Es klingt nach einer kleinen Nachlässigkeit, aber es kann große Konsequenzen haben: Fahren ohne Führerschein. Betroffene müssen sogar mit einer Strafe rechnen. Ob du den Führerschein nur zu Hause vergessen hast oder gar keine gültige Fahrerlaubnis besitzt – beides kann teuer und unangenehm werden.
Besonders oft sind Fahranfänger:innen betroffen, die die Risiken unterschätzen, oder Menschen, die ein Fahrzeug kurzfristig „ausleihen“. Dabei ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen: Vergisst du den Führerschein, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Fährst du jedoch ohne Fahrerlaubnis, bewegst du dich im Bereich der Straftaten – mit teils harten Strafen. Erfahre mehr in diesem Artikel zum Thema!
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Führerschein vergessen: Wenn du den Führerschein nur vergessen hast, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Punkte oder andere Strafen gibt es in diesem Fall meist nicht.
✅ Fahren ohne Fahrerlaubnis: Ohne gültige Fahrerlaubnis zu fahren, ist eine Straftat in Deutschland. Es drohen Geldstrafen, Punkte, Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und sogar ein Eintrag ins Führungszeugnis.
✅ Strafen für Fahrzeughalter:innen: Wenn du einer anderen Person das Fahren ohne Fahrerlaubnis wissentlich ermöglichst, kannst auch du dich strafbar machen.
✅ Fahranfänger:innen riskieren Probezeitverlängerungen, zusätzliche Aufbauseminare und Probleme beim späteren Erwerb des Führerscheins.
✅ E-Scooter, E-Bikes und Pedelecs: Auch für motorisierte Kleinfahrzeuge gelten strenge Regelungen. Überprüfe immer, ob eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Unterschied zwischen „Fahren ohne Führerschein“ und „Fahren ohne Fahrerlaubnis“
Ein oft missverstandenes Thema: Fahren ohne Führerschein ist nicht dasselbe wie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch wenn es ähnlich klingt, gibt es rechtlich klare Unterschiede, die erhebliche Auswirkungen auf die Strafen haben.
Führerschein vergessen oder verloren
Vergisst du deinen Führerschein mitzunehmen, ist das zwar ärgerlich, aber keine Straftat. Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. So heißt es in § 2 Abs. 1 StVG:
“Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) (…) Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.”
Das Gesetz schreibt vor, dass du deinen Führerschein beim Fahren dabei haben musst. Wirst du kontrolliert und kannst den Führerschein nicht vorzeigen, droht ein Verwarnungsgeld.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ganz anders sieht es aus, wenn du überhaupt keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dies fällt unter § 21 StVG und ist eine Straftat in Deutschland. Wer keinen Führerschein hat, darf auf öffentlichen Straßen kein Auto fahren.
Du machst dich strafbar, wenn du:
- nie einen Führerschein gemacht hast,
- dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder
- du ein Fahrzeug führst, für das deine Fahrerlaubnis nicht ausreicht (z. B. LKW mit PKW-Führerschein).
Die möglichen Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot
Ein häufiger Irrtum ist die Verwechslung von Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis darfst du gar kein Fahrzeug mehr führen, bis du eine neue Erlaubnis beantragst.
Ein Fahrverbot hingegen bedeutet, dass du für einen bestimmten Zeitraum (meist 1–3 Monate) deinen Führerschein abgeben musst – danach bekommst du ihn zurück. Fährst du trotz des Fahrverbots, begehst du ebenfalls eine Straftat.
Fahren ohne Führerschein: Welche Strafe droht?
Es kann jedem passieren: Du sitzt im Auto und bemerkst bei einer Kontrolle, dass der Führerschein fehlt. Glücklicherweise ist das rechtlich kein schwerwiegendes Vergehen, aber ganz ohne Folgen bleibt es auch nicht.
Das Fahren ohne Führerschein ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet: Wenn du bei einer Kontrolle deinen Führerschein nicht vorzeigen kannst, wird in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Diese Strafe ist vergleichsweise harmlos und dient vor allem dazu, sicherzustellen, dass Fahrer:innen ihre Führerscheine ordnungsgemäß mitführen.
In vielen Fällen reicht es aus, wenn du deinen Führerschein später bei der zuständigen Polizeistelle vorzeigst. Damit kannst du nachweisen, dass du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist. Das Verwarnungsgeld bleibt jedoch bestehen, du bekommst es beim Nachreichen nicht zurück.
Berufliche Fahrer
Besonders streng wird das Mitführen des Führerscheins bei Personen geprüft, die beruflich fahren, etwa LKW- oder Busfahrer:innen. Hier kann das Nicht-Mitführen weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, da viele Arbeitgeber:innen eine lückenlose Dokumentation verlangen.
Viele glauben, das Nicht-Mitführen des Führerscheins hätte schwerwiegendere Folgen, etwa Punkte in Flensburg. Das ist jedoch nicht der Fall. Wichtig ist jedoch, dass der Führerschein tatsächlich existiert. Andernfalls kann aus einer Ordnungswidrigkeit schnell eine Straftat werden.
Du bist Teil einer Verkehrskontrolle geworden? Bleibe ruhig und erkläre, dass du deinen Führerschein vergessen hast. Höflichkeit hilft oft, die Situation zu entschärfen. Ein späteres Nachreichen des Dokuments sollte das Problem schnell auflösen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafe im Gefängnis nicht ausgeschlossen
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt zu den schwerwiegendsten Verkehrsdelikten in Deutschland. Anders als das bloße Nicht-Mitführen des Führerscheins handelt es sich hier um eine Straftat gemäß § 21 StVG. Die Strafen sind entsprechend hoch.
Wenn du ohne gültige Fahrerlaubnis fährst, drohen dir folgende Sanktionen:
- Geldstrafe: Diese wird in Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz entspricht deinem durchschnittlichen Tageseinkommen. Die Anzahl der Tagessätze variiert je nach Schwere des Falls, oft zwischen 30 und 90 Tagessätzen.
- Freiheitsstrafe: In schweren Fällen, insbesondere bei wiederholtem Verstoß, kannst du mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
- Eintrag ins Führungszeugnis: Da es sich um eine Straftat handelt, wird das Vergehen im Führungszeugnis vermerkt. Das kann negative Folgen für Bewerbungen und andere Bereiche deines Lebens haben.
Zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung kannst du auch Punkte in Flensburg erhalten. In der Regel werden für das Fahren ohne Fahrerlaubnis 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
Besonders streng wird die Situation, wenn die Fahrzeughalter:innen wissen, dass die fahrende Person keine gültige Fahrerlaubnis hat. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG macht sich der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalter in diesem Fall ebenfalls strafbar:
“Mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer (…) vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der StPO in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
Auch hier drohen also Geld- oder Freiheitsstrafen. Das Gericht prüft, ob du bewusst ohne Fahrerlaubnis gefahren bist oder dies bei jemand anderem zugelassen hast. Auch Fahrlässigkeit – etwa, wenn du irrtümlich glaubst, dass die andere Person eine gültige Fahrerlaubnis hat – wird ebenfalls bestraft.
Sonderfälle: Minderjährige und Fahranfänger
Wenn eine minderjährige Person (unter 18 Jahren) ohne Führerschein ein Fahrzeug führt, können zusätzlich die Erziehungsberechtigten belangt werden, insbesondere bei Nachlässigkeit oder fehlender Aufsicht.
Fahranfänger:innen, die während der Probezeit ohne Fahrerlaubnis fahren, müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und zusätzlichen Schulungen rechnen.
Häufige Fragen zum Fahren ohne Führerschein
Das Thema „Fahren ohne Führerschein” wirft in der Praxis viele Fragen auf. In welchen Situationen gelten die Regeln? Was passiert bei besonderen Fahrzeugtypen oder im Ausland? Als erste Orientierung klären wir die häufigsten Fragen zur Rechtslage. Bitte wende dich für eine verbindliche Einschätzung direkt an Anwält:innen aus dem Verkehrsrecht.
Was gilt für E-Scooter, E-Bikes und Pedelecs?
Für motorisierte Fahrzeuge wie E-Scooter, E-Bike oder Pedelecs mit Antrieb gelten ähnliche Regeln wie für Autos oder Motorräder.
- E-Scooter: Du brauchst keine Fahrerlaubnis, aber es gibt Vorschriften für das Mindestalter und die Versicherungspflicht. Wer jedoch ein leistungsstärkeres Modell fährt, das als Kleinkraftrad gilt, braucht einen Führerschein.
- Pedelecs und E-Bikes: Bei Fahrrädern mit einem Motor über 250 Watt oder einer Geschwindigkeit über 25 km/h ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Ohne diese machst du dich strafbar.
Welche Strafen drohen bei Fahrten im Ausland?
Im Ausland können die Strafen für das Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis erheblich abweichen. In Ländern wie den USA oder Frankreich drohen bei fehlender Fahrerlaubnis oft noch härtere Sanktionen als in Deutschland, einschließlich hoher Geldstrafen oder Inhaftierung. Es ist wichtig, dass du vorab sicherstellst, dass dein Führerschein international anerkannt wird oder du gegebenenfalls einen internationalen Führerschein beantragst.
Welche Fahrzeuge sind ohne Führerschein erlaubt?
Einige Fahrzeuge dürfen in Deutschland ohne Führerschein gefahren werden. Dazu zählen:
- Fahrräder mit Hilfsmotor: Diese benötigen keine Fahrerlaubnis, solange die Motorleistung unter 250 Watt liegt und die Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist.
- Elektro-Rollstühle und Krankenfahrstühle: Auch hier ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.
Was passiert, wenn Fahranfänger ohne Fahrerlaubnis fahren?
Für Fahranfänger:innen gelten besonders strenge Regeln. Fahren sie ohne Fahrerlaubnis, drohen ihnen nicht nur die üblichen Strafen gemäß § 21 StVG, sondern auch zusätzliche Maßnahmen:
- Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
- Es kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
- Die Chancen, später eine Fahrerlaubnis zu beantragen, sinken erheblich. Die Behörden können Zweifel an der Fahreignung feststellen, was eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen kann.
Was passiert, wenn Minderjährige ohne Führerschein fahren?
Wenn Minderjährige ohne Führerschein ein Fahrzeug führen, haften nicht nur sie selbst, sondern auch die Erziehungsberechtigten. Eltern können belangt werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, zum Beispiel, indem sie einem Jugendlichen die Fahrzeugschlüssel zugänglich gemacht haben. Minderjährige Fahrer:innen machen sich ebenfalls strafbar, was spätere Führerscheinerwerbe erschweren kann.
Fazit
Das Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Während das bloße Vergessen des Führerscheins mit einem geringen Verwarnungsgeld geahndet wird, handelt es sich beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis um eine Straftat mit teils schwerwiegenden Folgen. Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafen und ein Eintrag ins Führungszeugnis sind mögliche Konsequenzen. Besonders hart trifft es Fahranfänger:innen, Minderjährige oder Wiederholungstäter:innen. Auch Fahrzeughalter:innen sollten aufpassen, da sie bei Fahrlässigkeit ebenfalls belangt werden können.
In allen Fällen gilt: Die Strafen lassen sich vermeiden, indem du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst. Hast du kein gültiges Dokument oder bist dir unsicher, ob deine Fahrerlaubnis ausreicht, solltest du das Fahrzeug besser stehen lassen. Vorsicht ist hier der beste Schutz vor rechtlichen und finanziellen Problemen.