Alkohol am Steuer: Diese Strafe droht

Ein Glas Wein beim Abendessen, danach ins Auto und dann die Polizei am Straßenrand? Immer wieder landen solche Fälle in den Nachrichten. Alkohol am Steuer bedeutet nicht nur eine harte Strafe wie Geldbuße oder Führerscheinentzug, sondern kann auch das Leben komplett verändern, wenn es zu einem Unfall kommt. Besonders junge Fahrer:innen sind gefährdet, da für sie die Null-Promille-Grenze gilt. Erfahre mehr in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ In Deutschland gelten klare Promillegrenzen: 0,0 Promille für Fahranfänger:innen und unter 21 Jahren. 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille als Straftat. Schon ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kann es strafbar werden.
✅ Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist entscheidend. Während erstere mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet wird, drohen bei einer Straftat Geld- oder Freiheitsstrafe und der Führerscheinentzug.
Unfälle unter Alkoholeinfluss haben besonders gravierende Folgen. Neben strafrechtlichen Sanktionen können Versicherungen die Leistungen kürzen und hohe Schadensersatzforderungen auf die Betroffenen zukommen.
✅ Die Folgen wiederholter Verstöße sind drastisch: von höheren Geldstrafen über dauerhaften Führerscheinentzug bis zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
✅ Wer in eine Polizeikontrolle oder ein Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer gerät, sollte schweigen, keine Angaben zur Trinkmenge machen und so schnell wie möglich eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten.

Alkohol am Steuer: Promillegrenzen in Deutschland

Wer in Deutschland mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Entscheidend ist dabei, wie hoch die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist und ob zusätzlich Ausfallerscheinungen auftreten. Das Gesetz unterscheidet zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat.

Für Fahranfänger:innen und Fahrer:innen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Das bedeutet: Jeder Alkoholkonsum ist verboten (§ 24c StVG). Ein Verstoß führt zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und verlängert die Probezeit.

Für alle anderen gilt die Grenze von 0,5 Promille. Wer mit diesem Wert oder darüber am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG). Hier drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, selbst dann, wenn kein Unfall passiert ist.

Fahruntüchtigkeit

Ab 0,3 Promille kann es kritisch werden: Wenn Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien auftreten, liegt eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Kommt es dabei zu einem Unfall, kann das Gericht auch bei diesem Wert eine Straftat annehmen.

Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Schon das Fahren allein erfüllt den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Dann drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

Auch für Radfahrer:innen gibt es klare Grenzen: Ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Wer in diesem Zustand auf dem Fahrrad erwischt wird, muss ebenfalls mit einer Strafanzeige und oft auch mit einer MPU rechnen.

Alkohol am Steuer: Das gilt bei einem Unfall

Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss zieht immer besonders schwere Konsequenzen nach sich – egal, wie hoch die Promillegrenze war. Schon geringe Mengen Alkohol können die Reaktionszeit verlängern und damit zum Unfall führen.

Versicherungen

Wer einen Unfall baut und dabei alkoholisiert ist, riskiert nicht nur Strafen nach dem Strafgesetzbuch. Auch die Versicherung kann Leistungen kürzen. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des Unfallgegners, sie darf aber anschließend einen Teil der Kosten vom Unfallverursacher zurückfordern (Regress). Das betrifft Summen bis zu 5.000 Euro oder mehr. Bei Vollkasko-Versicherungen verweigern die Gesellschaften in der Regel komplett die Zahlung.

Du bist rechtsschutzversichert? Erfahre in diesem Beitrag, in welchen Fällen eine Verkehrsrechtsschutz rückwirkend gilt.

Straftaten

Strafrechtlich wird es besonders ernst, wenn durch Alkohol andere Menschen gefährdet oder verletzt werden. Dann kommt neben der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oft auch Folgendes zur Anwendung: 

  • Die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) kommt fast immer parallel in Betracht.
  • Wurde jemand verletzt, greift zusätzlich der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB). 
  • Stirbt ein Mensch, liegt fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) vor. Hier drohen deutlich höhere Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden müssen.

Auch Führerscheinmaßnahmen sind verschärft: Nach einem Unfall mit Alkohol ordnet das Gericht fast immer den Entzug der Fahrerlaubnis an. Häufig wird zudem eine lange Sperrfrist verhängt, in der keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden darf.

Finanziell kann ein Unfall mit Alkohol lebensverändernd sein. Neben Bußgeldern und Strafen drohen hohe Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche. Diese zivilrechtlichen Folgen belasten Betroffene oft viele Jahre.

Was tun nach einer Verkehrskontrolle oder Anzeige wegen Alkohol am Steuer?

Die folgenden Informationen dienen nur als erste Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich immer direkt an eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, da unsere Angaben veraltet oder unvollständig sein können.

Eine Verkehrskontrolle wegen Alkohol am Steuer ist für viele ein Schockmoment. Umso wichtiger ist es, ruhig zu bleiben und seine Rechte zu kennen.

Bei einer Polizeikontrolle musst du nur deine Personalien angeben. Alle weiteren Fragen (etwa zu Trinkmenge oder Fahrverhalten) musst du nicht beantworten. Es ist sogar laut Strafverteidiger:innen besser, dazu zu schweigen, um dich nicht selbst zu belasten. 

Ein freiwilliger Atemalkoholtest auf der Straße ist rechtlich nicht verpflichtend. Erst wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt oder konkrete Anzeichen auf Alkoholisierung bestehen, darf die Polizei eine Blutprobe anordnen.

Nach einer Anzeige oder Sicherstellung des Führerscheins solltest du sofort eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Sie oder er kann Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig war. So steigen die Chancen, ein zu hohes Strafmaß zu vermeiden.

Auch wenn die Lage ausweglos erscheint, ist es wichtig, keine vorschnellen Aussagen zu machen. Denn jede unbedachte Bemerkung kann später im Strafverfahren gegen dich verwendet werden. Deshalb gilt: Schweigen ist dein gutes Recht.

Fazit

Alkohol am Steuer hat in Deutschland schwerwiegende Folgen und das schon bei geringen Promillewerten. Während Fahranfänger:innen und junge Fahrer:innen der Null-Promille-Grenze unterliegen, drohen allen anderen ab 0,5 Promille Bußgelder und Fahrverbote. Ab 1,1 Promille ist das Fahren immer eine Straftat.

Besonders hart trifft es, wenn ein Unfall passiert: Dann drohen nicht nur hohe Strafen und der Entzug des Führerscheins, sondern auch lebenslange finanzielle Belastungen durch Schadensersatzforderungen. Wer in so eine Situation gerät, sollte schnell anwaltliche Unterstützung suchen und von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

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