Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude groß – und dann passiert das Unvorhersehbare: Eine schwere Grippe zwingt dich ins Bett, ein naher Angehöriger verstirbt plötzlich oder dein Job ist auf der Kippe. Solche Umstände machen es oft unmöglich, die geplante Reise anzutreten.
In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob du die Reise stornieren kannst, ohne auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Welche Gründe werden bei einem Reiserücktritt anerkannt? Erfahre mehr in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Anerkannte Reiserücktrittsgründe: Zu den anerkannten Gründen zählen meist Krankheit, schwerwiegende Unfälle, familiäre Todesfälle sowie Arbeitsplatzverlust. Diese musst du meist durch ärztliche Atteste oder andere Nachweise belegen.
✅ Absicherung durch Reiserücktrittsversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Stornokosten und greift bei anerkannten Rücktrittsgründen wie Krankheit oder Jobverlust.
✅ Unterschiede bei der Buchungsart: Bei Pauschalreisen sind Reisende durch das deutsche Reiserecht gut abgesichert. Bei individuellen Buchungen wie Flügen und Hotels bestimmen die jeweiligen Stornobedingungen die Rücktrittsmöglichkeiten.
✅ Stornokosten: Stornokosten steigen oft, je näher die Reise rückt. Für nicht angetretene Flüge können Reisende jedoch immer Steuern und Gebühren zurückfordern. Frühzeitiges Handeln hilft, die Kosten zu minimieren.
✅ Vorgehen bei abgelehnten Rücktrittsgründen: Wenn ein Reiserücktrittsgrund nicht anerkannt wird, sind Verbraucherzentralen und Schlichtungsstellen gute Anlaufstellen, um eine gerechte Lösung zu finden und die Kosten zu reduzieren.
Welche Rolle spielt die Art der Buchung beim Reiserücktritt?
Ob eine Reise kostenlos oder kostengünstig storniert werden kann, hängt rechtlich auch von der Art der Buchung ab. Pauschalreisen und individuelle Buchungen unterscheiden sich hierbei deutlich und auch für Flüge, Hotels und Mietwagen gelten spezielle Regelungen.
Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen genießen Reisende besonderen Schutz, da hier die Regelungen des deutschen Reiserechts (u.a. § 651h BGB) greifen. Diese sind meist sehr verbraucherfreundlich.
Wird die Reise aufgrund eines anerkannten Rücktrittsgrundes abgesagt, gelten oft geringere Stornogebühren oder sogar kostenfreie Stornierungen, insbesondere wenn ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Auch eine Reiserücktrittsversicherung lässt sich oft problemlos ergänzen. Wichtig ist, den Reiseveranstalter frühzeitig zu informieren und die Stornierung schriftlich zu bestätigen.
Einzelleistungen
Bei individuell gebuchten Einzelleistungen, wie Flügen oder Hotelübernachtungen, ist der Reiserücktritt oft komplizierter. Airlines und Hotels haben ihre eigenen Stornierungsrichtlinien, die von kostenfreien Stornierungen bis zu 100 % Stornokosten reichen können.
Hier helfen flexible Tarifoptionen, bei denen gegen einen Aufpreis eine Umbuchung oder Stornierung möglich ist. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung EG Nr. 261/2004) bieten zwar bei Flugverspätungen und -ausfällen Schutz, greifen jedoch nicht bei einer freiwilligen Stornierung durch den Reisenden.
Mietwagen
Auch bei Mietwagenbuchungen gelten individuelle Stornierungsregelungen. Häufig können Buchungen kurzfristig kostenlos storniert werden, aber das hängt stark vom Anbieter:innen und dem gebuchten Tarif ab. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte beim Buchen auf eine kostenfreie Stornierungsoption achten.
Online-Buchungsportale
Wer über Drittanbieter-Portale wie Booking.com oder Expedia bucht, muss sich an deren Stornierungsrichtlinien halten. Diese können strenger sein als die Bedingungen der jeweiligen Dienstleister:innen (z. B. des Hotels oder der Airline) und bieten oft weniger Flexibilität. Es ist sinnvoll, beim Buchen genau auf die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Angebots zu achten.
Flexible Tarife und Zusatzoptionen
Einige Anbieter:innen bieten gegen einen Aufpreis flexible Tarife oder eine optionale Stornoversicherung an, die die Möglichkeit zur kurzfristigen Umbuchung oder Stornierung einräumen. Solche Optionen können sinnvoll sein, wenn eine Reiseplanung aufgrund unsicherer Umstände schwer vorhersehbar ist.
Die Art der Buchung spielt beim Reiserücktritt also eine wichtige Rolle. Pauschalreisen bieten durch das deutsche Reiserecht oft mehr Schutz, während individuelle Buchungen stärker von den Stornierungsbedingungen der Anbieter:innen abhängen. Vor Abschluss der Buchung ist es daher wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen!
Reiserücktritt: Welche Gründe werden anerkannt?
Wenn eine Reise aus wichtigen Gründen nicht angetreten werden kann, stellt sich die Frage, welche Umstände als „anerkannte Gründe“ für einen Reiserücktritt gelten. Gesetzlich gibt es dazu in Deutschland keine festgelegte Liste. Meistens wird aber durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseanbieter:innen sowie die Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung definiert, welche Gründe akzeptiert werden. Auch werden manchmal individuell persönliche Härtefälle anerkannt, die eine Reise unmöglich machen.
Zu den häufigsten anerkannten Gründen für einen Reiserücktritt gehören:
Krankheit
Wenn Reisende oder nahe Angehörige schwer erkranken, kann dies ein anerkannter Grund sein, die Reise abzusagen. Bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall, die den Antritt der Reise unmöglich machen, greift in der Regel die Reiserücktrittsversicherung.
Oft muss jedoch ein ärztliches Attest als Nachweis vorgelegt werden. Eine bestehende Krankheit, die vorher bekannt war, gilt hingegen in der Regel nicht als anerkannter Rücktrittsgrund – es sei denn, es liegt eine akute Verschlechterung vor.
Todesfall naher Angehöriger
Der Tod eines nahen Familienmitglieds (z. B. Eltern, Kinder oder Ehepartner:in) berechtigt häufig zum Rücktritt. Hierzu zählen allerdings nur enge Verwandte – ein entfernter Verwandter oder Bekannter fällt oft nicht unter die anerkannten Gründe. Hier lohnt sich ein Blick in die genauen Versicherungsbedingungen.
Schwangerschaft und Komplikationen
Tritt eine Schwangerschaft überraschend ein oder kommt es zu Komplikationen, kann dies ebenfalls als Rücktrittsgrund gelten. Besonders wichtig sind hier ärztliche Nachweise, die bestätigen, dass die Reise nicht durchführbar ist.
Erfahre mehr zum Reiserücktritt bei Schwangerschaft.
Schaden am Eigentum
Auch Schäden, die im eigenen Zuhause auftreten, etwa durch einen Brand, Einbruch oder Wasserrohrbruch, werden manchmal als Versicherungsfälle anerkannt, wenn dadurch die Reise nicht angetreten werden kann. Die Versicherungen übernehmen dann die Stornokosten, wenn der Schaden schwerwiegend ist und eine Anwesenheit vor Ort erforderlich macht.
Arbeitsplatzverlust oder Jobwechsel
In einigen Fällen greift die Versicherung auch bei unverschuldetem Arbeitsplatzverlust oder einem neuen Job, wenn der neue Arbeitgeber keine Freistellung für die gebuchte Reise gewährt. Ein Kündigungsschreiben oder ein Nachweis des Arbeitgebers wird hier als Beleg benötigt.
Es ist wichtig zu wissen, dass die genauen Bedingungen und erforderlichen Nachweise je nach Versicherung oder Reiseanbieter:innen variieren können. Ratsam ist es daher, die Versicherungs- und Vertragsbedingungen im Detail zu lesen, um die Rechte im Falle eines Rücktritts vollständig zu kennen.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn die Reise aus wichtigen Gründen abgesagt werden muss. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn ein anerkannter Grund vorliegt.
Allerdings kommt es auf die Regelungen des abgeschlossenen Vertrags und die Bedingungen der Versicherung an. Nicht abgedeckt sind in der Regel Gründe wie Wetterbedingungen am Urlaubsort oder Änderungen der persönlichen Pläne.
Gründe für Reiserücktritt nicht anerkannt: Was nun?
Nicht immer werden Reiserücktrittsgründe von Anbieter:innen oder Versicherungen anerkannt, selbst wenn sie für die Betroffenen schwerwiegend erscheinen. Das ist besonders ärgerlich, wenn hohe Stornokosten drohen. Doch es gibt Wege, wie du vorgehen kannst, wenn dein Reiserücktrittsgrund abgelehnt wird.
Die folgenden Punkte dienen als erste grobe Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wende dich für eine verbindliche Auskunft an spezialisierte Anwält:innen in diesem Bereich!
- Anbieter:in oder Versicherung kontaktieren: Oftmals lohnt es sich, zuerst den direkten Kontakt zu suchen. In einigen Fällen zeigen sich Reiseanbieter:innen kulant, selbst wenn der Grund formal nicht anerkannt wird. Auch Versicherungen lassen bei bestimmten Härtefällen mit sich reden – eine kurze schriftliche Schilderung kann manchmal schon helfen, die Entscheidung positiv zu beeinflussen.
- Schlichtungsstellen: Bei Pauschalreisen und Flugbuchungen haben Reisende das Recht, bei Ablehnung des Reiserücktritts eine Schlichtungsstelle einzuschalten, um den Streit außergerichtlich zu klären. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ist in Deutschland für solche Fälle zuständig. Du kannst kostenlos anrufen.
- Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentrale bietet Unterstützung bei Streitigkeiten mit Reiseanbieter:innen oder Versicherungen und kann dir bei der Formulierung deines Anliegens helfen. Wenn die Verbraucherzentrale nicht weiterhelfen kann, kann sich eine anwaltliche Beratung lohnen, insbesondere bei hohen Stornokosten oder wenn ein rechtlich unklarer Fall vorliegt. Die Rechtsschutzversicherung deckt diese Kosten meist ab.
- Kulanzvereinbarung: Wenn der Reiserücktritt abgelehnt wurde, kann es hilfreich sein, eine Kulanzregelung direkt vorzuschlagen. Zum Beispiel bieten manche Anbieter:innen an, die Reise auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder das Geld als Guthaben für eine spätere Buchung gutzuschreiben. Auch hier gilt: Freundliches, sachliches Nachfragen kann sich auszahlen!
- Schadensersatz: Wenn Anbieter:innen den Reiserücktritt ablehnen und trotzdem eine Reiseleistung nicht wie gebucht erbracht wird (z. B. erhebliche Änderungen des Leistungsumfangs), kannst du als Verbraucher:in Anspruch auf Schadensersatz haben. Hier prüfen Anwält:innen im Reiserecht, ob dir Schadensersatz zusteht.
Auch wenn ein Reiserücktrittsgrund nicht sofort anerkannt wird, gibt es also einige Möglichkeiten, das Risiko hoher Kosten zu mindern.
Reiserücktritt nicht anerkannt: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn ein Reiserücktritt notwendig wird, aber der Grund nicht anerkannt oder keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, können hohe Stornokosten anfallen. Diese Kosten richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und der Art der Buchung.
Hier ein Überblick über die häufigsten Kostenarten und wie du sie reduzieren kannst:
Stornokosten je nach Stornierungszeitpunkt
Die Höhe der Stornogebühren hängt stark davon ab, wie kurzfristig die Reise abgesagt wird. Bei Pauschalreisen sind die Stornokosten oft gestaffelt: Je näher das Reisedatum, desto höher fallen die Gebühren aus. So können bei kurzfristigen Absagen bis zu 100 % des Reisepreises verlangt werden, während bei einer frühzeitigen Stornierung häufig geringere Prozentsätze fällig werden.
Individuelle Stornokosten bei Flug- und Hotelbuchungen
Fluggesellschaften und Hotels haben oft eigene Stornierungsregeln. Besonders günstige Tarife sind häufig „nicht stornierbar“, was bedeutet, dass bei einer Absage keine Rückerstattung erfolgt. Flexiblere Tarife lassen hingegen Stornierungen zu, allerdings gegen einen Aufpreis. Hotels bieten oft die Möglichkeit, Buchungen bis kurz vor Anreise kostenfrei zu stornieren, wenn du eine flexible Rate gewählt hast.
Rückerstattung von Steuern und Gebühren
Bei nicht angetretenen Flügen hast du das Recht, dir zumindest die Steuern und Flughafengebühren erstatten zu lassen – auch wenn das Ticket selbst nicht stornierbar ist. Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, diese Kosten zurückzuzahlen, da sie nur für tatsächlich angetretene Flüge anfallen.
Mietwagen und andere Leistungen
Mietwagenunternehmen haben in der Regel ähnliche Stornobedingungen wie Hotels. Bei Frühbuchungen bieten viele Anbieter:innen kostenfreie Stornierungen an, solange die Stornierung rechtzeitig erfolgt. Andere Zusatzleistungen wie gebuchte Transfers oder Exkursionen können je nach Anbieter:innen ebenfalls unterschiedlich gehandhabt werden.
Kosten reduzieren beim Reiserücktritt
Wer ohne Reiserücktrittsversicherung reist, kann die Stornokosten durch einige Maßnahmen senken. Dazu gehört beispielsweise, die Buchung an eine andere Person zu übertragen. Viele Reiseanbieter:innen ermöglichen die Umbuchung auf eine Ersatzperson gegen eine geringe Gebühr. Außerdem lohnt es sich, frühzeitig zu stornieren oder nach Kulanzregelungen zu fragen, um zumindest einen Teil der Kosten zu sparen.