ChatGPT und Urheberrecht: Das solltest du vorher wissen

Seitdem das US-amerikanische Unternehmen OpenAI das KI-Tool “ChatGPT” der breiten Bevölkerung zugänglich gemacht hat, ist das Thema Künstliche Intelligenz allgegenwärtig. Viele Branchen, darunter vor allem Künstler:innen verschiedener Bereiche, aber auch die Wissenschaft, fürchten das Aussterben ihres Berufs durch den vermehrten Einsatz von KI. 

Und auch die Rechtsbranche hat der Zugang zu KI verändert. Durch KI-Modelle wie ChatGPT, Claude oder Opus stellen sich viele rechtliche Fragen, vor allem darüber, in welcher Form KI-generierte Inhalte verwendet werden dürfen. Wir haben uns gefragt: Wie sieht es eigentlich mit dem Urheberrecht aus, wenn KI auch Musik, Gedichte oder Hausarbeiten erstellt? Darf ich diese einfach für meine Zwecke nutzen? Erfahre mehr.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Der deutsche Gesetzgeber hat bis jetzt noch keine Regelungen zum Umgang mit KI erlassen (Stand: April 2024).
✅ Wir müssen deshalb mit den Regeln des Urheberrechts arbeiten, die sich eigentlich nur auf “menschlich” erstellte Inhalte beziehen. 
✅ Ob ein durch ChatGPT generierter Inhalt urheberrechtlich geschützt ist, kommt auf die Art des Inhalts an. Die meisten Inhalte genießen aber keinen urheberrechtlichen Schutz. 
✅ An KI-generierten Werken lässt sich umgekehrt aber auch kein Urheberrecht erwerben. Du darfst also nicht behaupten, das Werk selbst erstellt zu haben. 

ChatGPT & Co.: Was ist urheberrechtlich geschützt?

Das Urheberrecht ist im Urhebergesetz (UrhG) geregelt und schützt das geistige Eigentum der Ersteller:innen eines Werkes. Dazu zählt jede Schöpfung einer natürlichen Person, zum Beispiel Musik, Texte, Bilder oder Filme (§ 2 UrhG). Urheber:in ist immer nur der oder die konkrete Ersteller:in eines Werkes, also ein echter Mensch und nie ein Unternehmen oder juristische Person (§ 7 UrhG). Es geht also um das menschliche Schaffen – dabei ist es egal, wie nah die KI dem nachkommt. 

Urheberrecht vs. Nutzungsrecht

An diesem Artikel beispielsweise hat nur die Autorin das Urheberrecht, nicht unsere Plattform an sich. Zwar können die uneingeschränkten Nutzungsrechte übertragen werden, das Urheberrecht an sich aber nach deutschem Recht nicht. In anderen Länden ist das durchaus anders geregelt.

Gerade im Bereich KI ist das ein Problem: ChatGPT greift auf die bestehenden, teils urheberrechtlich geschützten Werke anderer Personen zu und generiert daraus ein “neues” Werk. Als KI-Tool kann ChatGPT daran aber nicht selbst das Urheberrecht innehaben. Möglicherweise könnte aber die Person, die den Befehl (sog. Prompt oder Input) eingegeben hat, Urheber:in geworden sein. Die Frage ist also: Gibt es einen urheberrechtlichen Schutz bei KI-generierten Inhalten (sog. Output)? Dazu kommen wir gleich.

Fakt ist: Noch fehlt es hier an eigenen nationalen Regelungen, die Bezug auf die rasante Entwicklung von KI nehmen. Zwar ist der europäische Gesetzgeber mit dem AI Act bemüht, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Diese EU-Verordnung, die dann automatisch in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt, soll aber erst Ende 2024 erlassen werden.

Das deutsche Urhebergesetz ist bislang nur auf die Erstellung von Werken durch Menschen ausgelegt, nicht aber auf computergenerierte Inhalte. Zurzeit müssen wir deshalb mit den bestehenden Regelungen arbeiten, die nicht immer ganz passend erscheinen. In den nächsten Jahren könnte aber auch der Gesetzgeber aktiv werden und KI stärker regulieren. 

ChatGPT und Urheberrecht: Wie ist die Rechtslage?

Die Nutzung von Modellen Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT wirft immer häufiger die Frage auf, wie die generierten Texte verwendet werden dürfen. Schließlich greift ChatGPT bei der Generierung auf bestehende Quellen zurück und könnte dadurch die Rechte anderer, insbesondere das Urheberrecht, verletzen. 

OpenAI macht es auch nicht ersichtlich, wie genau die Auswahl der Quellen erfolgt und auf welche Inhalte zugegriffen wird, um einen Text mit ChatGPT zu erstellen. Das macht es besonders schwierig, urheberrechtlich geschützte Werke zu erkennen, wenn diese im Output reproduziert werden. 

Das wirft die Frage auf: Darf ich die Texte von ChatGPT einfach so verwenden? Und wie ist es mit dem urheberrechtlichen Schutz von Inhalten, die von ChatGPT erstellt werden? Schauen wir uns das der Reihe nach einmal an.

Erschaffung neuer Inhalte

Die größten rechtlichen Fragen stellen sich sicherlich bei der Erstellung neuer Inhalte, zum Beispiel von Essays, Artikeln oder sogar ganzen Hausarbeiten. Gerade Universitäten oder auch Schulen haben schon jetzt das Problem, dass Studierende und Schüler:innen KI-generierte Texte als eigene ausgeben. ChatGPT hat sogar eine Jura-Prüfung erfolgreich bestanden.

Wenn man ein komplett neues Werk erstellen lassen will, wird auf bestehendes Wissen zurückgegriffen. Es wird nichts Neues erschaffen, sondern nur zusammengefasst und geschlussfolgert, was beispielsweise durch Internetquellen bekannt ist. Urheberrechtlich ist das meist unproblematisch. 

Andersherum entsteht dabei aber auch kein urheberrechtlich geschütztes Werk. OpenAI schreibt selbst in seinen AGB, dass bei der Verwendung des gleichen Prompts von verschiedenen Nutzer:innen auch identische Texte entstehen können. Was heißt das genau?

Prompting und Urheberrecht

Nach aktueller und allgemeiner Auffassung erreicht das Prompting nicht die Schöpfungshöhe, die erforderlich ist, um einen urheberrechtlichen Schutz zu genießen.

Weil Prompting also in der Regel keine kreative Eigenleistung darstellt, ist der Output von ChatGPT auch grundsätzlich nicht urheberrechtlich zu schützen. Bedeutet: Du hast kein Urheberrecht an dem Werk, das ChatGPT für dich erstellt.

Deshalb darfst du auch nicht behaupten, dass es sich um eine persönliche Leistung deinerseits handelt, wenn der Text ausschließlich KI-generiert ist. Insbesondere bei Prüfungsleistungen kannst du dich strafbar machen, wenn du wahrheitswidrig vorgibst, die Leistung selbst erbracht zu haben.

Informative Fachtexte

Das Gleiche gilt bei der Erstellung von anderen Fachtexten. Weil ChatGPT keine Textfragmente verarbeitet, sondern einen eigenen Text erschafft, ist die Verletzung des Urheberrechts eher unwahrscheinlich – kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden.

Bei Fachtexten handelt es sich in der Regel nicht um eine eigene geistige Schöpfung, weshalb das Werk grundsätzlich keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Die Frage ist immer, ob dein Prompt, dein Fachtext oder ein anderer Inhalt von dir als Mensch die rechtlich relevante “Schöpfungshöhe” erreicht oder nicht.

Problematisch ist häufig aber die Nachprüfbarkeit der Informationen, die im Text verwendet werden. Du solltest dich also insbesondere bei Fachtexten nicht auf Fakten, Zahlen und andere Quellen verlassen, sondern diese immer gegenchecken. 

Reine Wiedergabe von Inhalten  

ChatGPT kann auch bestehende Inhalte bloß wiedergeben oder diese beispielsweise in Fremdsprachen übersetzen. Fragt man beispielsweise nach der Wiedergabe eines bestehenden Gedichts oder der Übersetzung davon, bleibt das der urheberrechtliche Schutz daran bestehen. 

Das heißt: Die Werke sind trotzdem weiterhin rechtlich geschützt und dürfen nicht ohne weiteres verwendet werden. Du solltest in diesem Fall immer die Urheber:innen nennen oder direkt bei diesen anfragen, ob du das Werk wiedergeben bzw. verwenden darfst.

Veränderung von bestehenden Werken

Knifflig wird es dann, wenn sich Neuschöpfung und bestehende Inhalte vermischen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ChatGPT bestehende Werke umgestalten soll. Wer beispielsweise ein Gedicht oder einen Text anpassen oder den Stil verändern möchte, kann damit Urheberrechte verletzen (§ 23 UrhG).

Hier gibt es keine klare Abgrenzung, wann genau Urheberrecht weiter besteht und ab wann es erlischt. Entscheidend ist, wie viel des ursprünglichen Werks sich am Ende im Output wiederfindet. Denn: Im Urheberrecht ist häufig nicht das “Werk als Ganzes” geschützt, sondern vielmehr die Kombination der einzelnen Komponenten wie Inhalt, Stil und äußeres Erscheinungsbild. Das ist vor allem bei bildlichen Werken wie Malereien oder Filmen der Fall.

Worauf muss ich bei der Nutzung von ChatGPT achten?

Nach aktueller Rechtslage scheint in den wenigsten Fällen ein urheberrechtlicher Schutz von KI-generierten Werken zu bestehen, wenn nicht gerade ganze Werke bloß wiedergegeben werden. Allerdings ist OpenAI bei Fragen zum In- und Output nicht sehr transparent. Es kann deshalb trotzdem weiterhin die Gefahr bestehen, dass Urheberrechte verletzt werden und du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen musst.

Du solltest deshalb nicht die Texte von ChatGPT als deine eigenen ausgeben, vor allem nicht in Prüfungsleistungen. Denn auch, wenn kein urheberrechtlicher Schutz an den Werken bestehen sollte, kannst du umgekehrt auch kein Urheberrecht an den Werken erwerben. 

Anders ist das nur zu sehen, wenn du ChatGPT zur Inspiration für eigene Werke nutzt und zum Beispiel ein Inhaltsverzeichnis erstellen lässt, welches du dann selbst mit Inhalt und “geistiger Schöpfung” füllst. Daran erwirbst du, wenn ausreichend Eigenleistung vorliegt, auch das Urheberrecht an den Inhalten.

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