Ist eine Dashcam im Auto erlaubt? Rechtslage und Strafen

Immer mehr Autofahrer:innen installieren Dashcams in ihren Fahrzeugen. Die kleinen Kameras sollen im Ernstfall helfen, Schuldfragen bei Unfällen zu klären. Doch was viele nicht wissen: Die Nutzung ist rechtlich heikel. Datenschutzgesetze setzen enge Grenzen, und nicht jede Aufnahme darf vor Gericht als Beweis verwendet werden.

Ist eine Dashcam im Auto erlaubt? Ist eine Parküberwachung erlaubt? Und welche Strafen drohen bei falscher Nutzung? Hier erfährst du, was erlaubt ist – und was nicht.

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Das Wichtigste in Kürze

Dashcams sind erlaubt, aber nicht uneingeschränkt. Eine permanente Videoaufnahme verstößt gegen die DSGVO. Erlaubt sind unter Umständen ereignisgesteuerte Kameras, die bei einem Unfall oder einer Erschütterung speichern.
Vor Gericht können grundsätzlich Dashcam-Aufnahmen als Beweis genutzt werden. Laut BGH sind Aufnahmen in Zivilprozessen verwertbar – aber nur, wenn sie anlassbezogen aufgenommen wurden. Daueraufzeichnungen sind problematisch.
Dashcams dürfen nicht zur Dauerüberwachung geparkter Autos genutzt werden. Eine Kamera, die ständig mitfilmt, ist rechtswidrig. Erlaubt sind nur Bewegungs- oder Erschütterungssensoren, die gezielt speichern und alte Aufnahmen automatisch löschen.
Wer Aufnahmen veröffentlicht, riskiert hohe Strafen. Ungefragte Veröffentlichungen von Kennzeichen oder Gesichtern verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und können mit Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Die DSGVO gilt auch für Privatpersonen. Wer eine Dashcam nicht rein privat nutzt (z. B. für Familienfeiern oder persönliche Videos), muss sich an Datenschutzvorgaben halten.

Darf ich eine Dashcam im Auto nutzen?

Grundsätzlich ist das Anbringen einer Dashcam im Auto erlaubt. Es gibt kein generelles Verbot, eine Kamera an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett zu befestigen. Doch sobald die Dashcam läuft, greift das Datenschutzrecht. Denn die Kamera nimmt andere Verkehrsteilnehmer:innen auf – oft ohne deren Wissen oder Zustimmung.

In Deutschland gelten strenge Datenschutzgesetze. Sie verbieten es, Personen ohne Erlaubnis zu filmen, wenn die Aufnahmen nicht für rein private Zwecke bestimmt sind. Da eine Dashcam aber meist den Straßenverkehr aufzeichnet, können andere Autofahrer:innen, Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen betroffen sein. Das bedeutet, dass ihre Persönlichkeitsrechte (z. B. Recht auf informationelle Selbstbestimmung) geschützt werden müssen.

In Deutschland schützt unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht jedes Einzelnen, nicht ungefragt gefilmt zu werden. Das betrifft auch Aufnahmen von Dashcams, denn sie können Gesichter, Kfz-Kennzeichen und andere personenbezogene Daten erfassen. Die DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten nur, wenn eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse vorliegt, denn andere Verkehrsteilnehmer:innen können sich der Aufnahme nicht einfach entziehen. 

Auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legt fest, dass eine dauerhafte Videoüberwachung ohne konkreten Anlass unzulässig ist (§ 4 BDSG). Diese Regelungen gelten allerdings in erster Linie für Videoüberwachungen durch öffentliche Stellen. 

Ein weiteres Problem ist die sogenannte Informationspflicht: Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss die betroffenen Personen darüber informieren. Bei festen Überwachungskameras, etwa an Firmengebäuden, geschieht das durch gut sichtbare Hinweisschilder. Im Straßenverkehr ist das jedoch nicht möglich – niemand kann während der Fahrt über die Dashcam informiert werden. Das kann gegen Art. 13 DSGVO verstoßen, der vorschreibt, dass jede Datenerhebung transparent sein muss.

Gilt die DSGVO auch für Privatpersonen?

Viele denken, die DSGVO betreffe nur Unternehmen oder Behörden. Tatsächlich müssen sich aber auch Privatpersonen an die Regeln halten – zumindest dann, wenn ihre Aufnahmen nicht rein privaten Zwecken dienen.

Wer mit einer Dashcam nur private Erinnerungen aufnimmt – etwa auf einer Urlaubsfahrt mit der Familie – fällt nicht unter den Anwendungsbereich der DSGVO. Anders sieht es aus, wenn die Aufnahmen für andere Zwecke genutzt werden, zum Beispiel:

  • als Beweismittel in einem Rechtsstreit,
  • zur Veröffentlichung in sozialen Medien oder
  • zur Überwachung öffentlicher Straßen oder Parkplätze.

In diesen Fällen ist die sogenannte Haushaltsausnahme nicht mehr anwendbar – und die vollen Datenschutzpflichten gelten auch für Privatpersonen. Immer mehr Gerichte verurteilen Betroffene wegen Datenschutzverstößen. Wer sich also nicht an die Vorschriften hält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. 

Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei Dashcams

Unabhängig von der DSGVO können private Aufnahmen auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, wer ihn filmt und wie diese Aufnahmen verwendet werden. Wer ungefragt Menschen oder Kfz-Kennzeichen filmt und die Aufnahmen veröffentlicht, kann deshalb rechtlich belangt werden – etwa durch Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen.

Dashcam bei Polizeikontrolle – darf ich mitfilmen? 👮 

Du darfst eine Polizeikontrolle grundsätzlich für private Zwecke filmen, aber nicht ohne weiteres veröffentlichen. Beamt:innen dürfen dir das Filmen nicht einfach verbieten, aber sie können es untersagen, wenn du damit die Kontrolle beeinträchtigst oder sie bewusst identifizierbar filmst (z. B. Fokus auf das Gesicht, Dienstmarke etc.).

Insbesondere die Schutz- und Persönlichkeitsrechte der Beamt:innen müssen eingehalten werden. In manchen Bundesländern gibt es zudem spezielle Regelungen zum Datenschutz der Beamt:innen.

Besonders riskant wird es, wenn Bilder oder Videos ohne Einwilligung verbreitet werden. Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen – etwa im Internet oder in sozialen Medien – ist rechtlich problematisch. Die Veröffentlichung kann unter anderem Datenschutzvorschriften, aber auch Strafvorschriften (z. B. § 126a StGB, Gefährdung durch Veröffentlichung personenbezogener Daten) verletzen und gravierende rechtliche Folgen mit sich bringen. Darunter fallen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren.

In Deutschland sind Dashcams im Auto weiterhin rechtlich umstritten. Insbesondere Datenschützer:innen fordern seit Jahren, dass Dashcams im Straßenverkehr nicht dauerhaft filmen dürfen, sondern nur kurz und anlassbezogen aufzeichnen. Das bedeutet, dass die Kamera nur dann speichert, wenn es wirklich notwendig ist – etwa bei einem Unfall oder einer starken Bremsung. Eine permanente Aufnahme und Speicherung ohne konkreten Anlass sei rechtlich unzulässig.

Wie lange darf eine Dashcam aufnehmen? ⏳ 

Eine Dashcam darf nicht dauerhaft filmen. Erlaubt sind nur Aufnahmen, die kurzzeitig gespeichert und automatisch überschrieben werden – oder solche, die nur bei einem Unfall oder einer Erschütterung aktiv werden. Modelle mit Loop-Funktion oder Ereignisaufzeichnung sind daher rechtlich sicherer.

Dashcam im Auto: Vor Gericht als Beweis zulässig?

Eine Vielzahl von Autofahrer:innen nutzen Dashcams in der Hoffnung, dass ihre Aufnahmen nach einem Unfall vor Gericht als Beweis dienen können. Doch ist das wirklich erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Dashcam-Aufnahmen sind nicht automatisch unzulässig, auch wenn sie gegen Datenschutzregeln verstoßen könnten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Videos in Zivilprozessen als Beweismittel verwertet werden können (Az. VI ZR 233/17). Das bedeutet, dass Gerichte im Einzelfall entscheiden müssen, ob eine Aufnahme zulässig ist – selbst wenn sie rechtswidrig entstanden ist.

Das Prinzip der Interessenabwägung

Gerichte wägen ab, ob das Interesse an der Wahrheitsfindung schwerer wiegt als das Recht auf Datenschutz der anderen Beteiligten. Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

👉🏼 Die Dashcam hat nur kurz und anlassbezogen gefilmt, nicht dauerhaft.
👉🏼 Die Aufnahme zeigt eine klare Beweissituation (z. B. einen Unfallhergang).
👉🏼 Es gab keine andere Möglichkeit, den Unfall aufzuklären.

In der Praxis kann das bedeuten: Im Zivilrecht (z. B. Schadenersatzklagen) sind Dashcam-Videos grundsätzlich verwertbar, wenn sie die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllen – unabhängig davon, ob sie gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

Dashcam vor Gericht – wann werden Aufnahmen anerkannt? ⚖️ 

Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob eine Dashcam-Aufnahme als Beweis zulässig ist. Laut BGH-Urteil (Az. VI ZR 233/17) kann eine anlassbezogene Aufnahme verwertet werden, auch wenn sie rechtswidrig entstanden ist. Wer sich an die gesetzlichen Regelungen hält, erhöht also die Chance, dass sein Video als Beweismittel vor Gericht anerkannt wird.

Zusammenfassung: Sind Dashcams legal?

In der Praxis bedeutet das für Dashcams im Auto:

  • Eine permanente Aufzeichnung des Verkehrs ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Eine ereignisgesteuerte Aufnahme, die nur im Falle eines Unfalls oder einer starken Bremsung speichert, kann rechtlich zulässig sein.
  • Die Kamera darf andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht bewusst identifizierbar machen (z. B. durch lesbare Kennzeichen oder Gesichter).
  • Die Verwertbarkeit dieser Aufnahmen in einem Rechtsstreit ist rechtlich umstritten. Wenn ein Unfall mitgefilmt wurde, kann die Aufnahme aber unter Umständen als Beweismittel vor Gericht genutzt werden, auch wenn sie rechtswidrig entstanden ist (BGH).

Damit ist die Nutzung einer Dashcam in Deutschland ein Balanceakt zwischen Beweissicherung und Datenschutz. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nur Modelle nutzen, die die Aufnahmen automatisch überschreiben und nur im Notfall speichern.

Ist eine Dashcam im parkenden Auto erlaubt?

Du möchtest deine Dashcam auch nutzen, um dein geparktes Auto zu schützen – zum Beispiel vor Parkremplern oder Vandalismus. Doch ist das erlaubt?

Eine Dashcam, die im geparkten Zustand durchgehend aufnimmt, verstößt gegen die DSGVO. Das Problem: Eine solche Kamera würde ununterbrochen den öffentlichen Raum oder private Parkplätze filmen – und damit Personen ohne deren Zustimmung überwachen. Das verstößt gegen Art. 6 DSGVO (fehlende Rechtsgrundlage) und den Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Obwohl die Rechtslage hinsichtlich Dashcams noch unklar ist, bestätigen viele Gerichtsurteile, dass eine private Dauerüberwachung des öffentlichen Raums unzulässig ist.

Wann ist eine Dashcam mit Parküberwachung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine Dauerüberwachung rechtlich problematisch und kann rechtliche Folgen haben. Zulässig kann eine Dashcam im parkenden Auto aber möglicherweise unter folgenden Bedingungen sein:

  • Die Dashcam nimmt nicht dauerhaft auf, sondern wird durch einen Bewegungssensor oder einen Erschütterungssensor aktiviert.
  • Die Aufnahmen werden automatisch nach kurzer Zeit gelöscht, wenn kein Schaden festgestellt wurde.
  • Die Kamera speichert nur relevante Ereignisse und überschreibt alte Daten.
  • Es werden nicht willkürlich und ohne Anlass Kennzeichen oder Gesichter aufgezeichnet, um die Personen zu identifizieren.

Auto-Überwachungskamera gegen Vandalismus – erlaubt?

Viele Autobesitzer:innen möchten ihr Fahrzeug mit einer Dashcam vor Vandalismus schützen. Doch eine Kamera, die ständig filmt, ist nicht erlaubt, weil sie den öffentlichen Raum überwacht.

Erlaubt sind unter Umständen Modelle mit Bewegungssensor, die Aufnahmen nur im Schadensfall speichern und automatisch löschen, wenn nichts passiert.

Wenn eine Dashcam zum Schutz eines privaten Stellplatzes oder einer Einfahrt genutzt wird, gilt dieselbe Regelung wie für Überwachungskameras: Es dürfen nur der eigene Bereich und keine öffentlichen Flächen gefilmt werden. 

Strafe für illegale Dashcam im Auto

Wer eine Dashcam falsch einsetzt, riskiert nicht nur, dass die Aufnahmen vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden. Es drohen auch Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Für eine verbindliche Auskunft wende dich bitte an spezialisierte Anwält:innen.

Datenschutzverstöße und mögliche Bußgelder

Die Datenschutzbehörden können gegen unerlaubte Dashcam-Aufnahmen hohe Geldstrafen verhängen. Ein Verstoß gegen die DSGVO kann laut Art. 83 DSGVO mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes geahndet werden – wobei sich diese hohen Strafen eher gegen Unternehmen richten. Für Privatpersonen sind die Bußgelder meist niedriger, aber dennoch empfindlich.

Strafrechtliche Folgen bei Veröffentlichung

Noch ernster wird es, wenn du Dashcam-Aufnahmen ohne Erlaubnis ins Internet stellst. Das kann gleich mehrere Straftatbestände erfüllen:

  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB): Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Gefährdung durch Veröffentlichung personenbezogener Daten (§ 126a StGB): Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, wenn die Veröffentlichung jemandem erheblichen Schaden zufügen kann.

Schadensersatz und Unterlassung

Wer andere ohne Erlaubnis filmt und die Aufnahmen veröffentlicht, kann von den Betroffenen verklagt werden. Das können sein:

  • Unterlassungsklagen, um weitere Verstöße zu verhindern.
  • Schadensersatzforderungen, wenn jemand durch die Veröffentlichung einen Nachteil erlitten hat.

Eine falsche Nutzung der Dashcam kann also teuer werden: Datenschutzverstöße ziehen Bußgelder nach sich, und wer Aufnahmen ohne Erlaubnis veröffentlicht, macht sich sogar strafbar. Deshalb sollte man sich genau an die Regeln halten – sonst drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch hohe Kosten.

Fazit

Dashcams sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, aber ihre Nutzung ist stark eingeschränkt. Der wichtigste Punkt: Eine permanente Aufnahme des Verkehrs oder geparkter Autos ist nicht erlaubt, weil sie gegen Datenschutzrecht verstößt. Erlaubt sind unter Umständen aber Dashcams, die anlassbezogen aufzeichnen – also nur dann speichern, wenn ein Unfall oder eine Erschütterung erkannt wird.

Vor Gericht können Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Beweis verwertet werden. Eine Daueraufnahme ist problematisch, aber eine kurze, ereignisgesteuerte Aufnahme kann zulässig sein.

Wer seine Dashcam falsch einsetzt, riskiert Geldstrafen nach der DSGVO oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn Aufnahmen ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Deshalb sollte man darauf achten, dass die Kamera nur das Nötigste speichert, Inhalte regelmäßig löscht und Aufnahmen nicht einfach ins Internet gestellt werden.

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