Manchmal gerät das Leben aus der Bahn: Eine Beziehung zerbricht, heftige Streitereien belasten den Alltag oder ein Elternteil kümmert sich kaum noch um das eigene Kind. In solchen Situationen steht oft eine entscheidende Frage im Raum: Soll ich alleiniges Sorgerecht beantragen, um mein Kind besser zu schützen? Häufig geht es dabei nicht um Groll oder Verletzungen aus der Partnerschaft, sondern schlicht um die Frage, wie das Kind sicher, geborgen und glücklich aufwachsen kann. Erfahre mehr in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Das alleinige Sorgerecht kannst du beantragen, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Wohlergehen deines Kindes schadet. Es müssen ernsthafte Gründe wie Gewalt, Vernachlässigung, schwere Streitigkeiten oder eine Gefährdung der kindlichen Entwicklung vorliegen. Eine bloße Trennung oder persönliche Antipathie reichen nicht aus.
✅ Zuständig für deinen Antrag ist immer das Familiengericht am Wohnort des Kindes. Dort reichst du einen schriftlichen Antrag ein, zusammen mit wichtigen Unterlagen wie der Geburtsurkunde, einem Nachweis über das bisherige Sorgerecht sowie einer ausführlichen Begründung, warum das alleinige Sorgerecht besser für dein Kind ist.
✅ Das Gericht prüft sehr genau, ob das alleinige Sorgerecht wirklich im besten Interesse deines Kindes liegt. Dabei schaut es auf deine Erziehungsfähigkeit, das Verhältnis zum Kind, eine mögliche Gefährdung sowie die Meinung des Kindes selbst. Häufig werden auch das Jugendamt und ein Verfahrensbeistand hinzugezogen, um das Kindeswohl umfassend zu beurteilen.
✅ Mit dem alleinigen Sorgerecht hast du deutlich mehr Entscheidungsfreiheit, trägst aber gleichzeitig mehr Verantwortung. Du kannst alle wesentlichen Entscheidungen allein treffen, musst jedoch Informationen über das Kind an den anderen Elternteil weitergeben und den Umgang des Kindes mit ihm ermöglichen, solange dies dem Kind nicht schadet.
✅ Für das Sorgerechtsverfahren entstehen Kosten für das Gericht und gegebenenfalls für Anwält:innen. Die Gerichtskosten liegen meist zwischen 150 und 300 Euro. Anwaltskosten können 400 bis 800 Euro betragen. Bei geringem Einkommen kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Die Verfahrensdauer hängt von der Komplexität ab und beträgt zwischen wenigen Monaten und über einem Jahr.
Alleiniges Sorgerecht beantragen: Wann ist das möglich?
Manchmal ist es besser, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht für ein Kind allein ausübt. Wenn du das alleinige Sorgerecht beantragen willst, brauchst du dafür aber gute Gründe. In Deutschland geht es immer darum, was das Beste für dein Kind ist – das sogenannte Kindeswohl. Das steht an oberster Stelle, egal, wie die Situation zwischen den Eltern aussieht. Du kannst das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn das Zusammenwirken mit dem anderen Elternteil nicht mehr möglich oder nicht zumutbar ist.
Typische Fälle sind zum Beispiel:
- Gewalt in der Familie: Wenn dein:e Ex-Partner:in dich oder das Kind körperlich oder seelisch misshandelt hat, ist das ein sehr schwerwiegender Grund. Gewalt richtet große Schäden an – und das Gericht wird das Kind schützen wollen.
- Vernachlässigung des Kindes: Wenn der andere Elternteil sich gar nicht richtig um das Kind kümmert, es nicht versorgt, nicht betreut oder sich kaum blicken lässt, kann das alleinige Sorgerecht sinnvoll sein.
- Dauerhafte, schwere Streitigkeiten: Auch wenn ihr euch ständig über alles streitet und einfach keine gemeinsame Entscheidung mehr klappt, kann es besser sein, wenn einer allein entscheiden darf. Zum Beispiel, wenn ihr euch über wichtige Dinge wie Schule, Arztbesuche oder Wohnort nicht einigen könnt.
- Gefährdung des Kindeswohl: Sobald das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes in Gefahr ist, greift der Staat ein. Dazu kann auch Alkohol- oder Drogenmissbrauch des anderen Elternteils gehören. Oder wenn der andere Elternteil psychisch krank ist und sich nicht um das Kind kümmern kann.
Das Gesetz regelt diese Themen klar: Laut § 1671 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kannst du das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn entweder der andere Elternteil zustimmt oder das Gericht entscheidet, dass es besser für das Kind ist. Das Gericht prüft also genau, ob dein Antrag wirklich im Sinne deines Kindes ist.
Was ist Kindeswohlgefährdung?
Das Thema Kindswohlgefährdung wird im Alltag oft verwendet, aber was bedeutet das genau? Ganz einfach gesagt: Dein Kind soll in Sicherheit aufwachsen können. Es soll gesund bleiben, seine Persönlichkeit entwickeln können und Schutz vor körperlichem, seelischem und sexuellem Missbrauch haben.
Wenn diese Sicherheit gefährdet ist – durch Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder dauerhaften Streit der Eltern – liegt möglicherweise eine Kindswohlgefährdung vor. Das ist dann der Punkt, an dem ein Familiengericht eingreift und Entscheidungen trifft.
Besonders wichtig: Es reicht nicht, den anderen Elternteil „nur“ unsympathisch zu finden oder ihn als schlechte Person zu empfinden. Die Trennung der Eltern allein reicht ebenfalls nicht. Es müssen ernsthafte Gründe vorliegen, die zeigen, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr funktioniert oder dem Kind schadet.
In schwierigen Situationen kann dir auch das Jugendamt helfen. Es berät dich kostenlos und begleitet dich oft im Verfahren. Bei akuter Gefahr kann es sogar für das Kind handeln, ohne dass ein Gerichtsurteil vorliegt – das steht in § 42 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).
Du kannst also das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn du beweisen kannst, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr gut oder sogar gefährlich für dein Kind ist. Das Gericht wird sehr genau prüfen, bevor es dir das alleinige Sorgerecht zuspricht.
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Ablauf des Verfahrens, wenn du alleiniges Sorgerecht beantragen willst
Welche Behörde ist zuständig?
Wenn du das alleinige Sorgerecht beantragen möchtest, ist das Familiengericht die richtige Adresse. Das Familiengericht gehört zum Amtsgericht an deinem Wohnort. Du musst dort einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen. Die gesetzliche Grundlage dafür findest du in § 1671 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Oft wird auch das Jugendamt in das Verfahren einbezogen. Das Jugendamt gibt dem Gericht eine Einschätzung dazu, was für dein Kind am besten ist. Die Mitarbeitenden machen sich ein Bild von der Situation – zum Beispiel in Gesprächen mit dir, deinem Kind und manchmal auch dem anderen Elternteil. Ihre Empfehlung ist für das Gericht zwar nicht bindend, spielt aber eine wichtige Rolle bei der Entscheidung.
In besonders dringenden Fällen, zum Beispiel wenn akute Gefahr für das Wohl deines Kindes droht, kannst du auch eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht beantragen. Dann prüft das Gericht besonders schnell und entscheidet vorläufig, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Welche Unterlagen brauche ich?
Damit dein Antrag auf alleiniges Sorgerecht richtig bearbeitet werden kann, musst du einige Dokumente beim Familiengericht einreichen.
Hier eine Übersicht, was normalerweise verlangt wird:
- Geburtsurkunde des Kindes: Sie beweist, dass du tatsächlich der Vater oder die Mutter bist.
- Nachweis des aktuellen Sorgerechts: Wenn ihr bisher gemeinsames Sorgerecht habt, reicht oft ein einfacher Nachweis, zum Beispiel ein Auszug aus dem Sorgeregister.
- Begründung deines Antrags: Du musst erklären, warum du das alleinige Sorgerecht willst. Dabei solltest du auf das Kindeswohl eingehen. Es reicht nicht zu sagen, dass ihr euch nicht versteht. Du musst zeigen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl deines Kindes schadet.
- Beweise für die Gefährdung des Kindeswohls (wenn vorhanden): Wenn du Gewalt, Vernachlässigung oder andere schwere Probleme anführst, solltest du Nachweise liefern. Das können ärztliche Gutachten, Berichte vom Jugendamt, Anzeigen bei der Polizei oder Zeugenaussagen sein.
- Persönliche Unterlagen: Dazu gehören zum Beispiel eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses und eventuell eine Meldebescheinigung.
In manchen Fällen kann das Gericht zusätzliche Unterlagen anfordern, etwa Gutachten oder Berichte von Therapeuten. Sobald du alle Papiere hast, reichst du sie zusammen mit deinem Antrag schriftlich beim Familiengericht ein. Denk daran: Je vollständiger und nachvollziehbarer dein Antrag ist, desto schneller kann das Verfahren laufen.
Oft hilft dir das Jugendamt schon vorab dabei, den Antrag ordentlich vorzubereiten. Sie beraten dich kostenlos und unterstützen dich beim Sammeln der nötigen Unterlagen. Viele Jugendämter bieten auch eine sogenannte Sorgerechtserklärung an, falls ihr euch gütlich einigen könnt.
Alleiniges Sorgerecht beantragen: Was prüft das Gericht?
Wenn du das alleinige Sorgerecht beantragen möchtest, prüft das Familiengericht genau, ob das im Interesse deines Kindes ist. Dabei geht es nicht darum, wer der bessere Elternteil ist, sondern allein darum, was am besten für das Kind ist. Die wichtigsten Punkte, die sich Richter oder Richterinnen anschauen, erklären wir dir hier einfach und klar.
Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl. Das heißt: Das Gericht will sicherstellen, dass dein Kind in einer sicheren, stabilen und liebevollen Umgebung aufwächst. Laut § 1697a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss das Gericht bei allen Entscheidungen zum Sorgerecht das Wohl des Kindes an erste Stelle stellen.
Ein wichtiger Punkt ist die Beziehung zwischen dir und deinem Kind. Das Gericht prüft, wie eng euer Verhältnis ist, wie oft ihr Zeit miteinander verbringt und wie sehr sich dein Kind bei dir geborgen fühlt. Oft wird auch berücksichtigt, was dein Kind selbst möchte. Besonders wenn es schon älter ist (ungefähr ab 14 Jahren), fragt das Gericht meistens persönlich nach seiner Meinung.
Außerdem spielt deine Erziehungsfähigkeit eine große Rolle. Das heißt: Bist du in der Lage, dein Kind gut zu versorgen, zu erziehen und ihm ein sicheres Zuhause zu bieten? Dabei zählen Dinge wie deine psychische Stabilität, deine finanzielle Situation und deine Zeit für das Kind. Auch ob du das Kind förderst und seine Entwicklung unterstützt, wird angeschaut.
Wichtig ist auch, ob eine Gefahr für das Kind vorliegt, wenn das gemeinsame Sorgerecht erhalten bleibt. Typische Risiken sind zum Beispiel Gewalt in der Familie, Vernachlässigung, Alkohol- oder Drogensucht eines Elternteils oder ständige schwere Konflikte zwischen den Eltern. Solche Risiken nennt das Gesetz § 1666 BGB – Gefährdung des Kindeswohls. Droht eine ernsthafte Gefahr, kann das Gericht dem anderen Elternteil das Sorgerecht entziehen oder dich mit dem alleinigen Sorgerecht ausstatten.
Achtung: Streit reicht nicht!
Auch wenn du mit dem anderen Elternteil ständig streitest, reicht das nicht immer allein für die Übertragung des Sorgerechts. Erst wenn die Konflikte so massiv sind, dass euer Kind darunter leidet, zum Beispiel durch Angst, Schulprobleme oder Rückzug, kann das Gericht eine Entscheidung treffen.
Manchmal wird ein Verfahrensbeistand eingesetzt. Dieser soll die Interessen deines Kindes vertreten und dem Gericht helfen, sich ein besseres Bild zu machen. Auch das Jugendamt wird häufig beteiligt. Es gibt eine Stellungnahme ab, wie es die Situation einschätzt und ob das alleinige Sorgerecht wirklich das Beste für dein Kind wäre.
Am Ende wägt die Richterin oder der Richter alle Informationen sorgfältig ab. Nur wenn klar ist, dass es für dein Kind besser ist, erhältst du das alleinige Sorgerecht. Dein persönlicher Wunsch allein reicht nicht – es muss nachweislich im Interesse deines Kindes liegen.
Deine Rechte und Pflichten beim alleinigen Sorgerecht
Sobald du erfolgreich das alleinige Sorgerecht beantragt hast und der Antrag vom Gericht bewilligt wurde, hast du deutlich mehr Entscheidungsfreiheit. Du darfst dann alle wichtigen Entscheidungen im Leben deines Kindes ohne die Zustimmung des anderen Elternteils treffen. Dazu gehören zum Beispiel Fragen über den Aufenthaltsort, Ausbildung, medizinische Behandlungen oder die religiöse Erziehung deines Kindes.
Wer trifft die Entscheidungen bei alleinigem Sorgerecht?
Wenn du etwa mit deinem Kind in eine andere Stadt umziehen möchtest oder eine bestimmte Schule aussuchst, musst du beim alleinigen Sorgerecht nicht mehr erst den anderen Elternteil fragen oder dessen Zustimmung einholen. Auch bei medizinischen Eingriffen oder Passbeantragungen hast du alleine das Sagen. Laut § 1627 BGB muss das Sorgerecht immer dem Wohl des Kindes dienen. Du trägst also die volle Verantwortung, dass deine Entscheidungen das Beste für dein Kind sind.
Wichtig zu wissen: Mit dem alleinigen Sorgerecht bist du nicht automatisch von der Pflicht entbunden, dem anderen Elternteil Informationen zu geben. Wenn das Sorgerecht nur dir übertragen wurde, hat der andere Elternteil, der nicht mehr sorgeberechtigt ist, aber nach wie vor ein sogenanntes Umgangsrecht nach § 1684 BGB. Er oder sie darf also weiterhin Kontakt zum Kind haben, und du musst dies grundsätzlich auch ermöglichen.
Außerdem hast du eine Mitteilungspflicht. Nach § 1686 BGB hat der nicht sorgeberechtigte Elternteil Anspruch auf Auskunft über die Entwicklung des Kindes und besondere Ereignisse in seinem Leben, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das kann zum Beispiel Informationen über die schulischen Leistungen, besondere gesundheitliche Probleme oder die Wahl eines Ausbildungsplatzes betreffen.
Unterhalt bei alleinigem Sorgerecht
Anders sieht es bei der finanziellen Verantwortung aus: Auch wenn du das alleinige Sorgerecht hast, bleibt der andere Elternteil weiterhin unterhaltspflichtig. Das bedeutet, er oder sie muss weiterhin Kindesunterhalt zahlen, damit das Kind versorgt ist. Die Höhe richtet sich dabei nach seinem oder ihrem Einkommen und orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle.
Mit dem alleinigen Sorgerecht bekommst du mehr Rechte, aber gleichzeitig auch mehr Pflichten. Du musst alle wichtigen Entscheidungen alleine treffen und trägst alleine die Verantwortung dafür. Gleichzeitig darfst du den Kontakt zwischen deinem Kind und dem anderen Elternteil nicht einfach verhindern oder unterbinden, solange dieser Kontakt für das Kindeswohl nicht schädlich ist.
Alleiniges Sorgerecht beantragen: Kosten und Dauer des Verfahrens
Wenn du das alleinige Sorgerecht beantragen möchtest, solltest du auch wissen, welche Kosten auf dich zukommen und wie lange das Verfahren ungefähr dauert. Beides hängt stark vom Einzelfall ab, aber es gibt typische Richtwerte und Regeln, die dir eine erste Idee geben können.
Gerichtskosten, Anwaltskosten und Prozesskostenhilfe
Zunächst entstehen Gerichtskosten. Das bedeutet: Das Familiengericht verlangt eine Gebühr dafür, dass es sich mit deinem Antrag beschäftigt. Diese Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Den legt das Gericht je nach Bedeutung der Sache und Einkommen der Beteiligten individuell fest. Bei einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht wird in der Regel ein Verfahrenswert von etwa 3.000 bis 5.000 Euro angesetzt. Davon wird dann gemäß dem FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen) eine Gerichtsgebühr berechnet. Diese liegt in vielen Fällen zwischen 150 und 300 Euro.
Wenn du dir anwaltliche Unterstützung holst – was sinnvoll sein kann, gerade wenn der andere Elternteil widerspricht –, musst du zusätzlich Anwaltskosten einkalkulieren. Auch diese hängen vom Verfahrenswert ab. Laut dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) beträgt die Anwaltsgebühr typischerweise etwa 1,3 bis 1,5 Mal eine sogenannte Geschäftsgebühr – plus Auslagen und Mehrwertsteuer. Bei einem Verfahrenswert von 3.000 Euro kannst du also Anwaltskosten zwischen 400 und 800 Euro einplanen. Bedenke aber: Wenn der Streit eskaliert oder Zusatztermine nötig werden, kann es teurer werden.
Es gibt aber auch kostenlose oder zumindest kostengünstige Unterstützung. Wer wenig verdient, kann beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Prozesskostenhilfe bedeutet, dass der Staat einen Teil oder sogar alle deine Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Du musst dafür genaue Angaben zu deinem Einkommen und Vermögen machen. Die Regelungen findest du im § 114 ZPO (Zivilprozessordnung).
Dauer des Verfahrens
Das Verfahren beim Familiengericht kann ganz unterschiedlich lang sein. Wenn der andere Elternteil dem Antrag zustimmt oder sich nicht dagegen wehrt, kann der Richter oder die Richterin oft schon nach wenigen Wochen eine Entscheidung treffen. Es dauert dann meistens etwa 2 bis 3 Monate. Wird der Antrag aber bestritten, Beweise müssen geprüft werden oder es finden Anhörungen statt, kann sich das Verfahren deutlich in die Länge ziehen. In solchen Fällen kann es 6 bis 12 Monate oder noch länger dauern, bis ein Beschluss gefasst wird.
Das Gericht muss nämlich gründlich prüfen, ob die Übertragung des Sorgerechts wirklich dem Kindeswohl dient. Dazu wird oft auch das Jugendamt angehört. In manchen Fällen bestellt das Gericht sogar einen Verfahrensbeistand für das Kind. Das alles braucht Zeit. Schneller geht es in den allermeisten Fällen nur, wenn beide Eltern kooperieren oder schon von vornherein klare Zustände herrschen.
Kurz: Rechne ganz grob mit Gerichtskosten von etwa 150 bis 300 Euro, gegebenenfalls Anwaltskosten von 400 bis 800 Euro und einer Verfahrensdauer von 2 Monaten bis über ein Jahr. Wenn du wenig Geld hast, prüfe die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe frühzeitig, damit das Verfahren nicht an den Kosten scheitert.
Fazit
Alleiniges Sorgerecht zu beantragen ist ein bedeutender Schritt, der gut überlegt und juristisch begründet sein muss. Elternteil, die das alleinige Sorgerecht beantragen wollen, müssen nachweisen, dass die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes widerspricht – etwa bei Vernachlässigung, Gewalt oder schwerwiegenden Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern. Der Antrag erfolgt beim Familiengericht und sollte idealerweise mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts gestellt werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Besonders wichtig ist die sorgfältige Vorbereitung: Hierzu zählen die Sammlung von Beweismitteln, Dokumentationen und gegebenenfalls Zeugenaussagen, die die Gefährdung des Kindeswohls belegen können. Auch eine enge Zusammenarbeit mit Jugendamt und Gericht kann entscheidend sein. Wer alle relevanten Punkte beachtet, erhöht die Chancen, das alleinige Sorgerecht zum Wohl des Kindes erreichen zu können.