Fahrerflucht: Wann Anwalt einschalten?

Du kommst aus dem Supermarkt oder von einem Besuch zurück zu deinem Auto – und entdeckst einen frischen Schaden. Der Ärger ist groß, doch die Person, die ihn verursacht hat? Nirgends zu finden. Solche Fälle sind leider keine Seltenheit. Fahrerflucht, also das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ist eine Straftat und kann für die Verursacher:innen teure Konsequenzen haben. Aber was kannst du jetzt tun? Wer zahlt den Schaden, wenn die Person unbekannt bleibt? Und wann ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten? Erfahre mehr in diesem Artikel zum Thema. 

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Das Wichtigste in Kürze

Fahrerflucht ist strafbar: Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich laut § 142 StGB strafbar. Es drohen Geldstrafe, Punkte in Flensburg und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.
Schnell handeln und Beweise sichern: Als Geschädigte:r kannst du den Schaden und den Unfallort sofort dokumentieren, Fotos machen und Zeug:innen finden. Dies erleichtert den späteren Nachweis und erhöht die Chancen, die Person zu finden.
Strafen und Schadenersatz bei Fahrerflucht: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen auch Schadensersatzansprüche geklärt werden. Bei ungeklärter Fahrerflucht kann die eigene Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen, oft aber mit Rückstufung.
Wann Anwalt einschalten? Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann in Fällen von Fahrerflucht den Kontakt mit der Polizei, der Gegenseite und den Versicherungen übernehmen. So kannst du alle Ansprüche prüfen lassen – und möglicherweise durchsetzen.

Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht, offiziell als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet, ist nach deutschem Strafrecht eine ernste Straftat. Laut § 142 StGB macht sich strafbar, wer sich nach einem Unfall einfach davonmacht, ohne sich um den Schaden zu kümmern oder zumindest eine angemessene Zeit zu warten. Der Sinn dahinter: Die geschädigte Person soll die Chance haben, den Schaden zu dokumentieren und Ansprüche geltend zu machen.

Parkschaden mit Fahrerflucht

Besonders häufig passiert Fahrerflucht bei Parkschäden. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon ist das Auto des anderen beschädigt. Wer dann einfach wegfährt, handelt strafbar, auch wenn der Schaden gering erscheint. 

In solchen Fällen ist es wichtig, dass du sofort Beweise sicherst, falls möglich: Fotos von der Situation, dem Schaden und mögliche Lackspuren am Unfallort. Auch Zeugenaussagen können später helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.

Fahrerflucht nicht bemerkt – was jetzt?

Ein häufiger Vorwand, den Verursacher:innen angeben, ist, den Unfall „nicht bemerkt“ zu haben. Auch wenn das theoretisch möglich ist, schützt es in der Praxis meist nicht vor einer Strafe. Wer ein anderes Fahrzeug berührt, sollte sicherheitshalber anhalten und die Lage prüfen. 

Sollten Fahrer:innen tatsächlich unbemerkt einen Schaden verursacht haben, ist trotzdem Vorsicht geboten. Wird dies später durch Zeug:innen oder Kamerabilder bewiesen, kann es zu einer nachträglichen Strafe kommen. 

Welche Strafe bei Fahrerflucht?

Fahrerflucht wird in Deutschland streng bestraft. Die Strafe hängt dabei stark vom Schaden und den konkreten Umständen ab. Die folgenden Sanktionen können bei Fahrerflucht verhängt werden:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Je nach Schwere des Unfalls und der Schadenshöhe sieht § 142 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor. Die Geldstrafe wird häufig bei Sachschäden angewendet, wenn es sich um weniger schwerwiegende Fälle handelt und keine weiteren strafverschärfenden Umstände vorliegen. Auch die genaue Höhe der Geldstrafe hängt vom Einkommen der beschuldigten Person ab und wird nach sogenannten Tagessätzen berechnet.

Liegt ein erheblicher Schaden vor, oder wurden durch die Fahrerflucht sogar Personen verletzt oder gefährdet, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen. In solchen Fällen steht eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren im Raum.

Punkte in Flensburg und Fahrverbot

Fahrerflucht führt in der Regel auch zu Punkten in Flensburg. Für eine Fahrerflucht mit reinem Sachschaden erhält die beschuldigte Person meist 2 Punkte im Fahreignungsregister (FAER). 

Handelt es sich jedoch um eine Fahrerflucht mit Personenschaden, kann zusätzlich ein Fahrverbot verhängt werden, je nach Schwere der Tat. Diese Sanktionen sind Teil des Verwaltungsrechts und erfolgen durch die Straßenverkehrsbehörde.

Entzug der Fahrerlaubnis

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann das Gericht bei schwerwiegender Fahrerflucht den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Dies geschieht in Fällen, in denen das Gericht davon ausgeht, dass die beschuldigte Person nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist, beispielsweise bei besonders rücksichtslosen oder gefährdenden Fahrerfluchten.

Das bedeutet, dass die beschuldigte Person ihren Führerschein für mindestens 6 Monate verliert. Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden – häufig wird jedoch zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangt.

Schadensersatz bei Fahrerflucht

Unabhängig von der strafrechtlichen Strafe muss die unfallverursachende Person den entstandenen Schaden ersetzen. Weigert diese sich oder ist sie nicht versichert, kann die geschädigte Person ihre Ansprüche direkt einklagen. Bei Fahrerflucht ist das für die Schadensregulierung wichtig, da die Opfer häufig auf ihre eigenen Versicherungen zurückgreifen müssen. 

Wer zahlt bei Fahrerflucht?

Wenn die Verursacher:innen nicht zu ermitteln sind, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Hier kann die eigene Vollkaskoversicherung helfen, den Schaden zu regulieren – allerdings mit Selbstbeteiligung und eventueller Rückstufung. Ist eine Vollkasko nicht vorhanden, müssen Geschädigte den Schaden meist selbst tragen, es sei denn, die Person wird doch noch gefunden. 

Nach einer Woche nichts gehört – was nun?

Falls du nach dem Unfall und der Feststellung der Fahrerflucht länger als eine Woche nichts von der Polizei gehört hast, kann das frustrierend und verunsichernd sein. Da die Aufklärung solcher Fälle einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist Geduld gefragt – aber es gibt Möglichkeiten, wie du selbst aktiv werden kannst.

Fälle von Fahrerflucht werden in Deutschland grundsätzlich strafrechtlich verfolgt. Die Polizei nimmt den Unfallort auf, dokumentiert alle Beweise und führt im Idealfall Zeugenbefragungen durch. Diese Ermittlungen können jedoch je nach Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit von Beweisen unterschiedlich lange dauern. Gerade bei Fahrerfluchten ohne Zeug:innen oder Überwachungskameras kann sich die Fahndung erheblich verzögern.

Nach etwa einer Woche kannst du selbst Kontakt zur Polizei aufnehmen, um nach dem Stand der Ermittlungen zu fragen. Nützlich ist dabei, wenn du die Unfallnummer oder das Aktenzeichen der Strafanzeige bereithältst – diese Informationen findest du auf der Anzeige, die du direkt am Unfalltag erhalten solltest. Die Polizei gibt dir meist Auskunft darüber, ob bereits Anhaltspunkte vorliegen oder ob der Fall eingestellt wird.

Auch ohne Rückmeldung der Polizei solltest du als Geschädigte:r deine eigenen Beweise und Dokumentationen aufbewahren. Das umfasst Fotos des Schadens und Aussagen möglicher Zeug:innen, die du unmittelbar nach dem Vorfall gesammelt hast. Solche Beweise können später hilfreich sein, falls es zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit Unfallverursacher:innen kommt, etwa wenn es um Schadensersatzansprüche geht.

Wann verjährt Fahrerflucht?

Es gibt keine feste Frist, in der die Polizei Fahrerfluchtfälle bearbeiten muss. Für dich als Geschädigte:r ist jedoch eine mögliche Verjährungsfrist von Bedeutung: Grundsätzlich verjähren Ansprüche auf Schadensersatz nach § 195 BGB in 3 Jahren.

Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Sollte die Person also erst später gefunden werden, hast du innerhalb dieser Frist noch Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen.

Wenn sich die Ermittlungen länger hinziehen oder die Person nicht auffindbar ist, kann eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen. Diese:r kann dich über deine Rechte informieren, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen und dich dabei unterstützen, diese durchzusetzen, auch wenn die Gegenseite unbekannt bleibt. Er oder sie kann auch Akteneinsicht beantragen, um mehr über den aktuellen Ermittlungsstand zu erfahren.

So stellst du eine Anzeige bei Fahrerflucht

Wenn du Opfer einer Fahrerflucht geworden bist, ist es wichtig, den Vorfall schnellstmöglich bei der Polizei anzuzeigen. Eine zügige Anzeigenerstattung kann die Chancen erhöhen, Verursacher:innen zu ermitteln und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 

Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du eine Anzeige wegen Fahrerflucht stellst. Dies ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch spezialisierte Anwält:innen. Wende dich für eine verbindliche Auskunft bitte direkt an Expert:innen.

Dokumentation

Direkt nach dem Vorfall solltest du den Unfallort und den entstandenen Schaden gründlich dokumentieren. Fertige Fotos vom Schaden an deinem Fahrzeug und eventuell von Spuren am Unfallort an, wie z. B. Lackspuren oder Fahrzeugteile, die zurückgeblieben sind. Diese Beweise sind entscheidend, um die Fahrerflucht nachvollziehbar darzustellen.

Zeugen 

Falls Passant:innen oder andere Verkehrsteilnehmer:innen den Unfall beobachtet haben, bitte sie, dir als Zeug:innen zur Verfügung zu stehen. Notiere ihre Kontaktdaten, damit die Polizei sie später befragen kann. Zeugenaussagen können helfen, das Verhalten zu beweisen und den Ermittlungsprozess zu unterstützen.

Anzeige bei der Polizei 

Die Anzeige kannst du direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation erstatten. Dort schilderst du den Vorfall genau und gibst alle verfügbaren Beweise und Zeugenaussagen ab. Alternativ kannst du die Anzeige telefonisch oder online stellen – letzteres ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wichtig ist, dass du im Rahmen der Anzeige eine ausführliche Beschreibung des Schadens und des vermuteten Unfallhergangs gibst.

Nach der Anzeigenerstattung erhältst du ein Aktenzeichen. Dieses solltest du sorgfältig aufbewahren, da du damit jederzeit bei der Polizei nach dem Ermittlungsstand fragen kannst. Zudem empfiehlt es sich, eine Kopie der Anzeige zu behalten, falls du später Belege für die Anzeigenerstattung benötigst, etwa für deine Versicherung.

Versicherung 

Falls du eine Vollkaskoversicherung hast, solltest du diese über den Vorfall informieren und die Schadensregulierung besprechen. In vielen Fällen verlangt die Versicherung eine Kopie der Anzeige, um zu prüfen, ob die Kosten für den Schaden übernommen werden können. Beachte jedoch, dass die Versicherung den Schaden oft nur übernimmt, wenn die Person tatsächlich nicht ermittelt werden kann.

Fahrerflucht: Wann Anwalt einschalten?

In Fällen von Fahrerflucht kann eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht eine wertvolle Unterstützung sein, besonders wenn du Schwierigkeiten hast, den Schaden ersetzt zu bekommen oder die verursachende Person nicht gefunden wird. Doch wann genau ist es sinnvoll, eine:n Anwält:in einzuschalten?

Hoher Sachschaden oder Personenschaden

Eine Anwältin oder ein Anwalt ist oft sinnvoll, wenn ein erheblicher Sachschaden oder sogar ein Personenschaden entstanden ist. Je höher der Schaden, desto komplexer werden oft die Ansprüche und die Schadensregulierung, gerade wenn mehrere Versicherungen involviert sind. 

Eine juristische Unterstützung kann in solchen Fällen dafür sorgen, dass alle Schadensersatzansprüche vollständig geltend gemacht werden. Anwält:innen übernehmen auch den gesamten Schriftverkehr mit den Versicherungen und Behörden.

Wenn die Versicherung zögert oder nicht zahlt

Es ist nicht selten, dass Versicherungen in Fällen von Fahrerflucht zögern oder sich querstellen. Oft versuchen Versicherungen, die Haftung zu begrenzen oder zahlen den Schaden erst nach langen Verzögerungen. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht weiß, wie die Versicherung zur Zahlung gebracht werden kann und kennt die genauen Ansprüche, die dir als geschädigte Partei zustehen.

Fahrerflucht und Verursacher nicht auffindbar? 

Ein häufiger Fall in der Praxis ist, dass Verursacher:innen auch nach Wochen oder Monaten nicht gefunden werden. In solchen Fällen können Anwält:innen prüfen, ob die „Verkehrsopferhilfe“ einspringen kann. Der sogenannte „Fonds der Verkehrsopferhilfe“ kann in bestimmten Fällen bei Fahrerflucht einspringen und einen Teil des Schadens ersetzen, insbesondere bei Personenschäden. Lass dir dabei helfen, die notwendigen Anträge zu stellen und sicherzustellen, dass keine Fristen verpasst werden.

Beweissicherung und Akteneinsicht mit einem Anwalt

Falls es unklar ist, ob eine andere Person tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist, können Anwält:innen im Verkehrsrecht dabei helfen, Beweise zu sichern und eine Akteneinsicht zu beantragen. Gerade in komplizierten Fällen oder bei unklarer Beweislage kann das entscheidend sein, um die schuldige Person zu ermitteln und den Fall vor Gericht zu bringen. 

Eine Akteneinsicht kannst du in Deutschland nicht selbst bei der Polizei beantragen. Nur Anwält:innen erhalten durch Akteneinsicht wichtige Informationen über den Stand der Ermittlungen und können das mit dir besprechen, um gezielt darauf reagieren.

Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt

Sollte der Fall vor Gericht landen, weil die andere Person nicht zahlt oder die Versicherung Ansprüche zurückweist, sind Anwält:innen eine gute Wahl, um deine Interessen durchzusetzen. 

Erfahrener Rechtsanwält:innen können zum Beispiel Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend machen und die Chancen einer Verurteilung der Gegenseite oftmals erhöhen. Gerade in strittigen Fällen ist eine juristische Vertretung von großer Bedeutung, um die bestmögliche Entschädigung zu erhalten.

Fazit

Fahrerflucht ist für Betroffene eine belastende Situation, die oft mit hohen Kosten und viel Unsicherheit verbunden ist. Von der rechtlichen Definition über die möglichen Strafen für Verursacher:innen bis hin zu Fragen der Schadensregulierung – bei Fahrerflucht gilt es, schnell und richtig zu handeln, um die eigenen Ansprüche zu sichern. Anwält:innen können in vielen Fällen helfen, den Schaden ersetzt zu bekommen, vor allem, wenn die andere Person nicht gefunden wird oder die Versicherung Schwierigkeiten bereitet.

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