Plötzlich stapeln sich die Mahnungen, das Konto ist leer, und die Gläubiger klopfen an die Tür. So sieht die Realität für viele aus, die in eine finanzielle Schieflage geraten. Ob Privatpersonen, Selbstständige oder große Unternehmen – eine Insolvenz kann jeden treffen. Doch was bedeutet das eigentlich genau, und wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Privatinsolvenz: Verbraucher:innen können nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erhalten, wenn sie die Wohlverhaltensphase erfolgreich abschließen.
✅ Regelinsolvenz: Unternehmen und Selbstständige können sich über ein Insolvenzverfahren sanieren oder liquidieren lassen.
✅ Schutz vor Gläubiger:innen: Nach der Eröffnung des Verfahrens stoppen Zwangsvollstreckungen und Pfändungen.
✅ Eigenverwaltung: Unternehmen können in bestimmten Fällen ihre Insolvenz in Eigenregie abwickeln. Erfahre mehr über die Insolvenz in Eigenverwaltung.
✅ Rechte bei Arbeitgeberinsolvenz: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Insolvenzgeld und Kündigungsschutz. Erfahre mehr über die Insolvenz des Arbeitgebers.
Was passiert bei Insolvenz?
Eine Insolvenz bedeutet, dass jemand seine Schulden nicht mehr bezahlen kann – entweder, weil das Einkommen nicht ausreicht (Zahlungsunfähigkeit) oder die Schulden die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen (Überschuldung). In beiden Fällen greift das Insolvenzrecht, das in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt ist. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger:innen gerecht zu bedienen und Schuldner:innen – besonders bei der Privatinsolvenz – einen Neuanfang zu ermöglichen.
Der Ablauf beginnt mit dem Insolvenzantrag. Dieser wird entweder von den Schuldner:innen selbst oder von den Gläubiger:innen gestellt. Das zuständige Insolvenzgericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens vorliegen.
Gut zu wissen
Die Insolvenzmasse, also das gesamte verwertbare Vermögen des Schuldners oder der Schuldnerin, wird von der Insolvenzverwaltung gesichert und an die Gläubiger:innen verteilt. In der Regel handelt es sich um einen Insolvenzverwalter oder eine Insolvenzverwalterin.
Eine Insolvenz ist kein automatischer Schuldenfreispruch. Der Schuldner muss oft strenge Auflagen erfüllen, z. B. während der sogenannten Wohlverhaltensphase bei der Privatinsolvenz. Zudem kann es Einschränkungen geben, wie den Verlust von Vermögenswerten oder eingeschränkte Kreditwürdigkeit. Dennoch gilt: Eine Insolvenz kann der erste Schritt in Richtung finanzielle Freiheit sein.
Was ist Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein Verfahren für Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ihre Selbstständigkeit bereits aufgegeben haben. Ziel ist es, überschuldeten Verbraucher:innen einen Neuanfang zu ermöglichen. Nach spätestens 3 Jahren kannst du – unter bestimmten Voraussetzungen – schuldenfrei sein. Die rechtlichen Grundlagen findest du in den §§ 304 bis 314 der Insolvenzordnung (InsO).
Zusammenfassung
Für Privatpersonen gibt es die Möglichkeit der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz). Für Selbstständige und Unternehmen kommt hingegen die Regelinsolvenz infrage. Beide Verfahren unterscheiden sich im Ablauf, verfolgen aber dasselbe Ziel: Ordnung in die finanzielle Situation zu bringen und Schulden entweder zu begleichen oder zu streichen.
Bevor du einen Antrag stellst, musst du versuchen, deine Schulden außergerichtlich zu regeln. Dazu gehört, dass du mit deinen Gläubiger:innen verhandelst und einen Schuldenbereinigungsplan vorlegst. Scheitert dieser Versuch, erhältst du von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt bzw. einer Anwältin eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für den Insolvenzantrag.
Ablauf des Verfahrens bei Privatinsolvenz
- Antragstellung: Du stellst deinen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Dabei gibst du eine vollständige Übersicht über deine Schulden und dein Vermögen ab.
- Eröffnung des Verfahrens: Das Gericht prüft, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Falls nicht, kannst du einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung stellen.
- Verteilung der Insolvenzmasse: Dein pfändbares Vermögen wird durch die Insolvenzverwalter:innen an die Gläubiger:innen verteilt. Dein Einkommen wird bis zur Pfändungsgrenze abgetreten.
- Wohlverhaltensphase: In dieser Zeit musst du bestimmte Pflichten erfüllen, z. B. einer Arbeit nachgehen oder dich um Arbeit bemühen, falls du arbeitslos bist. Zudem darfst du keine neuen Schulden machen.
- Restschuldbefreiung: Nach Ablauf von 3 Jahren kannst du schuldenfrei sein, wenn du die Bedingungen des Verfahrens eingehalten hast.
Während der Privatinsolvenz genießt du einen Schutz vor deinen Gläubiger:innen. Forderungen können nicht mehr durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Allerdings bist du verpflichtet, alle Veränderungen deiner finanziellen Verhältnisse, wie Gehaltserhöhungen oder Erbschaften, dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.
Mit der Restschuldbefreiung bist du von den meisten Schulden befreit. Allerdings gibt es Ausnahmen: Geldstrafen, Unterhaltsrückstände oder Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen bleiben bestehen (§ 302 InsO). Auch die Kreditwürdigkeit kann noch einige Jahre eingeschränkt bleiben.
Wann Insolvenz anmelden?
Der richtige Zeitpunkt, eine Insolvenz anzumelden, ist entscheidend. Wer zu lange wartet, riskiert nicht nur eine Verschärfung der finanziellen Probleme, sondern möglicherweise auch rechtliche Konsequenzen. Besonders für Unternehmen gibt es klare Vorgaben, die beachtet werden müssen, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden.
Eine Insolvenz muss angemeldet werden, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Diese Begriffe sind im Gesetz genau definiert:
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Du kannst deine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Das bedeutet, dass dein Konto dauerhaft im Minus ist und keine Aussicht auf Besserung besteht.
- Überschuldung (§ 19 InsO): Deine Verbindlichkeiten übersteigen dein Vermögen, und es gibt keine realistische Chance, dies durch Einnahmen auszugleichen.
Für Privatpersonen liegt die Entscheidung zur Insolvenzanmeldung in der Regel bei dir selbst. Für Unternehmen ist sie hingegen verpflichtend. Geschäftsführer:innen oder Vorstände müssen spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden (§ 15a InsO). Tun sie das nicht, drohen Bußgelder oder Freiheitsstrafen wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO).
Wichtig
Je länger du wartest, desto mehr verschärft sich deine finanzielle Situation. Gläubiger:innen können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, wie Kontopfändungen oder die Pfändung deines Gehalts. Sobald diese Maßnahmen laufen, kann ein Insolvenzverfahren nicht mehr alle Schäden rückgängig machen.
Ein weiteres Risiko ist, dass du durch verspätete Anmeldung wichtige Schutzmechanismen verlierst. Die Insolvenz bringt nämlich auch Vorteile, z. B. den Stopp von Zwangsvollstreckungen und den Pfändungsschutz.
Doch wie erkennst du, ob eine Insolvenz nötig ist? Anzeichen dafür können sein:
- Deine monatlichen Einnahmen reichen nicht mehr, um alle Rechnungen zu zahlen.
- Gläubiger setzen dich durch Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide unter Druck.
- Du hast bereits Kredite aufgenommen, um andere Schulden zu begleichen.
Ein Gespräch mit einer Schuldnerberatung kann helfen, deine Situation einzuschätzen und den besten Weg aus der Schuldenfalle zu finden.
Einreichen der Insolvenz: Wo anmelden?
Wenn du Insolvenz anmelden möchtest, ist das zuständige Insolvenzgericht deine erste Anlaufstelle. Aber welches Gericht ist überhaupt zuständig? Und welche Unterlagen brauchst du? Hier findest du alle wichtigen Informationen. Wende dich für eine verbindliche Auskunft jedoch direkt an die zuständigen Stellen oder an spepzialisierte Anwält:innen, die dich zu deinem Anliegen beraten können.
Sobald dein Antrag eingereicht ist, prüft das Insolvenzgericht, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren vorliegen. Dazu gehört insbesondere, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Das Gericht entscheidet dann, ob das Verfahren eröffnet wird und bestellt eine:n Insolvenzverwalter:in oder Sachwalter:in.
Das Insolvenzgericht, bei dem du deinen Antrag einreichst, richtet sich nach deinem Wohnsitz oder nach dem Sitz des Unternehmens. Die Zuständigkeit liegt in der Regel beim Amtsgericht, in dessen Bezirk du lebst. Eine Übersicht der zuständigen Gerichte findest du oft auf den Webseiten der Justizverwaltungen deines Bundeslands.
Beispiele:
- Für eine Privatperson mit Wohnsitz in Berlin ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zuständig.
- Unternehmen mit Sitz in München müssen ihren Antrag beim Amtsgericht München einreichen.
Was muss im Insolvenzantrag stehen?
Ein Insolvenzantrag muss sorgfältig vorbereitet werden. Die Unterlagen variieren je nach Art der Insolvenz, aber in der Regel brauchst du:
- Vollständige Übersicht deiner Schulden: Liste alle Gläubiger:innen und deren Forderungen auf.
- Vermögensübersicht: Zeige, welches Einkommen und Vermögen du hast.
- Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung: Diese ist nur für Privatpersonen bei der Verbraucherinsolvenz erforderlich.
- Antrag auf Verfahrenskostenstundung: Wenn du die Verfahrenskosten nicht sofort zahlen kannst.
Kosten der Insolvenzanmeldung
Das Insolvenzverfahren ist nicht kostenlos. Für die Bearbeitung fallen Gerichtsgebühren und möglicherweise die Kosten für eine:n Insolvenzverwalter:in an. Wenn du die Kosten nicht tragen kannst, hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung zu stellen (§ 4a InsO). Dadurch übernimmt der Staat zunächst die Kosten, die du später in Raten zurückzahlen kannst.
Was passiert, wenn man Insolvenz anmeldet?
Die Anmeldung einer Insolvenz ist ein entscheidender Schritt, der sowohl rechtliche als auch praktische Folgen hat. Es geht nicht nur um die Klärung der Schulden, sondern auch um den Schutz vor weiteren Gläubigerforderungen. Hier erfährst du, was nach der Insolvanzanmeldung passiert.
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, gilt ein sogenanntes Insolvenzverfahrenseröffnungsverbot. Das bedeutet, dass Gläubiger:innen keine neuen Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen mehr durchführen dürfen (§ 89 InsO). Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt. Das verschafft dir Luft, um dich auf die nächsten Schritte zu konzentrieren.
Nach der Eröffnung des Verfahrens wird ein:e Insolvenzverwalter:in bestellt. Er oder sie übernimmt die Kontrolle über deine Insolvenzmasse. Es wird dafür gesorgt, dass dein pfändbares Vermögen und Einkommen verwertet werden, um die Forderungen der Gläubiger:innen anteilig zu bedienen.
- Für Privatpersonen: Dein Einkommen wird bis zur Pfändungsgrenze abgetreten (§ 287 InsO).
- Für Unternehmen: Die Verwaltung prüft, ob eine Sanierung oder eine Liquidation sinnvoller ist.
Während des Verfahrens unterliegst du bestimmten Einschränkungen. Beispielsweise darfst du über dein Vermögen nicht mehr frei verfügen. Zudem musst du den Insolvenzverwalter:innen alle relevanten Informationen geben und jede Veränderung deiner finanziellen Lage melden. Das sind die Auswirkungen auf dein tägliches Leben:
- Konto: Dein Bankkonto könnte gesperrt werden. In der Regel darfst du ein neues Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eröffnen, damit du weiterhin Zugang zu deinem Existenzminimum hast.
- Kreditwürdigkeit: Deine Bonität verschlechtert sich. Die Insolvenz wird für mehrere Jahre in Auskunfteien wie der SCHUFA gespeichert.
Trotz der Einschränkungen bringt das Verfahren auch Vorteile:
- Deine Schulden werden in einem geregelten Verfahren geklärt.
- Du erhältst einen rechtlichen Schutz vor Gläubiger:innen.
- Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens kannst du mit der Restschuldbefreiung einen finanziellen Neustart machen.
Wie oft kann man Insolvenz beantragen?
Eine Insolvenz ist kein Verfahren, das beliebig oft wiederholt werden kann. Insbesondere die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, also die Befreiung von den verbleibenden Schulden am Ende des Verfahrens, ist an strenge zeitliche und gesetzliche Vorgaben gebunden.
Nach einer durchgeführten Privatinsolvenz kannst du frühestens nach 10 Jahren erneut eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung beantragen (§ 287a InsO). Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Restschuldbefreiung des vorherigen Verfahrens rechtskräftig wurde. Das Gesetz soll verhindern, dass Schuldner:innen das Verfahren mehrfach missbrauchen, um sich immer wieder von ihren finanziellen Verpflichtungen zu befreien.
Ausnahme: Keine Restschuldbefreiung
Hast du eine Insolvenz durchlaufen, bei der keine Restschuldbefreiung beantragt oder gewährt wurde, kannst du theoretisch sofort ein neues Insolvenzverfahren einleiten. In der Praxis kommt das aber selten vor, da die meisten Schuldner:innen auf die Befreiung von Schulden abzielen.
Gründe für eine Ablehnung der Restschuldbefreiung
Wenn du bestimmte Pflichten während der Wohlverhaltensphase verletzt, kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Gründe hierfür sind beispielsweise:
- Neue Schulden während des Verfahrens
- Verschweigen von Vermögenswerten
- Vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger:innen
In solchen Fällen bleibt die Schuld bestehen, und ein erneutes Insolvenzverfahren könnte erst nach Ablauf der 10 Jahre eingeleitet werden.
Für Unternehmen gelten jedoch andere Regeln. Sie können theoretisch erneut Insolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Allerdings entscheidet das Insolvenzgericht, ob ein erneutes Verfahren sinnvoll ist. Unternehmen können ihre Kreditwürdigkeit nach einer Insolvenz nur schwer wiederherstellen, was den Neustart erschwert.
Du merkst: Eine erneute Privatinsolvenz ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Besonders die lange Wartezeit bis zur nächsten Restschuldbefreiung zeigt, dass dieses Verfahren kein schneller Ausweg ist, sondern ein Neustart mit Konsequenzen.
Wie lange dauert eine Insolvenz?
Die Dauer einer Insolvenz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Privatpersonen und Unternehmen gibt es Unterschiede, die vor allem durch die Art des Verfahrens und die Einhaltung bestimmter Regeln beeinflusst werden.
Für Privatpersonen ist die Dauer der Insolvenz klar geregelt:
- Seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2021 kannst du nach 3 Jahren schuldenfrei sein, wenn du die Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung erfüllst.
- Während dieser Zeit musst du alle Einkünfte oberhalb der Pfändungsgrenze an den Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin abtreten. Zudem gilt die Wohlverhaltensphase, in der du keine neuen Schulden machen darfst und deiner Arbeitspflicht nachkommen musst.
Die Verkürzung auf 3 Jahre (statt der früheren sechs Jahre) gilt für alle Verfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.
Verlängerung der Insolvenz
Es gibt jedoch Fälle, in denen sich die Dauer verlängern kann, beispielsweise wenn:
- du während der Wohlverhaltensphase gegen Auflagen verstößt
- du Vermögenswerte verschweigst
- die Verfahrenskosten nicht gedeckt sind
In solchen Fällen kann die Restschuldbefreiung versagt oder das Verfahren sogar abgebrochen werden.
Bei Unternehmen ist die Dauer flexibler und hängt von der Komplexität des Verfahrens ab. Im Durchschnitt dauert eine Regelinsolvenz 2 bis 4 Jahre, kann aber bei umfangreichen Verfahren deutlich länger dauern. Gründe für längere Verfahren sind:
- Hohe Anzahl an Gläubiger:innen
- Aufwändige Verwertung von Vermögensgegenständen
- Schwierigkeiten bei der Klärung von Ansprüchen
Wenn ein Unternehmen ein Insolvenzplanverfahren oder eine Eigenverwaltung anstrebt, kann das Verfahren schneller abgeschlossen werden. Ziel ist hier meist die Sanierung statt der vollständigen Liquidation.
Faktoren, die die Dauer beeinflussen können
Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalterin:
Je besser die Zusammenarbeit, desto reibungsloser verläuft das Verfahren.
Anzahl der Gläubiger:innen:
Viele Gläubiger:innen können die Abwicklung verzögern.
Pfändbare Masse:
Je mehr Vermögen verwertet werden muss, desto länger dauert das Verfahren.
Das Insolvenzgericht informiert dich schriftlich, sobald das Verfahren abgeschlossen ist und die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Danach bist du von den meisten Schulden befreit und kannst finanziell neu starten.
Fazit
Eine Insolvenz ist ein geregeltes Verfahren, das Schuldner:innen eine Chance auf einen Neuanfang gibt. Für Privatpersonen bietet die Privatinsolvenz die Möglichkeit, in nur 3 Jahren schuldenfrei zu werden. Unternehmen können mit Sanierungsmaßnahmen wie der Eigenverwaltung ihre Krise meistern. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln und die Vorgaben einzuhalten. Je besser du vorbereitet bist, desto reibungsloser läuft das Verfahren ab.