Mal angenommen, du lässt eine neue Küche einbauen oder dein Auto in der Werkstatt reparieren. In beiden Fällen erwartest du, dass die Arbeit ordentlich erledigt wird und das gewünschte Ergebnis stimmt. Aber weißt du eigentlich, auf welcher rechtlichen Grundlage solche Aufträge basieren? In den meisten Fällen liegt ein sogenannter Werkvertrag vor. Dieser regelt, welche Rechte und Pflichten die Auftraggeber:innen und die Auftragnehmer:innen haben.
Doch was genau ist ein Werkvertrag und wie unterscheidet er sich von anderen Verträgen? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige rund um den Werkvertrag – einfach erklärt.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Beim Werkvertrag schulden die Auftragnehmer:innen einen Erfolg (fertiges Werk), beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit.
✅ Gewährleistung beim Werkvertrag: Nach der Abnahme hast du Anspruch auf Nacherfüllung, wenn das Werk Mängel aufweist. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre, bei Bauwerken 5 Jahre.
✅ Widerrufsrecht: Du hast ein Widerrufsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder online abgeschlossen wurden. Die Frist beträgt 14 Tage.
✅ Kündigung und Rücktritt: Du kannst einen Werkvertrag jederzeit kündigen, musst aber für die bis dahin erbrachten Leistungen zahlen. Ein Rücktritt ist bei mangelhaften Werken möglich, wenn keine Nacherfüllung erfolgt.
✅ Verjährung: Mängelansprüche verjähren in der Regel nach 3 Jahren, in besonderen Fällen nach 2 Jahren und bei Bauleistungen nach 5 Jahren. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln greift eine verlängerte Frist von 3 Jahren.
Was ist ein Werkvertrag? Einfach erklärt
Ein Werkvertrag ist ein Vertragstyp, der im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 631 geregelt ist. Er wird abgeschlossen, wenn jemand eine bestimmte Leistung gegen Bezahlung erbringen soll, bei der am Ende ein konkretes Ergebnis (das sogenannte Werk) erreicht werden muss. Auftragnehmer:innen schulden beim Werkvertrag nicht nur die Erbringung, sondern auch den Erfolg dieser Tätigkeit. Das bedeutet: Du zahlst erst dann, wenn das Werk wie vereinbart fertiggestellt und abgenommen wurde.
Der Werkvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Es ist aber immer sinnvoll, die Absprachen schriftlich festzuhalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Im Vertrag sollten Punkte wie der Umfang der Leistung, der Preis und die Fristen klar festgelegt werden.
Unterschied: Werkvertrag vs Dienstvertrag
Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag liegt vor allem in der Art der Leistung, die geschuldet wird. Während beim Werkvertrag ein konkretes Ergebnis (also der Erfolg der Tätigkeit) im Vordergrund steht, schulden Auftragnehmer:innen beim Dienstvertrag nur das Erbringen einer Dienstleistung – unabhängig davon, ob ein bestimmtes Ergebnis erreicht wird.
Der Dienstvertrag ist in § 611 BGB geregelt. Ein klassisches Beispiel dafür ist ein Arbeitsvertrag: Hier verpflichten sich Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, ohne dass ein bestimmter Erfolg garantiert werden muss. Arbeitgeber:innen das Gehalt, auch wenn die Arbeit nicht unbedingt zu einem speziellen, greifbaren Resultat führt. Ein weiteres Beispiel für einen Dienstvertrag ist der Arztvertrag: Du bezahlst für die Untersuchung oder Behandlung, unabhängig davon, ob die Behandlung erfolgreich ist.
Beim Werkvertrag hingegen musst du nur zahlen, wenn das vereinbarte Werk auch tatsächlich fertiggestellt ist und den vereinbarten Anforderungen entspricht. Angenommen, du beauftragst einen Handwerker, der deine Wohnung renovieren soll. Er schuldet dir dann das fertige und mangelfreie Werk – die renovierte Wohnung. Wenn die Arbeit nicht wie vereinbart erledigt wird, hast du Ansprüche auf Nacherfüllung oder sogar auf Schadensersatz.
Werkvertrag oder Dienstvertrag: Was ist besser?
Ob ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag besser ist, hängt davon ab, was du erreichen möchtest. Wenn es dir nur um die Erbringung einer bestimmten Tätigkeit geht, ohne ein festes Endergebnis zu erwarten, ist ein Dienstvertrag die richtige Wahl. Ein Beispiel wäre die Betreuung eines Kindes oder die regelmäßige Reinigung deines Hauses.
Möchtest du hingegen sicherstellen, dass ein bestimmtes Ergebnis erreicht wird, ist ein Werkvertrag besser. Zum Beispiel, wenn du willst, dass deine Wohnung renoviert oder dein Auto repariert wird – dann wird die Werkstatt einen Werkvertrag mit dir abschließen, damit du sicher sein kannst, dass das gewünschte Ergebnis auch tatsächlich erzielt wird.
Werkvertrag: Beispiel aus dem Alltag
Ein Werkvertrag kommt in vielen Alltagssituationen zum Einsatz, auch wenn wir ihn nicht immer bewusst als solchen wahrnehmen. Angenommen, du beauftragst einen Schreiner, einen maßgeschneiderten Tisch für dein Wohnzimmer anzufertigen. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag, weil der Schreiner nicht nur seine Arbeitskraft, sondern ein konkretes Werk, nämlich den fertigen Tisch, schuldet. Du musst den vereinbarten Preis erst dann zahlen, wenn der Tisch wie vereinbart geliefert und in einwandfreiem Zustand ist.
Ein weiteres Beispiel für einen Werkvertrag aus dem Alltag ist die Autoreparatur. Du bringst dein Auto in die Werkstatt, weil der Motor streikt. Die Werkstatt verpflichtet sich, das Auto zu reparieren – also den Motor wieder zum Laufen zu bringen. Auch hier handelt es sich um einen Werkvertrag, denn das Werk, das du in Auftrag gibst, ist die erfolgreiche Reparatur deines Fahrzeugs. Erst wenn das Auto repariert ist, musst du die Rechnung bezahlen.
Gibt es eine Gewährleistung beim Werkvertrag?
Ja, beim Werkvertrag hast du als Auftraggeber einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung, falls das Werk Mängel aufweist. Die Grundlage dafür bildet § 634 BGB. Sobald du das fertige Werk abgenommen hast, beginnt die Gewährleistungsfrist. Innerhalb dieser Frist hast du das Recht, Mängel anzuzeigen und zum Beispiel Nacherfüllung zu verlangen. Auftragnehmer:innen sind dann verpflichtet, die Mängel zeitnah zu beheben, ohne dass dir zusätzliche Kosten entstehen.
Die Gewährleistungsfristen unterscheiden sich je nach Art des Werkes:
- 2 Jahre beträgt die Frist bei Werken, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen besteht.
- Wenn es sich um Bauleistungen handelt, gilt eine längere Frist von 5 Jahren (§ 634a BGB).
- Für alle sonstigen Werkverträge gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB).
Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Zeit Mängel anzeigen kannst, die dir auffallen. Die 2- bzw. 3-Jahresfrist beginnt nach der Abnahme des Werkes zu laufen.
Wichtig
Wenn ein Mangel auftritt, solltest du ihn sofort beim Auftragnehmer oder bei der Auftragnehmerin melden und ihn bzw. sie zur Nacherfüllung auffordern. Auftragnehmer:innen sind dann dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben. Erst wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kannst du unter Umständen andere Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Neben der Nacherfüllung gibt es auch andere Gewährleistungsansprüche, die dir zustehen können. Dazu gehören das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung des Werklohns. In bestimmten Fällen kannst du auch Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel zu einem weiteren Schaden führt. Doch in den meisten Fällen lässt sich das Problem durch eine Nacherfüllung beheben.
So erfolgt eine Abnahme beim Werkvertrag
Die Abnahme spielt beim Werkvertrag eine entscheidende Rolle. Es handelt sich um den Moment, in dem du als Auftraggeber:in das fertiggestellte Werk überprüfst und bestätigst, dass es wie vereinbart erbracht wurde. Mit der Abnahme geht die Gefahr von Mängeln oder Schäden auf dich über, und ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Gewährleistungsfrist.
Laut § 640 Abs. 1 BGB haben Auftraggeber:innen die Pflicht, das Werk abzunehmen, wenn es vertragsgemäß hergestellt wurde. Eine Abnahme ist nur dann nicht erforderlich, wenn es nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist. Und: Du kannst die Abnahme nicht verweigern, wenn die auftretenden Mängel unwesentlich sind (z. B. kleine Kratzer).
Die Abnahme kann ausdrücklich erfolgen, indem du schriftlich oder mündlich bestätigst, dass du mit dem Werk zufrieden bist. Aber auch eine stillschweigende (“konkludente”) Abnahme ist möglich. Das passiert, wenn du das Werk nutzt, ohne eine Abnahme ausdrücklich zu erklären. Oder wenn dir zur Abnahme eine Frist gesetzt wurde, die verstrichen ist, ohne dass du einen Mangel angezeigt hast. Andere Regelungen können gelten, wenn du als Verbraucher:in den Werkvertrag eingegangen bist.
Beispiel: Der Handwerker hat dein Bad renoviert und du nutzt die neue Dusche, ohne Mängel zu rügen. In diesem Fall gilt das Werk als abgenommen.
Wenn du nach der Abnahme Mängel feststellst, greift die gesetzliche Gewährleistung, und du kannst Nacherfüllung verlangen. Aber Vorsicht: Wenn du offensichtliche Mängel schon vor der Abnahme siehst, musst du diese sofort rügen. Andernfalls verlierst du möglicherweise dein Recht auf Mängelbeseitigung.
Die Abnahme sollte immer sorgfältig durchgeführt werden. Bei größeren Projekten, wie etwa einer Bauabnahme, kann es sinnvoll sein, Gutachter:innen oder Fachleute hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alles den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Kündigung und Werkvertrag
Auch wenn ein Werkvertrag grundsätzlich darauf abzielt, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, kann es in der Praxis vorkommen, dass eine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden möchte. In diesem Abschnitt erfährst du, welche Rechte du als Auftraggeber:in in Bezug auf die Kündigung und den Rücktritt vom Werkvertrag hast.
Kann man einen Werkvertrag kündigen?
Ja, du kannst einen Werkvertrag kündigen. Allerdings hängt die Kündigungsmöglichkeit davon ab, wer kündigen möchte und aus welchem Grund. Als Auftraggeber:in hast du grundsätzlich das Recht, den Werkvertrag jederzeit zu kündigen, selbst wenn das Werk noch nicht fertiggestellt ist. Dieses Kündigungsrecht ergibt sich aus § 648 BGB. Du musst jedoch in diesem Fall den bis zur Kündigung entstandenen Teil des Werklohns zahlen.
Doch was passiert, wenn die Gegenseite, also die Auftragnehmer:innen selbst kündigen möchten? Diese können den Werkvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Zum Beispiel dann, wenn du als Auftraggeber:in deine Mitwirkungspflichten verletzt oder die Zahlung verweigerst. Auch ein schwerwiegender Vertrauensbruch kann eine Kündigung rechtfertigen.
Kündigung oder Rücktritt vom Werkvertrag?
Ein Rücktritt vom Werkvertrag ist dann möglich, wenn das Werk mangelhaft ist und der Auftragnehmer oder die Arbeitnehmerin keine Nacherfüllung leistet. In § 636 BGB ist geregelt, dass es nicht einmal einer Fristsetzung bedarf, wenn die Nacherfüllung durch die Arbeitnehmer:innen verweigert wurde oder diese fehlgeschlagen bzw. unzumutbar ist. Du kannst in diesen Fällen also sofort vom Werkvertrag zurücktreten.
Was passiert beim Rücktritt vom Werkvertrag?
Wenn du vom Werkvertrag zurücktrittst, wird der Vertrag rückabgewickelt. Das bedeutet, dass du keine Zahlung leisten musst und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern kannst.
Im Unterschied zur Kündigung beendest du beim Rücktritt den Vertrag aufgrund eines Fehlers oder Mangels, während die Kündigung auch ohne einen solchen Grund möglich ist. Beide Optionen solltest du sorgfältig prüfen, je nachdem, ob du unzufrieden mit der Leistung bist oder einfach nicht mehr weitermachen möchtest.
Nachbesserung / Nacherfüllung beim Werkvertrag
Sollte das fertige Werk Mängel aufweisen, hast du als Auftraggeber:in Anspruch auf Nacherfüllung, umgangssprach oft auch “Nachbesserung“ genannt. Dieser Anspruch ist in § 635 BGB festgelegt. Auftragnehmer:innen sind dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben, ohne dass dir zusätzliche Kosten entstehen. Diese können aber selbst entscheiden, ob sie den Mangel beseitigen (z. B. durch Reparatur) oder einfach ein neues Werk für dich herstellen.
Frist setzen nicht vergessen!
Du solltest den Auftragnehmer:innen für die Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen. Sollten diese die Nacherfüllung verweigern oder sollte die Nacherfüllung wiederholt fehlschlagen, hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und sogar Schadensersatz zu verlangen.
Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Nacherfüllung ausgeschlossen ist. Wenn der Mangel nur geringfügig ist und das Werk in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt, hast du keinen Anspruch auf Nacherfüllung. Auch wenn du den Mangel selbst verursacht hast, kannst du keine Nacherfüllung verlangen.
Wann gibt’s Schadensersatz beim Werkvertrag?
Schadensersatzansprüche entstehen, wenn der Auftragnehmer seine Pflichten verletzt oder das Werk mangelhaft ist und dadurch ein Schaden entsteht. Voraussetzung ist in den meisten Fällen, dass du eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast und diese nicht eingehalten wurde. Bei groben Pflichtverletzungen kannst du in manchen Fällen sogar direkt Schadensersatz verlangen, ohne eine Nacherfüllung abzuwarten.
Nach § 636 BGB kannst du auch ohne Frist Schadensersatz verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin gar keine Mängelbeseitigung vorgenommen hat. Auch wenn dir eine Nacherfüllung unzumutbar ist, kannst du Schadensersatz verlangen.
Wissenswertes zum Widerrufsrecht beim Werkvertrag
Das Widerrufsrecht ist besonders relevant, wenn ein Werkvertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder online abgeschlossen wurde. Nach § 312g BGB hast du als Verbraucher:in das Recht, einen Werkvertrag zu widerrufen, wenn der Vertrag beispielsweise an der Haustür, auf der Straße oder im Internet zustande gekommen ist. Dabei gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, innerhalb derer du den Vertrag ohne Angabe von Gründen aufheben kannst.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass das Widerrufsrecht in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein kann. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast, dass die Auftragnehmer:innen mit der Ausführung des Werkes sofort beginnen sollen und du dabei auf dein Widerrufsrecht verzichtet hast. In der Praxis kommt das häufig bei dringenden Reparaturen vor, zum Beispiel wenn dein Wasserrohrbruch sofort behoben werden muss.
Auch bei individuell angefertigten Werken, die auf deine speziellen Wünsche zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Ein Schreiner, der auf deinen Auftrag hin ein spezielles Möbelstück anfertigt, kann den Vertrag nicht mehr rückabwickeln, sobald er mit der Arbeit begonnen hat. Hier greift dann nicht das Widerrufsrecht, sondern die Regelungen des Werkvertrags zur Kündigung oder zum Rücktritt.
Wenn du deinen Vertrag widerrufen möchtest, muss das schriftlich und innerhalb der Frist erfolgen. Die Kosten für bereits erbrachte Leistungen musst du jedoch anteilig tragen, wenn die Auftragnehmer:innen mit deiner Zustimmung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit begonnen haben.
Verjährung und Werkvertrag
Die Verjährung ist wichtig beim Werkvertrag, insbesondere wenn es um Mängelansprüche geht. Die Fristen für die Verjährung sind in § 634a BGB geregelt. Grundsätzlich gilt, dass deine Ansprüche aus einem Werkvertrag – also etwa Nacherfüllung, Schadensersatz oder Minderung – nach einer bestimmten Zeit nicht mehr durchsetzbar sind, wenn du sie nicht rechtzeitig geltend machst.
Werklohnforderungen verjähren nach der regelmäßigen Verjährungsfrist in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung, §§ 195, 199 BGB.
Für die meisten Werkverträge, bei denen es um Reparaturen oder handwerkliche Leistungen an beweglichen Sachen geht (zum Beispiel eine Autoreparatur oder das Streichen von Wänden), beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre. Bei Bauwerken verlängert sich die Verjährungsfrist auf 5 Jahre. Das ist sinnvoll, da bei Bauprojekten oft erst nach längerer Zeit Mängel sichtbar werden. Diese Fristen beginnen mit der Abnahme des Werkes. Ansonsten gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), bei der es nicht auf die Abnahme ankommt.
Es gibt jedoch auch Sonderregelungen: Hat der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin den Mangel arglistig verschwiegen, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel entdeckt wurde. Das schützt dich vor vorsätzlichem Fehlverhalten durch die Gegenseite.
Verstreichen diese Fristen, kannst du unter Umständen keine Ansprüche mehr gegen die Auftragnehmer:innen geltend machen. Es empfiehlt sich daher, Mängel immer frühzeitig zu reklamieren und notfalls auch rechtliche Schritte einzuleiten, bevor die Verjährungsfrist abläuft.
Fazit
Der Werkvertrag ist ein wichtiger Vertragstyp im deutschen Recht, der vor allem dann eingesetzt wird, wenn es um die Erstellung eines konkreten Werkes geht – sei es eine Autoreparatur, eine Renovierung oder die Anfertigung eines Möbelstücks. Dabei schulden Auftragnehmer:innen nicht nur ihre Arbeitskraft, sondern auch ein bestimmtes Ergebnis, das im Vertrag festgelegt wurde. Für dich als Auftraggeber:in ist es entscheidend, auf eine ordentliche Abnahme des Werkes zu achten, da ab diesem Zeitpunkt häufig die Gewährleistungsfrist beginnt.
Auch Themen wie das Widerrufsrecht, die Kündigungsmöglichkeiten und die Verjährungsfristen spielen beim Werkvertrag eine wichtige Rolle. Je nach Art des Werkes können deine Rechte unterschiedlich ausfallen. Daher ist es immer ratsam, sich genau über die jeweiligen vertraglichen Pflichten und Fristen zu informieren, um im Fall von Mängeln oder Problemen gut abgesichert zu sein.