Ein grippaler Infekt, eine schwere Migräne oder ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit – wer krank ist, kann oft nicht zur Arbeit erscheinen. Doch was passiert, wenn der Chef oder die Chefin plötzlich den Lohn nicht mehr zahlt? Viele fragen sich in solchen Fällen: Darf der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn einbehalten oder ist das gar nicht erlaubt? Erfahre mehr in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Arbeitgeber:innen müssen bei Krankheit den Lohn bis zu 6 Wochen weiterzahlen, solange du dich korrekt krankmeldest und ein Attest vorlegst.
✅ Eine verspätete Krankmeldung oder fehlende Bescheinigung kann zur Streichung des Lohns führen. Melde dich daher immer sofort krank.
✅ Wenn Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit bestehen, darf dein:e Arbeitgeber:in eine Prüfung veranlassen und die Zahlung zunächst zurückhalten.
✅ In den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses zahlt nicht der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, sondern die Krankenkasse (Krankengeld).
✅ Selbstverschuldete Krankheiten (z. B. durch Alkohol oder grobe Fahrlässigkeit) können dazu führen, dass dein Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt.
Lohnfortzahlung bei Krankheit: Was das Gesetz sagt
Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, schützt dich das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dort steht: Dein:e Arbeitgeber:in muss dir trotzdem deinen Lohn bis zu 6 Wochen lang weiterzahlen – vorausgesetzt, du bist korrekt krankgemeldet (§ 3 Abs. 1 EFZG).
Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich meldest. In der Regel heißt das: am 1. Krankheitstag vor Arbeitsbeginn. Du findest dazu eine Regelung in deinem Arbeitsvertrag, die von der allgemeinen Rechtslage abweichen kann. Außerdem musst du spätestens am 4. Kalendertag ein ärztliches Attest vorlegen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Dein:e Arbeitgeber:in kann das Attest nämlich auch früher verlangen (§ 5 Abs. 1 EFZG).
Die Zahlungspflicht entfällt nur, wenn du die Krankheit selbst verschuldet hast, zum Beispiel bei einem Unfall im Vollrausch oder durch eine vorsätzliche Schlägerei. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Lohnfortzahlung verweigern.
Auch Minijobber:innen oder Aushilfen haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Lohn muss in voller Höhe weitergezahlt werden. Es darf also keine Abzüge geben, nur weil du krank bist. Das betrifft auch Zuschläge und regelmäßige Zulagen, wenn sie fester Bestandteil deines Verdienstes sind.
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Wann darf der Arbeitgeber den Lohn bei Krankheit einbehalten?
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und alle Pflichten erfüllt, bekommt weiter Lohn. Doch es gibt Ausnahmen. In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin den Lohn bei Krankheit einbehalten.
Ein häufiger Grund ist eine verspätete Krankmeldung. Wenn du nicht sofort Bescheid gibst oder das Attest zu spät einreichst, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Lohnfortzahlung verweigern (§ 5 Abs. 1 EFZG). Deshalb ist es wichtig, sich direkt am ersten Tag krankzumelden.
Auch bei Zweifeln an deiner Arbeitsunfähigkeit kann dein:e Arbeitgeber:in aktiv werden. Zum Beispiel, wenn du krankgeschrieben bist und gleichzeitig auf Social Media beim Feiern zu sehen bist. In solchen Fällen kann er oder sie unter Umständen den medizinischen Dienst einschalten oder eine Zweitmeinung anfordern. Solange Zweifel bestehen, darf der Lohn zunächst einbehalten werden.
Ein weiterer Sonderfall ist die sogenannte Wartezeit: In den ersten 4 Wochen eines neuen Jobs besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 3 Abs. 3 EFZG). Wenn du in dieser Zeit krank wirst, bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse, nicht aber von deinem Unternehmen.
Dein Gehalt kommt zu spät und das ist nicht nur ein Einzelfall? Dazu haben wir einen ausführlichen Artikel geschrieben, auf dem du dich über die Rechtslage und deine Möglichkeiten informieren kannst.
Schließlich kann auch Eigenverschulden eine Rolle spielen. Wer zum Beispiel wegen eines Unfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ausfällt, muss damit rechnen, keine Lohnfortzahlung zu bekommen. Auch bei grob fahrlässigem Verhalten kann das gelten.
Kein Lohn wegen Krankheit? Das kannst du tun
Die folgenden Ausführungen dienen nur zur groben Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung durch spezialisierte Anwält:innen. Für verbindliche Auskünfte solltest du dich immer an eine Anwältin oder einen Anwalt wenden. Unsere Infos können unvollständig oder veraltet sein.
Wenn dein:e Arbeitgeber:in den Lohn bei Krankheit nicht zahlt, kannst du rechtlich darauf reagieren. Kläre zunächst, ob du alles richtig gemacht hast: Hast du dich pünktlich krankgemeldet? Hast du ein Attest eingereicht? Wenn nicht, hole das schnellstmöglich nach und dokumentiere alles schriftlich.
Hast du alles korrekt gemeldet, sprich deine:n Arbeitgeber:in direkt an. Manchmal liegt einfach ein Missverständnis oder ein interner Fehler vor. Bestehe freundlich, aber bestimmt auf deine Lohnfortzahlung, am besten schriftlich und mit Fristsetzung.
Zahlt dein:e Arbeitgeber:in weiterhin nicht, kannst du dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. In einigen Fällen kann es sich lohnen, rechtlich gegen den Lohnverzug vorzugehen. Auch eine Lohnklage beim Arbeitsgericht ist möglich.
Wichtig
Du musst in der Regel innerhalb von 3 Monaten klagen, sonst verfällt dein Anspruch (je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann diese Frist sogar kürzer sein). Wenn du gewerkschaftlich organisiert bist, kannst du dich auch dort kostenfrei beraten und vertreten lassen.
Fazit
Wenn du krank bist und deine Pflichten erfüllst, darf dein:e Arbeitgeber:in den Lohn nicht einfach einbehalten. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt dich in solchen Fällen. Nur wenn du deine Krankmeldung zu spät abgibst, deine Krankheit selbst verschuldest oder in der Wartezeit bist, kann der Anspruch entfallen. Bleibt die Zahlung aus, solltest du frühzeitig reagieren und notfalls rechtliche Schritte einleiten.