte, wäre das eine klassische Falschaussage.

Durch diese strenge Regelung möchte das Gesetz sicherstellen, dass Aussagen vor Gericht der Wahrheit entsprechen und das Rechtssystem fair bleibt. Wer sich nicht an die Wahrheitspflicht hält, riskiert hohe Strafen, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.

Falschaussage oder Meineid: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe „Falschaussage“ und „Meineid“ werden häufig verwechselt, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen und strafrechtliche Konsequenzen. Beide Vergehen basieren auf einer unwahren Aussage, aber der Meineid gilt als besonders schwere Form der Falschaussage. Die rechtliche Unterscheidung liegt darin, dass beim Meineid die falsche Aussage unter Eid abgegeben wird.

Falschaussage

Eine Falschaussage nach § 153 StGB ist eine uneidliche Aussage, also eine falsche Aussage ohne die Verpflichtung durch einen Eid. Die Strafe für eine falsche uneidliche Aussage kann bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe betragen. 

Auch wenn eine Falschaussage keine Eidespflicht beinhaltet, bleibt sie ein ernstzunehmendes Vergehen. Für die Gerichte ist es jedoch ein Unterschied, ob jemand absichtlich eine falsche Information angibt oder diese zusätzlich durch einen Eid bekräftigt. Ein Eid verpflichtet die Person vor Gericht noch stärker zur Wahrheit und bringt zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen mit sich, wenn dieser gebrochen wird.

Meineid

Der Meineid nach § 154 StGB umfasst eine falsche Aussage, die unter Eid gemacht wird. Zeug:innen oder Sachverständige können in besonders wichtigen Fällen vereidigt werden, um ihre Aussagen zusätzlich zu sichern. 

Ein Meineid wird deutlich härter bestraft: Das Strafmaß beginnt bei einem Jahr Freiheitsstrafe und kann in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen. Diese hohe Strafe zeigt, wie schwerwiegend der Meineid im deutschen Rechtssystem eingestuft wird, da er das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit zutiefst erschüttert.

Ein Eid ist im deutschen Recht also ein besonderes Mittel, um die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu sichern. Wer seine Aussage unter Eid macht, sollte sich daher besonders bewusst sein, welche rechtlichen Risiken ein Meineid mit sich bringt.

Welche Strafen drohen bei einer Falschaussage?

Die Strafen für eine Falschaussage sind in Deutschland hart. Laut § 153 StGB kann eine absichtlich falsche Aussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet werden. Das Strafmaß zeigt, wie ernst der Gesetzgeber die Wahrheitspflicht nimmt und welche Folgen falsche Angaben für den Verlauf eines Verfahrens und die Justiz insgesamt haben können.

Schärfere Strafen bei Meineid und in besonders schweren Fällen

Eine Falschaussage kann unter bestimmten Umständen zu noch schwerwiegenderen Konsequenzen führen, etwa wenn aus einer Falschaussage ein Meineid wird. Beim Meineid (§ 154 StGB) muss die Person ihre Aussage unter Eid machen und diese dann bewusst falsch wiedergeben. Der Meineid gilt als Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft – in besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren drohen.

In der Praxis berücksichtigen Gerichte bei der Strafzumessung die Bedeutung der Falschaussage für den Prozess. Wenn jemand etwa eine Falschaussage macht, um eine unschuldige Person zu belasten, oder wenn durch die Falschaussage erheblicher Schaden entsteht, kann das Strafmaß höher ausfallen. In solchen Fällen wird oft geprüft, ob die Falschaussage aus einem niederen Beweggrund, wie Rache oder finanziellen Interessen, erfolgte.

Eine Falschaussage ist also kein Kavaliersdelikt. Sie kann schnell dazu führen, dass sich der, der lügt, selbst in große Schwierigkeiten bringt. Wer vor Gericht aussagt, sollte sich deshalb immer bewusst sein, welche Folgen eine bewusste Falschaussage haben kann.

Wer kann für eine Falschaussage vor Gericht belangt werden?

Im Gerichtssaal tragen nicht nur Angeklagte, sondern auch Zeug:innen, Sachverständige und sogar Dolmetscher:innen eine besondere Verantwortung für die Wahrheit. Doch wer genau kann für eine Falschaussage belangt werden? In erster Linie betrifft die Pflicht zur Wahrheit alle, die im Zeugenstand oder als Sachverständige vor Gericht aussagen. Angeklagte hingegen sind hier rechtlich anders gestellt, denn sie müssen sich selbst vor Gericht nicht belasten.

Dürfen Angeklagten lügen?

Eine angeklagte Person hat in Deutschland das Recht zu schweigen und unter Umständen sogar die Möglichkeit, falsche Angaben zu machen, ohne dafür bestraft zu werden. Dies beruht auf dem Prinzip, dass niemand sich selbst belasten muss (sogenanntes Selbstbelastungsverbot). 

Allerdings solltest du, wenn du beschuldigt wirst, mit Falschaussagen vorsichtig sein: Wer bewusst eine falsche Aussage macht, um andere Personen zu belasten, kann dennoch wegen einer falschen Verdächtigung bestraft werden (§ 164 StGB). Zudem kann es für deinen Prozess hinderlich sein, wenn später herauskommt, dass du falsche Angaben gemacht oder wichtige Informationen verschwiegen hast. 

Wende dich daher bitte immer an eine Anwältin oder einen Anwalt im Strafrecht, um das Vorgehen zu besprechen und eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten!

Zeugen und Sachverständige

  • Zeug:innen sind dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, wenn sie vor Gericht aussagen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob sie direkt geladen wurden oder freiwillig erscheinen. 
  • Sachverständige, wie etwa Gutachter:innen, haben ebenfalls eine Wahrheitspflicht. Sie dürfen keine falschen Informationen oder Ergebnisse vorlegen und müssen stets neutral bleiben. 
  • Auch Dolmetscher:innen, die Aussagen übersetzen, müssen sich an die Wahrheitspflicht halten und sind für korrekte Übersetzungen verantwortlich.

Für bestimmte Zeug:innen gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO). Verwandte oder enge Angehörige der angeklagten Person dürfen die Aussage verweigern und riskieren dadurch keine Strafe. Das gilt jedoch nicht für Sachverständige oder Dolmetscher:innen, die in jedem Fall zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet sind.

Wie kann man sich gegen den Vorwurf einer Falschaussage verteidigen?

Der Vorwurf einer Falschaussage kann erhebliche Konsequenzen haben. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte wohlüberlegt handeln und sich seiner Rechte bewusst sein, um nicht ungewollt rechtliche Nachteile zu riskieren. Eine gute Verteidigung kann oft schon im frühen Stadium des Verfahrens helfen, Missverständnisse auszuräumen oder Strafen zu mindern.

Wenn du erfährst, dass dir eine Falschaussage vorgeworfen wird, solltest du zunächst ruhig bleiben und keinesfalls übereilt handeln. Vermeide es, spontan weitere Aussagen oder Rechtfertigungen abzugeben, die sich später gegen dich verwenden lassen könnten. Stattdessen ist es sinnvoll, den Rat eines Anwalts oder einer Anwältin einzuholen, denn diese sind oft auf das Strafrecht spezialisiert und arbeiten sogar hauptberuflich als Strafverteidiger:innen.

Viele Falschaussagevorwürfe entstehen durch Missverständnisse oder durch unpräzise Formulierungen. Erfahrene Strafverteidiger:innen können dir dabei helfen, diese Punkte im Detail zu prüfen und bei Gericht eine Klarstellung vorzunehmen. Manchmal kann eine gezielte Richtigstellung, die deutlich macht, dass die Aussage unabsichtlich unvollständig oder missverständlich war, bereits genügen, um eine Strafe zu verhindern.

Eine strafbare Falschaussage erfordert, dass die Unwahrheit vorsätzlich gesagt wurde. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn die Aussage ohne Absicht zur Täuschung gemacht wurde, liegt in der Regel keine strafbare Handlung vor. Dies ist oft der beste Ansatz, um den Vorwurf der Falschaussage abzuwenden.

Wenn möglich, kannst du Beweise vorlegen, die deine ehrliche Absicht belegen. Das können Notizen, Erinnerungsstützen oder andere Dokumente sein, die zeigen, dass du die Aussage nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast. In bestimmten Fällen kann ein Gutachten von Psycholog:innen oder anderen Expert:innen ebenfalls hilfreich sein, um die eigene Glaubwürdigkeit zu untermauern.

Fazit

Wer vor Gericht steht, sei es als Zeug:in, Sachverständiger:in oder Dolmetscher:in, muss die Wahrheit sagen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen, die von Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen. Besonders schwerwiegend ist ein Meineid, der unter Eid abgegebene falsche Aussagen betrifft und besonders hart bestraft wird. Eine ehrliche und wahrheitsgemäße Aussage ist also der beste Schutz, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und zur fairen Rechtsprechung beizutragen.

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