Alles Wissenswerte zur Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung regelt, wer deine rechtlichen Angelegenheiten übernehmen soll, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist. Ob durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter – schnell kann eine Situation eintreten, in der du wichtige Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen kannst. 

Ohne eine Betreuungsverfügung bestimmt ein Gericht eine Person, die für dich handeln soll. Mit einer Betreuungsverfügung stellst du sicher, dass deine Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn du sie selbst nicht mehr äußern kannst. 

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Das Wichtigste in Kürze

Zweck der Betreuungsverfügung: Die Betreuungsverfügung ermöglicht es dir, festzulegen, wer im Fall einer rechtlichen Betreuung durch das Gericht als Betreuer:in eingesetzt werden soll.
Wünsche für die Betreuung: In der Betreuungsverfügung kannst du bestimmte Wünsche zu deinem Wohnort, deiner medizinischen Versorgung und dem Umgang mit deinem Vermögen festhalten. 
Unterschiede zur anderen Verfügungen und Vollmachten: Die Betreuungsverfügung unterscheidet sich von anderen Maßnahmen wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Sie können aber miteinander kombiniert werden, um eine umfassende Vorsorge zu gewährleisten.
Betreuungsverfügung erstellen und aufbewahren: Es ist ratsam, die Betreuungsverfügung schriftlich zu verfassen. Das Dokument sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden und deine Vertrauensperson sollte darüber informiert sein, wo es zu finden ist.
Widerruf oder Änderung: Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden, solange du geschäftsfähig bist. Dies bietet Flexibilität, um die Verfügung an veränderte Lebensumstände anzupassen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist dazu da, dass du im Vorfeld bestimmst, wer beispielsweise über deine Finanzen, deinen Wohnort oder deine medizinische Versorgung entscheiden soll. Für den Fall, dass du aufgrund einer geistigen oder körperlichen Einschränkung nicht mehr dazu in der Lage bist. 

Was ist die Betreuungsverfügung per Definition?

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der du festlegst, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung durch das Gericht als Betreuer:in eingesetzt werden soll. Du kannst damit sicherstellen, dass eine Person deines Vertrauens ausgewählt wird, um deine Angelegenheiten zu regeln, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist. 

Die Betreuungsverfügung ist eine wichtige Vorsorge-Maßnahme, da sie dem Gericht eine klare Orientierung gibt und deine persönlichen Wünsche in den Mittelpunkt stellt.

Unterschied zur Betreuungsvollmacht

Die Begriffe „Betreuungsverfügung“ und „Betreuungsvollmacht“ werden oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche rechtliche Maßnahmen darstellen. Beide dienen der Vorsorge für den Fall, dass du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst.

Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung wird die Betreuungsvollmacht jedoch direkt wirksam, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Die bevollmächtigte Person kann dann sofort handeln, sobald die Vollmacht benötigt wird, beispielsweise bei einer plötzlichen Krankheit oder nach einem Unfall.

Die Betreuungsverfügung in einfacher Erklärung

Ohne eine Betreuungsverfügung bestellt das Gericht jemanden als Betreuer oder Betreuerin (§ 1816 Abs. 1 BGB), der deine Wünsche möglicherweise nicht kennt oder anders handelt, als du es möchtest. 

Durch die Betreuungsverfügung gibst du dem Gericht klare Vorgaben. Das Gericht ist grundsätzlich verpflichtet, deine Verfügung bei der Auswahl der Betreuungsperson zu berücksichtigen (§ 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB) und deinem Wunsch nachzugehen, wenn nichts dagegen spricht. 

Gut zu wissen

Wusstest du, dass du in der Betreuungsverfügung zum Beispiel auch festlegen kannst, wer auf keinen Fall als Betreuer:in eingesetzt werden soll? Das gibt dir die Möglichkeit, ungewollte Einflüsse zu vermeiden und sicherzustellen, dass nur Personen, denen du voll vertraust, Entscheidungen in deinem Sinne treffen.

Welche Wünsche können zum Beispiel angegeben werden?

Eine Betreuungsverfügung gibt dir die Möglichkeit, nicht nur festzulegen, wer deine Betreuung übernehmen soll, sondern auch konkrete Anweisungen für die Zukunft zu hinterlassen. Diese Wünsche können sich auf verschiedene Bereiche deines Lebens erstrecken. Sie sollten so genau wie möglich formuliert sein, damit sie später auch im Sinne deiner Vorstellungen umgesetzt werden.

Wohnort und Lebensumstände

Ein häufiger Wunsch in einer Betreuungsverfügung betrifft den künftigen Wohnort. Du kannst zum Beispiel festlegen, dass du im Fall einer Betreuung weiterhin in deiner eigenen Wohnung leben möchtest, solange dies möglich ist. Alternativ kannst du auch bestimmen, dass du in einem bestimmten Pflegeheim oder bei bestimmten Personen untergebracht werden möchtest. Wichtig ist, hier klare Vorstellungen zu äußern, damit die Betreuungsperson und das Gericht wissen, was du dir wünschst.

Medizinische Versorgung

In Bezug auf deine medizinische Versorgung kannst du ebenfalls bestimmte Wünsche äußern. Du kannst etwa angeben, welche Behandlungen du bevorzugst oder welche Ärzt:innen du hinzuziehen möchtest. 

Auch den Wunsch, bestimmte medizinische Maßnahmen zu vermeiden, wie etwa lebensverlängernde Maßnahmen, kannst in der Betreuungsverfügung festhalten. Diese Wünsche ergänzen sich oft mit einer Patientenverfügung, die sich ebenfalls mit medizinischen Entscheidungen befasst.

Finanzielle Angelegenheiten

Ein weiterer wichtiger Aspekt kann der Umgang mit deinen Finanzen sein. Du kannst zum Beispiel festlegen, wie mit deinem Vermögen umgegangen werden soll. Oder ob bestimmte Ausgaben, wie Spenden an gemeinnützige Organisationen, weiterhin getätigt werden sollen. Auch Anweisungen für den Fall, dass dein Vermögen verwaltet oder verkauft werden muss, können in der Betreuungsverfügung festgehalten werden.

Persönliche Vorlieben und soziale Kontakte

Neben den großen Fragen des Lebens gibt es auch kleinere, aber nicht weniger wichtige Wünsche, die du in einer Betreuungsverfügung äußern kannst. Dazu gehören etwa Regelungen zum Erhalt bestimmter sozialer Kontakte oder zur Pflege deiner Haustiere. Auch Vorlieben hinsichtlich deiner Freizeitgestaltung oder religiöser Praktiken kannst du festlegen, um sicherzustellen, dass deine Lebensqualität so gut wie möglich erhalten bleibt.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?

Die Begriffe „Betreuungsverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“ werden oft verwechselt, da beide Instrumente der rechtlichen Vorsorge sind. Doch es gibt wesentliche Unterschiede, die du kennen solltest, um die für dich passende Vorsorgeform zu wählen.

Eine Betreuungsverfügung dient dazu, das Gericht in seiner Entscheidung zu unterstützen, wer im Fall deiner Betreuungsbedürftigkeit als Betreuer:in eingesetzt werden soll. Das Gericht bleibt jedoch verantwortlich für die Bestellung der Betreuungsperson und überwacht ihre Tätigkeiten. Die Betreuungsverfügung teilt dem Gericht deine Wünsche mit, aber die Entscheidung bleibt letztlich in den Händen des Gerichts.

Im Gegensatz dazu gibst du mit einer Vorsorgevollmacht einer Person deiner Wahl die direkte Befugnis, dich in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Hier entscheidet kein Gericht über die Bestellung – die von dir bevollmächtigte Person kann sofort tätig werden, sobald die Vollmacht in Kraft tritt. Eine gerichtliche Kontrolle findet in der Regel nicht statt, was eine Vorsorgevollmacht flexibler macht, aber auch Risiken birgt, wenn die bevollmächtigte Person nicht sorgfältig ausgewählt wurde.

Klartext

Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Vorsorge-Maßnahmen liegt in der Art und Weise, wie die rechtliche Vertretung organisiert wird. Während eine Vorsorgevollmacht eine sofortige und eigenständige Handlungsbefugnis überträgt, dient die Betreuungsverfügung dazu, den Rahmen für eine gerichtliche Entscheidung zu setzen.

Die Wahl zwischen beiden Maßnahmen hängt davon ab, wie viel Kontrolle du dem Gericht überlassen möchtest und wie viel Vertrauen du in eine bestimmte Person setzt. In manchen Fällen kann es sogar sinnvoll sein, beide Vorsorgemaßnahmen zu kombinieren, um sowohl Flexibilität als auch gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gleichzeitig abschließen – geht das?

Es stellt sich oft die Frage, ob es sinnvoll ist, sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Die Antwort darauf hängt von deinen individuellen Bedürfnissen und dem Grad des Vertrauens ab, das du in deine ausgewählte Vertrauensperson hast.

Eine Kombination von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann eine doppelte Absicherung bieten. Mit einer Vorsorgevollmacht überträgst du einer Person deiner Wahl das Recht, in deinem Namen zu handeln, sobald du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist. Das Gericht ist dabei nicht involviert, und die bevollmächtigte Person kann sofort tätig werden, ohne dass ein Betreuungsfall eintreten muss.

Sollte jedoch die bevollmächtigte Person aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, die Aufgaben zu übernehmen, oder sollte es Zweifel an ihrer Eignung geben, kann das Gericht eingeschaltet werden. In diesem Fall greift die Betreuungsverfügung

Du hast dann bereits im Vorfeld festgelegt, wer als Betreuer:in eingesetzt werden soll, falls eine gerichtliche Entscheidung notwendig wird. So hast du eine zusätzliche Sicherheit, dass deine Interessen auch in einer unerwarteten Situation gewahrt bleiben.

Wenn beide Dokumente vorhanden sind, stellt sich oft die Frage nach dem Vorrang. Grundsätzlich hat die Vorsorgevollmacht Vorrang vor einer Betreuungsverfügung, da sie direkt wirksam wird und keine gerichtliche Überprüfung erforderlich ist. Das bedeutet, dass die in der Vollmacht genannte Person die Aufgaben übernimmt, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.

Sollte jedoch die bevollmächtigte Person ausfallen oder sich herausstellen, dass die Vollmacht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht, kann das Gericht entscheiden, eine Betreuung anzuordnen. In diesem Fall wird die Betreuungsverfügung relevant, und die darin genannte Betreuungsperson wird vom Gericht berücksichtigt.

Patientenverfügung und Betreuungsverfügung: Was ist der Unterschied?

Die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung sind zwei wichtige Maßnahmen der Vorsorge, die sich in ihren Zielen und Anwendungsbereichen ergänzen können. Beide Dokumente dienen dazu, deinen Willen für den Fall festzulegen, dass du selbst nicht mehr in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen. Dennoch gibt es wesentliche Unterschiede in ihrem Inhalt und ihrer rechtlichen Bedeutung.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an Ärzt:innen und medizinisches Personal. Sie regelt spezifisch, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst oder ablehnst, falls du nicht mehr selbst entscheiden kannst. 

Ein Beispiel: Du kannst festlegen, ob und in welchem Umfang lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, oder ob du bestimmte Behandlungen, wie künstliche Ernährung oder Beatmung, ablehnst. Diese Verfügungen sind verbindlich und müssen, wenn keine Einwände bestehen, von den behandelnden Ärzt:innen beachtet werden (§ 1827 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Die Betreuungsverfügung hingegen zielt darauf ab, wer deine rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten insgesamt regeln soll, falls eine Betreuung notwendig wird. Während die Patientenverfügung konkrete medizinische Anweisungen enthält, bestimmt die Betreuungsverfügung, wer dafür sorgen soll, dass diese Anweisungen auch umgesetzt werden. 

Damit stellt die Betreuungsverfügung eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung dar, da sie sicherstellt, dass eine von dir ausgewählte Person deine medizinischen Wünsche durchsetzen kann, falls dies notwendig ist.

Auf den Punkt gebracht

Rechtlich gesehen sind beide Dokumente voneinander unabhängig, können aber in der Praxis aufeinander abgestimmt werden. Die Patientenverfügung ist im medizinischen Bereich direkt bindend, während die Betreuungsverfügung dem Gericht und der Betreuungsperson eine Richtung vorgibt, wer deine Angelegenheiten regeln soll. Es ist wichtig zu verstehen, dass das eine Dokument das andere nicht ersetzt, sondern beide zusammen ein umfassendes Vorsorgekonzept bilden können.

Beispiele

Ein häufiges Szenario, in dem beide Dokumente zusammenwirken, ist der Fall einer schweren Erkrankung, bei der du dauerhaft entscheidungsunfähig bist. Deine Patientenverfügung gibt genaue Anweisungen darüber, welche medizinischen Behandlungen du möchtest oder ablehnst. Gleichzeitig sorgt deine Betreuungsverfügung dafür, dass eine Person deines Vertrauens gegenüber Ärzt:innen und Pfleger:innen deine Interessen vertritt und darauf achtet, dass deine Patientenverfügung auch tatsächlich beachtet wird.

Ein weiteres Beispiel ist die Situation, in der keine Patientenverfügung vorliegt, du aber eine Betreuungsverfügung erstellt hast. In diesem Fall wird die von dir benannte Betreuer:in in enger Absprache mit den Ärzt:innen Entscheidungen über deine medizinische Behandlung treffen und dabei versuchen, deinen mutmaßlichen Willen zu berücksichtigen.

So kannst du eine Betreuungsverfügung beantragen

Du möchtest eine Betreuungsverfügung erstellen? Dies ist ein wichtiger Schritt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine „Beantragung“ im klassischen Sinne, sondern um eine vorsorgliche Maßnahme, die du eigenständig vorbereitest und schriftlich festhältst.

Um eine Betreuungsverfügung zu erstellen, musst du zunächst deine persönlichen Wünsche und Vorstellungen klären. Überlege dir genau, wer dich im Fall der Fälle betreuen soll und welche Vorgaben du für diese Betreuung machen möchtest. Diese Überlegungen solltest du schriftlich festhalten. Wichtig ist, dass du das Dokument klar und verständlich formulierst, damit deine Wünsche später nicht missinterpretiert werden können.

Es gibt verschiedene Vorlagen und Muster, die dir beim Erstellen einer Betreuungsverfügung helfen können. Dennoch ist es ratsam, den Text individuell an deine Bedürfnisse anzupassen. Falls du dir unsicher bist, wie du deine Betreuungsverfügung formulieren sollst, kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen. 

Notar:innen oder eine Anwält:innen für Familienrecht können dich hierbei unterstützen und sicherstellen, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden. Die passenden Ansprechpersonen findest du in unserer Kanzleisuche.

Muss eine Betreuungsverfügung notariell beurkundet werden?

Nein. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, die Betreuungsverfügung notariell beurkunden zu lassen. Dennoch kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass das Dokument rechtswirksam ist und später keinen Zweifel an deiner Geschäftsfähigkeit aufkommen lässt. Bei einer notariellen Beurkundung prüfen Notar:innen auch deine Identität und deine Geschäftsfähigkeit, was dem Dokument zusätzliche Sicherheit verleiht.

Wo sollte man eine Betreuungsverfügung aufbewahren?

Nachdem du deine Betreuungsverfügung erstellt hast, ist es wichtig, dass sie im Ernstfall auch gefunden und beachtet wird. Du solltest das Originaldokument an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort aufbewahren. Eine Kopie kannst du deiner Vertrauensperson, deiner Betreuung oder einer anderen nahestehenden Person übergeben, die im Ernstfall das Gericht informieren kann. 

Alternativ kannst du die Verfügung auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dies stellt sicher, dass das Gericht im Bedarfsfall von der Existenz der Verfügung erfährt.

Kosten einer Betreuungsverfügung

Die Erstellung einer Betreuungsverfügung verursacht in der Regel nur geringe Kosten, vor allem, wenn du sie eigenständig ohne notarielle Beurkundung aufsetzt. Solltest du Notar:innen oder Anwält:innen hinzuziehen, fallen entsprechende Gebühren an, die individuell ausfallen. Die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister kostet ebenfalls eine geringe Gebühr.

Betreuungsverfügung aufheben – wie kann ich widerrufen?

Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit von dir widerrufen oder geändert werden, solange du geschäftsfähig bist. Deine Wünsche und Lebensumstände können sich schließlich im Laufe der Zeit ändern. Daher sollte auch deine Betreuungsverfügung regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Um eine Betreuungsverfügung aufzuheben, musst du in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite deiner Entscheidung zu verstehen. In Deutschland ist damit die Geschäftsfähigkeit (§ 104 BGB) gemeint. 

Wann ist man geschäftsunfähig?

Geschäftsunfähig bist du insbesondere dann, wenn du ein Kind (unter 7 Jahre) bist oder eine schwere geistige Beeinträchtigung hast.

Der Gesetzgeber definiert dies als einen “die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit”, der nicht vorübergehend, sondern dauerhaft besteht. In diesem Fall kannst du keine rechtswirksamen Verträge schließen, aufheben oder anpassen.

Eine Aufhebung der Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn sich deine Lebensumstände erheblich geändert haben oder wenn du das Vertrauen in die ursprünglich benannte Person verloren hast. Ebenso kann eine Änderung notwendig werden, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern oder du neue Informationen erhältst, die deine bisherigen Entscheidungen beeinflussen.

Wenn du deine Betreuungsverfügung aufhebst, verliert sie ihre Gültigkeit und das Gericht wird im Fall einer Betreuung deine Wünsche nicht mehr berücksichtigen können. Es ist daher wichtig, dass du im Fall einer Aufhebung sofort eine neue Verfügung erstellst, falls du weiterhin Einfluss auf die Wahl deiner Betreuungsperson nehmen möchtest.

Eine Änderung der Betreuungsverfügung, beispielsweise durch das Ersetzen der benannten Betreuungsperson, ist ebenfalls jederzeit möglich. Auch hier solltest du klar und deutlich formulieren, welche Änderungen du wünschst und diese Änderungen schriftlich festhalten.

Wenn du deine Betreuungsverfügung ändern oder widerrufen möchtest, genügt es, eine schriftliche Erklärung zu verfassen, in der du deine bisherige Verfügung aufhebst oder abänderst. Diese Erklärung sollte mit deinem vollständigen Namen und einem Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein.

Obwohl es gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, dass die Aufhebung einer Betreuungsverfügung in einer bestimmten Form erfolgen muss, empfiehlt es sich, dies schriftlich zu tun, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Wenn du die Verfügung in der Vergangenheit notariell beurkunden lassen hast, ist es sinnvoll, auch den Widerruf oder die Änderung durch ein Notariat beurkunden zu lassen. 

Fazit

Die Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Instrument der rechtlichen Vorsorge, das dir ermöglicht, auch in schwierigen Situationen deine Selbstbestimmung zu wahren. Durch die rechtzeitige Erstellung einer Betreuungsverfügung kannst du sicherstellen, dass eine Person deines Vertrauens als Betreuer:in eingesetzt wird. So werden deine persönlichen Wünsche von allen Seiten berücksichtigt. Sie ergänzt andere Vorsorgemaßnahmen wie die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung, indem sie dem Gericht klare Anweisungen gibt, wer im Ernstfall für dich entscheiden soll.

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