Stromtarif gewechselt und direkt ein schlechtes Gefühl? Oder ein Anbieter hat dich am Telefon überrumpelt? Kein Problem – oft kannst du deinen Stromvertrag widerrufen! Doch Achtung: Die Frist ist knapp und nicht jeder Vertrag lässt sich rückgängig machen. Wir erklären dir, wann du dein Widerrufsrecht beim Stromvertrag hast, wie du es richtig nutzt und welche Rechte du hast, wenn der Anbieter sich querstellt.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Hast du deinen Stromvertrag online, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen? Dann kannst du ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Kein Widerrufsrecht gibt es bei Abschlüssen im Laden oder wenn du der sofortigen Belieferung zugestimmt hast.
✅ Die 14-Tage-Frist ab Vertragsschluss läuft erst, wenn du die Widerrufsbelehrung schriftlich erhalten hast. Fehlt diese oder ist sie fehlerhaft, kannst du bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen.
✅ Am besten widerrufst du per E-Mail, Fax oder Einschreiben. Eine einfache Nachricht mit deinem Namen, der Vertragsnummer und dem Wunsch zum Widerruf reicht aus. Wichtig: Immer einen Nachweis sichern!
✅ Widerrufst du rechtzeitig, musst du in der Regel nichts zahlen. Falls der Anbieter schon Strom geliefert hat, darf er nur dann Kosten verlangen, wenn du vorher ausdrücklich zugestimmt hast.
✅ Anbieter ignoriert den Widerruf? Falls du keine Bestätigung bekommst, erinnere den Anbieter daran. Bei Problemen hilft der Gang zum Anwalt oder die Verbraucherzentrale.
Wann gilt das Widerrufsrecht beim Stromvertrag?
Das Widerrufsrecht gibt dir die Möglichkeit, einen Stromvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu beenden. Doch dieses Recht gilt nicht für alle Verträge. Entscheidend ist, wie du den Vertrag abgeschlossen hast.
📌 Das Widerrufsrecht besteht bei:
- Online-Abschlüssen über die Website eines Anbieters
- Telefonischen Vertragsabschlüssen
- Haustürgeschäften (z. B. wenn ein Vertreter oder eine Vertreterin bei dir klingelt)
- Abschlüssen an einem Werbestand (z. B. im Einkaufszentrum)
📌 Kein Widerrufsrecht hast du:
- Wenn du den Vertrag in einem Ladengeschäft des Stromanbieters abgeschlossen hast
- Wenn du ausdrücklich zugestimmt hast, dass die Stromlieferung sofort beginnt und du auf dein Widerrufsrecht verzichtest (§ 356 Abs. 4 BGB)
Besonders kritisch sind Fälle, in denen Anbieter behaupten, du hättest ausdrücklich zugestimmt. Oft fehlt dann aber ein Beweis – und ohne diesen bleibt dein Widerrufsrecht bestehen. Falls du dir unsicher bist, kannst du trotzdem widerrufen und die Reaktion des Anbieters abwarten. Im Zweifel helfen dir Anwält:innen gerne weiter.
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Stromvertrag widerrufen: Die Rechtslage
Grundsätzlich hast du 14 Tage Zeit, um deinen Stromvertrag zu widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Grundsätzlich gilt, dass die Frist mit Vertragsabschluss beginnt. Doch die Frist beginnt nicht immer sofort – es gibt wichtige Ausnahmen, die du kennen solltest.
Wann beginnt die Widerrufsfrist beim Stromvertrag?
- Die Frist startet, sobald du die Widerrufsbelehrung vom Anbieter erhalten hast.
- Die Belehrung muss in Textform vorliegen, also per E-Mail, Brief oder PDF-Dokument, nicht mündlich.
- Hast du keine oder eine fehlerhafte Belehrung bekommen? Dann verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB).
Was passiert, wenn ich zu spät widerrufen habe?
- Ist die 14-Tage-Frist abgelaufen und die Belehrung war korrekt, kannst du den Vertrag grundsätzlich nicht mehr widerrufen.
- Falls die Belehrung fehlte oder fehlerhaft war, kannst du auch nach Monaten noch widerrufen.
- Viele Anbieter argumentieren, dass du mit der ersten Stromnutzung auf dein Widerrufsrecht verzichtet hast. Das ist aber nur gültig, wenn du dem ausdrücklich zugestimmt hast (§ 356 Abs. 4 BGB).
Falls du unsicher bist, ob du noch widerrufen kannst, schicke trotzdem eine Widerrufserklärung – der Anbieter muss dann nachweisen, dass die Frist tatsächlich abgelaufen ist.
So machst du dein Widerrufsrecht beim Stromvertrag geltend
Der Widerruf eines Stromvertrags ist unkompliziert – wenn du ihn richtig erklärst. Wichtig ist, dass du den Widerruf schriftlich einreichst und nachweisen kannst, dass er beim Anbieter eingegangen ist.
Form des Widerrufs
- E-Mail: Schnell und oft ausreichend (achte auf eine Empfangsbestätigung)
- Brief per Einschreiben: Sicherste Variante, falls der Anbieter den Widerruf ignoriert
- Fax mit Sendeprotokoll: Ebenfalls ein guter Nachweis
- Online-Widerrufsformular: Falls der Anbieter eines bereitstellt
Inhalt der Widerrufserklärung
- Dein vollständiger Name und Adresse
- Deine Kundennummer oder Vertragsnummer
- Eine klare Formulierung, z. B.:
„Hiermit widerrufe ich meinen Stromvertrag mit der Vertragsnummer XYZ fristgerecht gemäß § 355 BGB.“ - Datum und Unterschrift (bei Briefen oder Faxen)
Muster für Widerrufserklärung bei Stromvertrag
Betreff: Widerruf meines Stromvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich meinen am [Datum] abgeschlossenen Stromvertrag mit der Vertragsnummer [Nummer] fristgerecht. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Was passiert nach dem Widerruf?
Sobald dein Widerruf beim Anbieter eingegangen ist, wird der Vertrag rückabgewickelt. Das bedeutet, dass du so gestellt wirst, als hättest du den Vertrag nie abgeschlossen.
Wie schnell muss der Anbieter reagieren?
- Der Anbieter ist verpflichtet, den Widerruf unverzüglich zu bestätigen.
- Spätestens innerhalb von 14 Tagen muss er dir eine schriftliche Bestätigung schicken.
- Falls du bereits Zahlungen geleistet hast, müssen diese innerhalb von 14 Tagen erstattet werden (§ 357 Abs. 1 BGB).
Muss ich für verbrauchten Strom zahlen?
- Falls die Stromlieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, kann der Anbieter eine anteilige Zahlung für den verbrauchten Strom verlangen.
- Voraussetzung ist aber: Du hast vorher ausdrücklich zugestimmt, dass die Belieferung sofort beginnt (§ 357 Abs. 8 BGB).
- Ohne diese Zustimmung gilt grundsätzlich: Keine Zahlungspflicht!
Wende dich im Zweifel an eine Anwältin oder einen Anwalt, der dich zur Rechtslage und deinen Möglichkeiten berät.
Was tun, wenn der Anbieter den Widerruf ignoriert?
- Setze dem Anbieter eine Frist (z. B. 7 Tage) zur Bestätigung des Widerrufs.
- Schicke eine erneute Erinnerung per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll.
- Falls der Anbieter sich weiterhin weigert, hilft eine Beschwerde bei den zuständigen Stellen.
Stromanbieter akzeptiert Widerruf nicht
In den meisten Fällen klappt der Widerruf problemlos. Falls der Anbieter sich jedoch querstellt, solltest du darüber nachdenken, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Zudem kannst du eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie einreichen – das ist kostenlos.
Auch die Verbraucherzentrale bietet viele nützliche Hilfestellungen an.
Fazit
Das Widerrufsrecht beim Stromvertrag gibt dir die Möglichkeit, dich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zu lösen. Besonders wichtig ist das bei Telefon- oder Online-Abschlüssen oder wenn du an der Haustür überrumpelt wurdest. Falls der Anbieter dich nicht korrekt über dein Widerrufsrecht belehrt hat, kannst du sogar bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen. Falls der Anbieter den Widerruf ablehnt oder ignoriert, kannst du deine Rechte mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen.