Du willst ein eigenes Café eröffnen, mit Freunden eine GbR gründen oder einen Onlineshop starten? Oder du willst sichergehen, dass das Unternehmen, bei dem du gerade etwas kaufen willst, wirklich existiert? In beiden Fällen führt kein Weg am Handelsregister vorbei. Doch was ist ein Handelsregister? Dort kannst du nachsehen, ob ein Unternehmen wirklich eingetragen ist, wer die Geschäftsführung übernimmt oder ob es sich gerade in Liquidation befindet.
Gerade für junge Gründerinnen und Gründer, Selbstständige und alle, die online einkaufen oder Verträge mit Firmen schließen, ist das Handelsregister eine wichtige Quelle. Es schützt dich vor Betrug, schafft Transparenz – und wenn du selbst ein Business startest, kann es sogar gesetzlich vorgeschrieben sein, dass du dich eintragen musst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du darüber wissen musst.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis für Unternehmen in Deutschland. Es enthält alle wichtigen Informationen über rechtlich relevante Unternehmensdaten wie Geschäftsführung, Rechtsform, Sitz, Stammkapital oder Prokura. Geführt wird es von den Registergerichten der Amtsgerichte.
✅ Eintragungen ins Handelsregister sind für viele Unternehmen Pflicht. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG entstehen erst mit der Eintragung. Auch Einzelunternehmen mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb und Personengesellschaften wie oHG oder KG müssen sich eintragen lassen. Kleingewerbetreibende dürfen sich freiwillig eintragen, Freiberufler und GbRs sind davon ausgenommen.
✅ Die Eintragung hat rechtliche Folgen und bringt Vorteile – aber auch Pflichten. Nur eingetragene Unternehmen dürfen Prokura erteilen oder ihre Firma schützen lassen. Gleichzeitig gelten strengere Regeln zur Buchführung, Veröffentlichungspflicht und Haftung. Wer sich eintragen muss und es nicht tut, riskiert Bußgelder oder rechtliche Nachteile.
✅ Der Ablauf der Eintragung läuft meist über ein Notariat und dauert einige Tage bis Wochen. Die Dauer hängt von der Unternehmensform und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine GmbH darf erst nach Eintragung aktiv am Geschäftsleben teilnehmen. Die Kosten für die Eintragung liegen je nach Fall zwischen 150 und 800 Euro.
✅ Änderungen oder Löschungen im Handelsregister sind öffentlich dokumentiert. Du kannst jederzeit prüfen, ob eine Firma existiert, wer sie führt oder ob sie sich in Liquidation befindet. Das schützt dich bei Verträgen, Onlinekäufen oder Kooperationen – und schafft Transparenz im gesamten Geschäftsverkehr.
Was ist ein Handelsregister? Das musst du wissen
Viele Gründer:innen fragen sich, wer sich im Handelsregister eintragen muss oder wie der Ablauf funktioniert. Doch viel wichtiger ist zunächst zu verstehen, was das Handelsregister ist, welchen Zweck es erfüllt und wer dafür zuständig ist.
Handelsregister – was ist das?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige Informationen über Unternehmen stehen. Es zeigt dir zum Beispiel, wer die Geschäftsführung einer Firma übernimmt, wie hoch das Stammkapital ist oder ob das Unternehmen gerade aufgelöst wird. Geführt wird es von den Amtsgerichten (§ 8 HGB). Jede:r darf dort reinschauen – du brauchst keine anwaltliche Unterstützung oder ein spezielles Konto.
Das Ziel: Klarheit und Sicherheit im Geschäftsverkehr. Wenn du zum Beispiel einen Vertrag mit einer GmbH schließen willst, kannst du vorher prüfen, ob sie wirklich existiert und wer unterschriftsberechtigt ist. Gerade bei größeren Investitionen oder Onlinegeschäften kann das wichtig werden.
Was ist das Handelsregister? Einfach erklärt
Ganz einfach gesagt: Das Handelsregister ist wie ein offizieller “Steckbrief” für Unternehmen. Es hilft dir dabei, echte Firmen von Betrüger:innen zu unterscheiden. Außerdem müssen sich bestimmte Unternehmen dort eintragen lassen – sonst drohen rechtliche Probleme.
Was ist das Handelsregister? Einfach erklärt
Ganz einfach gesagt: Das Handelsregister ist wie ein offizieller Steckbrief für Unternehmen. Es hilft dir dabei, echte Firmen von Betrügern zu unterscheiden. Außerdem müssen sich bestimmte Unternehmen dort eintragen lassen – sonst drohen rechtliche Probleme.
Ein Beispiel: Wenn du eine GmbH gründest, bist du verpflichtet, dich eintragen zu lassen. Erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtlich überhaupt (§ 11 GmbHG). Ohne Handelsregistereintrag darfst du dich gar nicht „GmbH“ nennen.
Wozu dient das Handelsregister?
Das Handelsregister sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit. Jede:r kann sich informieren: Wer steckt hinter der Firma? Wer darf Verträge unterschreiben? Gibt es Einschränkungen bei der Vertretung? Das schützt Geschäftspartner:innen, Verbraucher:innen – und auch dich als Gründer oder Gründerin.
Es hat aber noch eine weitere wichtige Funktion: Viele Rechtsfolgen hängen direkt von der Eintragung ab. Eine Prokura (also eine umfassende Handlungsvollmacht im Geschäftsleben) ist zum Beispiel erst dann wirksam, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurde (§ 53 HGB).
Wo wird das Handelsregister geführt?
Das Handelsregister wird in Deutschland von den Gerichten geführt. Es gibt keine zentrale Stelle – aber einen zentralen Zugang: Du findest alle Einträge online unter handelsregister.de. Früher war das Register papierbasiert – inzwischen ist alles elektronisch.
Wer führt das Handelsregister?
Zuständig sind die Registergerichte der Amtsgerichte. Dort arbeiten Rechtspfleger:innen, die Eintragungen prüfen und Entscheidungen treffen. Wenn du zum Beispiel einen Antrag auf Eintragung stellst, prüfen sie die Unterlagen und tragen dein Unternehmen – wenn alles passt – offiziell ins Register ein.
Die Eintragung erfolgt durch einen sogenannten Registervermerk. Dieser wird elektronisch gespeichert und veröffentlicht. Außerdem wird ein Chronologischer Auszug erstellt, aus dem alle Änderungen nachvollziehbar sind. Wenn du also wissen willst, wie sich ein Unternehmen entwickelt hat, bekommst du dort die Antworten.
Unsere Plattform dient der rechtlichen Aufklärung. Dies ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch Expert:innen, die wir gerne vermitteln. Mit dem Ausfüllen des Formulars willigst du in diese Datenverarbeitung ein. Deine Daten werden rechtskonform verarbeitet und können jederzeit auf Anfrage gelöscht werden. Mehr Infos dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Was steht im Handelsregister?
Im Handelsregister findest du keine Werbung und auch keine Bewertungen – sondern nur Fakten. Es zeigt dir schwarz auf weiß, wie ein Unternehmen rechtlich aufgebaut ist. Wer führt die Geschäfte? Wie heißt die Firma offiziell? Und wann wurde sie gegründet? All diese Informationen können wichtig sein, wenn du ein Geschäft planst, einen Vertrag unterschreiben willst oder dich selbstständig machst.
Im Handelsregister stehen die wesentlichen Daten über ein Unternehmen. Dazu gehören:
- der vollständige Firmenname
- der Sitz des Unternehmens und ggf. Zweigniederlassungen
- die Rechtsform (z. B. GmbH, AG, oHG)
- das Stammkapital bei Kapitalgesellschaften
- der oder die Geschäftsführer bzw. Vorstände
- vertretungsberechtigte Personen (z. B. Prokuristen)
- das Gründungsdatum und spätere Änderungen
Außerdem ist vermerkt, ob sich das Unternehmen in Auflösung oder Liquidation befindet – oder ob es gelöscht wurde. Es gibt zwei Abteilungen im Handelsregister:
- Abteilung A für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z. B. oHG, KG)
- Abteilung B für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
Alle Einträge sind mit Datum versehen und chronologisch sortiert, sodass du auch frühere Änderungen nachvollziehen kannst.
Was muss ins Handelsregister eingetragen werden?
Was genau eingetragen werden muss, hängt von der Rechtsform ab. Für alle gilt aber: Alles, was für Geschäftspartner:innen rechtlich relevant ist, muss grundsätzlich ins Register.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Gründung und Satzung
- Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände
- Prokura-Erteilungen (§ 53 HGB)
- Kapitalveränderungen (§ 55 GmbHG)
- Änderungen bei Sitz oder Unternehmenszweck
- Liquidation oder Löschung
Die Pflicht zur Eintragung ergibt sich direkt aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), zum Beispiel in § 29 HGB für Kaufleute oder § 12 HGB für Änderungen.
Warum muss Prokura ins Handelsregister eingetragen werden?
Eine Prokura ist eine besondere Form der Vollmacht im Geschäftsleben. Wer Prokura hat, darf fast alle rechtlichen Handlungen im Namen der Firma durchführen – Verträge abschließen, Kredite aufnehmen, Mitarbeiter:innen einstellen. Damit Geschäftspartner:innen erkennen können, ob jemand dazu wirklich berechtigt ist, muss die Prokura zwingend ins Handelsregister eingetragen werden.
Ohne Eintragung wirkt die Prokura nicht nach außen. Das schützt vor Missbrauch – aber auch die Person, die Prokura erhalten hat, braucht so einen Nachweis gegenüber Banken oder Behörden.
Was bedeutet Liquidation im Handelsregister?
„Liquidation“ bedeutet, dass ein Unternehmen abgewickelt wird – also aufgelöst, aber noch nicht endgültig gelöscht ist. In dieser Phase werden offene Forderungen beglichen, laufende Verträge gekündigt und Vermögen verteilt. Die Eintragung der Liquidation ins Handelsregister ist Pflicht (§ 65 GmbHG).
Im Register steht dann zum Beispiel: „Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Liquidator: Max Mustermann.“ Das zeigt: Der Betrieb wird nicht mehr fortgeführt, sondern nur noch abgewickelt. Erst wenn alles erledigt ist, wird das Unternehmen vollständig gelöscht.
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?
Nicht alle, der ein Gewerbe anmelden, müssen auch ins Handelsregister. Aber für viele Unternehmen ist die Eintragung Pflicht – zum Beispiel für Kapitalgesellschaften oder kaufmännisch geführte Einzelunternehmen.
Eintragen ins Handelsregister müssen sich:
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- Personengesellschaften (oHG, KG)
- Einzelunternehmen mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb
- Genossenschaften
- Stiftungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Gut zu wissen: Kleingewerbetreibende dürfen sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen – sie werden dann wie Kaufleute behandelt (§ 2 HGB). Das kann sinnvoll sein, wenn du zum Beispiel einen geschützten Firmennamen brauchst oder mit größeren Partner:innen arbeiten willst.
Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister ergibt sich direkt aus dem Handelsgesetzbuch. Laut § 29 HGB muss sich jeder „Kaufmann“ in das Register eintragen lassen – also alle, die ein Handelsgewerbe betreiben. Die Eintragung soll innerhalb eines Monats nach Beginn des Gewerbes erfolgen. Wer sich nicht einträgt, obwohl er müsste, riskiert ein Zwangsgeld (§ 14 HGB).
Auch Kapitalgesellschaften wie GmbH oder Aktiengesellschaften dürfen erst mit Eintragung überhaupt rechtlich wirksam entstehen (§ 11 GmbHG, § 36 AktG). Für sie ist der Handelsregistereintrag keine Kür, sondern eine rechtliche Voraussetzung.
Wann muss ein Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
Einzelunternehmen müssen sich nicht automatisch ins Handelsregister eintragen. Nur wenn sie ein kaufmännisches Unternehmen betreiben – also z. B. mehrere Angestellte, hohe Umsätze, eine umfangreiche Buchführung – sind sie nach Kaufleute und müssen sich eintragen.
Ob du ein „kaufmännisches Unternehmen“ führst, wird im Einzelfall entschieden. Kriterien sind unter anderem:
- Umsatzvolumen
- Zahl der Mitarbeiter:innen
- Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
- Buchführungspflicht
Wer unsicher ist, kann beim Registergericht eine unverbindliche Einschätzung anfragen oder sich anwaltlich dazu beraten lassen.
Warum müssen Kaufleute im Handelsregister eingetragen werden?
Kaufleute haben im deutschen Recht besondere Rechte – aber auch Pflichten. Sie dürfen z. B. Prokura erteilen oder unter einem Firmennamen auftreten.
Dafür müssen sie laut § 29 HGB auch ins Handelsregister eingetragen sein. Erst dadurch gelten bestimmte Vorschriften des HGB, etwa zur Buchführung (§§ 238 ff. HGB), zur Publizität oder zum Schutz der Firma (§ 17 HGB).
Der Eintrag stellt also sicher, dass ein Kaufmann oder eine Kauffrau rechtlich greifbar ist – und schafft Vertrauen bei Geschäftspartner:innen.
Welche Rechtsform muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden?
Folgende Rechtsformen müssen sich nicht eintragen lassen, solange sie kein Handelsgewerbe betreiben:
- Kleingewerbetreibende (z. B. Friseur:innen mit kleinem Salon)
- Freiberufler:innen (z. B. Ärzt:innen, Architekt:innen, Designer:innen)
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- nicht eingetragene Vereine
Diese Formen unterliegen nicht dem HGB, sondern dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Eine freiwillige Eintragung ist bei Kleingewerbetreibenden möglich – bei Freiberufler:innen oder der GbR hingegen nicht.
Ablauf: So funktioniert die Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung ins Handelsregister ist kein Hexenwerk – aber du musst ein paar Dinge beachten. Der Antrag läuft über das zuständige Registergericht und muss in elektronischer Form eingereicht werden. Dabei hilft dir in der Regel ein Notariat, das auch prüft, ob alle Unterlagen vollständig sind.
In den nächsten Fragen erfährst du, wie lange der ganze Prozess dauert, welche Kosten entstehen und was es mit der Eintragungsmitteilung auf sich hat. Bitte wende dich für eine verbindliche Auskunft jedoch direkt an die Gerichte oder an spezialisierte Anwält:innen.
Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?
Das lässt sich pauschal nicht sagen – es hängt stark davon ab, wie vollständig und korrekt deine Unterlagen sind. In der Praxis dauert es:
- bei GmbH-Gründungen: meist 1 bis 3 Wochen
- bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften: oft nur wenige Tage
Wenn Dokumente fehlen oder das Registergericht Rückfragen hat, kann es sich verzögern. Auch regionale Unterschiede spielen eine Rolle.
Wichtig: Eine GmbH ist erst mit Eintragung ins Handelsregister wirklich gegründet (§ 11 GmbHG). Vorher darfst du keine Verträge im Namen der GmbH schließen – es sei denn, du willst persönlich haften.
Was kostet ein Eintrag ins Handelsregister?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
- Notarkosten: je nach Aufwand ca. 100 bis 400 Euro
- Gerichtskosten für die Eintragung: meist zwischen 100 und 150 Euro
- Veröffentlichungskosten: je nach Umfang ab ca. 50 Euro
Eine einfache Anmeldung als Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau kann insgesamt um die 150 Euro kosten, eine GmbH-Gründung liegt oft bei 400 bis 800 Euro. Wer mit wenig Startkapital gründet, kann etwa eine UG (haftungsbeschränkt) wählen – hier sind die Kosten geringer. Dies bietet jedoch auch einige Nachteile. Vergleiche die Unternehmensformen im Überblick.
Eintragungsmitteilung Handelsregister – was ist das?
Die Eintragungsmitteilung ist ein offizielles Schreiben des Registergerichts, das dir bestätigt: Dein Unternehmen wurde erfolgreich ins Handelsregister eingetragen. Sie enthält:
- das Datum der Eintragung
- das Aktenzeichen
- die Handelsregisternummer
- Hinweise zur Veröffentlichung
Achtung: Diese Mitteilung ist kostenlos. Wenn du danach dubiose Rechnungen von „Registerfirmen“ bekommst, ignoriere sie. Solche Schreiben sind oft Betrugsversuche. Das Bundesjustizministerium warnt regelmäßig davor.
Wo kann das Handelsregister eingesehen werden?
Du willst wissen, ob ein Unternehmen tatsächlich existiert oder ob es vielleicht schon gelöscht wurde? Oder du möchtest dich selbst über potenzielle Geschäftspartner:innen informieren? Dann solltest du wissen, wie du das Handelsregister einsehen kannst – und woran du erkennst, ob es Veränderungen gegeben hat.
Du kannst das Handelsregister ganz einfach online einsehen – und zwar kostenlos unter www.handelsregister.de. Dort findest du aktuelle und ältere Eintragungen zu allen Unternehmen in Deutschland, die im Register geführt werden.
Die Recherche funktioniert über:
- den Firmennamen
- den Sitz des Unternehmens
- die Registernummer (falls bekannt)
Einige Informationen sind frei zugänglich, z. B. der Name, die Rechtsform oder wer die Geschäftsführung innehat. Für Dokumente wie Gründungsurkunden oder Gesellschafterlisten musst du dich anmelden – und oft eine kleine Gebühr zahlen (ca. 1,50 bis 5 Euro pro Dokument).
Wann wird eine Firma aus dem Handelsregister gelöscht?
EEine Firma wird aus dem Handelsregister gelöscht, wenn sie nicht mehr existiert oder offiziell aufgelöst wurde. Das passiert zum Beispiel bei:
- der Löschung eines Einzelunternehmens
- der Liquidation einer GmbH
- einer Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen
- einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. wegen fehlender wirtschaftlicher Aktivität)
Die Löschung erfolgt durch das Registergericht. Im Register steht dann ein Vermerk wie „Firma erloschen“ oder „GmbH gelöscht“.
Wichtig: Die Löschung ist öffentlich sichtbar, bleibt aber im elektronischen Register dokumentiert. Du kannst also auch später noch nachvollziehen, dass und wann ein Unternehmen existiert hat.
Fazit
Das Handelsregister ist viel mehr als nur ein bürokratisches Verzeichnis – es ist eine zentrale Informationsquelle für alle, die mit Unternehmen zu tun haben. Es schützt dich vor Betrug, schafft Vertrauen und macht Geschäftsbeziehungen transparent. Wer ein Unternehmen gründet, muss sich je nach Rechtsform und Größe dort eintragen lassen – und sollte die rechtlichen Folgen kennen. Ob du selbst ein Gewerbe aufbauen willst oder einfach nur wissen möchtest, mit wem du es zu tun hast: Ein Blick ins Handelsregister lohnt sich. Spezialisierte Anwält:innen können dir bei deinem Anliegen helfen.