Die Beliebtheit von Shisha-Rauchen ist in den letzten Jahren stark gestiegen, besonders unter jungen Menschen in Deutschland. Egal ob gemütlich in einer Shisha-Bar oder zu Hause im eigenen Wohnzimmer – die Wasserpfeife gehört für viele zum entspannten Abend dazu.
Doch wer aus dem Urlaub zurückkehrt und sich eine gute Portion Shisha-Tabak mitbringen möchte, sollte sich über die geltenden Einfuhrregeln genau informieren. Wie viel Shisha-Tabak darf man nach Deutschland einführen? Was passiert, wenn man die erlaubte Menge überschreitet? Und warum ist Menthol-Tabak plötzlich verboten? Wir klären auf.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Shisha-Tabak aus der EU: Wenn du aus einem EU-Land nach Deutschland einreist, darfst du bis zu 1 kg Shisha-Tabak für den Eigenbedarf einführen, ohne Zollgebühren zahlen zu müssen.
✅ Shisha-Tabak aus Nicht-EU-Ländern: Bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern wie der Türkei oder Ägypten gilt eine Freimenge von 250 g Shisha-Tabak. Überschreitest du diese Menge, musst du den Tabak verzollen oder riskierst sogar Strafen.
✅ Menthol-Tabak verboten? Seit 2020 ist der Verkauf und die Einfuhr von Menthol-Shisha-Tabak in der EU verboten, um insbesondere Jugendliche vor den gesundheitlichen Folgen zu schützen und den Tabakkonsum generell einzudämmen.
✅ Konsequenzen bei Verstößen: Wer mehr Tabak als erlaubt einführt oder verbotene Sorten wie Menthol-Tabak mitbringt, muss mit Geldstrafen und der Beschlagnahmung der Ware rechnen.
✅ Altersgrenzen: Tabak darf nur von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden, da der Jugendschutz strengen Kontrollen unterliegt.
Was ist eine Shisha?
Eine Shisha, auch Wasserpfeife oder Hookah genannt, hat ihren Ursprung in den arabischen Ländern und wird dort seit Jahrhunderten in geselligen Runden genutzt. Über die Jahre hat sie auch in Deutschland große Beliebtheit erlangt, besonders unter jungen Menschen.
Mindestalter bei Shisha
Das Shisha-Rauchen in Bars und der Kauf von Shisha-Tabak sind in Deutschland ab 18 Jahren erlaubt.
Die Shisha funktioniert so, dass der Tabak durch glühende Kohlen erhitzt wird, wodurch der Rauch durch das Wasser in der Bowl gezogen wird. Das Wasser kühlt und filtert den Rauch. In Deutschland gibt es unzählige Shisha-Bars, in denen verschiedene Tabakmischungen angeboten werden.
Allerdings gibt es wichtige gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen, gerade wenn es um die Einfuhr von Shisha-Tabak nach Deutschland geht. Viele Menschen bringen aus dem Urlaub exotische Tabaksorten mit, doch die Einfuhrmengen sind streng geregelt.
Wie schädlich ist Shisha?
Viele glauben, dass Shisha-Rauchen weniger schädlich ist als das Rauchen von Zigaretten – doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Tatsächlich inhaliert man beim Shisha-Rauchen oft größere Mengen Rauch, da eine Shisha-Sitzung deutlich länger dauert als das Rauchen einer Zigarette. Der Rauch der Wasserpfeife enthält ebenso gesundheitsschädliche Stoffe wie Teer, Kohlenmonoxid und Schwermetalle.
Der Kohlenmonoxid-Gehalt kann also bei Shisha-Raucher:innen oft noch höher sein als bei Zigaretten-Raucher:innen, was das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Zudem begünstigen die oft fruchtigen Aromen den Einstieg für junge Menschen und schaffen die Illusion, dass das Rauchen weniger gefährlich sei.
Wie viel Shisha-Tabak darf man nach Deutschland einführen?
Die Einfuhr von Shisha-Tabak nach Deutschland unterliegt klaren Regelungen, die im deutschen Zollrecht festgelegt sind. Die erlaubte Menge richtet sich dabei danach, ob du aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland (Nicht-EU-Land) einreist.
Dürfen Minderjährige Shisha-Tabak einführen?
Personen unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich keinen Tabak einführen (§ 10 JuSchG), egal in welcher Menge.
Innerhalb der EU
Wer innerhalb der Europäischen Union (z. B. Spanien) reist, darf Tabakprodukte grundsätzlich für den Eigenbedarf mitbringen, ohne dass diese verzollt werden müssen (§ 22 TabStG). Allerdings gibt es hier eine Höchstgrenze, die bei Shisha-Tabak bei 1 Kilogramm liegt. Das bedeutet, solange du diese Menge nicht überschreitest, kannst du den Tabak grundsätzlich problemlos nach Deutschland einführen.
Gut zu wissen: Diese Regelung findet sich in den Vorschriften der Richtlinie 2008/118/EG zur allgemeinen Regelung für Verbrauchsteuern, umgesetzt in Deutschland im Tabaksteuergesetz.
Außerhalb der EU
Schwieriger wird es bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern, wie zum Beispiel der Türkei oder Ägypten, beides beliebte Urlaubsziele für Shisha-Fans. Hier gelten strengere Vorschriften. Reisende dürfen nur 250 Gramm Shisha-Tabak zollfrei mitbringen. Überschreitest du diese Menge, musst du den Tabak bei der Einreise anmelden und entsprechend verzollen. Wer dies nicht tut und vom Zoll erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, die von Geldbußen bis hin zu einer Beschlagnahmung des Tabaks reichen können.
Mehr über Reise-Mitbringsel und den Zoll erfährst du bei der Verbraucherzentrale.
Was passiert bei Überschreitung der Freimenge?
Solltest du mehr Tabak als die erlaubte Menge mitbringen, wird dieser in der Regel vom Zoll beschlagnahmt und du musst mit Nachzahlungen rechnen. Es ist deshalb ratsam, sich vorab genau über die Freimengen zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. In extremen Fällen, besonders bei gewerbsmäßiger Einfuhr, können auch strafrechtliche Konsequenzen folgen. Diese Regelungen ergeben sich aus dem Zollkodex der Union (Artikel 79 und 80 UZK) und dem Außenwirtschaftsgesetz.
Wenn du dir nicht sicher bist, welche Regeln für dein Reiseziel gelten, kannst du die Informationen über Reisefreimengen direkt auf der Website des deutschen Zolls nachlesen.
Menthol Shisha-Tabak verboten: Das steckt dahinter
Seit dem Inkrafttreten des EU-weiten Menthol-Verbots im Jahr 2020 ist auch der Verkauf von Menthol-Shisha-Tabak in Deutschland untersagt. Dieses Verbot basiert auf der EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU, die darauf abzielt, den Tabakkonsum in der Bevölkerung, insbesondere bei Jugendlichen, zu senken.
Das Verbot bezieht sich auf alle Tabakwaren, darunter auch Zigaretten und Shisha-Tabak, die einen „charakteristischen Geschmack“ haben. Die Bundesregierung hat diese Vorschriften in das Tabakerzeugnisgesetz (genauer in § 5 TabakerzG) übernommen.
Warum wird Menthol als gefährlich eingestuft?
Die EU-Kommission hat festgelegt, dass der kühlende und beruhigende Effekt von Menthol die Schärfe des Tabaks abmildert und so die Hemmschwelle, mit dem Rauchen zu beginnen, sinken kann. Gerade junge Menschen werden durch aromatisierte Tabakprodukte besonders angesprochen, was langfristig zu einer höheren Suchtgefahr führen kann.
Menthol und andere aromatisierte Tabaksorten wurden verboten, weil sie das Rauchen für viele Menschen “angenehmer” und “weniger reizend” machen. Der milde Mentholgeschmack könne den Tabakgenuss täuschen und die Gefahr erhöhen, dass insbesondere junge Konsument:innen mehr rauchen, ohne die Risiken richtig wahrzunehmen.
Laut der Richtlinie ist es besonders problematisch, dass Aromastoffe wie Menthol vor allem junge Menschen anziehen. Diese seien noch nicht vollständig über die gesundheitlichen Folgen des Rauchens informiert.
Gibt es Alternativen zu Menthol-Tabak?
In der Praxis versuchen einige Hersteller:innen, das Menthol-Verbot zu umgehen. Zum Beispiel indem sie Ersatzstoffe anbieten, die nicht direkt unter das Verbot fallen. Dazu gehören beispielsweise spezielle Aromakapseln, die dem Shisha-Tabak beigemischt werden können. Diese Kapseln fallen jedoch ebenfalls unter strenge Kontrollen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch hier umfassendere Regelungen greifen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Markt für Shisha-Tabak weiterentwickelt. Fest steht jedoch, dass das Menthol-Verbot ein klares Signal ist, den Jugendschutz und die Reduzierung des Tabakkonsums voranzutreiben.
Fazit
Die Einfuhr von Shisha-Tabak nach Deutschland ist klar geregelt. Sie hängt stark davon ab, ob du aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land kommst. Innerhalb der EU darfst du bis zu 1 kg Shisha-Tabak für den Eigenbedarf mitbringen, während die Grenze bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern bei 250 g liegt. Überschreitest du diese Mengen, musst du den Tabak beim Zoll anmelden, sonst drohen hohe Strafen.
Besonders wichtig ist auch das Verbot von Menthol-Shisha-Tabak. Dieses Verbot, das auf einer EU-Richtlinie beruht, soll verhindern, dass aromatisierte Tabakprodukte junge Menschen zum Rauchen verleiten. Verstöße gegen dieses Verbot können ebenfalls zu hohen Strafen führen.
Es lohnt sich also, die gesetzlichen Regelungen genau zu kennen, um bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.