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Warum haben Strafverteidiger mehr Rechte als Beschuldigte?

Strafverteidigung ist ein grundlegendes Prinzip im deutschen Strafrecht. Wer einer Straftat beschuldigt wird, darf sich von Strafverteidiger:innen beraten und vertreten lassen. Dieses Recht soll gewährleisten, dass alle ein faires Verfahren in unserem Rechtsstaat erhalten. 

Immer wieder taucht jedoch die Aussage auf, dass nur Strafverteidiger:innen das Recht haben, Akteneinsicht zu beantragen oder in vielen Verfahren die Bestellung einer Strafverteidigung sogar verpflichtend für Beschuldigte ist. Es scheint, als dürften Anwält:innen im Strafrecht mehr als die Beschuldigten selbst. Doch ist das tatsächlich so? Welche Rechte und Pflichten haben Verteidiger:innen? Genau damit beschäftigen wir uns in diesem Beitrag. 

Das Wichtigste in Kürze

✅ Strafverteidiger:innen haben verschiedene Rechte und Pflichten. Ihre Aufgabe ist es, Beschuldigten zu helfen, sie zu beraten und durch das Strafverfahren zu führen. 
✅ Auch Beschuldigte haben eigene Rechte, die sich von denen der Verteidigung unterscheiden. Teilweise können sich die Rechte auch überschneiden.
✅ Weil Strafverteidiger:innen und Beschuldigte unterschiedliche Rollen im Strafprozess haben, unterscheiden sich auch ihre Rechte und Pflichten. Das soll nicht unfair sein, sondern dem Ungleichgewicht an Wissen und Erfahrung gerecht werden.

Welche Rechte haben Strafverteidiger im Strafverfahren?

Strafverteidiger:innen haben eine zentrale Rolle im deutschen Strafrecht. Hauptsächlich sollen Sie ihre Mandant:innen (beschuldigte oder angeklagte Personen) vertreten und deren Interessen wahrnehmen. Um diese Aufgaben effektiv umzusetzen, sind Strafverteidiger:innen durch das Gesetz mit vielen Rechten ausgestattet, zum Beispiel: 

🔍 Das Recht auf Akteneinsicht

Verteidiger:innen haben das Recht, von den Ermittlungsbehörden Akteneinsicht zu verlangen und sich dadurch über die Vorwürfe und den Stand der Ermittlungen zu informieren. 

👁️‍🗨️ Das Recht auf Zeugenbefragung

Verteidiger:innen dürfen Zeug:innen befragen, um Argumente für den Angeklagten ins Verfahren einzubringen oder die erhobenen Vorwürfe zu entkräften

📑 Das Recht, Beweisanträge zu stellen

Um entlastende Tatsachen, Argumente und Beweismittel einzubringen, können Beweisanträge gestellt werden, damit bestimmte Dokumente vorgelegt, Gutachten eingeholt oder Zeug:innen geladen werden können.

⚖️ Das Recht, Rechtsmittel einzulegen

Verteidiger:innen können auch Rechtsmittel gegen ein Urteil oder einen Beschluss einlegen (Berufung oder Revision). Dadurch wird die Entscheidung von einem höheren Gericht (der nächsten Instanz) noch einmal überprüft. 

Wahl- und Pflichtverteidigung

Im Strafverfahren ist zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung zu unterscheiden:

🫶🏼 Wahlverteidigung: In vielen Verfahren gibt es keinen Anwaltszwang. Beschuldigte können sich in diesem Fall selbst vor Gericht verteidigen. Möchten sie dennoch professionell vertreten werden, können sie sich selbst um eine Wahlverteidigung kümmern. 

🏛️ Pflichtverteidigung: In einigen Prozessen besteht eine Pflicht zur Verteidigung für die Beschuldigten. Sie können sich dann nicht selbst verteidigen und brauchen zwingend eine:n Anwält:in. Wer sie vertreten soll, können sie entweder selbst bestimmen oder sie bekommen eine Pflichtverteidigung vom Gericht bestellt. 

Welche Pflichten hat die Strafverteidigung?

Um ein faires Strafverfahren zu gewährleisten und Beschuldigte zu schützen, haben Strafverteidiger:innen neben ihren besonderen Rechten auch viele Pflichten. Diese sind gesetzlich festgelegt und müssen zwingend eingehalten werden. 

💡 Die Pflicht zur Interessenvertretung

Verteidiger:innen sind nur ihren Mandant:innen verpflichtet und vertreten ihre Interessen. Sie müssen sozusagen vollkommen auf ihrer Seite stehen und den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens anstreben.

🤫 Die Pflicht zur Verschwiegenheit

Genau wie Mediziner:innen haben Anwält:innen eine Schweigepflicht. Sie dürfen also nichts, was Beschuldigte während der Tätigkeit als Verteidiger:in erzählen, weitergeben. 

📞 Die Pflicht zur Kommunikation mit den Mandant:innen

Verteidiger:innen dürfen nicht einfach das machen, was sie wollen oder was für das Beste halten. Sie müssen mit Mandant:innen kommunizieren, den Verlauf des Verfahrens und die Strategien erklären und den Weisungen der Mandant:innen Folge leisten. Auch über Risiken müssen sie aufklären.

💭 Die Pflicht zur Gewissenhaftigkeit

Natürlich müssen Anwält:innen während ihrer Arbeit sorgfältig arbeiten und alle Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erledigen. 

🤝 Die Pflicht zur Mitwirkung am Verfahren

Außerdem besteht die Pflicht, an den Verhandlungen teilzunehmen und alle notwendigen Schritte einzuleiten, die zur Verteidigung notwendig sind. So müssen auch Fristen für Anträge eingehalten werden. 

🎓 Die Pflicht zur Fortbildung

Um ihre Aufgaben gut auszuüben, müssen Verteidiger:innen sich immer auf dem neuesten Stand halten und sich im Strafrecht und Strafprozessrecht weiterbilden. Denn es gibt immer wieder Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung.

Welche Rechte haben Beschuldigte im Strafverfahren?

Auch Beschuldigte im Strafverfahren haben Rechte. Vertreten Sie sich vor dem Amtsgericht selbst, so überschneiden sich die Rechte mit denen der Verteidigung teilweise. Dann dürfen sie auch Beweisanträge stellen oder Rechtsmittel einlegen. 

In der Rolle als Beschuldigte kommen jedoch noch weitere Rechte dazu, die nur sie selbst betreffen: 

🤫 Das Recht zu schweigen

Beschuldigte müssen grundsätzlich während des gesamten Verfahrens keine Aussage machen, weder vor den Strafverfolgungsbehörden (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei) noch vor Gericht. 

🤨 Das Recht, sich nicht belasten zu müssen

Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Selbst wenn du dich als beschuldigte Person dazu entscheidest auszusagen, kannst du die Aussage verweigern, wenn diese dich belasten würde. 

🧑🏻‍⚖️ Das Recht auf Strafverteidigung

Zu jedem Zeitpunkt haben Beschuldigte das Recht, eine:n Anwält:in zu kontaktieren. Das muss ihnen auch jederzeit gewährt werden (z. B. Kontaktdaten, Zugang zum Telefon). 

👂🏼Das Recht, über die eigenen Rechte belehrt zu werden

Sobald jemand als Beschuldigte:r gilt, müssen die Ermittlungsbehörden über die oben genannten Rechte belehren. Tun sie das nicht, sind getätigte Aussagen grundsätzlich nicht verwertbar. 

Warum haben Strafverteidiger mehr Rechte als Beschuldigte?

Du siehst, dass sich die Rechte von Beschuldigten und Strafverteidiger:innen teilweise überschneiden, aber auch voneinander abweichen. Das hat zum einen mit ihren verschiedenen Rollen im Strafverfahren zu tun. Beschuldigten selbst wird eine Straftat vorgeworfen, sie verfügen also häufig nur über Tatwissen. Strafverteidiger:innen hingegen sind Expert:innen mit Erfahrung und Rechtswissen, die die Beschuldigten bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen. 

Das Problem mit dem Ungleichgewicht

Die Funktion der Strafverteidigung ist es, Beschuldigte rechtlich zu beraten und sie durch das Verfahren zu leiten. Als studierte Jurist:innen haben sie meistens mehr Wissen und vor allem Erfahrung in Strafprozessen, um Beschuldigte zu unterstützen. Beschuldigten hingegen fehlt häufig das Wissen über die rechtlichen Grundlagen und die Erfahrung im Umgang mit Straftaten und Strafverfolgungsbehörden.

Die fehlende Erfahrung und die Unwissenheit der beschuldigten Person wird also durch eine professionelle Strafverteidigung ausgeglichen. So möchte der deutsche Staat gewährleisten, dass ein Verfahren gerecht und auf Augenhöhe durchgeführt wird. Stell dir einmal vor, beschuldigte Personen hätten keine Möglichkeit zur Verteidigung und müssten selbst der juristisch geschulten und erfahrenen Staatsanwaltschaft, Polizei und den Richter:innen gegenübertreten. Das wäre kein faires Verfahren, oder? 

Fazit

Strafverteidiger:innen haben also deshalb mehr bzw. andere Rechte im Strafverfahren, weil sie eine andere Rolle einnehmen und eine Ungleichheit ausgleichen. Ihre Aufgabe ist es, das Ungleichgewicht zwischen Laien und Profis auszugleichen und für die Beschuldigten ein faires Verfahren zu gewährleisten. 

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