Du hast jahrelang auf deinen Traumjob hingearbeitet. Endlich steht die Verbeamtung bevor – ein Schritt, der Sicherheit und Vorteile für ein ganzes Leben verspricht. Doch wie funktioniert das eigentlich und welche Hürden könnten dir im Weg stehen?
Wenn du wissen möchtest, was eine Verbeamtung bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Berufe verbeamtet werden können, bist du hier richtig. Auch Fragen zur späten Verbeamtung, möglichen Ablehnungen und den Vorteilen klären wir in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Was ist Verbeamtung? Die Verbeamtung ist ein besonderes Dienstverhältnis, das dir Sicherheit, finanzielle Vorteile und eine gut abgesicherte Pension bietet. Der höchste Status ist die Verbeamtung auf Lebenszeit.
✅ Voraussetzungen für die Verbeamtung: Du musst bestimmte Anforderungen erfüllen, z. B. die deutsche Staatsangehörigkeit, Altersgrenzen und gesundheitliche sowie charakterliche Eignung.
✅ Berufe mit Verbeamtung: Lehrer:innen, Polizist:innen, Verwaltungsbeamt:innen und Richter:innen sind die häufigsten Berufe. Auch in Bereichen wie Feuerwehr, Zoll oder Wissenschaft gibt es Beamtenstellen.
✅ Vorteile des Beamtenstatus: Beamt:innen genießen Unkündbarkeit, hohe Pensionsansprüche und steuerliche Vorteile. Zudem übernimmt der Staat einen Großteil der Krankheitskosten über die Beihilfe.
✅ Ablehnung der Verbeamtung: Häufige Gründe sind gesundheitliche Probleme, psychische Vorerkrankungen oder das Überschreiten von Altersgrenzen. Alternativ kannst du viele Stellen auch im Angestelltenverhältnis ausüben.
Was bedeutet Verbeamtung?
Die Verbeamtung ist ein besonderer Status im öffentlichen Dienst. Als Beamter oder Beamtin bist du nicht “normal” beschäftigt oder angestellt, sondern stehst in einem Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Dieses Verhältnis ist durch das Grundgesetz geschützt und bringt besondere Rechte und Pflichten mit sich. Ziel der Verbeamtung ist es, eine verlässliche, loyale und leistungsstarke Verwaltung sicherzustellen.
Die verschiedenen Statusarten bei der Verbeamtung
Bevor du Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit wirst, durchläufst du verschiedene Stationen:
- Beamter / Beamtin auf Widerruf: Du startest in der Regel mit einem Vorbereitungsdienst, z. B. als Referendar:in.
- Beamter / Beamtin auf Probe: Nach der Ausbildung wirst du zunächst auf Probe verbeamtet. Diese Phase dient der weiteren Überprüfung deiner Eignung.
- Beamter /Beamtin auf Lebenszeit: Erfüllst du alle Voraussetzungen, erfolgt nach der Probezeit die Ernennung auf Lebenszeit. Ab diesem Moment bist du unkündbar und genießt besondere Schutzrechte.
Verbeamtung auf Lebenszeit
Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist der höchste Status. Sie bedeutet, dass du deinen Beruf grundsätzlich bis zur Pensionierung ausüben kannst. Die Voraussetzungen dafür sind in § 10 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) geregelt. Dazu zählen:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Probezeit
- Gesundheitliche und charakterliche Eignung
- Ein positiver Entscheid der zuständigen Behörde
Dieser Status bringt dir eine enorme Arbeitsplatzsicherheit, aber auch besondere Pflichten. Dazu gehört unter anderem die sogenannte Treuepflicht gegenüber dem Staat.
Verbeamtung: Die Voraussetzungen
Nicht jeder kann verbeamtet werden. Der Zugang zu diesem besonderen Status ist streng geregelt und an klare Voraussetzungen geknüpft. Die wichtigsten Anforderungen sind im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und den jeweiligen Landesgesetzen festgelegt.
Staatsangehörigkeit
Nach § 7 BeamtStG musst du in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die eines EU-Mitgliedstaates. In Ausnahmefällen können auch Staatsangehörige anderer Länder verbeamtet werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
Altersgrenzen
In den meisten Bundesländern darfst du zum Zeitpunkt der Verbeamtung ein bestimmtes Höchstalter nicht überschritten haben. Dieses liegt häufig zwischen 40 und 50 Jahren, abhängig vom Bundesland und dem angestrebten Beruf. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn du Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hast.
Gesundheitliche Eignung
Die amtsärztliche Untersuchung ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens. Dabei prüft ein Amtsarzt, ob du körperlich und geistig in der Lage bist, die Anforderungen deines Berufs langfristig zu erfüllen. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder früheren psychischen Behandlungen kann dies eine Hürde darstellen.
Charakterliche Eignung
Neben der Gesundheit spielt auch dein Verhalten eine Rolle. Eine Verbeamtung wird dir beispielsweise verwehrt, wenn du strafrechtlich verurteilt wurdest oder Zweifel an deiner Loyalität gegenüber der Verfassung bestehen.
Weitere Voraussetzungen
- Berufliche Qualifikation: Du benötigst die passende Ausbildung oder ein Studium für die angestrebte Laufbahn.
- Loyalität zur Verfassung: Du musst die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und entsprechend handeln.
Die rechtlichen Vorgaben für die Verbeamtung finden sich hauptsächlich in § 7 BeamtStG. Zusätzlich legen die jeweiligen Bundesländer ihre eigenen Regeln fest, die du vor einer Bewerbung genau prüfen solltest. Behörden sind verpflichtet, dich umfassend über die Anforderungen zu informieren.
Berufe mit Verbeamtung: Typische Beamtenberufe im Überblick
Nicht jeder Beruf ist für eine Verbeamtung vorgesehen. Der Beamtenstatus ist für Tätigkeiten reserviert, die im besonderen Interesse des Staates stehen und eine zuverlässige sowie loyale Ausführung erfordern. Diese Berufe sind oft mit hohem Verantwortungsbewusstsein verbunden und betreffen zentrale Bereiche des öffentlichen Lebens.
Das sind typische Beamtenberufe
Die bekanntesten Berufe mit Verbeamtung sind:
- Lehrkräfte: Vor allem in staatlichen Schulen werden viele Lehrer:innen verbeamtet, insbesondere in den meisten Bundesländern außer Berlin.
- Polizei: Polizist:innen auf Landes- oder Bundesebene sind in der Regel Beamt:innen.
- Verwaltung: Tätigkeiten in Ministerien, Finanzämtern oder anderen Behörden erfordern häufig eine Verbeamtung.
- Richteramt: Auch Richter:innen zählen formell zu den Beamt:innen, obwohl sie in einigen Belangen eine Sonderstellung einnehmen.
Neben den klassischen Beamtenberufen gibt es auch spezialisierte Bereiche:
- Feuerwehr: Vor allem in größeren Städten sind Feuerwehrkräfte oft verbeamtet.
- Zoll und Bundeswehr: Besonders im Zoll- und Wehrdienst sind Beamt:innen für den Schutz der öffentlichen Sicherheit zuständig.
- Kirche: In einigen Bundesländern können auch Mitarbeiter:innen von Kirchen in bestimmten Positionen verbeamtet werden.
Je nachdem, ob du für den Bund, ein Bundesland oder eine Kommune arbeitest, können die Regelungen zur Verbeamtung abweichen. So sind zum Beispiel Lehrer:innen in Bayern häufiger verbeamtet als in Berlin, und der Bund beschäftigt Beamt:innen vor allem in Ministerien und bundesweit agierenden Einrichtungen wie dem Auswärtigen Amt.
Voraussetzungen für Beamtenberufe
Für die meisten dieser Berufe brauchst du eine spezielle Ausbildung oder ein Studium. Lehrer:innen müssen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium vorweisen, Polizist:innen eine polizeiliche Ausbildung durchlaufen und Verwaltungsbeamt:innen benötigen häufig ein Studium im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Eine Verbeamtung bietet dir in vielen dieser Berufe nicht nur Sicherheit, sondern auch klare Aufstiegschancen. Du kannst dich im Laufe deiner Karriere für höhere Besoldungsgruppen oder Führungspositionen qualifizieren.
Vorteile einer Verbeamtung: Das kannst du vom Staat erwarten
Eine Verbeamtung bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl im Berufsleben als auch im Ruhestand spürbar sind. Sicherheit, finanzielle Vorteile und besondere Rechte machen diesen Status für viele attraktiv.
Arbeitsplatzsicherheit
Beamt:innen genießen eine nahezu unkündbare Stellung. Der Staat kann dich nur in Ausnahmefällen aus dem Dienst entlassen, etwa bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht. Diese Sicherheit macht den Beamtenstatus besonders attraktiv in wirtschaftlich unsicheren Zeiten.
Finanzielle Vorteile
Beamt:innen zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Das führt zu einem höheren Nettogehalt im Vergleich zu Angestellten. Zudem sind sie von einigen Abgaben wie der Insolvenzumlage befreit.
Beihilfe und Versorgung
Als Beamter oder Beamtin bist du nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sondern hast Anspruch auf Beihilfe. Der Staat übernimmt einen Großteil deiner Krankheitskosten, während du nur einen geringen Anteil selbst tragen musst, etwa durch eine private Krankenversicherung.
Auch die Pension ist deutlich höher als die gesetzliche Rente:
- Maximale Pension: 71,75 % des letzten Grundgehalts nach 40 Dienstjahren.
- Für jedes Jahr im Beamtenverhältnis erhöht sich die Pension um 1,79375 % des letzten Grundgehalts.
Steuerliche Vorteile
Bestimmte Aufwendungen, etwa für die private Krankenversicherung, können steuerlich geltend gemacht werden. Auch die günstigere Versteuerung von Pensionen im Vergleich zu Renten ist ein Pluspunkt.
Besondere Rechte und Vergünstigungen
Zudem haben Beamt:innen besondere Rechte, die Angestellte in der Regel nicht genießen:
- Urlaubsregelungen: In einigen Bundesländern erhalten Beamt:innen mehr Urlaubstage.
- Vergünstigungen: Viele Versicherungen und Banken bieten spezielle Tarife für Beamt:innen an.
- Berufliche Entwicklung: Beamt:innen können sich auf festgelegte Karrierewege verlassen, die eine planbare berufliche Zukunft ermöglichen.
Schutz im Ruhestand
Die Altersvorsorge für Beamte ist staatlich abgesichert. Anders als bei Angestellten hängt deine Pension nicht von der Entwicklung der Rentenkassen oder Kapitalmärkte ab. Auch im Krankheitsfall ist deine Versorgung durch die Beihilfe gesichert.
Späte Verbeamtung: Die Nachteile
Eine Verbeamtung im späteren Lebensalter ist zwar grundsätzlich möglich, bringt aber einige Nachteile mit sich. Insbesondere Altersgrenzen, finanzielle Aspekte und gesundheitliche Anforderungen können problematisch sein.
Altersgrenzen bei Verbeamtung
In den meisten Bundesländern liegt die Altersgrenze für die Verbeamtung zwischen 40 und 50 Jahren. Die genauen Vorgaben variieren je nach Beruf und Bundesland.
- Beispiel Bayern: Hier gilt eine Altersgrenze von 45 Jahren für die Verbeamtung von Lehrer:innen.
- Ausnahmen: Erziehungszeiten, Pflege von Angehörigen oder besondere berufliche Qualifikationen können eine Verlängerung der Altersgrenze ermöglichen.
Diese Regelung hat einen praktischen Grund: Der Beamtenstatus bringt hohe Pensionsansprüche mit sich, die finanziell gedeckt sein müssen.
Geringere Pensionsansprüche
Wer spät verbeamtet wird, kann oft nur wenige Dienstjahre leisten. Da die Höhe der Pension von der Dauer des Beamtenverhältnisses abhängt, fällt die Versorgung im Alter entsprechend niedriger aus.
Beispiel
Die Pension beträgt 71,75 % des letzten Grundgehalts, wenn du mindestens 40 Dienstjahre erreicht hast. Mit weniger Jahren wird dieser Anteil entsprechend gekürzt.
Wenn du erst spät verbeamtet wirst, hast du weniger Zeit, in höhere Besoldungsgruppen aufzusteigen. Dies kann sich negativ auf dein Einkommen und die spätere Pension auswirken.
Gesundheitscheck
Im höheren Alter steigen die gesundheitlichen Anforderungen. Chronische Krankheiten oder frühere Erkrankungen könnten in der amtsärztlichen Untersuchung zu einer Ablehnung führen. Das Risiko hierfür ist höher, je älter du bist.
Finanzielle Einbußen
Da Beamt:innen keine Sozialabgaben wie Rentenversicherungsbeiträge zahlen, profitieren sie im Berufsleben von einem höheren Nettogehalt. Bei einer späten Verbeamtung bleibt dir jedoch weniger Zeit, diesen finanziellen Vorteil zu nutzen.
Verbeamtung abgelehnt: Gründe und Alternativen
Die Verbeamtung ist keine Selbstverständlichkeit und du hast grundsätzlich kein Recht darauf, verbeamtet zu werden. Auch wenn du die formalen Voraussetzungen wie Ausbildung und Alter erfüllst, können verschiedene Gründe dazu führen, dass deine Verbeamtung abgelehnt wird. Besonders häufig scheitert es an gesundheitlichen oder charakterlichen Eignungskriterien.
Verbeamtung abgelehnt wegen fehlender Einigung oder Altersgrenzen
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist die fehlende gesundheitliche Eignung.
- Amtsärztliche Untersuchung: Amtsärzt:innen prüfen, ob du körperlich und geistig in der Lage bist, deinen Beruf langfristig auszuüben.
- Chronische Erkrankungen: Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Probleme oder orthopädische Beschwerden können ein Risiko darstellen.
- Psychische Erkrankungen: Frühere Therapien wegen Depressionen, Burnout oder Angststörungen werden besonders kritisch bewertet.
Die Verbeamtung setzt voraus, dass du eine hohe Loyalität gegenüber dem Staat und der Verfassung zeigst. Mögliche Ausschlussgründe sind:
- Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren.
- Zweifel an deiner Verfassungstreue, z. B. durch extremistische Äußerungen oder Aktivitäten.
- Disziplinarverstöße, wenn du bereits im öffentlichen Dienst tätig bist.
Altersgrenzen
In vielen Bundesländern darfst du eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreiten. Diese liegt meist zwischen 40 und 50 Jahren. In Ausnahmefällen, z. B. bei Erziehungszeiten oder Pflege, kann eine Verbeamtung dennoch möglich sein.
Atteste oder Berichte von behandelnden Ärzt:innen können helfen, den Amtsarzt zu überzeugen. Die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall ab. In der Regel wird genau abgewogen, wie hoch das Risiko eines Rückfalls ist.
Weitere Gründe für eine Ablehnung
- Staatsbürgerschaft: Fehlt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates, kann die Verbeamtung abgelehnt werden.
- Fehlende Qualifikation: Ohne die erforderliche Ausbildung für die jeweilige Laufbahn ist eine Verbeamtung nicht möglich.
Wird die Verbeamtung abgelehnt, kannst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und im Zweifel klagen. Eine genaue Begründung und rechtliche Beratung sind in solchen Fällen besonders wichtig.
Ist eine Verbeamtung trotz Psychotherapie möglich?
Psychische Vorerkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen führen nicht automatisch zu einer Ablehnung. Entscheidend ist, ob du vollständig genesen bist und die Erkrankung langfristig keine Beeinträchtigung deiner beruflichen Leistung verursacht.
Alternativen nach der Ablehnung der Verbeamtung
Wenn deine Verbeamtung abgelehnt wird, bedeutet das nicht das Ende deiner beruflichen Karriere im öffentlichen Dienst. Viele Stellen kannst du auch im Angestelltenverhältnis ausüben. Als Tarifbeschäftigte:r profitierst du von den Regelungen des öffentlichen Dienstes, wie tariflich geregeltem Gehalt, Kündigungsschutz und einer betrieblichen Altersvorsorge.
Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, sich beruflich umzuorientieren:
- Privatschulen oder freie Träger: Lehrkräfte können häufig an Privatschulen arbeiten, auch ohne Verbeamtung.
- Wechsel in andere Behörden: Einige Behörden bieten Positionen an, die keinen Beamtenstatus erfordern.
- Selbstständigkeit: In Bereichen wie Bildung, Beratung oder Verwaltung kannst du dein Wissen und deine Qualifikationen auch selbstständig nutzen.
Eine Beratung durch Gewerkschaften, Personalvertretungen oder Anwält:innen für Beamtenrecht kann dir helfen, deine Optionen nach einer Ablehnung besser zu verstehen und umzusetzen.
Fazit
Die Verbeamtung bietet viele Vorteile, ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie garantiert Arbeitsplatzsicherheit, finanzielle Vorteile und eine gut abgesicherte Altersvorsorge. Doch nicht jeder schafft den Weg in den Beamtenstatus. Altersgrenzen, gesundheitliche Hürden oder fehlende Eignung können Gründe für eine Ablehnung sein. In solchen Fällen gibt es jedoch sinnvolle Alternativen, etwa eine Anstellung im öffentlichen Dienst oder eine berufliche Neuorientierung.
Wichtig ist, dich frühzeitig über die Anforderungen zu informieren und deine Chancen realistisch einzuschätzen. Mit guter Vorbereitung, etwa bei gesundheitlichen Fragen, kannst du möglichen Hindernissen besser begegnen.