Du hast monatelang für die Weltreise gespart. In Bali zwingt dich ein Dengue-Fieber ins Krankenhaus, während ein Unwetter zugleich deine Anschlussflüge streicht. Hotelstornokosten, verfallene Tauchgänge und teure Umbuchungen pressen dein Konto binnen Stunden ins Minus. Genau hier fängt dich eine Reiseabbruch Versicherung auf: Sie erstattet dir den Restpreis deiner geplanten Route und zahlt die Heimreise, damit du dich auf deine Gesundheit statt auf Rechnungen konzentrierst. Erfahre mehr in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Eine Reiseabbruch-Versicherung übernimmt anteilig den Preis aller gebuchten Leistungen, die du nach dem Abbruch nicht mehr nutzt, und trägt zusätzliche Rückreisekosten.
✅ Versicherte Gründe sind in der Regel unerwartete schwere Krankheiten, Unfälle, Todesfälle im engen Familienkreis sowie erhebliche Schäden an deinem Eigentum oder Naturkatastrophen am Urlaubsort.
✅ Sofortige Schadenmeldung, ärztliches Attest / Polizeibericht und lückenloses Sammeln aller Quittungen sind Pflicht, damit die Auszahlung nicht gekürzt oder abgelehnt wird.
✅ Alkohol- oder Drogeneinfluss, absehbare Ereignisse und riskante Extremsportarten gehören typischerweise zu den Ausschlüssen. Hier zahlt die Versicherung nicht.
✅ Ein Jahrespaket kann sich schon ab 2 Reisen pro Jahr lohnen. Achte auf weltweite Gültigkeit, ausreichend hohe Deckungssummen und möglichst keine Selbstbeteiligung, um umfassend abgesichert zu sein.
Was ist eine Reiseabbruch Versicherung?
Eine Reiseabbruch-Versicherung schließt die Lücke, sobald deine Reise bereits läuft. Das steht im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung, die nur vor Reisebeginn greift. Ab dem ersten Check-in kümmert sich die Police darum, dass du bei schweren Zwischenfällen nicht auf den Kosten sitzen bleibst. Sie springt etwa ein, wenn du unerwartet krank wirst, ein:e nahe:r Angehörige:r zuhause verstirbt oder dein Ferienhaus nach einem Sturm unbewohnbar ist.
Anders als viele Kombipakete vermuten lassen, handelt es sich dabei um einen eigenständigen Vertragsteil. Manche Anbieter packen Reiseabbruch und Reiserücktritt zusammen, andere verkaufen separate Tarife. Achte also genau darauf, welchen Schutz dir dein Vertrag wirklich verspricht.
Gesetzliche Grundlage
- Die Versicherung basiert auf dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht. Du schließt mit der Versicherung einen Vertrag, der durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelt wird (§ 1 VVG).
- Deine Rechte auf Leistung, aber auch deine Pflichten (etwa die sofortige Schadenmeldung und die Pflicht, die Kosten gering zu halten) findest du in den §§ 7 VVG, 28 VVG, 82 VVG).
- Buchst du eine Pauschalreise, steht dir unter Umständen auch das Pauschalreiserecht zur Seite (§ 651l BGB).
Unsere Plattform dient der rechtlichen Aufklärung. Dies ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch Expert:innen, die wir gerne vermitteln. Mit dem Ausfüllen des Formulars willigst du in diese Datenverarbeitung ein. Deine Daten werden rechtskonform verarbeitet und können jederzeit auf Anfrage gelöscht werden. Mehr Infos dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Welche Leistungen deckt die Reiseabbruch Versicherung ab?
Die Police ersetzt zum einen die nicht genutzten Reiseleistungen (Hotel, Mietwagen, Tour) anteilig ab dem Abbruchtag. Zum anderen zahlt sie notwendige Mehrkosten, zum Beispiel einen frühen Rückflug in der Economy- oder (wenn medizinisch nötig) Business-Class. Viele Tarife übernehmen ebenso zusätzliche Hotelnächte bis zur Heimreise oder den Transport zum Heimatort, falls du etwa nach einer OP nicht sofort fliegen darfst.
Warum reicht eine Kreditkartenversicherung oft nicht aus?
Einige Premium-Kreditkarten locken mit integriertem Abbruchschutz. Prüfe die Bedingungen genau: Manche Karten greifen nur, wenn du auch den Reisepreis vollständig mit der Karte gezahlt hast, andere decken maximal 5.000 Euro ab. Häufig fehlt weltweite Gültigkeit oder der Schutz für mitreisende Kinder. Eine eigenständige Reiseabbruch-Versicherung bietet dir deutlich klarere Konditionen und meist höhere Deckungssummen.
Sobald du erkennst, dass du deine Reise abbrechen musst, informiere deine Versicherung. Halte Police-Nummer, Belege und ärztliche Atteste griffbereit und lasse dir jede Kommunikation schriftlich bestätigen. So erfüllst du deine Obliegenheiten und sicherst dir den vollen Leistungsanspruch, sonst riskierst du möglicherweise eine Kürzung oder Ablehnung deiner Erstattung.
Wann greift die Reiseabbruch Versicherung?
Plötzliche, schwere Erkrankungen wie ein Blinddarmdurchbruch oder eine Covid-19-Infektion zählen fast immer zu den gedeckten Gründen. Gleiches gilt für einen Unfall, der dich reiseunfähig macht, oder für den Todesfall naher Angehöriger zuhause. Solche „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände“ erkennt die Versicherung als versichertes Ereignis an (ähnlich dem Pauschalreiserecht, § 651l Abs. 1 BGB).
Auch erhebliche Sachschäden an deinem Eigentum aktivieren in der Regel die Police. Brennt deine Wohnung ab oder wird sie nach einem Einbruch unbewohnbar, darfst du nach Hause zurückkehren und die nicht genutzten Reiseleistungen abrechnen. Wichtig: Der Schaden muss „wesentlich“ sein. Bagatellen wie ein zerbrochener Blumentopf reichen nicht.
Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen lösen ebenfalls den Versicherungsschutz aus. Wird deine Region wegen eines Hurrikans evakuiert oder sperrt ein Vulkanausbruch den Flugraum, zahlt die Versicherung die Mehrkosten der Heimreise. Viele Tarife decken zudem politische Unruhen ab, sofern das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht.
Manche Policen schließen Schwangerschaftskomplikationen als eigenes Risiko ein. Voraussetzung ist fast immer, dass die Schwangerschaft bei Vertragsabschluss noch nicht als Risikoschwangerschaft eingestuft war. Lies hier die Bedingungen genau: Bei manchen Anbietern reicht ein ärztliches Attest mit Reiseuntauglichkeit, andere fordern den Abbruch, sobald die Komplikation eintritt.
Unabhängig vom Grund gilt: Du musst den Abbruch unverzüglich melden und Belege sichern. Das fordert das Versicherungsvertragsgesetz ausdrücklich (§ 82 Abs. 1 VVG). Wer abwartet oder Beweise verliert, riskiert Leistungskürzungen.
Welche Nachweise musst du liefern?
- Ärztliches Attest (im Original), das Reiseuntauglichkeit bestätigt
- Sterbeurkunde bei Trauerfall im nahen Familienkreis
- Polizeiliches Protokoll oder Feuerwehreinsatzbericht bei Schäden zuhause
- Belege über nicht genutzte Reiseleistungen (Hotelrechnung, Ausflugs-Vouchers)
- Ticket-Quittung für die Heimreise oder Umbuchungsbestätigung
Je schneller du diese Dokumente einreichst, desto zügiger erhältst du dein Geld. Kläre am besten schon vor Reiseantritt, ob deine Versicherung digitale Kopien akzeptiert oder Originale sehen will.
Reiseabbruch Versicherung: Welche Kosten werden erstattet?
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
Musst du deine Reise vorzeitig abbrechen, ersetzt die Reiseabbruch-Versicherung den anteiligen Preis aller Leistungen, die du nach dem Abreisetag nicht mehr wahrnimmst. Darunter fallen Hotelnächte, Mietwagen, Ausflüge und sogar bereits gebuchte Bahn- oder Inlandsflüge am Urlaubsort. Entscheidend ist stets der konkrete, vertraglich vereinbarte Reisepreis. Reicht deine Versicherung pauschale Tagessätze aus, prüfe, ob sie den tatsächlichen Wert decken.
Mehrkosten für die Heimreise
Erfordert dein Abbruch einen spontanen Rückflug oder ein teureres Ticket, übernimmt die Police in der Regel diese Mehrkosten. Viele Tarife akzeptieren Economy-Tarife als Obergrenze. Wird jedoch ein medizinischer Grund transportiert, etwa eine Beinverletzung, zahlt der Versicherer oft Business-Class oder einen Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit (vorausgesetzt, ein Arzt oder eine Ärztin bestätigt die Notwendigkeit, vgl. Leistungsbeschreibung, meist § 4 AVB).
Zusätzliche Übernachtungen und Transfers
Manchmal kannst du nicht sofort heimfliegen, sei es, weil dein Zustand ärztliche Beobachtung verlangt oder weil Sturmwarnungen den Flughafen schließen. Die Reiseabbruch-Versicherung trägt dann die Kosten für Ersatzunterkünfte, Verpflegung und Transfers zum nächstgelegenen, erreichbaren Airport. Achte darauf, Quittungen lückenlos zu sammeln und innerhalb der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genannten Frist einzureichen (§ 7 VVG).
Selbstbeteiligung und Höchstgrenzen
Einige Policen kalkulieren eine Selbstbeteiligung von 10 % je Schadenfall, mindestens jedoch 100 €. Andere verzichten darauf, allerdings bei höherem Beitrag. Ebenso wichtig sind Höchstgrenzen: Manche Verträge decken maximal 6.000 € pro Person ab, Familienpolicen 12.000 € insgesamt. Reist du weiter weg oder buchst Luxushotels, prüfe, ob dein Tarif aufgestockt werden kann.
Besondere Posten: Gepäckversand und medizinische Begleitung
Gerade bei schweren Verletzungen übernimmt die Versicherung zusätzlich den gesonderten Rücktransport deines Gepäcks oder eine medizinische Begleitung („Escort“) im Flugzeug.
Diese Leistungen sind meist separat in den AVB geregelt (§ 5 AVB) und greifen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Assistance-Hotline.
Rufe darum immer zuerst dort an, bevor du buchst, sonst riskierst du, auf den Kosten sitzen zu bleiben (§ 82 Abs. 1 VVG).
Wann die Reiseabbruch Versicherung nicht zahlt
Ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zeigt klare Grenzen. Kein Schutz besteht, wenn das Abbruch-Ereignis schon vor Reiseantritt absehbar war – etwa bei einer bereits geplanten Hüft-OP. Ebenso ausgeschlossen sind Komplikationen chronischer Krankheiten, wenn dein Arzt oder deine Ärztin dir vor Abflug zur Vorsicht geraten hat. Alkohol- oder Drogeneinfluss führt nahezu immer zur Leistungsablehnung, weil grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist (§ 81 VVG). Politische Unruhen ohne offizielle Reisewarnung, Streik oder Kriegshandlungen fallen je nach Tarif ebenfalls unter die Ausschlüsse.
Extremsportarten wie Basejumping, Free-Solo-Klettern oder Rallye-Fahren gelten als „objektiv gefährliche Tätigkeiten“. Verletzt du dich dabei, verweist die Versicherung oft auf das erhöhte Risiko und verweigert die Erstattung. Prüfe daher vorab, ob dein Tarif Sondermodule für Abenteuer-Sport bietet.
Deine Pflichten als Versicherungsnehmer
Sobald ein Abbruch nötig wird, musst du die Versicherung unverzüglich informieren, meist innerhalb von 48 Stunden. Diese Meldepflicht steht ausdrücklich im Gesetz (§ 82 Abs. 1 VVG). Meldest du zu spät, darf die Gesellschaft ihre Leistung anteilig kürzen.
Schaden klein halten
Du musst alle zumutbaren Schritte unternehmen, um den Schaden gering zu halten. Buche also nicht ungefragt ein First-Class-Ticket, wenn noch ein bezahlbarer Economy-Sitz frei ist. Verstöße gegen diese Schadenminderungspflicht lösen eine Kürzung nach § 82 Abs. 2 VVG aus.
Zuletzt trifft dich eine Mitwirkungspflicht: Reiche Atteste, Quittungen und Bordkarten vollständig ein. Lässt du Unterlagen verschwinden oder verweigerst Einsicht, kann die Versicherung die Zahlung verweigern (§ 28 VVG). Bewahre daher Kopien digital und in Papierform auf und folge den Formularvorgaben.
Reiseabbruch Versicherung: Wer braucht sie und was kostet sie?
Diese Reisenden profitieren besonders von einer Reiseabbruch Versicherung:
- Familien mit Kindern: Wenn dein Nachwuchs plötzlich Fieber bekommt, greift die Versicherung für alle Mitreisenden ein.
- Weltentdecker:innen: Planst du Backpacking quer durch Südamerika oder Workation auf Bali, sinkt dein finanzielles Risiko.
- Luxus- und Kreuzfahrt-Fans: Hohe Kabinenpreise und exklusive Landausflüge machen eine Absicherung ratsam.
- Menschen mit gesundheitlichen Risiken: Allergien oder Vorerkrankungen erhöhen die Abbruchwahrscheinlichkeit. Die Versicherung federt Kosten ab, solange das Risiko bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder stabil war.
Kostenfaktoren im Überblick
Der Beitrag richtet sich nach Reisepreis, Reisedauer, Versicherungsart (Einzel- oder Jahrespolice) und deinem Alter. Zum Beispiel:
- Einmalpolice für eine 2.000 €-Reise kostet rund 25 € für Personen bis 60 Jahre, 45 € für Ältere.
- Jahrespaket inklusive Reiserücktritt und Reiseabbruch liegt meist bei 70–120 € pro Jahr (kann sich je nach Umständen schon ab zwei Reisen lohnen).
- Gruppentarif für 4 Personen spart oft 20 % gegenüber Einzelverträgen.
Vergleichsportale zeigen schnell, dass Tarife ohne Selbstbeteiligung nur geringfügig teurer sind. Wenn Vielreisende eine Kreditkarte mit integriertem Abbruchschutz buchen, sollten sie darauf achten, dass die Versicherung weltweite Gültigkeit, angemessene Deckungssummen und Schutz für alle Mitreisenden bietet.
So meldest du den Schaden: Schritt für Schritt
Die folgenden Ausführungen bieten dir nur eine erste Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch eine spezialisierte Anwältin oder einen Anwalt. Hol dir bei Unsicherheiten unbedingt fachkundigen Rat!
1. Hotline anrufen
Sobald klar ist, dass du abbrechen musst, wähle die Notrufnummer von der Versicherung. Notiere dir Datum, Uhrzeit und den Namen der Kontaktperson. Lass dir eine Schadennummer geben; sie ist dein roter Faden für alle weiteren Schritte.
2. Ärztliches Attest einholen
Bei Krankheit oder Unfall besorgst du dir noch vor Ort ein Attest, das ausdrücklich Reiseunfähigkeit bestätigt. Achte darauf, dass Diagnose, Datum und Stempel gut lesbar sind. Ohne dieses Dokument kann die Versicherung Leistungen verweigern (§ 82 Abs. 1 VVG).
3. Reiseunterlagen sammeln
Packe alle Belege in eine Mappe oder sichere sie als PDF: Buchungsbestätigungen, Hotelrechnungen, Tickets, Ausflugsvouchers. Sie belegen die nicht genutzten Leistungen. Heb auch Bordkarten der Heimreise auf. Sie beweisen, wann du tatsächlich abgereist bist.
4. Formulare ausfüllen
Viele Anbieter stellen Online-Formulare bereit, die du innerhalb von 7 bis 30 Tagen einreichen musst (Frist siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen). Lade alle Nachweise hoch oder sende sie per Einschreiben. Halte dich exakt an die Checkliste deiner Versicherung. Fehlende Dokumente verzögern die Auszahlung.
5. Kostennachweis für Heimreise beifügen
Füge die Quittung deines Rückflugs oder Bahntickets sowie etwaige Transferkosten bei. Hast du wegen ärztlicher Vorgaben Business-Class gebucht, lege das Attest bei, das die Sitzplatzwahl rechtfertigt.
6. Rückmeldung abwarten, Fristen prüfen
Die Versicherung bestätigt meist innerhalb von 14 Tagen den Eingang. Erhältst du keine Info, frage einmal höflich nach. Gesetzlich muss der Schaden „unverzüglich“ reguliert werden (§ 14 VVG). In der Praxis dauert die Auszahlung oft 2–4 Wochen nach vollständiger Einreichung.
Fazit
Eine Reise kann schneller enden, als du „Urlaub“ sagen kannst: Krankheit, Unfall oder ein Sturm wirbeln Pläne durcheinander. Eine Reiseabbruch Versicherung zahlt dann die ungenutzten Hotelnächte, organisiert deine Heimreise und erstattet Mehrkosten. Sie schützt dich vor hohen, oft unterschätzten Ausgaben und sorgt dafür, dass eine unerwartete Heimkehr nicht auch noch ein finanzielles Desaster wird.
Am Ende zählt vor allem, dass du im Ernstfall ruhig bleiben kannst: Hotline anrufen, Belege sammeln, Fristen einhalten,dann kommt dein Geld zügig aufs Konto. Wählst du einen Tarif ohne Selbstbeteiligung und mit ausreichender Deckungssumme, bist du für fast jedes Szenario gewappnet und kannst deine Reisen unbeschwert genießen.