Briefkasten geöffnet und schockiert festgestellt: Du hast eine Vorladung als Beschuldigter bekommen. Dein Herz schlägt schneller, Unsicherheit und Angst machen sich breit. Für die meisten Betroffenen ist es das erste Mal, dass sie von der Polizei vorgeladen werden.
Was bedeutet das? Musst du wirklich zur Polizei gehen? Und was passiert, wenn du nichts getan hast? Diese Fragen stellen sich viele, die eine Vorladung erhalten. In diesem Artikel klären wir, was eine Vorladung bedeutet, ob du erscheinen musst und was deine Rechte als beschuldigte Person sind.
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Das Wichtigste auf einen Blick
✅ Vorladung erhalten? Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
✅ Muss ich erscheinen? Bei einer Vorladung durch die Polizei bist du als Beschuldigte:r nicht verpflichtet zu erscheinen. Eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht hingegen ist verbindlich.
✅ Rechte als Beschuldigte:r: Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern und kannst jederzeit Anwält:innen hinzuziehen.
✅ Kosten: Die Kosten für anwaltliche Beratung und Strafverteidigung können stark variieren. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe können unter Umständen diese Kosten abdecken.
✅ Wie geht’s weiter? Nach einer Vorladung gibt es verschiedene mögliche Verläufe. Das Verfahren kann eingestellt werden, es kann zu einer Anklage kommen oder es wird ein Strafbefehl erlassen, gegen den du Einspruch einlegen kannst.
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Was ist eine Vorladung der Polizei?
Eine polizeiliche Vorladung ist eine schriftliche Aufforderung der Polizei, zu einem festgelegten Zeitpunkt bei einer Dienststelle zu erscheinen, um zu einem bestimmten Sachverhalt auszusagen. Vorladungen werden in der Regel im Rahmen von Ermittlungsverfahren ausgestellt und richten sich entweder an Beschuldigte oder Zeug:innen.
In einem anderen Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Vorladung als Zeug:in.
Eine Vorladung dient dem Zweck, Beweise zu sammeln und den Vorwurf einer möglichen Straftat aufzuklären. Wenn du eine Vorladung erhältst, bedeutet dies, dass die Polizei glaubt, dass du Informationen zu einem bestimmten Fall hast oder möglicherweise als Beschuldigte:r in Betracht kommst.
Oft löst eine Vorladung der Polizei bei den Betroffenen Panik aus, doch nicht jede Vorladung bedeutet zwangsläufig auch eine Verurteilung vor Gericht. Dennoch solltest du ein Ermittlungsverfahren gegen dich als beschuldigte Person niemals auf die leichte Schulter nehmen.
Ist eine Vorladung eine Anzeige?
Nein, eine Vorladung ist keine Anzeige. Eine Anzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die Polizei über eine vermutete Straftat. Jede Person kann eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Eine Vorladung hingegen ist eine Aufforderung der Polizei, bei der man als Beschuldigte:r oder Zeug:in in einem Ermittlungsverfahren aussagen soll. Es ist wichtig, den Unterschied zu kennen, um die rechtlichen Folgen richtig einzuschätzen.
Klartext: Werde ich einer Straftat beschuldigt?
Es gibt verschiedene Arten von Vorladungen, je nach dem Status der Person im Ermittlungsverfahren. Man unterscheidet hauptsächlich zwischen:
Wenn du als Beschuldigte:r vorgeladen wirst, bist du im Fokus der Ermittlungen. Die Polizei hat Anhaltspunkte, dass du eine Straftat begangen haben könntest. Als beschuldigte Person muss die Polizei dich über deine Rechte belehren, zum Beispiel zu deinem Recht zu schweigen.
Als Zeug:in bist du nicht direkt verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. Die Polizei geht davon aus, dass du Informationen hast, die zur Aufklärung der Tat beitragen können. Du musst jedoch in einigen Fällen nicht aussagen (z. B. bei Angehörigen).
Ist eine Vorladung schlimm?
Eine Vorladung ist nicht zwangsläufig schlimm, aber sie sollte ernst genommen werden. Sie bedeutet, dass gegen dich strafrechtlich ermittelt wird und dir möglicherweise rechtliche Konsequenzen drohen. Als beschuldigte Person hast du jederzeit das Recht, einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen und von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen (§ 136 StPO).
Wichtig: Deine Aussagen bei der Polizei können erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben. Im Zweifel kannst du durch eine Aussage zu deiner eigenen Verurteilung beitragen. Deshalb ist es sinnvoll, sich von erfahrenen Strafverteidiger:innen unterstützen zu lassen.
Muss man zu einer Vorladung erscheinen?
Ob du zu einer Vorladung erscheinen musst, hängt davon ab, von wem sie stammt. Hier gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer Vorladung durch die Polizei und durch die Staatsanwaltschaft.
Vorladung durch die Polizei
Bei einer polizeilichen Vorladung bist du als Beschuldigte:r nicht verpflichtet zu erscheinen. Du kannst die Vorladung ignorieren oder besser über deinen Anwalt oder deine Anwältin absagen lassen.
Es ist auch ratsam, anwaltliche Unterstützung zu erhalten, um Akteneinsicht zu beantragen. So können Anwält:innen schnell herausfinden, welche Beweise die Polizei gegen dich in der Hand hat und welche Vorgehensweise in deinem Fall die beste wäre.
Vorladung durch die Staatsanwaltschaft
Anders verhält es sich bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Hier bist du gesetzlich verpflichtet zu erscheinen (§ 161a Abs. 1 StPO). Falls du dieser Aufforderung nicht nachkommst, kann das rechtliche Konsequenzen haben, wie etwa ein Ordnungsgeld oder sogar eine zwangsweise Vorführung durch die Polizei.
Warum habe ich eine Vorladung erhalten, obwohl ich unschuldig bin?
Eine Vorladung als Beschuldigte:r kann beunruhigend sein, insbesondere wenn du sicher bist, nichts Unrechtes getan zu haben. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, warum du eine Vorladung erhalten könntest, auch wenn du unschuldig bist.
Häufig beruhen Ermittlungen auf den Aussagen von anderen Personen, also Zeug:innen. Diese können dich als mögliche tatverdächtige Person genannt haben, weil sie glauben, dass du die Tat begangen hast oder in diese verwickelt bist.
Aber: Zeug:innen sind auch nur Menschen und sie können sich irren oder falsche Erinnerungen haben. Das wissen auch die Ermittlungsbehörden. Aber da sie dazu verpflichtet sind, allen Hinweisen nachzugehen, kann dies dazu führen, dass auch Unschuldige vorgeladen werden.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft arbeiten oft mit Indizien und Beweismitteln, die auf den ersten Blick bestimmte Personen belasten können. Dies können Fingerabdrücke, DNA-Spuren, Überwachungsaufnahmen oder andere forensische Beweise sein, die dich mit einer Straftat in Verbindung bringen könnten. Auch wenn diese Beweise sich später als falsch oder irreführend herausstellen können, reichen sie am Anfang oft schon aus, um eine Vorladung zu rechtfertigen.
Manchmal kommt es auch vor, dass Personen verwechselt werden. Ähnliche Namen, Verwechslungen in der Personenbeschreibung oder allgemeine Missverständnisse können dazu führen, dass du irrtümlich als verdächtige Person angesehen wirst.
In einigen Fällen kann eine Vorladung auch Teil routinemäßiger Ermittlungen sein. Die Polizei befragt alle Personen, die in irgendeiner Weise mit dem Fall in Verbindung stehen könnten, um ein vollständiges Bild zu bekommen. Das gilt auch, wenn du unschuldig bist.
Unschuldsvermutung
Es ist wichtig, sich jederzeit daran zu erinnern, dass in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt. Dies bedeutet, dass du bis zum endgültigen Beweis deiner Schuld als unschuldig angesehen wirst (Art. 6 Abs. 2 EMRK). Dies ist grundsätzlich mit Verurteilung der Fall.
Eine Vorladung bedeutet also nicht, dass du automatisch schuldig wirst, sondern lediglich, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft Beweise für diese Behauptung sammeln.
Vorladung als Beschuldigter: Mit diesen Anwaltskosten musst du rechnen
Wer eine Vorladung als Beschuldigter erhält, denkt häufig zuerst darüber nach, einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten. Das ist in den meisten Fällen auch sinnvoll, da erfahrene Anwält:innen im Strafrecht oder spezialisierte Strafverteidiger:innen dich mit dem nötigen Wissen und Feingefühl in dieser schwierigen Situation unterstützen können.
Doch welche Kosten kommen auf dich zu? Hier erhältst du einen Überblick über die möglichen Anwaltskosten und hilfreiche Informationen zur Kostenübernahme.
Erstberatung
Die erste Anlaufstelle ist meist eine Erstberatung durch einen Anwalt oder eine Anwältin. In einer Beratungsstunde kannst du deinen Fall schildern und eine erste rechtliche Einschätzung erhalten.
Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich festgelegt und können bis zu 250 Euro betragen (§ 34 RVG), wenn nach den gesetzlichen Vorgaben abgerechnet wird. In einigen Fällen handeln Anwält:innen aber auch eigene Stundensätze und pauschale Vergütungen vertraglich aus, die dann mehr Geld kosten können. Viele Anwält:innen bieten aber auch ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an.
Habe ich das Recht auf einen Anwalt?
Wusstest du, dass die Strafverfolgungsbehörden dich dabei unterstützen müssen, einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren? Sie sind dazu verpflichtet, dir die Möglichkeit zu geben, auch vor oder während einer Vernehmung anwaltlichen Rat zu erhalten. Zudem haben die Beamt:innen oft eine Telefonliste mit Anwält:innen zur Hand.
Strafverteidigung
Solltest du dich für eine Strafverteidigung entscheiden, kommen zusätzliche Kosten auf dich zu. Diese richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und variieren je nach Komplexität des Falles und dem Aufwand, den der Anwalt oder die Anwältin betreiben muss.
Bei einfacheren Fällen können die Kosten für eine Strafverteidigung grob 1.500 Euro betragen. Es ist schwierig, hier pauschale Aussagen zu treffen, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
Bei komplizierten oder umfangreichen Verfahren können die Kosten deutlich höher sein, insbesondere wenn umfangreiche Ermittlungen, Gerichtsprozesse oder mehrere Gespräche notwendig sind.
Rechtsschutzversicherung
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann diese unter Umständen auch die Anwaltskosten übernehmen. Es ist wichtig, vorab mit deiner Versicherung zu klären, ob der konkrete Fall abgedeckt ist. Die Versicherung übernimmt oft die Kosten für die Erstberatung und gegebenenfalls auch für die weitere Verteidigung, wenn die Deckungszusage erteilt wurde. Allerdings sind vorsätzliche Straftaten meist ausgeschlossen.
Prozesskostenhilfe
Solltest du nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Das ist jedoch im Normalfall nur in Zivilsachen, nicht aber in Strafsachen vorgesehen. Um als beschuldigte Person diese staatliche Unterstützung zu bekommen, muss ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen.
Wann eine Verteidigung notwendig ist, hängt von der Art und Schwere der vorgeworfenen Straftat ab. Diese Fälle sind gesetzlich festgelegt. Fällt dein Fall auch darunter, hast du Anspruch auf eine Pflichtverteidigung. In diesem Fall wird dir ein Anwalt oder eine Anwältin zur Verfügung gestellt. Meistens musst du die Summe an den Staat zurückzahlen.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird beim zuständigen Gericht gestellt und beinhaltet eine Prüfung deines Falles und der Umstände.
Es ist wichtig, sich frühzeitig über die möglichen Kosten im Klaren zu sein und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Anwält:innen können dir dabei helfen, deine Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis im Verfahren zu erzielen.
Was kommt nach der Vorladung?
Nach der Vorladung als Beschuldigte:r stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Der weitere Verlauf eines Strafverfahrens kann verschiedene Richtungen einschlagen, abhängig von den Ermittlungsergebnissen und der Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Einer der günstigsten Ausgänge für dich als Beschuldigte:r ist die Einstellung des Verfahrens. Dies geschieht, wenn die Ermittlungen ergeben, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Tat als geringfügig eingestuft wird.
Einstellung des Verfahrens
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO: Das Verfahren wird eingestellt, wenn die Ermittlungen keinen ausreichenden Tatverdacht ergeben. In diesem Fall wirst du nicht weiter verfolgt und giltst als unschuldig.
Einstellung nach § 153 StPO: Bei geringfügigen Straftaten kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch einstellen, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gering ist. Dies kann auch unter Auflagen geschehen, wie der Zahlung einer Geldauflage.
Wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen der Meinung ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs, wird Anklage erhoben. Dies bedeutet, dass das Verfahren in die nächste Phase übergeht und nunmehr vor Gericht verhandelt wird.
Gerichtsverhandlung
Hauptverhandlung: Bei einer Anklage kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der alle Beweise vor Gericht präsentiert werden. Du hast die Möglichkeit, dich zu verteidigen und eigene Beweise vorzubringen, die deine Unschuld belegen.
Gerichtsentscheidung: Am Ende der Hauptverhandlung fällt das Gericht ein Urteil. Es kann zu einem Freispruch oder zu einer Verurteilung kommen, abhängig von den vorgelegten Beweisen und Argumenten.
Strafbefehl
In weniger schweren Fällen kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen. Dies ist ein schriftlicher Bescheid, der ohne Hauptverhandlung zu einer Verurteilung führt. Der Strafbefehl enthält die Beschreibung der Tat und die Strafe, meist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung.
Du hast das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einzulegen (§ 410 StPO). Bei einem Einspruch kommt es dann zu einer Hauptverhandlung.
Fazit
Nach einer Vorladung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Verfahren weitergehen kann. Es ist wichtig, über deine Rechte und Pflichten informiert zu sein und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Erfahrene Anwält:innen können dir helfen, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln und deine Rechte und Interessen durchzusetzen.