Täuschung durch KI: Darf ich ChatGPT im Studium nutzen?

ChatGPT und andere KI-Sprachmodelle sind in den vergangenen Jahren immer mehr zum Thema geworden – auch in den Bildungsinstitutionen. So gut wie alle Universitäten und Hochschulen sehen sich mittlerweile verpflichtet, ihre Prüfungsordnungen anzupassen und sich auf den Einsatz von KI im Alltag vorzubereiten. 

Das heißt aber nicht, dass Tools im Bereich der Künstlichen Intelligenz ohne weiteres im Uni-Alltag genutzt werden dürfen. Viele Prüfungsordnungen verbieten den Einsatz von KI. 

Anfang des Jahres entschied sogar ein Gericht, dass es gerechtfertigt sei, Studierenden den Zugang zum Studium zu verweigern, wenn sie in der Vergangenheiten Prüfungsleistungen von ChatGPT und Co. erbringen ließen. Wir schauen uns das einmal genauer an.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Die KI-Nutzung an Universitäten nimmt immer weiter zu, insbesondere durch den leichten Zugang zu ChatGPT und anderen Tools.
✅ Universitäten und Hochschulen reagieren und passen ihre Prüfungsordnungen an. Doch nicht in jedem Fall ist der Einsatz von KI auch eine Täuschung
✅ Trotzdem drohen im schlimmsten Fall schwerwiegende Konsequenzen: Neben dem Durchfallen durch die Prüfung kann auch ein Hochschulverweis die Folge sein. 
✅ Ein Urteil aus München zeigt jetzt, dass eine Täuschung durch KI auch dazu führen kann, dass Studierende gar nicht erst an der Hochschule aufgenommen werden können.  

KI im Studium: Das sagen die Universitäten

Künstliche Intelligenz nutzen, um im Studium schneller voranzukommen? Klingt zunächst nicht übel. Doch ist das eigentlich erlaubt? Nicht alle Einsatzgebiete von KI sind an Unis verboten. 

So schreibt beispielsweise die Universität zu Köln: “Wird KI hingegen so genutzt, dass noch eine eigene Leistung erbracht wird, spricht prüfungsrechtlich nichts gegen eine Nutzung von KI in Prüfungen.”

Zum Problem wird der Einsatz von KI erst dann, wenn die Prüfungsleistung, etwa eine Hausarbeit oder ein Essay, ganz oder teilweise durch KI generiert wird und sie nicht nur unterstützend eingesetzt wird. 

Die meisten Universitäten haben bereits auf die Möglichkeit von KI-Nutzung reagiert und ihre Prüfungsordnungen dementsprechend “korrigiert”. Wie bei anderen nicht persönlich erbrachten Leistungen handelt es sich hier möglicherweise um eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch

Mit KI zum Plagiat?

Juristisch kann nicht von einem Plagiat gesprochen werden, da ein Plagiat qua Definition das Verfassen durch eine andere natürliche Person voraussetzt, die Urheberin geworden ist. Eine KI kann allerdings nicht Urheberin werden, weil es sich nicht um eine natürliche Person, also ein menschliches Wesen handelt. 

Wann ist KI im Studium erlaubt?

Nicht immer ist der Einsatz von KI aber auch eine Täuschung. Je nach Prüfungsordnung erlauben Universitäten den Umgang mit KI sogar, ebenso wie andere Hilfsmittel erlaubt werden können. 

An der Universität zu Köln sind beispielsweise folgende Anwendungsbereiche erlaubt: 

  • KI als Inspirationsquelle, zum Beispiel, um daraus eigene Ideen für das Thema, eine Hausarbeit oder ähnliches zu finden,
  • KI als Übersetzer (nur zum eigenen Verständnis), 
  • KI als Suchmaschine zur Literaturrecherche,
  • KI zur Verbesserung von Formulierungen, Korrektur von Rechtschreibfehlern oder zum Finden von Synonymen etc. 

Auch außerhalb von Prüfungsleistungen ist der Einsatz von KI grundsätzlich erlaubt. So kann KI dir bei Zusammenfassungen helfen, E-Mails für dich formulieren oder dir beim Lernen helfen. 

ChatGPT im Studium: Unser Tipp 💡

Prüfe am besten vor der Abgabe, in welchem Umfang der Einsatz von KI in deiner Prüfung erlaubt ist. So stellst du sicher, dass du dich rechtskonform verhältst und keine Konsequenzen fürchten musst. Denn: Die meisten Unis setzen bereits Tools ein, die KI-generierte Texte erkennen können. 

KI im Studium genutzt: Welche Konsequenzen drohen?

Gerade in Präsenzklausuren ist jeglicher Einsatz von technischen Hilfsmitteln nicht gestattet, so auch der Einsatz von KI. Das kann erhebliche Konsequenzen haben: Neben dem Durchfallen durch die Prüfung kann auch ein Verweis der Hochschule folgen. Und auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen: Unter Umständen können sich Studierende einer falschen Versicherung an Eides statt strafbar machen (§ 156 StGB). 

Um Studierende einer verbotenen KI-Nutzung zu überführen, muss ein sogenannter Anscheinsbeweis vorliegen. Das bedeutet, dass gewisse Indizien zusammengetragen werden müssen, die darauf schließen lassen, dass keine eigenständige Arbeit vorgelegt wurde. 

Anzeichen dafür sind beispielsweise kaum bis gar keine Fehler und eine typische Ausdrucksweise in der Arbeit. Aber auch KI-Erkennungsprogramme können dabei helfen, Täuschungen zu erkennen. 

Urteil durch VG München: Kein Masterstudium wegen KI-Nutzung?

Durch solche Indizien wurde auch ein Master-Bewerber aus München überführt. Er bewarb sich auf einen Studienplatz an der TU München. Teil der Bewerbung war auch die Einreichung eines Essays, bei dem Gutachter:innen feststellen konnten, dass dieser wohl durch KI erstellt worden war. 

Als Konsequenz verweigerte die Universität dem Bewerber die Zulassung zum Studium, woraufhin der Student Klage beim VG München einreichte – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Universität darin, dass ihre Beweisführung ausreicht, um einen Studierenden der Täuschung zu überführen (VG München, Beschluss v. 08.05.2024 – M 3 E 24.1136). 

Bereits im November 2023 entschied das VG München über einen ähnlichen Fall (VG München, Beschl. v. 28.11.2023 – Az.: M 3 E 23.4371). Auch hier war Teil der Bewerbung an der TU München die Abgabe eines Essays, auch hier wurde er wieder mit KI generiert. Und auch hier bekam die Hochschule recht, dass die Abgabe eines KI-generierten Essays eine Täuschung darstellt, die eine Ablehnung des Studienplatzes rechtfertigt. 

Wer trägt die Beweislast?

Damit hat das Gericht nicht nur klargestellt, dass die Nutzung von KI als Täuschung bei einer Prüfungsleistung zu werten ist, sondern wie die Beweislast verteilt ist. Diese trägt ausschließlich die Hochschule. Zu den Anforderungen gehören genaue Begründungen und Beweise bzw. Indizien, die den Rückschluss auf die KI-Nutzung zulassen. 

Dazu kann unter anderem auch der Vergleich mit zuvor eingereichten Arbeiten oder für KI typischen Formulieren ausreichen (so das VG München Ende November 2023). Und auch die Gutachter:innen im Fall von Mai 2024 fanden klare Indizien: 

Sie stellten fest, dass einige Teile des Essays vollkommen fehlerfrei und in einem anderen Sprachstil gehalten waren als andere Teile des Essays. Das sahen die Gutachter:innen als Beweis dafür an, dass Teile des eingereichten Essays mit Hilfe von KI generiert worden sein musste. 

Die Indizien müssen dabei plausibel sein und gut begründet werden. Unter Umständen kann den Studierenden auch eine Anhörung eingeräumt werden, deren Teilnahme jedoch freiwillig bleibt, so die Uni Köln.

Fazit

Der Einsatz von KI im Studium ist immer noch ein heikles Thema und kann zu einer Täuschung bei einer Prüfungsleistung führen. In einigen Fällen kann die Verwendung jedoch durchaus auch hilfreich sein und Studierenden weiterhelfen, ohne dabei die Eigenständigkeit der Prüfungsleistung zu beeinträchtigen, wie zum Beispiel die Uni Köln erkennt. 

Dennoch wird es wohl nicht das letzte Urteil bleiben, bei dem der Einsatz von KI im Studium gerichtlich verhandelt wird. Wir halten dich natürlich auf dem Laufenden. Abonniere unseren Newsletter, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben!

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