Du hast in einem Moment großer Aufregung eine Strafanzeige erstattet und fragst dich jetzt, ob das wirklich die richtige Entscheidung war? Vielleicht hattest du Streit mit jemandem, es gab ein Missverständnis oder du hast die Folgen der Anzeige unterschätzt. Keine Sorge, du bist nicht allein: Viele Menschen fragen sich, ob und wie sie eine Anzeige zurückziehen können – und was dann passiert. Erfahre mehr dazu in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Du kannst eine Anzeige zurückziehen. Das kannst du schriftlich, mündlich oder telefonisch bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft tun.
✅ Das Verfahren kann trotzdem weitergehen. Bei Offizialdelikten wie Körperverletzung oder Diebstahl ermitteln die Behörden unabhängig von deiner Anzeige weiter, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
✅ Antragsdelikte werden eingestellt. Bei Straftaten wie Beleidigung oder Sachbeschädigung wird das Verfahren in der Regel eingestellt, wenn du den Strafantrag fristgerecht zurückziehst.
✅ Rücknahme hat keine Frist – außer bei Strafanträgen. Eine Strafanzeige kannst du jederzeit zurückziehen, solange das Verfahren läuft. Für Strafanträge gilt eine 3-Monatsfrist.
✅ Falschangaben können Konsequenzen haben. Wenn sich herausstellt, dass du bei der Anzeige gelogen hast, kann das als falsche Verdächtigung bestraft werden.
Kann man eine Anzeige zurückziehen?
Eine Anzeige zu erstatten ist oft eine impulsive Entscheidung – doch was passiert, wenn du sie zurückziehen willst? Zunächst ist wichtig zu verstehen, was eine Strafanzeige eigentlich ist: Sie bedeutet, dass du der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilst, dass deiner Meinung nach eine Straftat vorliegt (§ 158 StPO). Damit informierst du die Behörden, damit sie tätig werden.
Das Zurückziehen einer Anzeige ist grundsätzlich möglich. Das heißt, du kannst der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass du deine ursprüngliche Anzeige nicht mehr aufrechterhalten möchtest.
Vorsicht
Das Zurückziehen einer Anzeige bedeutet nicht automatisch, dass das Verfahren eingestellt wird. Bei sogenannten Offizialdelikten (z. B. Diebstahl, Körperverletzung) ermitteln die Behörden unabhängig von deiner Anzeige weiter. Denn sie sind gesetzlich verpflichtet, solchen Straftaten nachzugehen.
Anders ist es bei Antragsdelikten wie Beleidigung oder Sachbeschädigung (§ 77 StGB). Hier kann der Wille der betroffenen Person entscheidend sein, ob ein Verfahren weitergeführt wird. Wenn du also in einem solchen Fall die Anzeige zurückziehst, endet das Verfahren in der Regel.
Wichtig ist außerdem, den Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag zu kennen. Ein Strafantrag ist ein formeller Wunsch, dass eine Straftat verfolgt werden soll. Du kannst beides einreichen, aber während du eine Anzeige oft formlos zurücknehmen kannst, ist die Rücknahme eines Strafantrags mit bestimmten Fristen und Bedingungen verbunden (§ 77d StGB).
Zusammengefasst: Ja, du kannst eine Strafanzeige zurückziehen. Ob das Verfahren dann eingestellt wird, hängt aber von der Art der Straftat ab.
Wie lange kann man eine Anzeige zurückziehen?
Die Möglichkeit, eine Strafanzeige zurückzuziehen, ist grundsätzlich nicht an eine feste Frist gebunden. Du kannst deine Anzeige jederzeit zurücknehmen, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Allerdings sieht das bei einem Strafantrag anders aus. Für die Rücknahme eines Strafantrags gilt eine Frist von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Straftat und der beschuldigten Person erfahren hast. Diese Unterscheidung ist wichtig: Während eine Anzeige lediglich eine Information an die Behörden ist, hat der Strafantrag rechtliche Konsequenzen, die Fristen und Formalitäten unterliegen.
Warum möchtest du deine Anzeige zurückziehen? Mögliche Gründe
Es gibt viele Gründe, warum Menschen ihre Meinung ändern und eine Anzeige zurückziehen möchten. Oft spielen persönliche und emotionale Faktoren eine Rolle, aber auch rechtliche Überlegungen können eine Entscheidung beeinflussen.
- Private Einigung: In vielen Fällen einigen sich die Beteiligten nachträglich (z. B. Streit unter Nachbar:innen oder in der Familie, wenn es um kleine Vergehen geht).
- Missverständnisse und Überreaktionen: Manchmal wird eine Anzeige in einer emotional aufgeladenen Situation erstattet. Nach einer Bedenkzeit stellt sich dann heraus, dass das Geschehen vielleicht anders war als ursprünglich angenommen.
- Druck oder Drohungen: Es kommt vor, dass Betroffene unter Druck gesetzt werden, ihre Anzeige zurückzuziehen. Hier ist Vorsicht geboten: Wenn du dich bedroht fühlst, solltest du dich erst recht an die Polizei wenden. Eine Rücknahme unter Zwang kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch juristische Konsequenzen haben, wenn z. B. wichtige Zeug:innen wegfallen.
- Angst vor Konsequenzen: Manche ziehen eine Anzeige zurück, weil sie Angst vor einem Gerichtsprozess oder der Konfrontation mit der beschuldigten Person haben. Das gilt vor allem bei emotional belastenden Verfahren wie häuslicher Gewalt oder Stalking. Hier kannst du dich von Beratungsstellen oder Anwält:innen unterstützen lassen.
- Falsche Verdächtigung: Wenn du eine Anzeige zurückziehst, musst du ehrlich bleiben. Solltest du bei der Anzeige falsche Angaben gemacht haben, könnte das den Tatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erfüllen. Das gilt besonders, wenn klar wird, dass die Anzeige von Anfang an unbegründet war.
Egal aus welchem Grund: Bevor du deine Anzeige zurückziehst, solltest du die möglichen Konsequenzen genau abwägen. In einigen Fällen ist es sinnvoll, sich rechtlich beraten zu lassen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich eine Anzeige zurückziehe?
Viele glauben, dass mit dem Zurückziehen einer Anzeige der Fall automatisch erledigt ist. Doch das ist ein Irrtum. Was tatsächlich passiert, hängt von der Art der Straftat und dem jeweiligen Verfahren ab.
Offizialdelikte (Strafanzeige) | Antragsdelikte (Strafantrag) |
Es spielt keine Rolle, ob du deine Anzeige zurückziehst. Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht, Straftaten von Amts wegen zu verfolgen (§ 152 Abs. 2 StPO). | Deine Anzeige ist entscheidend für den Fortgang des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Grund mehr, die Tat zu verfolgen. |
Ein Rückzug deiner Anzeige hat keine Auswirkungen auf das Verfahren. Die Behörden ermitteln weiter, wenn sie ausreichende Beweise haben. | Ziehst du sie zurück, wird das Verfahren in der Regel eingestellt.Wichtig: Die Rücknahme des Strafantrags muss schriftlich und fristgerecht erfolgen (§ 77d Abs. 1 StGB). |
Beispiele: Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug | Beispiele: Beleidigung oder Hausfriedensbruch |
Entscheidung liegt bei der Staatsanwaltschaft
Selbst wenn du die Anzeige zurückziehst, prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat besteht. In besonderen Fällen – etwa bei Wiederholungstäter:innen oder schwerwiegenden Verstößen – kann das Verfahren dennoch fortgeführt werden, auch wenn es sich um ein Antragsdelikt handelt.
Ein Zurückziehen der Strafanzeige bedeutet also nicht, dass die beschuldigte Person automatisch freigesprochen wird oder der Eintrag im Führungszeugnis verschwindet. Solche Entscheidungen treffen ausschließlich die Justizbehörden. Sie basieren auf den Beweisen, nicht allein auf der Anzeige.
Wenn du deine Anzeige bei der Polizei zurückziehst, wird dies dokumentiert und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sie entscheidet letztlich, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht.
Kurz: Das Zurückziehen einer Strafanzeige kann Auswirkungen auf den Fortgang des Verfahrens haben, aber nicht immer beendet es dieses automatisch.
Strafanzeige zurücknehmen – so gehst du am besten vor
Wenn du dich entschieden hast, deine Strafanzeige zurückzuziehen, stellt sich die Frage, wie das konkret funktioniert. Zum Glück ist der Vorgang unkompliziert: Du kannst dich entweder an die Polizei oder direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden.
Am einfachsten ist es, die Strafanzeige schriftlich zurückzuziehen. Ein formloses Schreiben genügt, in welchem du erklärst, dass du deine ursprüngliche Anzeige nicht weiter verfolgen möchtest. Gib dabei die Aktenzeichen oder die Details der Anzeige an (z. B. Datum, beteiligte Personen), damit die Behörden den Fall eindeutig zuordnen können. Alternativ kannst du auch persönlich bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorsprechen und die Rücknahme mündlich erklären.
In manchen Fällen ist es möglich, die Anzeige telefonisch zurückzuziehen. Hierbei solltest du dich vergewissern, dass deine Rücknahme korrekt dokumentiert wird. Oft wird zur Sicherheit eine schriftliche Bestätigung angefordert.
Das Zurückziehen einer Strafanzeige ist in der Regel kostenfrei. Es kann jedoch vorkommen, dass bei bestimmten Verfahren, etwa bei Antragsdelikten, Gebühren für die Rücknahme eines Strafantrags anfallen.
Kläre das am besten direkt bei der Behörde, bei der du die Anzeige gestellt hast. Manche verlangen einen Nachweis deiner Identität oder andere Unterlagen, bevor sie die Rücknahme bestätigen. Behalte immer eine Kopie deines Rücknahmeschreibens oder eine Bestätigung der mündlichen Rücknahme, falls es später zu Missverständnissen kommt.
Fazit
Das Zurückziehen einer Strafanzeige ist in vielen Fällen möglich, aber nicht immer folgenlos. Ob ein Verfahren tatsächlich eingestellt wird, hängt von der Art der Straftat ab: Bei Antragsdelikten wie Beleidigung oder Sachbeschädigung kann deine Rücknahme das Verfahren meist beenden, während bei Offizialdelikten wie Körperverletzung oder Diebstahl die Ermittlungen unabhängig von deinem Wunsch fortgesetzt werden. Bevor du deine Anzeige zurückziehst, solltest du sicher sein, dass dies die richtige Entscheidung ist.