Du hast eine Versicherung abgeschlossen und schon am nächsten Tag bereut? Vielleicht war es eine spontane Entscheidung oder ein Makler bzw. eine Maklerin hat dich überredet? Kein Problem – du kannst viele Versicherungsverträge widerrufen! Doch dabei gibt es Fristen und Regeln, die du unbedingt kennen solltest. Wir erklären dir, wann du dein Widerrufsrecht bei einer Versicherung nutzen kannst, wie du dabei vorgehst und welche Ausnahmen es gibt.
Wir bei legalnerd erklären Jura einfach und verständlich. Du willst mehr? Abonniere unseren kostenlosen Newsletter, höre in unseren Podcast rein oder folge uns auf Instagram, um immer auf dem Laufenden zu bleiben!
Das Wichtigste in Kürze
✅ Widerrufsfrist beachten: Du kannst eine Versicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, bei Lebens- und Rentenversicherungen sogar 30 Tage.
✅ Widerruf in Textform: Dein Widerruf muss per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen – ein Anruf reicht nicht! Bewahre einen Nachweis über den fristgerechten Zugang auf.
✅ Erstattung der Beiträge: Nach einem erfolgreichen Widerruf bekommst du deine eingezahlten Beiträge zurück. Falls du in der Widerrufsfrist bereits Leistungen genutzt hast, kann der Versicherer anteilige Kosten berechnen.
✅ Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Kurzfristige Versicherungen, z. B. Laufzeit unter einem Monat, sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Widerrufsrecht ebenfalls entfallen.
✅ Fehlende Widerrufsbelehrung: Falls der Versicherer dich nicht korrekt über dein Widerrufsrecht informiert hat, kannst du die Versicherung auch nach Jahren noch widerrufen.
Wann gilt das Widerrufsrecht bei einer Versicherung?
Nicht jede Versicherung kannst du einfach kündigen – aber in vielen Fällen hast du ein Widerrufsrecht. Die gesetzliche Grundlage dafür findest du in § 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dort steht: Verbraucher:innen können eine Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen, ohne Gründe angeben zu müssen.
Widerrufsrecht bei Versicherungen: Welche Fristen gelten?
📅 14 Tage Widerrufsrecht:
Das ist die übliche Widerrufsfrist für die meisten Versicherungen, z. B. Kfz-, Haftpflicht- oder Hausratversicherungen.
📅 30 Tage Widerrufsrecht:
Für Lebens- und Rentenversicherungen hast du mehr Zeit, nämlich ganze 30 Tage (§ 152 Abs. 1 VVG).
Die Frist beginnt, sobald du den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen und eine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten hast. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, kann sich das Widerrufsrecht verlängern.
Welche Versicherungen kann man widerrufen?
Das Widerrufsrecht gilt für fast alle privaten Versicherungsverträge, die du als Verbraucher:in abschließt. Dazu gehören unter anderem:
✅ Kfz-Versicherung
✅ Haftpflichtversicherung
✅ Hausratversicherung
✅ Kranken- und Zahnzusatzversicherung
✅ Rechtsschutzversicherung
Hast du den Vertrag online oder telefonisch abgeschlossen, gilt das Widerrufsrecht genauso wie bei einem Abschluss in einer Versicherungsagentur oder beim Makler bzw. bei der Maklerin.
Das Widerrufsrecht besteht nicht (§ 8 Abs. 3 VVG)
- bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,
- bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB),
- bei Versicherungsverträgen bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen (Ausnahme: Fernabsatzvertrag wie oben)
- bei Versicherungsverträgen über ein Großrisiko (§ 210 Abs. 2 VVG)
Ob dein Fall darunter fällt, besprichst du am besten mit spezialisierten Anwält:innen, die sich dein Anliegen und die Situation genauer anschauen.
Unsere Plattform dient der rechtlichen Aufklärung. Dies ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch Expert:innen, die wir gerne vermitteln. Mit dem Ausfüllen des Formulars willigst du in diese Datenverarbeitung ein. Deine Daten werden rechtskonform verarbeitet und können jederzeit auf Anfrage gelöscht werden. Mehr Infos dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Wie widerrufe ich eine Versicherung?
Ein Widerruf ist nur wirksam, wenn er korrekt erklärt wird. Dabei kommt es auf die richtige Form, den Inhalt und den Zugang bei der Versicherung an.
Laut § 8 Abs. 1 VVG muss der Widerruf in Textform erfolgen. Das bedeutet, dass du ihn per Brief, Fax oder E-Mail einreichen kannst. Ein Telefonanruf reicht dagegen nicht aus. Die sicherste Methode ist ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht. So hast du einen Beweis, dass dein Widerruf fristgerecht bei der Versicherung eingegangen ist.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung deines Widerrufs. Du solltest jedoch auf Nummer sicher gehen und nicht bis zur letzten Minute damit warten.
Was muss im Widerruf stehen?
Damit dein Widerruf eindeutig ist, solltest du folgende Angaben machen:
📌 Deinen vollständigen Namen und deine Anschrift
📌 Die Versicherungsnummer
📌 Eine klare Erklärung, dass du den Vertrag widerrufst
📌 Das aktuelle Datum und der Ort
📌 Bitte um Bestätigung des Widerrufs (optional)
Beispiel für einen Widerruf bei der Versicherung
Betreff: Widerruf meiner Versicherung [Versicherungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich meinen Versicherungsvertrag [Versicherungstyp, z. B. Kfz-Versicherung] mit der Versicherungsnummer [Nummer] fristgerecht gemäß § 8 VVG. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Deine Anschrift]
Was passiert nach dem Widerruf der Versicherung?
Hast du deine Versicherung fristgerecht widerrufen, wird der Vertrag so behandelt, als hätte er nie existiert. Doch was bedeutet das konkret?
Rückabwicklung des Vertrags
Nach einem wirksamen Widerruf endet der Versicherungsvertrag sofort. Das bedeutet:
✅ Du musst keine zukünftigen Beiträge zahlen.
✅ Bereits gezahlte Prämien erhältst du zurück.
✅ Es dürfen keine Gebühren für den Widerruf verlangt werden.
Die Versicherung muss dir das gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.
Falls du in der kurzen Zeit schon Leistungen in Anspruch genommen hast (z. B. eine Schadensregulierung bei einer Kfz-Versicherung), kann es sein, dass du dafür anteilig zahlen musst. Das betrifft vor allem:
🔹 Krankenversicherungen (wenn du in der Zeit schon Arztkosten eingereicht hast)
🔹 Kfz-Versicherungen (wenn du bereits einen Unfall gemeldet hast)
Die Versicherung sollte dir eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs schicken. Falls du nach 14 Tagen nichts gehört hast, lohnt es sich nachzuhaken. Falls sich die Versicherung querstellt und den Widerruf nicht akzeptieren will, kannst du dich an die Versicherungsaufsicht der BaFin oder einen Verbraucherzentrale wenden.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei der Versicherung
Nicht alle Versicherungen kannst du einfach widerrufen. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht entweder nicht gilt oder vorzeitig erlischt. Wir führen hier ein paar Beispiele auf. Für eine verbindliche Auskunft wende dich bitte an spezialisierte Anwält:innen.
Kurzfristige Versicherungen
Bei Versicherungen, die für weniger als einen Monat abgeschlossen wurden, besteht kein Widerrufsrecht. Das betrifft vor allem:
🔹 Reiseversicherungen (z. B. für einen einmaligen Urlaub)
🔹 Kurzzeit-Kfz-Versicherungen (z. B. für die Überführung eines Fahrzeugs)
Vollständige Vertragserfüllung vor Widerruf
Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn der Versicherer seine Leistungen komplett erbracht hat und du dem ausdrücklich zugestimmt hast.
Beispiel: Du schließt eine Reiserücktrittsversicherung ab, trittst die Reise an und möchtest danach widerrufen – das geht nicht mehr, weil der Schutz bereits vollständig bestanden hat.
Widerrufsrecht bei falscher Belehrung
Normalerweise gilt das Widerrufsrecht nur 14 oder 30 Tage. Aber: Falls der Versicherer dich nicht korrekt über dein Widerrufsrecht informiert hat, kannst du den Vertrag oft noch Jahre später widerrufen. Das nennt man ewiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen (1994-2007)
Ein bekannter Fall betrifft Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Viele Versicherer haben damals fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen bestätigt (z. B. Az. IV ZR 76/11).
Falls du in diesem Zeitraum eine Lebensversicherung abgeschlossen hast, lohnt sich also eine Prüfung! Falls du unsicher bist, ob deine Widerrufsbelehrung korrekt war, kannst du sie von der Verbraucherzentrale oder durch Anwält:innen prüfen lassen.
Fazit
Das Widerrufsrecht gibt dir die Möglichkeit, eine Versicherung rückgängig zu machen, wenn du es dir anders überlegt hast. Wichtig ist, dass du die Fristen einhältst: Meistens hast du 14 Tage, bei Lebens- und Rentenversicherungen sogar 30 Tage. Damit dein Widerruf gültig ist, solltest du ihn schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax einreichen und sicherstellen, dass er rechtzeitig beim Versicherer ankommt. Falls der Versicherer dich falsch über dein Widerrufsrecht belehrt hat, kann dein Widerrufsrecht unter Umständen sogar jahrelang bestehen.