Du kommst nach Hause und merkst, dass jemand in deiner Wohnung war. Nichts fehlt, aber die Fenster stehen offen, der Wasserhahn tropft nicht mehr, und die Jacken hängen anders. Wenige Tage später gibt dein Vermieter zu, kurz „nach dem Rechten gesehen“ zu haben. Solche Situationen sorgen regelmäßig für Streit. Und viele fragen sich dann: Darf der Vermieter einen Schlüssel haben? Erfahre mehr zur Rechtslage in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Der Vermieter oder die Vermieterin darf nur dann einen Schlüssel behalten, wenn du ausdrücklich zustimmst. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht.
✅ Ohne deine Erlaubnis darf der Vermieter oder die Vermieterin deine Wohnung nicht betreten, auch wenn er oder sie einen Schlüssel hat.
✅ Ausnahmen gelten nur bei echten Notfällen wie Wasser- oder Gaslecks, wenn Gefahr in Verzug ist und du nicht erreichbar bist.
✅ Du darfst das Schloss eigenständig austauschen, wenn du befürchtest, dass dein:e Vermieter:in unbefugt Zutritt hat.
✅ Besichtigungen und Reparaturen müssen vorher mit dir abgesprochen werden. Du musst Zutritt nur bei rechtzeitiger Ankündigung ermöglichen.
Darf der Vermieter einen Schlüssel haben? Was das Gesetz sagt
Sobald du einen Mietvertrag unterschreibst, hast du das volle Hausrecht über deine Wohnung. Das bedeutet: Nur du darfst entscheiden, wer hinein darf. Selbst der Vermieter oder die Vermieterin hat dann keinen freien Zugang mehr. Rechtlich ist das ganz klar geregelt: Laut § 535 BGB muss der Vermieter bzw. die Vermieterin dir die Wohnung so überlassen, dass du sie allein nutzen kannst – und zwar ungestört.
Ein Zweitschlüssel für den Vermieter oder die Vermieterin ist also nur erlaubt, wenn du ausdrücklich zustimmst. Diese Zustimmung kannst du jederzeit widerrufen. Hast du nie eine Erlaubnis erteilt, darf der Vermieter bzw. die Vermieterin keinen Schlüssel behalten. Egal, ob er oder sie die Wohnung selbst gebaut hat, regelmäßig kontrollieren will oder „nur für den Notfall“ vorbereitet sein möchte.
Einige Vermieter:innen versuchen, sich mit vertraglichen Klauseln abzusichern. Doch auch das ist problematisch: Selbst wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter bzw. die Vermieterin einen Schlüssel behalten darf, ist diese Regelung oft unwirksam. Denn das Gesetz schützt deine Privatsphäre und dein Hausrecht stärker als vertragliche Absprachen.
Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, deinem Vermieter oder deiner Vermieterin einen Schlüssel zu übergeben. Und du musst auch nicht sagen, wo dein Ersatzschlüssel liegt. Eine gesetzliche Grundlage für so eine Pflicht gibt es nicht.
Solange du also nicht ausdrücklich zustimmst, hat der Vermieter bzw. die Vermieterin mit einem Schlüssel in deiner Wohnung nichts zu suchen. Und selbst mit einem Schlüssel darf er die Wohnung nicht ohne deine Einwilligung betreten.
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Vermieter hat einen Schlüssel: Zutritt nur mit Erlaubnis in Ausnahmesituationen?
Grundsätzlich darf dein:e Vermieter:in die Wohnung nur mit deiner Zustimmung betreten. Das gilt selbst dann, wenn er oder sie einen Schlüssel besitzt. Trotzdem gibt es ein paar Ausnahmen, bei denen er oder sie auch ohne deine ausdrückliche Erlaubnis Zutritt bekommen kann – aber nur in echten Notfällen.
Ein typischer Fall ist Gefahr in Verzug: Wenn z. B. Wasser durch die Decke läuft, ein Brand droht oder Gas austritt, darf der Vermieter oder die Vermieterin in die Wohnung – auch ohne Ankündigung. Voraussetzung ist aber, dass du nicht erreichbar bist und die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Einfach mal „nach dem Rechten sehen“ oder eine lose Steckdose kontrollieren zählt ausdrücklich nicht dazu.
Auch bei geplanten Maßnahmen, etwa Reparaturen oder Besichtigungen mit potenziellen Nachmieter:innen, darf der Vermieter oder die Vermieterin die Wohnung nicht einfach betreten. Er oder sie muss sich vorher bei dir melden, einen Termin mit dir absprechen und dein Einverständnis einholen. Du bist nicht verpflichtet, jederzeit Zeit zu haben. Dein:e Vermieter:in muss Rücksicht auf deinen Alltag nehmen.
Ankündigung
Selbst wenn Handwerker:innen kommen sollen, darf der Vermieter oder die Vermieterin nicht unangekündigt mit ihnen in deine Wohnung.
Du kannst verlangen, dass Termine frühzeitig angekündigt werden und du selbst anwesend bist oder eine Vertrauensperson da ist. Ein genereller „Zutrittsanspruch“ ohne Absprache existiert nicht.
Übrigens: Auch wenn der Vermieter oder die Vermieterin meint, du seist im Urlaub oder nicht erreichbar – er oder sie darf die Wohnung trotzdem nicht einfach so betreten. Das gilt auch, wenn er einen Schlüssel hat. Ein solches Verhalten kann sogar strafbar sein (§ 123 StGB, Hausfriedensbruch).
Was tun, wenn der Vermieter einen Schlüssel hat?
Die folgenden Informationen dienen dir zur ersten Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Mietrecht wenden, denn unsere Inhalte können unvollständig oder veraltet sein.
Wenn du erfährst, dass dein Vermieter oder deine Vermieterin einen Schlüssel zu deiner Wohnung hat, ohne dass du zugestimmt hast, solltest du bedacht reagieren. Der erste Schritt ist in der Regel das Gespräch: Sprich den Vermieter oder die Vermieterin direkt darauf an und fordere ihn oder sie auf, den Schlüssel zurückzugeben. Mache klar, dass du das nicht möchtest – am besten schriftlich und mit Frist.
Schloss auf eigene Kosten austauschen
Weigert dein:e Vermieter:in sich, den Zutritt aufzugeben, kannst du das Schloss auswechseln lassen. Das darfst du grundsätzlich auf eigene Kosten tun.
Der Vermieter oder die Vermieterin darf dich daran nicht hindern, solange du beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellst. Du musst den Vermieter oder die Vermieterin nicht darüber informieren, wo du den neuen Schlüssel deponierst.
Falls der Vermieter oder die Vermieterin die Wohnung ohne Erlaubnis betritt, ist das ein klarer Verstoß gegen dein Hausrecht. Du kannst dann sogar die Polizei rufen. Das gilt als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Notiere dir Zeit, Datum und mögliche Zeug:innen. So kannst du den Vorfall belegen.
In schwerwiegenden Fällen kann es auch Folgen im Mietverhältnis geben. Wenn dein Vertrauen dauerhaft gestört ist, kommt eventuell eine fristlose Kündigung des Mietvertrages in Betracht. Auch eine Mietminderung kann möglich sein, wenn du dich nicht mehr sicher fühlst. Das sollte aber immer vorher mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Mietrecht besprochen werden.
Fazit
Dein Zuhause ist dein Rückzugsort. Und dein:e Vermieter:in darf ihn nicht einfach betreten, nur weil er oder sie Eigentümer:in der Wohnung ist. Ein Schlüssel ist nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Ohne dein Okay darf er oder sie die Wohnung nicht betreten, auch nicht mit einem Zweitschlüssel. Nur in echten Notfällen – etwa bei einem Wasserrohrbruch – darf er oder sie im Ausnahmefall eintreten, wenn du nicht erreichbar bist. Erfährst du, dass dein:e Vermieter:in unerlaubt einen Schlüssel hat, kannst du entsprechend handeln und dein Recht auf Privatsphäre verteidigen.