Garantie oder Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Hast du schon einmal ein Produkt gekauft, das kurz nach dem Kauf Mängel aufwies? Vielleicht war es ein neues Paar Schuhe, das nach wenigen Wochen kaputtging, oder ein Gebrauchtwagen, der plötzlich nicht mehr ansprang. In solchen Situationen stellt sich die Frage: Kann ich das Produkt umtauschen oder reparieren lassen? Hier kommen die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ ins Spiel. Aber was genau bedeuten sie und worin unterscheiden sie sich? Wir klären auf.

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Das Wichtigste in Kürze

Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das alle Mängel abdeckt, die beim Kauf bereits bestanden, und gilt in der Regel 2 Jahre lang. Sie kann bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden.
Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller:innen oder Verkäufer:innen, die zusätzlichen Schutz über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bieten kann. Die Bedingungen variieren und sollten genau geprüft werden.
Beweislastumkehr gilt innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf: Verkäufer:innen müssen solange beweisen, dass ein Mangel nicht von Anfang an vorhanden war.
Privatverkäufe können ohne Garantie und Gewährleistung erfolgen, wenn dies klar im Vertrag festgelegt ist. Der Ausschluss ist jedoch unwirksam, wenn Verkäufer:innen Mängel arglistig verschweigen.
Kulanz ist eine freiwillige Leistung, die von Verkäufer:innen oder Hersteller:innen aus freien Stücken gewährt wird. Käufer:innen haben keinen Anspruch darauf.

Was bedeutet Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich festgelegtes Recht, das allen Käufer:innen in Deutschland zusteht. Wenn ein gekauftes Produkt Mängel aufweist, die bereits beim Kauf vorhanden waren, kann kannst du als Verbraucher:in von deinem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen. 

Im deutschen Recht ist die Gewährleistung in den §§ 437 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dort hat der Gesetzgeber die Ansprüche festgelegt, die Käufer:innen im Falle eines Mangels zustehen, wie z. B. Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises.

Die Frist für Gewährleistungsansprüche beträgt in der Regel 2 Jahre ab Übergabe der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die kann sich je nach den Umständen auf bis zu 30 Jahre erstrecken.

Was ist von der Gewährleistung abgedeckt?

Die gesetzliche Gewährleistung deckt alle Mängel ab, die bereits beim Kauf der Ware bestanden haben, auch wenn sie erst später zutage treten. Dabei ist es egal, ob es sich um einen offensichtlichen oder versteckten Mangel, der erst nach einiger Zeit bemerkt wird, handelt. Entscheidend ist, dass der Mangel bereits beim Zeitpunkt des Kaufs vorlag. 

Beispiel: Gewährleistung bei Schuhen

Angenommen, du kaufst ein Paar Schuhe und nach wenigen Wochen löst sich die Sohle ab. Hier greift die Gewährleistung, da dieser Mangel vermutlich schon beim Kauf des Produkts vorhanden war, auch wenn er sich erst nach einiger Zeit gezeigt hat. Du hast in diesem Fall das Recht, eine Reparatur zu verlangen oder – falls das nicht möglich ist – den Kaufpreis zu mindern oder die Schuhe umzutauschen.

Beispiel: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Bei Gebrauchtwagen gilt die gesetzliche Gewährleistung ebenfalls. Kaufst du ein Fahrzeug von einem privaten Händler und stellt sich ein Mangel heraus, der bereits beim Kauf bestand, kannst du Gewährleistungsansprüche geltend machen. Anders als bei Neuwagen sind bei Gebrauchtwagen jedoch Verkürzungen der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich (§ 476 Abs. 2 BGB).

Ist ein Ausschluss der Gewährleistung möglich?

In bestimmten Ausnahmefällen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dies ist besonders bei Privatverkäufen der Fall, wo Verkäufer:innen die Gewährleistung durch eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag ausschließen können. Solche Klauseln müssen jedoch klar und verständlich formuliert sein, um wirksam zu sein. Sie dürfen auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Ausschluss der Gewährleistung ist zudem nicht zulässig, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt oder eine Garantie für bestimmte Eigenschaften der Ware übernommen hat (§ 444 BGB).

Beweislastumkehr bei Gewährleistung

Ein wichtiger Aspekt der Gewährleistung ist die sogenannte Beweislastumkehr, die in § 477 BGB geregelt ist. Diese Regelung ist besonders verbraucherfreundlich und gilt innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf.

Während der ersten 12 Monate nach der Übergabe der Ware wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel, der in diesem Zeitraum auftritt, bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Das bedeutet, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin beweisen muss, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist und nicht schon beim Kauf bestand. Für Käufer:innen ist das ein großer Vorteil, da es in der Praxis oft schwer ist, nachzuweisen, dass ein Defekt schon beim Kauf vorhanden war.

Nach Ablauf der 12 Monate kehrt sich die Beweislast um: Nun müssen die Käufer:innen nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, wenn sie Gewährleistungsansprüche geltend machen möchten. Dies kann, je nach Art des Mangels und des Produkts, viel schwieriger sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, Mängel möglichst frühzeitig zu melden und gegebenenfalls Beweise wie Fotos oder Zeugenaussagen zu sichern, um im Streitfall vorbereitet zu sein.

Beweislast bei Gebrauchtwaren

Die Beweislastumkehr gilt nur für neue Waren. Bei Gebrauchtwaren, selbst wenn sie von Händler:innen verkauft werden, kann diese Regelung ausgeschlossen werden, was häufig auch der Fall ist. In solchen Fällen liegt die Beweislast von Anfang an bei den Käufer:innen, was ihre Position deutlich schwächt.

Was ist eine Garantie?

Im Gegensatz zur Gewährleistung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung der Hersteller:innen oder Verkäufer:innen. Eine Garantie stellt eine zusätzliche Absicherung dar und bietet oft Schutz über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Die genauen Bedingungen und der Umfang der Garantie werden durch die Garantiegeber:innen selbst festgelegt und können stark variieren.

Was kann eine Garantie abdecken?

Eine Garantie kann verschiedene Aspekte abdecken, abhängig davon, was die Hersteller:innen oder Verkäufer:innen festlegen. Häufig deckt eine Garantie die Reparatur oder den Austausch von Produkten ab, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf Mängel aufweisen. 

Manche Garantien bieten sogar weitergehende Leistungen an, wie etwa die Erstattung des Kaufpreises oder den kostenlosen Vor-Ort-Service. Du solltest vor dem Kauf die Garantiebedingungen und das Kleingedruckte genau prüfen, da sie oft bestimmte Voraussetzungen und Ausschlüsse enthalten.

Gibt es eine Garantie auf Elektrogeräte?

Für Elektrogeräte sind Garantien besonders verbreitet. Hersteller:innen bieten oft freiwillige Garantien an, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Diese können beispielsweise eine Garantie auf die Funktionstüchtigkeit des Geräts für 2 Jahre oder mehr umfassen. Einige Hersteller:innen bieten sogar erweiterte Garantien gegen Aufpreis an, die bestimmte Schäden abdecken, die nicht durch die normale Gewährleistung erfasst wären, wie etwa Wasserschäden oder Sturzschäden bei Smartphones.

Beispiel: Snocks Anti Loch Garantie

Ein interessantes Beispiel für eine spezielle Garantie ist die Anti Loch Garantie des Unternehmens Snocks. Diese Garantie verspricht, dass Kunden bei einem Loch in ihren Socken innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf ein neues Paar Socken kostenlos erhalten. Dieses Beispiel zeigt, wie Unternehmen Garantien als Marketinginstrument nutzen können, um Kund:innen zu binden und ihre Produkte von der Konkurrenz abzuheben.

Garantie oder Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Obwohl Garantie und Gewährleistung beide den Schutz der Käufer:innen vor mangelhaften Produkten sicherstellen, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Konzepten, die du als Verbraucher:in kennen solltest.

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, das allen Käufer:innen in Deutschland zusteht. Sie gilt automatisch bei jedem Kaufvertrag und verpflichtet die Verkäufer:innen, für Mängel einzustehen, die bereits beim Kauf bestanden. Verkäufer:innen können sich dieser Verpflichtung – außer bei bestimmten Ausnahmefällen wie Privatverkäufen – grundsätzlich nicht entziehen. 

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung von Hersteller:innen oder Verkäufer:innen. Sie ist ein zusätzliches Versprechen, das über die gesetzlichen Rechte hinausgeht und oft einen erweiterten Schutz bietet. Käufer:innen haben nur dann Anspruch auf Garantieleistungen, wenn eine solche Garantie ausdrücklich gewährt wurde.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt in der Dauer der Ansprüche. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei gebrauchten Waren kann diese Frist jedoch durch Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden. 

Eine Garantie kann dagegen kürzer oder länger als die Gewährleistung sein – das liegt ganz im Ermessen der Garantiegeber:innen. Manche Hersteller:innen bieten beispielsweise 5 Jahre Garantie auf bestimmte Bauteile, während andere nur eine einjährige Garantie gewähren.

Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Wenn ein Mangel auf unsachgemäße Nutzung oder Verschleiß zurückzuführen ist, greift die Gewährleistung grundsätzlich nicht. Eine Garantie kann hingegen auch solche Schäden abdecken, je nachdem, wie die Garantiebedingungen formuliert sind. So gibt es Garantien, die auch für Mängel haften, die durch normalen Gebrauch entstehen, wie etwa Verschleiß oder Abnutzung.

Vor- und Nachteile

Ein wichtiger Vorteil der Garantie gegenüber der Gewährleistung liegt darin, dass Käufer:innen sich keine Sorgen über die Beweislastumkehr machen müssen. Während bei der Gewährleistung nach den ersten 12 Monaten die Käufer:innen nachweisen müssen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, gibt es bei der Garantie in der Regel keine solche Beweislastumkehr. Solange die Garantiefrist gilt, müssen Garantiegeber:innen den Mangel beheben, ohne dass die Käufer:innen einen Beweis für die Ursache des Mangels erbringen müssen.

Es gibt aber auch einen Vorteil der Gewährleistung gegenüber der Garantie: Bei der Garantie müssen Käufer:innen immer beweisen, dass ein Garantiefall vorliegt. Bei der Gewährleistung wird in den ersten 12 Monaten „automatisch“ vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Verkäufer:innen müssen ihren Garantieversprechen also nur dann nachkommen, wenn tatsächlich ein Garantiefall vorliegt und die Käuferseite dies nachweisen kann.

Sollte ich einen Kaufvertrag privat abschließen – ohne Garantie und Gewährleistung?

Ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von einem Kaufvertrag mit gewerblichen Händler:innen. Gerade in Bezug auf Garantie und Gewährleistung gelten hier besondere Regeln, die du kennen und beachten solltest.

Was ist ein Privatverkauf?

Ein Privatverkauf (privater Kaufvertrag)liegt vor, wenn eine Privatperson eine Ware an eine andere Privatperson verkauft, ohne dabei gewerblich tätig zu sein. Dies kann zum Beispiel bei Verkäufen über Kleinanzeigen, auf Flohmärkten oder unter Freunden und Bekannten der Fall sein. Im Unterschied zu Händler:innen, die gewerblich handeln und somit an die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung gebunden sind, haben private Verkäufer:innen mehr Freiheiten, die Bedingungen des Verkaufs zu gestalten.

Gekauft wie gesehen ohne Garantie und Gewährleistung

Bei Privatverkäufen ist es üblich, die Haftung für Mängel auszuschließen. Private Verkäufer:innen können im Kaufvertrag festlegen, dass der Artikel „gekauft wie gesehen“ verkauft wird. Das bedeutet, dass die Käufer:innen das Risiko übernehmen und die Verkäufer:innen nicht für etwaige Mängel haften, die nach dem Kauf auftreten. 

Ein solcher Haftungsausschluss ist wirksam, solange er klar und eindeutig formuliert ist und Verkäufer:innen nicht arglistig über bekannte Mängel täuschen. Auch eine Garantie wird bei Privatverkäufen in der Regel nicht gegeben, es sei denn, Verkäufer:innen übernehmen diese ausdrücklich.

Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme – ist das erlaubt?

Ja, bei Privatverkäufen ist es grundsätzlich erlaubt, sowohl die Gewährleistung als auch die Garantie und das Rückgaberecht auszuschließen. Allerdings muss der Ausschluss ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Es genügt nicht, dies nur mündlich zu erwähnen. Ein typischer Satz im Vertrag könnte lauten: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie.“ Diese Klausel muss gut sichtbar und verständlich sein, um rechtlich bindend zu sein.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Der Ausschluss der Gewährleistung ist unwirksam, wenn Verkäufer:innen den Mangel arglistig verschweigen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. In solchen Fällen können Käufer:innen trotzdem Ansprüche geltend machen, auch wenn der Vertrag eine andere Regelung vorsieht (§ 444 BGB).

Gibt es eine Garantie und Gewährleistung aus Kulanz?

Kulanz ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Kundenservice verwendet wird. Er beschreibt freiwillige Leistungen von Verkäufer:innen oder Hersteller:innen, die über die gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen hinausgehen. 

Was bedeutet Kulanz?

Kulanz ist keine rechtliche Verpflichtung, sondern eine freiwillige Entscheidung, um unzufriedenen Käufer:innen entgegenzukommen. Das kann in verschiedenen Formen geschehen: durch eine kostenfreie Reparatur, einen Austausch des Produkts oder eine Gutschrift. Oft wird Kulanz gewährt, um die Kundenbeziehung zu erhalten und das Vertrauen in die Marke zu stärken. Es gibt keine festen Regeln, wann und wie Kulanz gewährt wird – das liegt im Ermessen des jeweiligen Unternehmens.

Beispiele für Kulanzfälle

Ein typisches Beispiel für Kulanz ist, wenn ein technisches Gerät kurz nach Ablauf der Garantiezeit einen Defekt aufweist. In solchen Fällen entscheiden sich viele Hersteller:innen dazu, das Gerät dennoch kostenlos zu reparieren oder auszutauschen, um den Kund:innen zufrieden zu stellen. Auch wenn bei einem Produkt ein bekannter Serienfehler auftritt, der erst nach dem Kauf bemerkt wurde, zeigen sich viele Unternehmen kulant und bieten eine Lösung an, obwohl sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet wären.

Unterschiede zur Gewährleistung und Garantie

Im Gegensatz zur Kulanz sind Gewährleistung und Garantie rechtlich bindende Verpflichtungen. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, und die Garantie basiert auf einem vertraglichen Versprechen. Kulanz hingegen ist eine freie Entscheidung und daher auch nicht einklagbar. Wenn ein Unternehmen sich entscheidet, keine Kulanz zu gewähren, haben Käufer:innen keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Kulanz bei Gebrauchtwagen

Händler:innen von Gebrauchtwagen bieten manchmal aus Kulanz eine Reparatur oder eine Preisreduktion an, selbst wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Dies ist besonders dann der Fall bei treuen Käufer:innen oder wenn der Mangel als untypisch für das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs angesehen wird.

Vorsicht bei Kulanzverhandlungen

Kulanzverhandlungen sind keine Selbstverständlichkeit. Als Käufer:in solltest du höflich und sachlich auftreten und nicht mit rechtlichen Schritten drohen, da dies den kulanten Umgang eher erschweren könnte. 

Fazit

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist für Verbraucher:innen von großer Bedeutung, insbesondere wenn nach dem Kauf eines Produkts Probleme auftreten. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist und Verkäufer:innen zur Haftung für anfängliche Mängel verpflichtet, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung, die oft über den gesetzlichen Schutz hinausgeht. 

Bei Privatverkäufen solltest du darauf achten, dass die Gewährleistung meist ausgeschlossen ist, was bedeutet, dass Käufer:innen weniger Rechte haben. Kulanz, die über diese Regelungen hinausgeht, ist eine freiwillige Leistung und bietet in einigen Fällen zusätzlichen Schutz. 

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