Reiserücktritt bei Schwangerschaft: Wann gibt’s Geld zurück?

Eine Schwangerschaft ist für viele Frauen eine aufregende Zeit voller Vorfreude. Doch manchmal läuft nicht alles wie geplant. Komplikationen können auftreten, die den Alltag verändern. Besonders schwierig wird es, wenn eine geplante Urlaubsreise kurz bevorsteht und plötzlich ärztlich davon abgeraten wird, die Reise anzutreten. 

Ob gesundheitliche Risiken für das ungeborene Kind oder die werdende Mutter – der Gedanke, eine bereits gebuchte Reise abzusagen, bringt oft eine emotionale und finanzielle Belastung mit sich. Viele stellen sich dann die Frage: Kann ich meine Reise überhaupt noch stornieren? Und welche Rechte habe ich bei einem Reiserücktritt bei Schwangerschaft?

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Das Wichtigste in Kürze

Schwangerschaft als Rücktrittsgrund: Ein Reiserücktritt wegen Schwangerschaft ist meist nur in Ausnahmefällen möglich, denn auch schwangere Personen können grundsätzlich eine Reise antreten.
Reiserücktrittsversicherung: Diese übernimmt die Kosten nur, wenn die Schwangerschaftskomplikationen unvorhersehbar waren und ein ärztliches Attest vorliegt. Die genauen Bedingungen werden in den AGB festgelegt.
Fristen und Dokumente: Ein Reiserücktritt muss schnellstmöglich gemeldet werden. Du solltest alle notwendigen Dokumente (Attest, Stornorechnung) fristgerecht einreichen. Die Fristen stehen ebenfalls in den AGB.
Einspruch bei Ablehnung: Sollte der Reiserücktritt verweigert werden, kannst du Einspruch eingehen. Grundsätzlich ist es ratsam, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, zum Beispiel durch Anwält:innen oder die Verbraucherzentrale.

Wann kann man wegen Schwangerschaft von einer Reise zurücktreten?

Eine Schwangerschaft ist grundsätzlich kein pauschaler Grund für einen Reiserücktritt. Allerdings kann eine Schwangerschaft in bestimmten Fällen als „unerwartetes Ereignis“ anerkannt werden, das den Rücktritt von einer Reise rechtfertigt. Entscheidend ist hier, ob es sich um Komplikationen handelt, die die Reise für die werdende Mutter oder das ungeborene Kind unzumutbar machen.

Solche Komplikationen können beispielsweise eine Risikoschwangerschaft oder akute gesundheitliche Probleme wie vorzeitige Wehen oder Bluthochdruck sein. Diese Umstände müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden. Ohne einen solchen Nachweis wird es schwer, gegenüber dem Reiseveranstalter oder einer Reiserücktrittskostenversicherung den Rücktritt durchzusetzen.

Gut zu wissen

Auch der Zeitpunkt der Reisebuchung spielt eine Rolle. Wenn eine Person zum Zeitpunkt der Buchung bereits schwanger war und keine Komplikationen absehbar waren, ist der Rücktritt unter Umständen möglich, sobald gesundheitliche Probleme auftreten.

War die Schwangerschaft jedoch schon zum Zeitpunkt der Buchung problematisch oder eine Risikoschwangerschaft bekannt, kann es schwierig werden, den Reiserücktritt zu begründen.

Die Entscheidung, ob eine Stornierung der Reise wegen Schwangerschaft akzeptiert wird, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Daher ist es ratsam, möglichst früh Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen und abzuklären, welche Möglichkeiten bestehen.

Reiserücktrittsversicherung: Greift sie bei Schwangerschaft?

Ob eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten bei einer Stornierung aufgrund einer Schwangerschaft übernimmt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Grundsätzlich gilt: Eine Schwangerschaft allein reicht nicht als Rücktrittsgrund. Wenn jedoch unvorhergesehene Komplikationen auftreten, die die Reise unmöglich machen, greift in vielen Fällen die Versicherung.

Damit die Versicherung zahlt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die Schwangerschaft und die damit verbundenen Komplikationen unvorhersehbar waren. Das bedeutet, dass die schwangere Person zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung keine Kenntnis von gesundheitlichen Problemen haben durfte. 

Außerdem muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das bestätigt, dass die Reise aus medizinischen Gründen nicht angetreten werden kann. Ohne diesen Nachweis wird die Versicherung den Anspruch in der Regel ablehnen.

Welche Kosten werden übernommen?

Zu den typischen Kosten, die eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Stornierung aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen übernimmt, zählen:

👉🏼 Stornogebühren, die der Reiseveranstalter verlangt
👉🏼 Erstattung von bereits gezahlten Reisekosten (z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen)
👉🏼 Teilweise auch Zusatzkosten, die im Zusammenhang mit der Reisebuchung stehen

Es lohnt sich, vor Abschluss der Versicherung die genauen Bedingungen zu prüfen. Manche Versicherungen schließen Schwangerschaften oder damit verbundene Komplikationen explizit aus, andere wiederum bieten spezielle Policen an, die auch bei einer Schwangerschaft greifen.

Wie beantragt man den Reiserücktritt bei Schwangerschaft?

Wenn während der Schwangerschaft Komplikationen auftreten und eine Reise nicht angetreten werden kann, sollte man den Reiserücktritt so schnell wie möglich einleiten. Dabei gibt es einige wichtige Schritte und Fristen zu beachten, um den Rücktritt erfolgreich durchzusetzen. Die folgende Checkliste dient nur als erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin.

Ärztliches Attest

Zunächst ist ein ärztliches Attest notwendig, das die gesundheitlichen Komplikationen sowie die Unzumutbarkeit der Reise für die schwangere Person oder das ungeborene Kind bescheinigt. 

Das Attest sollte möglichst konkret formuliert sein und auf die spezifischen Gründe eingehen, die die Reise unzumutbar machen. Allgemeine Aussagen wie „Reise nicht empfohlen“ reichen oft nicht aus.

Kontakt mit dem Reiseveranstalter

Sobald das Attest vorliegt, sollte man den Reiseveranstalter umgehend über die Situation informieren. Dies kann in der Regel schriftlich oder telefonisch erfolgen, jedoch ist es ratsam, den Rücktritt schriftlich zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits Beweise in der Hand zu haben. 

Die genauen Fristen für den Reiserücktritt stehen meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters. Je früher du den Rücktritt meldest, desto höher ist die Chance, einen größeren Teil der Reisekosten erstattet zu bekommen.

Meldung bei der Reiserücktrittsversicherung

Falls du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, muss auch diese umgehend informiert werden. Wichtig ist es, alle erforderlichen Dokumente wie die Reisebuchung, das Attest und die Stornierungsbestätigung des Reiseveranstalters beizufügen. Hier ist schnelles Handeln gefragt: Die Versicherungen setzen oft eine Frist von wenigen Tagen nach dem Auftreten des Rücktrittsgrundes, um den Anspruch anzumelden.

Nachweise über Stornokosten

Auch der Nachweis über die vom Reiseveranstalter erhobenen Stornokosten ist notwendig. Diese Kosten müssen genau aufgelistet und der Versicherung vorgelegt werden. Oftmals stellen Reiseveranstalter eine detaillierte Stornorechnung aus, die alle anfallenden Gebühren aufzeigt. Bewahre diese gut und sicher auf!

Geduld bei der Bearbeitung

Sowohl der Reiseveranstalter als auch die Versicherung benötigen oft mehrere Wochen, um den Fall zu bearbeiten. In dieser Zeit musst du alle relevanten Belege und Dokumente aufbewahren und erreichbar bleiben, um diese bei Rückfragen schnell bereitzustellen. 

Wenn du selbst nicht in der Lage bist, dich um diese Angelegenheiten zu kümmern, involviere am besten weitere Familienmitglieder oder schalte Anwält:innen ein, die den Kontakt mit den Unternehmen für dich übernehmen.

Welche Rechte habe ich, wenn der Reiserücktritt verweigert wird?

Es kann vorkommen, dass ein Reiseveranstalter oder eine Reiserücktrittsversicherung den Rücktritt wegen Schwangerschaft ablehnt. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte du hast und welche Schritte du dagegen unternehmen kannst. 

Wir stellen einige Beispiele vor, jedoch solltest du dich in einem solchen Fall anwaltlich beraten lassen, um deine individuelle Situation zu besprechen und eine verbindliche rechtliche Einschätzung zu erhalten.

Ablehnungsgründe prüfen

Zunächst sollte die Begründung für die Ablehnung genau geprüft werden. Häufig basiert die Ablehnung darauf, dass die medizinischen Nachweise nicht ausreichend oder ungenau sind. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, ein ausführlicheres ärztliches Attest vorzulegen, das genau auf die gesundheitlichen Komplikationen eingeht, die die Reise unzumutbar machen. Besonders wichtig sind dabei Details zur Unvorhersehbarkeit der Komplikationen, da dies ein zentraler Punkt für die Versicherungen ist.

Einspruch einlegen

Gegen die Entscheidung des Reiseveranstalters oder der Versicherung kannst du schriftlich Einspruch erheben. Hierbei ist es hilfreich, sich auf relevante gesetzliche Regelungen zu berufen. Ein wichtiges Gesetz in diesem Zusammenhang ist § 651h BGB, der den Rücktritt vom Reisevertrag regelt. Hier ist im ersten Absatz geregelt:

“Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.”

Dem Einspruch sind alle notwendigen Belege wie Atteste und Stornorechnungen beizufügen.

Rechtliche Schritte einleiten

Falls der Einspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Obwohl du diesen Schritt auch alleine gehen kannst, ist der Weg zu einer Anwaltskanzlei oder zur Verbraucherzentrale sinnvoll, um rechtlichen Beistand zu erhalten und sich über die Rechtslage und die eigenen Möglichkeiten beraten zu lassen. Die Verbraucherzentrale bietet oft kostenlose oder zumindest kostengünstige Beratung und Unterstützung, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Die Rechtsprechung zum Reiserücktritt, insbesondere aufgrund von Schwangerschaft, ist teilweise uneinheitlich und für Laien oft schwer zugänglich. Es gibt jedoch Fälle, in denen Gerichte zugunsten der reisenden Person entschieden haben. Am besten besprichst du deine Situation mit Expert:innen, die die AGB des Reiseveranstalters und deiner Reiserücktrittsversicherung sorgfältig prüfen können. 

Wichtig: Fristen beachten!

In der juristischen Welt gilt es, alle Fristen (zum Beispiel für den Einspruch oder die Geltendmachung von Ansprüchen) einzuhalten. Das ist zwingend notwendig, da es nach Fristablauf schwieriger wird, deine Interessen durchzusetzen. Die Fristen sind in den AGB des Reiseveranstalters und im Versicherungsvertrag festgelegt.

Fristen sind entscheidend!

Ein versäumter Einspruch kann den Anspruch auf Rückerstattung deiner Reisekosten zunichtemachen. Informiere dich also unbedingt, welche Fristen in deinem Fall gelten und halte sie möglichst ein.

Fazit

Eine Reise in der Schwangerschaft kann eine wundervolle Erfahrung sein, doch gesundheitliche Komplikationen können die Pläne schnell ändern. Es ist für viele beruhigend zu wissen, dass ein Reiserücktritt aufgrund von unvorhersehbaren Schwangerschaftskomplikationen in vielen Fällen möglich ist, sofern die richtigen Nachweise erbracht werden. 

Dabei spielen eine frühzeitige Kommunikation mit dem Reiseveranstalter und der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung eine wichtige Rolle. Schwangere sollten sich bereits bei der Buchung über mögliche Stornierungsbedingungen informieren und ärztliche Atteste sorgfältig aufbewahren, um im Notfall gut vorbereitet zu sein.

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