SBF, FTX, Alameda Research – Begriffe, die in den letzten Wochen mehrfach durch die Presse gegeistert sind. Dabei geht es um die Geschehnisse rund um Sam Bankmann-Fried (SBF), der als Wunderkind aus dem Silicon Valley galt – und dem nun mehrere Jahrzehnte Haft drohen.
Hintergrund ist der Zusammenbruch der Handelsplattform FTX, die Bankmann Fired zusammen mit einem Geschäftspartner im Jahr 2019 gegründet hat. Diese wurde zunächst als Erfolg gefeiert. Bankman- Fried wollte sogar als Verfechter der effektiven Philanthropie seinen wirtschaftlichen Erfolg mit gemeinnützigen Organisationen teilen.
Nun aber aus der Traum: Seit November 2022 ist ein Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet. Was ist genau passiert und was bedeutet das für die deutschen Anleger:innen? Unser Krypto-Experte und Rechtsanwalt Philipp Hornung ordnet die Geschehnisse ein!
Das Wichtigste in Kürze
✅ Sam Bankmann-Fried gründet 2017 die Tradingfirma Alameda Research für Hochrisiko-Geschäft. 2 Jahre später gründet er die Handelsplattform FTX, auf der auch Kryptowährungen gehandelt werden können.
✅ Im November 2022 meldet FTX Insolvenz an. Im Laufe des Insolvenzverfahrens werden Betrugsvorwürfe gegen SBF laut.
✅ Der Vorwurf: Er soll Kundengelder veruntreut haben, um damit sein Unternehmen zu unterstützen. Die Jury hat SBF nun schuldig gesprochen.
✅ Deutsche Anleger:innen können ihre Ansprüche bei der US-Insolvenzverwaltung anmelden und sich einer Sammelklage anschließen.
Sam Bankmann-Fried ist das Wunderkind aus dem Silicon Valley
Sam Bankman-Fried ist Sohn zweier Professoren an der renommierten Stanford University. Er wächst in einem Umfeld auf, in dem seine Hochbegabung schnell erkannt und gefördert wird. 2017 – also mit Mitte 20 – gründet er gemeinsam mit Tara Mac Auley das Unternehmen Alameda Research. Das Trading-Unternehmen führt hoch risikoreiche Transaktionen durch.
Was bedeutet Krypto?
Kryptowährungen sind Währungen, die auf einer Blockchain-Technologie basieren. Diese Währung ist rein digital und nur auf dafür vorgesehenen Plattformen zu handeln. Gehandelt wird mit sog. Coins. Die bekannteste Währung ist der Bitcoin, es gibt aber auch andere Kryptowährungen wie z. B. Ethereum.
Im Jahr 2019 geht SBF dann einen Schritt weiter und gründet das Unternehmen FTX. Dieses betreibt eine Handelsplattform, auf der in erster Linie mit der eigenen Kryptowährung FTX und deren Coins, die FTT, gehandelt wird. Anleger:innen können FTT-Coins (oder Anteile an ihnen) kaufen und damit handeln.
All diese Unternehmungen bringen SBF viel Beachtung ein. Insbesondere auch deshalb, weil er Anhänger der “effektiven Philanthropie” ist: Bei dieser Strömung sind Unternehmer:innen der Auffassung, dass sie ihre Gewinne maximieren, um dann besonders viel Geld spenden zu können. Ihr Unternehmertum soll also nicht in erster Linie auf die eigene Bereicherung, sondern vielmehr auf die Unterstützung des Gemeinwohls abzielen.
Insolvenz von FTX
Nachdem FTX zuerst in China gegründet wird, verlegt es 2021 seinen Hauptsitz auf die Bahamas. Als es zu Zweifeln an den Kapitalrücklagen des Unternehmens kommt, kündigt der Konkurrent Binance im November 2022 an, große Teile seiner FTX-Tokens abzustoßen. Daraufhin gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, die dann schließlich zur Insolvenz führen. Viele Kund:innen, die ebenfalls ihre investierten Mittel abziehen wollen, erhalten ihre Gelder nicht zurück.
Vorwürfe gegen SBF
Dem Gründer von FTX, Sam Bankmann-Fried, werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens schwere Vorwürfe gemacht. So soll FTX dem Unternehmen Alameda Research große Summen an Geld geliehen haben, ohne dafür die erforderlichen Sicherheiten zu haben.
Durch mehrere Fehlspekulationen, wegen denen Alameda Research eine Menge Geld verlor, welches sie dann nicht an FTX zurückzahlen konnte, sei dann auch FTX in einen Strudel gerissen worden. Sam Bankmann-Fried wird vorgeworfen, zwischen den beiden Unternehmen keine klare Trennung beibehalten zu haben.
Ehemalige Mitarbeiter:innen berichten, dass die gesamte Firmenführung gemeinsam auf den Bahamas in einer Villa gelebt und es weder eine physische noch sonstige Trennung der Unternehmen gegeben habe.
Konkret wird SBF vorgeworfen, mit dem Unternehmen FTX Kredite an das zweite Unternehmen, Alameda Research, vergeben zu haben, die aus Kundengeldern stammen sollen und für die Alameda Research keine Sicherheiten vergeben konnte. Dadurch habe er Kundengelder in Gefahr gebracht und veruntreut.
SBF wird angeklagt
Nicht lange nach der Übernahme der Geschäfte durch einen Insolvenzverwalter werden Vorwürfe gegenüber SBF und einigen seiner Mitstreiter:innen laut. Bereits im Dezember 2022 plädieren einige von ihnen für “schuldig”. SBF selbst wird Anfang November 2023 der Prozess gemacht und er wird von der Jury schuldig gesprochen.
Über die Vorgänge vor Gericht haben wir mit unserem Krypto-Experten und Rechtsanwalt Philipp Hornung gesprochen:
Philipp, warum hat das Verhalten von SBF gegen die Vorschriften verstoßen?
“SBF ist nach US-amerikanischem Recht für verschiedene Formen von „fraud“ verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft konnte die Jury zum einen davon überzeugen, dass SBF in großen Umfang Kundengelder verspekuliert hatte. In Deutschland wäre das als Untreue ebenfalls eine Straftat.
Zum anderen stand am Ende des Prozesses fest, dass SBF sich mit anderen dazu verabredet hatte, gemeinschaftlich weitere Betrugsdelikte zu verwirklichen. Für diese Conspiracy-Vorwürfe war es bereits ausreichend ihm nachzuweisen, dass er die Taten gefördert hatte. Die Geschehnisse beschäftigen uns auch in Deutschland.”
Was bedeutet die Insolvenz für deutsche Anleger:innen und was können sie tun, wenn sie bei FTX investiert waren?
“Deutsche Anleger:innen können bei der US-Insolvenzverwaltung ihre Ansprüche geltend machen und sich sogar einer Sammelklage anschließen. Wie viel sie von ihrem Geld tatsächlich wiedersehen, steht aber in den Sternen.
Steuerlich sieht es auch nicht viel besser aus: Verluste kann man nicht geltend machen, trotzdem müssen Gewinne, die man auf FTX erzielt hatte, aber versteuert werden. Und das unabhängig davon, ob man Kryptowährungen zurückbekommt oder nicht. Das könnte dem einen oder anderen das Genick brechen. Bestenfalls kann man zusammen mit Steueranwält:innen oder Steuerberatungen erfolgreich einen Antrag nach § 163 AO stellen. Da kommt es aber auf den Einzelfall an.”
Kryptowährungen sind immer wieder Thema, wenn es um Anlagen geht. Was würdest du Anleger:innen raten, bevor sie in eine Kryptowährung investieren? Worauf sollte man achten?
“Jedes Investment birgt ein Risiko, Kryptowährungen sind da keine Ausnahme. Wie FTX wieder einmal unterstreicht, ist not your keys, not your coins nicht nur ein Meme. Berücksichtigt man das, ist das schon die halbe Miete.”
Not your keys, not your coins (Nicht deine Schlüssel, nicht deine Coins)
Dies ist eine Redewendung, die in der Kryptoszene allseits bekannt ist. Gemeint ist, dass viele Anleger:innen ihre Coins nicht eigenständig verwahren, sondern auf Kryptoplattformen kaufen, die die Coins dann für die Kund:innen aufbewahren.
Im Falle von Liquiditätsproblemen auf diesen Plattformen ist es dann für Kund:innen meist nicht mehr möglich, auf die eigenen Coins zuzugreifen und sie zu verwalten.
Daher gilt, nur wer die Coins eigenständig aufbewahrt und einen eigenen Key zur Kryptowährung hat – nicht nur einen Account auf einer Plattform – der hat auch den uneingeschränkten Zugriff zu diesen Kryptowerten.
“Wichtig ist auch, den Staat als „stillen Teilhaber“ im Hinterkopf zu behalten, denn irgendwann sind Steuern fällig. Und da ist es bei Kryptowährungen nicht ganz so einfach wie bei anderen Einkunftsarten. Eine gute Software, um die Handelsdaten aufzubereiten, und kompetente Steueranwält:innen bzw. Steuerberater:innen sind gerade bei hohen Summen unerlässlich, um die Steuergestaltung zu optimieren.”
Wir bedanken uns ganz herzlich bei dir, lieber Philipp, für die Einschätzung!