Beleidigung im Internet: So wehrst du dich gegen Hatespeech

Der Umgangston im Internet ist oft rau. Viele Menschen hinterlassen beleidigende und verletzende Aussagen, etwa in sozialen Netzwerken, Foren oder Kommentarspalten. Doch was viele nicht wissen: Auch im Netz gelten rechtliche Grenzen. 

Doch was gilt eigentlich als Beleidigung im Internet und welche Strafe droht den Beschuldigten? In diesem Artikel erfährst du alles, was du zum Thema Hatespeech und Beleidigung im Internet wissen musst, um dich gegen Hatespeech und Beleidigungen im Netz zu wehren. 

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Das Wichtigste in Kürze

Hatespeech und Beleidigung im Internet: Diese sind strafbar und können nach § 185 StGB und § 187 StGB geahndet werden. Auch im Internet gelten dieselben Rechte und Pflichten wie im realen Leben.
Beweissicherung: Um eine Anzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung erfolgreich zu stellen, müssen alle relevanten Beweise gesichert werden. Dazu gehören Screenshots und Informationen zur Identität der Person, soweit bekannt.
Verleumdung im Internet: Verleumdung ist eine besonders schwerwiegende Form der Ehrverletzung, die strafrechtlich strenger geahndet wird. Auch wenn kein Name genannt wird, kann eine Verleumdung vorliegen, wenn die Person eindeutig erkennbar ist.
Anzeige erstatten: Eine Anzeige kann bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. Dies ist auch bei anonymen Beleidigungen möglich, da die Ermittlungsbehörden versuchen können, die Identität über digitale Spuren herauszufinden.

Was ist Hatespeech im Internet?

Hatespeech im Internet beschreibt abwertende, diskriminierende oder beleidigende Äußerungen, die gezielt gegen bestimmte Personen oder Gruppen gerichtet sind. Diese Hassbotschaften können sich auf die Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, das Geschlecht oder andere persönliche Merkmale beziehen. Hatespeech geht dabei über bloße Meinungsäußerung hinaus und hat das Ziel, die Betroffenen zu verletzen, zu demütigen oder einzuschüchtern.

Ab wann ist etwas Hatespeech?

Eine Äußerung wird als Hatespeech eingestuft, wenn sie die Grenze der Meinungsfreiheit überschreitet und strafbare Inhalte enthält. In § 130 StGB ist die Volksverhetzung geregelt und sie ist eine der schwerwiegendsten Formen von Hatespeech. 

Eine Volksverhetzung liegt vor, wenn jemand öffentlich zu Hass oder Gewalt gegen eine bestimmte Gruppe aufruft oder deren Menschenwürde angreift. Aber auch weniger extreme Formen von Hatespeech, wie herabwürdigende Beleidigungen oder gezielte Diffamierungen, können in Deutschland strafbar sein. Die Entscheidung, ob eine Äußerung strafbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab und wird von Gerichten anhand der Umstände beurteilt.

Beleidigung im Internet: Beispiele und Rechtslage

Das Internet bietet vielen Menschen die Möglichkeit, sich anonym und scheinbar ohne direkte Konsequenzen zu äußern. Diese Anonymität führt leider oft dazu, dass Grenzen überschritten werden – auch strafrechtliche. Denn im Internet sind solche Beleidigungen keineswegs rechtlos, auch hier gelten die Regelungen unseres Rechtsstaates. 

Im folgenden Abschnitt erfährst du, welche Äußerungen als Beleidigung gelten und wie die Rechtslage dazu aussieht.

Beispiele für Beleidigungen im Internet

Beleidigungen im Internet können vielfältige Formen annehmen. Häufig kommen sie in sozialen Netzwerken, Kommentarspalten oder Foren vor. Beispiele sind abfällige Bemerkungen über das Aussehen, beleidigende Aussagen zu persönlichen Überzeugungen oder gezielte Angriffe auf die Ehre einer Person. 

Auch die Verwendung von Schimpfwörtern oder abwertenden Spitznamen fällt unter den Begriff der Beleidigung. Sätze wie „Du bist so dumm!“ oder „Du bist ein Versager!“ gelten in der Regel als klassische Beleidigungen.

Ist Beleidigung im Internet strafbar?

Ja, Beleidigungen im Internet sind strafbar und können gemäß § 185 StGB (Strafgesetzbuch) geahndet werden. Eine Beleidigung ist eine herabwürdigende Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Äußerung öffentlich oder in einem privaten Chat erfolgt. 

Die Strafe für eine Beleidigung kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr reichen. Entscheidend ist der Kontext, in dem die Beleidigung geäußert wurde, sowie die Schwere der Beleidigung.

Anonyme Beleidigung im Internet – was tun?

Anonyme Beleidigungen im Internet sind besonders belastend, da die Personen oft schwer zu identifizieren sind. Trotzdem gibt es rechtliche Mittel, um gegen solche Angriffe vorzugehen. 

Plattformen wie Facebook oder Instagram sind verpflichtet, bei schweren Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen die Identität der verfassenden Person offenzulegen. Als Betroffene:r kannst du zudem Anzeige bei der Polizei erstatten.

Die Ermittlungsbehörden können dann versuchen, die IP-Adresse der Person ausfindig zu machen und sie so zu identifizieren. Wichtig ist, Beweise zu sichern, indem du Screenshots der beleidigenden Inhalte machst.

Beleidigung im Internet: Welche Strafe ist möglich?

Die Strafe für Beleidigungen im Internet kann variieren und richtet sich nach der Schwere der Tat sowie den Umständen des Einzelfalls. Grundsätzlich sieht das deutsche Strafgesetzbuch gemäß § 185 StGB für eine Beleidigung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel wenn die Beleidigung öffentlich oder durch eine besonders ehrverletzende Aussage erfolgte, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu 2 Jahre betragen.

Die Höhe der Geldstrafe wird dabei in Tagessätzen bemessen, deren Anzahl sich nach dem Einkommen der beschuldigten Person richtet. Ein Tagessatz entspricht in etwa dem Betrag, den die beschuldigte Person an einem Tag verdient. So kann die Geldstrafe für eine Beleidigung schnell mehrere Tausend Euro betragen, je nach finanzieller Situation.

Schmerzensgeld wegen Beleidigung?

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die betroffene Person Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen kann. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Beleidigung zu einer erheblichen persönlichen Beeinträchtigung geführt hat, etwa durch Rufschädigung oder psychische Belastungen.

Besonders hart können die Strafen ausfallen, wenn die Beleidigung in einem öffentlichen Rahmen stattfindet, etwa auf einer stark frequentierten Plattform oder wenn sie eine große Reichweite hat. In solchen Fällen wird häufig eine höhere Strafe verhängt, da die öffentliche Wirkung der Beleidigung stärker ist.

Kann man Beleidigungen im Internet anzeigen?

Ja, Beleidigungen im Internet können angezeigt werden, und es ist ratsam, dies auch zu tun, um sich gegen ehrverletzende Angriffe zu wehren. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und die beschuldigten Personen können für ihre Äußerungen zur Verantwortung gezogen werden. Aber wie geht man bei einer Anzeige vor?

Kann man wegen Beleidigung im Internet angezeigt werden?

Wer eine Beleidigung im Internet hinterlässt, kann von der betroffenen Person angezeigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beleidigung in einem öffentlichen Forum, auf einer Social-Media-Plattform oder in einem privaten Chat geäußert wurde. Entscheidend ist, dass die Äußerung ehrverletzend ist und darauf abzielt, die Ehre des Opfers zu schädigen.

Die Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Wichtig ist, dass alle relevanten Beweise vorgelegt werden, um die Beleidigung nachzuweisen. Dazu gehören Screenshots, Nachrichtenverläufe und, wenn möglich, Angaben zur Identität der Person.

Anzeige wegen Beleidigung im Internet – so gehst du vor

Wenn du Opfer einer Beleidigung im Internet geworden bist und Anzeige erstatten möchtest, solltest du zunächst alle Beweise sichern. Mach Screenshots von den beleidigenden Aussagen und notiere dir die Uhrzeit, das Datum und die Plattform, auf der die Beleidigung stattgefunden hat. Wenn die Beleidigung in einem privaten Chat geäußert wurde, sichere auch den gesamten Nachrichtenverlauf.

Mit diesen Beweisen kannst du zur Polizei gehen und die Anzeige erstatten. Die Polizei nimmt deine Aussage auf und leitet die Ermittlungen ein. Sollte die Identität der Person unbekannt sein, können die Ermittlungsbehörden versuchen, diese über die IP-Adresse oder andere digitale Spuren herauszufinden.

Lohnt sich eine Anzeige wegen Beleidigung?

Ob sich eine Anzeige wegen Beleidigung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn die Beleidigung schwerwiegend ist und zu einer erheblichen Beeinträchtigung geführt hat, kann eine Anzeige dazu beitragen, die Person zur Verantwortung zu ziehen und Gerechtigkeit zu erlangen. Auch aus präventiven Gründen kann es sinnvoll sein, eine Anzeige zu erstatten, um zu zeigen, dass solche Verhaltensweisen nicht toleriert werden.

Allerdings sollte man sich auch über den Aufwand im Klaren sein. Der Prozess kann zeitaufwendig und emotional belastend sein. Außerdem besteht immer das Risiko, dass die Ermittlungen ins Leere laufen, insbesondere wenn die Person anonym gehandelt hat. Anzeigen wegen Beleidigungen werden oft eingestellt. 

Trotzdem kann eine Anzeige in vielen Fällen ein wichtiges Signal setzen und dazu beitragen, dass die Verbreitung von Hatespeech und Beleidigungen im Netz eingedämmt wird. Manchmal helfen auch ein freundliches Anwaltsschreiben oder eine einstweilige Verfügung, um die Person dazu zu bringen, diese Äußerungen zu unterlassen.

Beleidigung oder Verleumdung im Internet – was ist der Unterschied?

Beleidigung und Verleumdung sind zwei Straftatbestände, die häufig miteinander verwechselt werden, obwohl sie unterschiedliche rechtliche Bedeutungen haben. Beide können im Internet vorkommen und schwere Folgen für die Betroffenen haben. Doch worin genau besteht der Unterschied?

Eine Beleidigung gemäß § 185 StGB liegt vor, wenn eine Person durch eine ehrverletzende Äußerung herabgesetzt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Äußerung öffentlich oder privat erfolgt. Es geht primär darum, dass die Ehre oder der Ruf einer Person angegriffen wird.

Verleumdung hingegen ist ein schwerwiegenderer Tatbestand. Nach § 187 StGB wird jemand wegen Verleumdung bestraft, der über eine andere Person unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. 

Der entscheidende Unterschied zur Beleidigung ist also, dass es sich bei der Verleumdung um eine bewusste Lüge handelt, die mit der Absicht verbreitet wird, dem Opfer zu schaden.

Ist Verleumdung im Internet strafbar?

Ja, Verleumdung im Internet ist strafbar und wird sogar strenger geahndet als eine einfache Beleidigung. Wer im Netz bewusst falsche Tatsachen verbreitet, um jemanden zu schädigen, muss mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Diese orientieren sich ebenfalls an der Schwere der Tat und den finanziellen Verhältnissen der beschuldigten Person.

Das ist die Strafe für Verleumdung im Internet

Die Strafen für Verleumdung im Internet können hart ausfallen, insbesondere wenn die unwahren Behauptungen weitreichende negative Folgen für das Opfer haben. Neben der Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren können auch hohe Geldstrafen verhängt werden, die sich nach dem Einkommen der beschuldigten Person richten. 

Besonders gravierend ist es, wenn die Verleumdung öffentlich erfolgt, etwa in sozialen Netzwerken oder auf vielbesuchten Webseiten, da hier die Rufschädigung besonders groß ist.

So stellst du eine Anzeige wegen Verleumdung im Internet

Wenn du Opfer einer Verleumdung im Internet geworden bist, ist es wichtig, schnell zu handeln, um den Schaden zu begrenzen. Der erste Schritt besteht darin, Beweise zu sichern. Mache Screenshots von den verleumderischen Inhalten und notiere dir Datum, Uhrzeit sowie die URL der Webseite oder des Beitrags. Diese Beweise sind entscheidend, um später die strafbaren Inhalte nachweisen zu können.

Der nächste Schritt ist die Anzeigeerstattung. Du kannst eine Anzeige bei der Polizei vor Ort oder auch online einreichen. Lege bei der Anzeige alle gesammelten Beweise vor. Die Polizei wird dann die Identität der beschuldigten Person ermitteln, falls diese anonym gehandelt hat. Hierbei können IP-Adressen oder andere digitale Spuren genutzt werden, um die Person ausfindig zu machen.

Es ist außerdem möglich, über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eine zivilrechtliche Unterlassungsklage einzureichen, um die weitere Verbreitung der falschen Tatsachen zu verhindern. In diesem Fall kann das Gericht der beschuldigten Person per einstweiliger Verfügung untersagen, die unwahren Behauptungen weiter zu verbreiten. Gleichzeitig kannst du Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen, falls dir durch die Verleumdung ein erheblicher Schaden entstanden ist.

Verleumdung im Internet ohne Namensnennung

Auch wenn in einem Beitrag kein Name genannt wird, kann eine Verleumdung vorliegen, wenn die betroffene Person eindeutig erkennbar ist. Entscheidend ist, ob für einen Dritten aus dem Kontext klar wird, wer gemeint ist. 

Beispiel: Wenn jemand in einem Forum über „den Geschäftsführer des Unternehmens X“ spricht und dabei falsche, ehrverletzende Behauptungen aufstellt, ist der Geschäftsführer trotz fehlender Namensnennung identifizierbar.

Die rechtlichen Folgen einer Verleumdung ohne Namensnennung sind dieselben wie bei einer Verleumdung mit direkter Namensnennung. Entscheidend ist, dass die Behauptungen nachweislich unwahr sind und die Absicht besteht, die betroffene Person herabzuwürdigen oder in der öffentlichen Meinung zu schädigen. Auch in solchen Fällen können die Betroffenen strafrechtliche Schritte einleiten und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Es ist wichtig, solche Fälle ernst zu nehmen und nicht zu unterschätzen. Auch wenn dein Name nicht direkt genannt wird, kann die Rufschädigung erheblich sein, wenn du klar erkennbar bist. 

In der Praxis kannst du als Opfer einer solchen Verleumdung also die gleichen Schritte wie bei einer namentlichen Verleumdung unternehmen: Beweise sichern, Anzeige erstatten und gegebenenfalls einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten. In unserer Kanzleisuche findest du die passenden Anwält:innen dafür.

Fazit

Beleidigungen im Internet sind keine Bagatelle, sondern können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das deutsche Recht schützt die Würde und Ehre jedes Einzelnen, auch im digitalen Raum. Hatespeech, Beleidigungen und Verleumdungen im Netz sind strafbar und können mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. 

Wer Opfer solcher Angriffe wird, sollte nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, Beweise zu sichern und Anzeige zu erstatten, um die Personen zur Verantwortung zu ziehen. Das zeigt nicht nur, dass ein solches Verhalten nicht toleriert wird, sondern hilft auch, andere vor ähnlichen Angriffen zu schützen.

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