Du hast endlich das neueste Smartphone ergattert und dir dazu auch gleich einen Vertrag für 2 Jahre aufgedrückt. Vielleicht war es ein verlockendes Angebot, vielleicht hast du einfach zugeschlagen, ohne nachzudenken. Doch nach ein paar Tagen stellst du fest: Der Tarif ist viel teurer als erwartet, das Gerät gefällt dir doch nicht so gut oder du hast in einem anderen Vertrag ein besseres Angebot gefunden. Was jetzt? Kannst du den Vertrag noch rückgängig machen? Die gute Nachricht ist: Ja, das geht – und zwar mit dem Widerrufsrecht beim Handyvertrag! Alles, was du dazu wissen musst, fassen wir dir zusammen.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Widerrufsrecht: Du kannst einen Handyvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
✅ Form des Widerrufs: Der Widerruf sollte schriftlich oder per E-Mail erfolgen, um später nachweisen zu können, dass er fristgerecht war.
✅ Rückgabe des Handys: Wenn du das Handy bereits erhalten hast, musst du es in einwandfreiem Zustand zurückgeben, um den Widerruf durchzusetzen.
✅ Besondere Situationen: Bei Finanzierung des Handys oder Zusatzleistungen wie Versicherungen kann der Widerruf komplizierter sein. Achte auf die Vertragsbedingungen.
✅ Vertragskündigung: Hast du die Widerrufsfrist versäumt, kannst du den Vertrag nur unter bestimmten Bedingungen kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.
Was ist das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht (§ 355 BGB) ist eine gesetzliche Regelung, die dir als Verbraucher:in die Möglichkeit gibt, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu kündigen, ohne dass du dafür einen bestimmten Grund angeben musst. Es wird oft auch als „Rückgaberecht“ bezeichnet und schützt dich vor übereilten oder unüberlegten Vertragsabschlüssen.
Bei vielen Verträgen – einschließlich Handyverträgen – gilt diese Regelung, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgeschlossen wurde, also beispielsweise über das Internet oder am Telefon.
Verlängerte Widerrufsfrist bei fehlender Belehrung
Besonders wichtig ist, dass die Händler:innen dich in der Regel auch über dein Widerrufsrecht aufklären müssen – und zwar vor dem Vertragsschluss. Fehlt diese Information, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein ganzes Jahr.
Alles zum Widerrufsrecht – online und im Laden
Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich für alle Verträge, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden – das heißt, wenn du deinen Handyvertrag online, per Telefon oder über einen Katalog abgeschlossen hast. Aber was ist, wenn du den Vertrag im Laden unterschrieben hast? Auch dann kannst du dein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen, aber nur, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurde, etwa bei den Händler:innen, die in einer Messehalle oder in einem temporären Pop-up-Store verkauft haben.
Widerrufsrecht bei Online-Käufen
Die meisten Handyverträge werden heutzutage online abgeschlossen, sei es direkt beim Anbieter oder über Drittanbieter. In diesem Fall hast du als Verbraucher:in ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das dir erlaubt, den Vertrag zu stornieren, ohne eine Begründung angeben zu müssen.
Wichtig ist, dass die Frist beginnt, wenn du den Vertrag und das Gerät erhalten hast. Du kannst den Vertrag per E-Mail oder mit einem einfachen Formular widerrufen – es muss keine spezielle Form verwendet werden, aber eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs ist immer sinnvoll, damit du nachweisen kannst, dass du fristgerecht gehandelt hast.
Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss im Laden
Wenn du den Vertrag direkt in einem Geschäft unterschrieben hast, ist die Situation etwas komplexer. In den meisten Fällen gibt es kein Widerrufsrecht – es sei denn, der Vertrag wurde unter bestimmten Bedingungen abgeschlossen. Hast du zum Beispiel ein Handy im Laden gekauft, das du individuell angepasst hast (z. B. in einer bestimmten Farbe oder mit einer speziellen Software), gibt es kein Widerrufsrecht. Auch Verträge, die in einem Laden abgeschlossen werden und keinen Fernabsatzcharakter haben, können nicht ohne weiteres widerrufen werden.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Es gibt auch bestimmte Ausnahmen, bei denen du das Widerrufsrecht nicht geltend machen kannst. Dazu zählen unter anderem:
- Maßgefertigte Produkte: Hast du dir ein Handy zu einem individuellen Tarif maßgeschneidert, könnte der Widerruf ausgeschlossen sein.
- Verträge mit Sofortnutzung: Wenn du das Handy bereits in Gebrauch genommen hast, ist der Widerruf nicht mehr möglich. Hier handelt es sich um einen wichtigen Punkt, weil du das Gerät möglicherweise innerhalb der Widerrufsfrist auspackst und einrichtest – was den Widerruf dann unzulässig machen kann.
Widerrufsrecht bei Handyvertrag geltend machen – so geht’s!
Wenn du deinen Handyvertrag widerrufen möchtest, musst du dies innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist tun – in der Regel also innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Doch wie funktioniert der Widerruf genau?
Grundsätzlich kannst du den Widerruf schriftlich, per E-Mail oder sogar telefonisch erklären. Es empfiehlt sich jedoch, den Widerruf schriftlich oder per E-Mail zu machen, um später nachweisen zu können, dass du fristgerecht gehandelt hast. Viele Anbieter stellen auch ein Muster-Widerrufsschreiben zur Verfügung, das du einfach ausfüllen kannst. Das sorgt für Klarheit und spart dir Zeit.
Du kannst den Widerruf entweder selbst formulieren oder ein Muster verwenden. Ein Beispiel für ein Widerrufsschreiben könnte so aussehen:
Muster-Widerrufsschreiben
Absender:
Vorname, Nachname
Straße, Hausnummer
PLZ, Stadt
E-Mail-Adresse
Telefonnummer (optional)
Vertrags-/Kundennummer (falls vorhanden)
Empfänger:
Name des AnbietersAdresse des Anbieters
Datum: [Einfügen]
Betreff: Widerruf des Handyvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den am [Datum des Vertragsschlusses] geschlossenen Vertrag über den Erwerb eines Handys sowie den dazugehörigen Mobilfunkvertrag.
Ich bitte um Bestätigung des Widerrufs sowie die Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift, falls per Post]
Was passiert nach dem Widerruf?
Nachdem du den Widerruf erklärt hast, hat der Anbieter in der Regel Zeit, dir das Geld zurückzuerstatten – und zwar den gesamten Betrag, den du für das Handy und die vertraglichen Leistungen gezahlt hast. Dafür musst du das Handy zurückgeben – in einem einwandfreien Zustand und inklusive aller Zubehörteile und Originalverpackung. Wenn du das Gerät versäumst zurückzusenden, kann der Anbieter die Rückerstattung verweigern.
Hast du das Handy schon verwendet – also zum Beispiel Apps installiert oder das Gerät ausgiebig getestet –, kann der Widerruf schwieriger sein. In diesem Fall kann der Anbieter einen Teil des Kaufpreises einbehalten, um die Wertminderung durch die Nutzung zu decken. Auch hier ist es wichtig, die Bedingungen deines Anbieters zu prüfen, da diese oft abweichende Regelungen enthalten.
Sobald das Handy zurückgegeben und der Widerruf bestätigt wurde, werden dir die meisten Anbieter den vollen Kaufbetrag innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. Bei Sonderaktionen oder Gerätefinanzierungen kann es jedoch länger dauern.
Widerrufsfrist verpasst: Was tun?
Manchmal passiert es, dass man das Widerrufsrecht nicht rechtzeitig wahrnimmt und die 14-tägige Frist verstreicht. Was nun? Auch wenn du die Widerrufsfrist verpasst hast, gibt es noch verschiedene Optionen, den Vertrag zu beenden – allerdings sind die Bedingungen dann etwas anders.
Kündigung statt Widerruf
Wenn du den Widerruf versäumt hast, kannst du den Vertrag immer noch kündigen, aber nicht mehr ohne weitere Konsequenzen. Bei den meisten Handyverträgen ist eine Kündigung erst nach einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten möglich. Oft gibt es aber die Option, den Vertrag mit einer Frist von 3 bis 6 Monaten zu kündigen, je nachdem, was im Vertrag vereinbart wurde.
Die Kündigung erfolgt in der Regel schriftlich, wobei du in der Regel keine Begründung angeben musst. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Vertrag spezielle Vereinbarungen oder Finanzierungen enthält, wie zum Beispiel eine Gerätefinanzierung. In diesem Fall kann es sein, dass der Anbieter den Betrag für das Gerät weiterhin einfordert, wenn du den Vertrag vorzeitig beendest.
Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn du das Widerrufsrecht nicht wahrgenommen hast. Dies tritt beispielsweise ein, wenn dein Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, wie bei Netzstörungen oder schlechter Netzabdeckung.
In solchen Fällen kannst du den Vertrag auch nach Ablauf der Widerrufsfrist kündigen, ohne an die vertraglichen Laufzeiten gebunden zu sein. Auch bei Preiserhöhungen seitens des Anbieters hast du das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist (meist 4 Wochen) zu kündigen.
Risiken bei einer versäumten Widerrufsfrist
Wenn du die Widerrufsfrist überschreitest und auch kein Sonderkündigungsrecht geltend machen kannst, wird es deutlich teurer, den Vertrag zu beenden. In der Regel bist du an die vereinbarte Laufzeit gebunden und musst weiter monatliche Zahlungen leisten.
Der Anbieter kann dir auch eine Vertragsstrafe berechnen oder die Rückzahlung des Handys verlangen, falls du dieses bereits genutzt hast.
Einigung
Falls du den Vertrag wirklich nicht weiter behalten möchtest, kannst du versuchen, mit dem Anbieter eine außerordentliche Kündigung zu vereinbaren. Manchmal sind die Anbieter bereit, im Falle von unzufriedenen Kunden auf Kulanz eine Lösung zu finden, insbesondere wenn du das Gerät unbenutzt zurückgibst und eine einvernehmliche Einigung triffst. Hierbei ist es hilfreich, direkt mit dem Kundenservice zu sprechen und auf Kulanz zu hoffen.
Verbraucherschutz
Sollte es trotz allem keine Möglichkeit zur Lösung geben, kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden oder rechtlichen Rat einholen. Anwält:innen können dich dabei unterstützen, das Vertragsverhältnis zu beenden oder deine rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Aber Vorsicht: Dieser Schritt kann mit weiteren Kosten verbunden sein und ist meist nur dann sinnvoll, wenn du einen klaren rechtlichen Anspruch auf eine Vertragsauflösung hast.
Fazit
Das Widerrufsrecht bei Handyverträgen ist eine wichtige Möglichkeit, sich aus einem Vertrag zu befreien, der nicht wie erwartet passt – sei es wegen des Tarifs, des Geräts oder anderer Gründe. Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss hast du das Recht, diesen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Auch wenn du das Widerrufsrecht versäumst, gibt es noch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, aber das kann mit zusätzlichen Kosten oder einer längeren Laufzeit verbunden sein. In besonderen Fällen, wie etwa der Finanzierung des Handys oder dem Abschluss von Zusatzleistungen, solltest du besonders auf die Vertragsbedingungen achten, um böse Überraschungen zu vermeiden.