Nicht immer endet eine Anzeige oder ein Strafverfahren allgemein mit einem Gerichtsurteil. Bei kleineren Delikten kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren abkürzen und einen Strafbefehl beantragen.
Doch was ist, wenn du mit dem verkürzten Verfahren oder der verhängten Strafe nicht einverstanden bist? In diesem Fall kommt der Einspruch gegen den Strafbefehl ins Spiel. Was das genau ist und was ein Einspruch bewirken kann, erfährst du in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
✅ Bei Delikten mit geringer Strafandrohung können Gerichte von einer Hauptverhandlung absehen und stattdessen einen Strafbefehl erlassen.
✅ Die Betroffenen können gegen den Strafbefehl binnen 2 Wochen Einspruch einlegen.
✅ Durch einen Einspruch wird der Fall noch einmal vom Amtsgericht geprüft und die Strafe angepasst – unter Umständen kann sich die Strafe jedoch auch verschärfen.
✅ Um Risiken wie eine Strafverschärfung durch einen Einspruch zu verhindern, solltest du dich an eine Anwältin oder einen Anwalt im Strafrecht wenden.
Was ist ein Strafbefehl?
Um die Gerichte zu entlasten und Verfahren zu vereinfachen, gibt es die Möglichkeit, statt eines Gerichtsverfahren einen Strafbefehl zu erlassen (§§ 407 ff. StPO). Dann entscheidet der Richter anhand der Aktenlage, welche Strafe gerecht erscheint. Eine mündliche Verhandlung gibt es hier nicht.
Meist ist es in diesen Fällen bereits die Staatsanwaltschaft, die nach dem Ermittlungsverfahren einen Strafbefehl beantragt, weil die Strafe als gering anzusehen ist. Denn: Ein Strafbefehl kann nur beantragt werden, wenn es sich um ein Vergehen handelt, bei dem eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist.
Das solltest du über den Einspruch gegen ein Strafbefehl wissen
Viele Menschen haben noch nie etwas vom Strafbefehl gehört und sind umso erstaunter, wenn ein solcher im Briefkasten liegt. Im eigenen Kopf kommen dann viele Fragen auf, besonders, wenn man sich durch die Strafe im Strafbefehl ungerecht behandelt fühlt.
Kann man gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?
Wenn du mit dem Strafbefehl unzufrieden bist, hast du die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen (§ 410 StPO). Das bringt dich dann in die Verhandlung mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Aber Achtung: Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen (§ 410 Abs. 1 StPO). Möchtest du also gegen den Strafbefehl vorgehen, ist es jetzt höchste Zeit für eine anwaltliche Beratung, damit du deine Rechte und Pflichten kennst.
Um Einspruch einzulegen, muss ein formloses Schreiben an das zuständige Amtsgericht gesendet werden, indem der Einspruch erklärt wird. Dazu reicht in der Regel ein “Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom xx.xx.xxxx ein” und die eigene Unterschrift. Aufgrund der Risiken eines Einspruchs sollte dieser jedoch immer vorher mit spezialisierten Anwält:innen besprochen werden.
Was ist ein beschränkter Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Der Einspruch kann sich entweder gegen den gesamten Strafbefehl oder gegen die verhängte Strafe richten. Wurdest du fälschlicherweise einer Straftat beschuldigt, so kann ein unbeschränkter Einspruch sinnvoll sein.
Ein beschränkter Einspruch bedeutet hingegen, dass du dich nur durch die Rechtsfolge, zum Beispiel die Tagessatzhöhe oder die verhängte Freiheitsstrafe ungerecht behandelt fühlst und eine niedrigere Strafe erreichen möchtest. Hier können die Kosten deutlich geringer ausfallen. Am besten lässt du dich hierzu von Expert:innen beraten.
Häufige Fragen zum Einspruch gegen ein Strafbefehl
Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl kann verschiedene Rechtsfolgen auslösen, die mit unterschiedlichen Kosten und Risiken einhergehen. Im Folgenden wollen wir mit den wichtigsten Fragen aufräumen.
Wann ist ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll?
Ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll ist, muss immer von Fall zu Fall entschieden werden und sollte immer juristisch abgeklärt werden. Hast du die Straftat, die dir vorgeworfen wurde, nicht begangen, kann ein Einspruch eine der vielen Möglichkeiten sein, deine Unschuld doch noch zu beweisen und einen Freispruch zu erreichen.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass die Strafe, insbesondere die Höhe oder Anzahl der Tagessätze, gemindert wird. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Tagessatzhöhe deine finanziellen Möglichkeiten und dein Einkommen übersteigt. Durch Belege der eigenen finanziellen Situation kann die Strafe dann noch einmal angepasst werden.
Ist die Beweislast hingegen so erdrückend, dass die Chancen auf eine niedrigere Strafe sehr gering sind, ist ein Einspruch gegen den Strafbefehl in vielen Fällen eher eine schlechte Option. In einem solchen Fall kann es besser sein, die festgesetzte Strafe zu akzeptieren.
Das alles können erfahrene Jurist:innen für dich verlässlich prüfen. Die passenden Ansprechpartner:innen findest du zum Beispiel auf unserer Kanzleisuche.
Ist eine höhere Strafe nach Einspruch gegen einen Strafbefehl möglich?
Gerichte können aufgrund eines Einspruchs auch eine höhere Strafe verhängen, als im Strafbefehl vorgesehen war. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Fehler im Einspruchsverfahren vorhanden sind oder das erkennende Gericht befindet, dass Beweise nicht ausreichend oder richtig gewürdigt wurden.
Ein Einspruch bietet deshalb auch gewisse Risiken, die juristische Laien meist nicht überblicken können. Deshalb ist eine juristische Beratung so essenziell.
Kommt es zu einer Hauptverhandlung nach dem Einspruch?
Wurde ein beschränkter Einspruch eingelegt, der nur auf die Höhe oder Anzahl an Tagessätze gerichtet ist, wird keine Hauptverhandlung anberaumt. Das erkennende Gericht prüft dann die eingereichten Belege zur eigenen finanziellen Situation und kann die Strafe dementsprechend anpassen. In den meisten Fällen erhalten die Betroffenen dann einfach ein erneutes Schreiben mit der Post.
Anders ist es, wenn der gesamte Strafbefehl angegriffen wurde. In diesem Fall kommt es dann zu einer Hauptverhandlung, in der dann noch einmal der gesamte Sachverhalt verhandelt wird. Das geht selbstverständlich nicht nur mit Kosten einher, sondern auch mit einer psychischen Belastung.
Kann man den Einspruch zurücknehmen?
Bis zum Beginn der Hauptverhandlung kann ein Einspruch zurückgenommen werden. Das gilt auch dann, wenn der mündliche Termin bereits angesetzt ist. Der Termin entfällt dann einfach. Auch nach Beginn der Hauptverhandlung kann der Einspruch zurückgenommen werden, allerdings nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Hast du Einspruch eingelegt und kommst du zu dem Schluss, dass es die bessere Lösung ist, den Strafbefehl zu akzeptieren, kannst du den Einspruch vor der Hauptverhandlung zurückziehen, um Kosten zu sparen. Denn dann entfallen die Gebühren für die Hauptverhandlung. Durch die Rücknahme wird der Strafbefehl rechtskräftig und du musst die Strafe hinnehmen.
Einspruch einlegen: Wichtige Fristen und Gebühren auf einen Blick
Die wichtigste Frist ist sicherlich die Einspruchsfrist. Diese beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Das ist nicht viel Zeit, weshalb du dich schnellstmöglich an die Expertin oder den Experten deines Vertrauens wenden solltest, wenn du juristische Hilfe brauchst.
Wichtig
Hast du noch keine:n Anwält:in, solltest du bei der Kontaktaufnahme unbedingt erwähnen, dass die Frist schon läuft. So bekommst du rechtzeitig einen Termin und die Kanzlei weiß genau, dass Eile geboten ist.
Die Rücknahme des Einspruchs ist an keine Frist gebunden und kann auch noch in der Hauptverhandlung erfolgen. Das ist allerdings mit Kosten verbunden. Der Einspruch an sich kostet keine Gebühren, ebenso ein erneuter Strafbefehl nach einem beschränkten Einspruch. Die Kosten für eine aus dem Einspruch resultierende Hauptverhandlung musst du jedoch selbst tragen.
Legst du also Einspruch ein und es kommt zu einer Hauptverhandlung, bei der du nicht freigesprochen wirst, verdoppeln sich die Gerichtsgebühren, die auf deinem Strafbefehl angegeben sind. In der Regel sind das statt 77 Euro dann 155 Euro, teilweise auch mehr.
Angeklagter erscheint nicht: Was sind die Folgen?
Nimmt die angeklagte Person den Einspruch nicht zurück und erscheint nicht zur Hauptverhandlung, so wird in der Regel der Einspruch verworfen und der Strafbefehl wird rechtskräftig (§ 412 StPO). Das Gericht wird also entscheiden, die Hauptverhandlung vorzeitig zu beenden und sich dem Strafbefehl anzuschließen. Das bedeutet, dass du dann trotz Einspruch die dort verhängte Strafe begleichen musst, inklusive der höheren Gebühren für die Hauptverhandlung.
Anders kann es aussehen, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass eine Hauptverhandlung notwendig ist, zum Beispiel, weil es Fehler im Strafbefehl sieht. Dann droht Angeklagten unter Umständen eine Zwangsvorführung, also eine Abholung durch die Polizei oder in Extremfällen auch eine Beugehaft, also eine Inhaftierung, bis sie sich zur Teilnahme am Prozess bereiterklären.
Gut zu wissen
Vor dem Amtsgericht herrscht in der Regel kein Anwaltszwang. Erscheint deine Verteidigung also nicht, kann der Termin trotzdem stattfinden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Termin zu vertagen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Fazit
Der Strafbefehl soll das Strafverfahren verkürzen und bei kleineren Delikten eine Hauptverhandlung überflüssig machen. In einigen Fällen kann dies aber zu ungerechten Ergebnissen führen, weshalb Beschuldigte Einspruch einlegen können.
Das Instrument des Einspruchs sollte aber nicht immer eingesetzt werden, denn es ist durchaus eine Strafverschärfung und zumindest höhere Kosten möglich, sofern sich nichts am Urteil ändert. Bevor Einspruch eingelegt wird, sollte der Sachverhalt juristisch abgeklärt werden.