Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Alles, was du wissen musst

Plötzlich steht der Job auf der Kippe. Deine Vorgesetzte bittet dich zu einem Gespräch und legt dir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung auf den Tisch. Klingt erstmal gut – Geld für den Abschied und keine Kündigung in der Personalakte. Doch was viele nicht wissen: So ein Vertrag kann auch Nachteile haben. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, steuerliche Tücken oder schlichtweg ein zu niedriges Abfindungsangebot. Gerade wenn du unter Druck stehst, ist Vorsicht geboten.

In den letzten Jahren kommt das immer häufiger vor – etwa bei Personalabbau in großen Konzernen oder Umstrukturierungen in Startups. Arbeitgeber:innen versuchen oft, Kündigungen zu vermeiden und bieten stattdessen Aufhebungsverträge an. Wer die Rechtslage nicht kennt, unterschreibt schnell etwas, das teuer werden kann. Erfahre mehr zur Rechtslage in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen – oft gegen Zahlung einer Abfindung. Anders als bei einer Kündigung brauchst du dafür keinen Kündigungsgrund, aber du verlierst auch deinen Kündigungsschutz. 
Die Abfindung bei Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache – je nach Situation kann sie höher oder niedriger ausfallen. Eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber oft freiwillig gezahlt – besonders wenn dem Unternehmen an einer schnellen und reibungslosen Trennung gelegen ist.
Wer gut verhandelt, bekommt nicht nur Geld, sondern auch Vorteile wie Freistellung oder ein gutes Arbeitszeugnis. Eine unbedachte Unterschrift kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen – das lässt sich aber vermeiden. Auf Formulierungen achten und die eigene Lage mit Anwält:in oder Arbeitsagentur klären.
Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen sein und alle wichtigen Punkte eindeutig regeln. Dazu gehören das Beendigungsdatum, die Abfindungssumme, ein qualifiziertes Zeugnis, Resturlaub, Freistellung und mögliche Sonderzahlungen. Auch Rückgabepflichten und Verschwiegenheitsklauseln solltest du genau prüfen. 
Lass dich nicht unter Druck setzen – du hast das Recht auf Bedenkzeit und Beratung. Niemand muss einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben. Hole dir rechtliche Unterstützung, vergleiche Alternativen (z. B. Kündigungsschutzklage) und entscheide dann in Ruhe, was für dich die beste Lösung ist.

Was ist ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin, dass ihr das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Anders als bei einer Kündigung geht die Initiative dabei nicht zwingend von Arbeitgeberseite aus – beide Seiten müssen zustimmen. Der große Vorteil: Ihr könnt den Trennungszeitpunkt und die Bedingungen individuell regeln. Das betrifft vor allem die Abfindung beim Aufhebungsvertrag, also die freiwillige Geldzahlung für deinen Jobverlust.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – weder bei Kündigung noch beim Aufhebungsvertrag. Trotzdem ist die Abfindung in vielen Fällen möglich, insbesondere wenn das Unternehmen eine Kündigung vermeiden will oder der Arbeitsplatz sowieso wegfällt. 

Die Rechtsgrundlage für den Aufhebungsvertrag (das Gesetz spricht von “Auflösungsvertrag”) ist § 623 BGB – danach muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer schriftlich erfolgen. Auch § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kennt eine Abfindung – aber nur bei betriebsbedingter Kündigung, nicht beim Aufhebungsvertrag.

Aufhebungsvertrag vs. Kündigung

Der Unterschied zur Kündigung liegt darin, dass beim Aufhebungsvertrag beide Seiten aktiv mitwirken. Das gibt dir mehr Gestaltungsspielraum – etwa bei der Dauer der Beschäftigung, der Höhe der Abfindung oder beim Arbeitszeugnis. Gleichzeitig verzichtest du aber auch auf Rechte wie den Kündigungsschutz und den Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

In der Praxis wird die Abfindung mit Aufhebungsvertrag oft genutzt, um Konflikte zu vermeiden. Gerade bei geplanten Umstrukturierungen oder Trennungen in der Probezeit kann das für beide Seiten eine “saubere” Lösung sein. Wichtig ist nur: Lass dich nicht zu einer Unterschrift drängen. Einmal unterschrieben, ist der Vertrag nur schwer anfechtbar.

Gut zu wissen: Wenn die Agentur für Arbeit den Eindruck hat, dass du die Arbeitslosigkeit „freiwillig“ mitverursacht hast, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld folgen (§ 159 SGB III). Die Agentur für Arbeit prüft also nicht nur eine Kündigung, sondern insbesondere auch einen Aufhebungsvertrag sorgfältig. Um das zu vermeiden, muss der Vertrag gut formuliert sein – z. B. durch einen Hinweis auf betriebliche Gründe und eine angemessene Abfindungshöhe. Hier kann dir eine Anwältin oder ein Anwalt im Arbeitsrecht behilflich sein, die oder der dich auf Wunsch auch bei den Verhandlungen unterstützt.

Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein – aber nicht in jedem Fall. Ob sich der Vertrag für dich lohnt, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab. Deshalb ist es wichtig, genau zu prüfen, wann eine Abfindung mit Aufhebungsvertrag wirklich sinnvoll ist – und wann nicht. In der Regel können nur spezialisierte Anwält:innen im Arbeitsrecht eine solche rechtliche Einschätzung treffen.

Ein typischer Fall ist, wenn dir ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung droht, z. B. wegen Stellenabbau oder Insolvenz. Hier kann der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin Interesse daran haben, sich einvernehmlich zu trennen, um das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses zu vermeiden. Für dich kann das die Chance sein, eine höhere Abfindung auszuhandeln, als es bei einer Kündigung der Fall wäre.

Ein weiterer guter Zeitpunkt kann sein: Wenn du bereits einen neuen Job in Aussicht hast. Dann kannst du mit dem Aufhebungsvertrag einen nahtlosen Übergang schaffen – inklusive Freistellung und Abfindung. Auch wenn du selbst kündigen möchtest, kann der Weg über den Aufhebungsvertrag finanziell interessanter sein.

Vorsicht!

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht immer die beste Lösung. Du verzichtest mit deiner Unterschrift auf Kündigungsschutz, Sozialauswahl und möglicherweise sogar auf Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan oder Tarifvertrag. Zudem kann es beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kommen, wenn kein „wichtiger Grund“ für den Vertrag vorliegt (§ 159 Abs. 1 SGB III).

Was kannst du tun, um Risiken zu vermeiden? Hol dir rechtzeitig Beratung – z. B. durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft. Auch die Agentur für Arbeit bietet Beratungsgespräche an. Sinnvoll ist es also, niemals direkt im Gespräch zu unterschreiben, sondern den Vertrag im Idealfall mit nach Hause zu nehmen und ihn in Ruhe zu überprüfen oder durch Expert:innen überprüfen zu lassen.

Abfindung bei Aufhebungsvertrag: Wie hoch ist sie wirklich?

Viele glauben, es gäbe einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Abfindungshöhe. Das stimmt aber nicht. Beim Aufhebungsvertrag mit Abfindung ist die Höhe Verhandlungssache – es gibt also keine feste Regelung. Trotzdem haben sich in der Praxis bestimmte Faustformeln etabliert, an denen du dich orientieren kannst. Bitte beachte, dass nur eine Anwältin oder ein Anwalt im Arbeitsrecht verbindliche Aussagen dazu treffen kann.

Die wohl bekannteste Formel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Wenn du also 5 Jahre im Unternehmen warst und zuletzt 3.000 Euro brutto verdient hast, wären das rund 7.500 Euro Abfindung. Diese Regel stammt aus § 1a KSchG, gilt dort aber nur für betriebsbedingte Kündigungen. Bei einem Aufhebungsvertrag ist sie nicht bindend, wird aber oft als Basis für Verhandlungen genutzt.

Je nach Verhandlungsgeschick, rechtlicher Lage und Unternehmensgröße kann die Abfindung bei Aufhebungsvertrag aber auch deutlich höher ausfallen – zum Beispiel bei:

  • unklarer Kündigungslage (Unternehmen will Prozess vermeiden),
  • langer Betriebszugehörigkeit,
  • besonderen sozialen Umständen (Schwerbehinderung, Alter, alleinerziehend),
  • guter wirtschaftlicher Lage des Unternehmens.

Es lohnt sich, seine Rechte gut zu kennen – oder juristischen Beistand einzuholen. Auch ein Blick in Tarifverträge oder Sozialpläne kann helfen, da dort teilweise höhere Abfindungen geregelt sind.

Muss man die Abfindung versteuern?

Ja, du musst auf die Abfindung Einkommensteuer zahlen. Aber: In vielen Fällen greift die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG. Sie sorgt dafür, dass du steuerlich entlastet wirst, indem die Abfindung auf 5 Jahre „verteilt“ und dadurch niedriger besteuert wird.

Damit das klappt, musst du aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel darfst du im Jahr der Auszahlung keine weiteren Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis mehr bekommen. Lasse dich dazu am besten durch Expert:innen beraten.

Praxisbeispiel: Du bekommst 20.000 Euro Abfindung und hast keine weiteren Einkünfte im selben Jahr. Dann kann die Fünftelregelung dafür sorgen, dass du nur auf 1/5 dieser Summe den höheren Steuersatz zahlst – die restliche Steuer wird entsprechend gemindert.

Eine gute Abfindung muss nicht automatisch hoch sein, aber sie sollte zu deiner Situation passen. Lass dir immer die Berechnungsgrundlage offenlegen und bestehe auf einer fairen Lösung – denn du gibst im Gegenzug deinen Arbeitsplatz auf.

Maximale Abfindung bei Aufhebungsvertrag: Wie verhandelt man richtig?

Die Höhe der Abfindung ist in den meisten Fällen Verhandlungssache. Wer sich gut vorbereitet, kann deutlich mehr herausholen. Entscheidend ist dabei, wie viel dein Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin „loswerden möchte“ – und wie hoch sein Risiko ist, im Falle einer Kündigung vor Gericht zu verlieren. Genau da setzt die Strategie der meisten Anwält:innen an.

In der Regel geht man davon aus, dass du in einer guten Verhandlungsposition bist, wenn:

  • dein Kündigungsschutz stark ist (z. B. lange Betriebszugehörigkeit, über 55 Jahre alt, Elternzeit, Schwerbehinderung),
  • keine klaren Kündigungsgründe vorliegen,
  • der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin Angst vor einem langwierigen Rechtsstreit hat,
  • es in deinem Unternehmen einen Sozialplan oder Haustarifvertrag gibt,
  • du mit Unterstützung vom Betriebsrat oder mit anwaltlicher Unterstützung auftrittst.

Wichtig: Wir liefern dir nur eine erste Orientierung. Diese Informationen können unvollständig oder veraltet sein. Wende dich daher für eine verbindliche Auskunft direkt an spezialisierte Anwält:innen.

Was kannst du konkret tun? Zunächst einmal: Nimm dir Zeit. Unterschreibe den Vertrag nie sofort. Du hast das Recht, den Entwurf mitzunehmen und prüfen zu lassen – notfalls auch mehrere Tage lang. 

Du bist unsicher oder denkst, dass du die maximale Abfindung bei deinem Aufhebungsvertrag nicht ausgeschöpft hast? Lass dich bei den Verhandlungen möglichst durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht begleiten. Gerade wenn dein Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin selbstbewusst auftritt oder dich unter Druck setzt, kann externe fachkundige Unterstützung helfen, ruhig zu bleiben und souverän aufzutreten. Auch viele Gewerkschaften bieten Unterstützung und Rechtsberatung für Mitglieder an.

Nicht zuletzt solltest du klar definieren, was du möchtest: Willst du die Abfindung möglichst steueroptimiert erhalten? Möchtest du freigestellt werden – bei voller Bezahlung? Oder ist dir ein wohlwollendes Arbeitszeugnis besonders wichtig? Alles das gehört auf den Verhandlungstisch. Wenn du clever verhandelst, kannst du eine maximale Abfindung bei Aufhebungsvertrag erreichen – oder zumindest ein Paket, mit dem du zufrieden und sicher in die Zukunft starten kannst.

Was muss im Aufhebungsvertrag mit Abfindung stehen?

Ein Aufhebungsvertrag ist kein formloses Versprechen – er muss rechtlich wasserdicht sein. Nach § 623 BGB gilt: Der Vertrag muss schriftlich vorliegen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Eine mündliche Einigung oder ein Fax reicht nicht. Auch eine E-Mail mit PDF-Anhang ist nicht ausreichend – nur das Original mit Unterschriften zählt.

Damit du später keine bösen Überraschungen erlebst, achte darauf, dass der Vertrag alle wichtigen Punkte klar und eindeutig regelt. Am besten lässt du dich von einer erfahrenen Anwältin oder einem erfahrenen Anwalt unterstützen.

Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses

Das genaue Enddatum deines Arbeitsverhältnisses muss im Vertrag stehen. Dabei hast du oft Verhandlungsspielraum – etwa, ob du früher ausscheidest, dafür aber freigestellt wirst. Häufig wird vereinbart, dass du bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt wirst, aber nicht mehr arbeiten musst.

Abfindungshöhe und Auszahlung

Die Abfindung muss im Vertrag als fester Betrag in Euro stehen. Kläre auch, ob es sich um einen Brutto- oder Nettobetrag handelt. Wichtig ist zudem der Auszahlungstermin – idealerweise nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das kann sich steuerlich positiv auswirken, vor allem wenn du die Fünftelregelung nach § 34 EStG nutzen willst.

Regelung zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein häufiger Fehler: Der Vertrag enthält keine Angaben zur Ursache der Vertragsauflösung. Das kann teuer werden – denn die Agentur für Arbeit verhängt dann meist eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III). Um das zu vermeiden, sollte im Vertrag stehen, dass der Aufhebungsvertrag aus betrieblichen Gründen geschlossen wurde und eine Kündigung „sonst unausweichlich gewesen wäre“.

Zeugnis, Urlaub, Freistellung

Lass dir ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis zusichern – am besten mit einer konkreten Leistungsbewertung. Auch offene Urlaubstage, Überstunden und etwaige Bonuszahlungen sollten geregelt sein. Wenn du freigestellt wirst, sollte der Vertrag festhalten, ob diese Zeit mit dem Resturlaub verrechnet wird und ob du noch zur Arbeit verpflichtet bist.

Rückgabe von Firmeneigentum und Verschwiegenheitspflichten

Firmenlaptop, Handy, Schlüssel – alles, was dir gestellt wurde, muss zurückgegeben werden. Lies genau, was du unterschreibst, wenn es um Verschwiegenheit, nachvertragliche Pflichten oder Wettbewerbsverbote geht. Diese Klauseln können dich noch lange nach dem Ausscheiden binden.

Ausgleich aller Ansprüche

Viele Verträge enthalten eine sogenannte „Ausgleichsklausel“. Damit erklärst du, dass mit dem Vertrag alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Das schützt zwar vor späteren Streitigkeiten – verhindert aber auch, dass du noch Forderungen stellen kannst. Deshalb: Nur zustimmen, wenn du wirklich sicher bist, dass alles geregelt ist.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann eine faire und selbstbestimmte Lösung sein – wenn du genau weißt, worauf du dich einlässt. Du hast damit die Chance, Einfluss auf Bedingungen wie Abfindungshöhe, Beendigungszeitpunkt und Arbeitszeugnis zu nehmen. Gleichzeitig gibst du aber auch wichtige Schutzrechte auf, etwa den Kündigungsschutz oder den Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit. Prüfe den Vertrag sorgfältig, hole dir rechtliche Beratung und verhandle selbstbewusst – vor allem dann, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von dir die Initiative für die Vertragsauflösung erwartet. Anwält:innen können dich dabei jederzeit unterstützen.

Unsere Plattform dient der rechtlichen Aufklärung. Dies ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch Expert:innen, die wir gerne vermitteln. Mit dem Ausfüllen des Formulars willigst du in diese Datenverarbeitung ein. Deine Daten werden rechtskonform verarbeitet und können jederzeit auf Anfrage gelöscht werden. Mehr Infos in dazu unserer Datenschutzerklärung.

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