Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein weg: Wie lange?

Sommernacht, gute Laune, ein paar Bier – und danach schnell mit dem Rad nach Hause. Was viele nicht wissen: Wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Führerschein. Jedes Jahr verlieren Hunderte Menschen in Deutschland ihre Fahrerlaubnis, obwohl sie gar nicht mit dem Auto unterwegs waren. Besonders tückisch: Die Promillegrenze für Radfahrer liegt höher, aber die Strafen sind drastisch – vor allem, wenn eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird.

Die Polizei wird nicht nur bei Unfällen hellhörig. Schon wer Schlangenlinien fährt oder bei Rot über die Ampel radelt, kann in eine Kontrolle geraten. Und dann kann es schnell ernst werden: Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug – sogar ein dauerhaftes Fahrverbot ist möglich. Viele unterschätzen die Rechtslage völlig.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Ab 1,6 Promille gilt man auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig – auch ohne Unfall oder auffälliges Fahrverhalten. Wer dabei erwischt wird, begeht eine Straftat und muss mit einer MPU rechnen.
✅ Auch unter 1,6 Promille drohen Strafen, wenn du alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigst – etwa Schlangenlinien fährst oder in einen Unfall verwickelt bist. Bereits ab 0,3 Promille kann es dann zu einem Strafverfahren kommen.
✅ Der Führerschein kann auch entzogen werden, wenn du nicht Auto gefahren bist. Die Behörde darf deine Fahreignung prüfen und eine MPU verlangen – allein wegen der Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad.
✅ Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beträgt mindestens 6 Monate. Danach musst du die Fahrerlaubnis neu beantragen – mit MPU und ggf. Abstinenznachweisen.
✅ Wer frühzeitig aktiv wird, kann den Schaden begrenzen. Wichtig sind anwaltliche Unterstützung, gute MPU-Vorbereitung und Abstinenzbelege.

Betrunken Fahrrad fahren: Welche Promillegrenzen gelten für Fahrradfahrer?

Die meisten glauben: Solange man nicht Auto fährt, spielt der Alkoholpegel keine große Rolle. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Denn auch für Fahrradfahrer gelten klare Promillegrenzen – und wer diese überschreitet, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Entscheidend ist dabei nicht nur, wie viel du getrunken hast, sondern auch, wie du dich im Straßenverkehr verhältst.

Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt für Radfahrer bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad erwischt wird, begeht automatisch eine Straftat – auch ohne Unfall oder auffälliges Verhalten. Die Folge: eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB), Punkte in Flensburg und fast immer die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Ohne bestandene MPU gibt es den Führerschein dann nicht mehr zurück.

Doch es kann auch schon vorher ernst werden. Ab 0,3 Promille spricht man von der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. Das bedeutet: Wenn du ab diesem Wert alkoholtypische Ausfallerscheinungen zeigst – etwa Schlangenlinien fährst, stürzt oder einen Unfall verursachst –, kann dir ebenfalls eine Straftat nach § 316 StGB vorgeworfen werden. In solchen Fällen entscheiden konkrete Beweise und Zeugenaussagen über das Strafmaß.

Als Ausfallerscheinungen gelten zum Beispiel:

  • unsicheres oder wackeliges Fahren,
  • das Missachten von Verkehrsregeln,
  • verlangsamte Reaktionen auf Gefahren oder
  • ein Sturz ohne Fremdeinwirkung.

Zum Vergleich: Für Autofahrer liegt die Grenze für ein Bußgeld bereits bei 0,5 Promille, und ab 1,1 Promille gilt auch dort absolute Fahruntüchtigkeit. Bei Fahrradfahrern greift der Gesetzgeber später – aber mit vergleichbarer Härte, wenn die Schwelle überschritten wird.

Besonders folgenreich ist das Ganze wegen der MPU. Diese wird ab 1,6 Promille automatisch von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, selbst wenn du keinen Führerschein besitzt oder nur mit dem Fahrrad unterwegs warst. Die rechtliche Grundlage hierfür findest du in § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort steht ausdrücklich, dass bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad die Fahreignung geprüft werden muss – auch für künftiges Autofahren.

Führerscheinentzug wegen Betrunken Fahrradfahren – wie kann das sein?

Viele sind schockiert, wenn sie erfahren, dass ihnen der Führerschein entzogen werden kann – obwohl sie gar nicht Auto gefahren sind. Aber genau das passiert regelmäßig, wenn jemand betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird. Der Grund dafür: Es geht nicht um das Fahrzeug, sondern um deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Und wer betrunken Fahrrad fährt, zeigt laut Gesetz Zweifel an genau dieser Eignung.

Rechtlich ist das klar geregelt. Wenn du mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs bist, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU nach § 13 FeV an (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 FeV). Das gilt selbst dann, wenn du in dem Moment gar keinen Führerschein besitzt. Der Hintergrund: Wer so stark alkoholisiert radelt, wird aus Sicht der Behörden als potenziell gefährlich für den Straßenverkehr eingestuft – auch künftig als Autofahrer.

Ein besonders klares Urteil dazu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gefällt: In seinem Beschluss vom 3. Juli 2017 (Az.: 11 CS 17.988) bestätigte das Gericht, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, wenn die MPU nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad nicht fristgerecht nachgewiesen wird. Die Begründung: Wer sich der MPU verweigert, zeigt mangelnde Mitwirkungsbereitschaft – und das genügt, um die Fahreignung zu verneinen.

Ein weiteres Problem: Wer die MPU nicht besteht oder erst gar nicht antritt, bekommt keinen neuen Führerschein. Nach § 11 FeV muss nämlich die Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausdrücklich nachgewiesen werden – und das geht in solchen Fällen nur über ein positives MPU-Gutachten. Die Behörden haben dabei keinen Ermessensspielraum.

Das zeigt: Auch wenn du „nur“ betrunken mit dem Fahrrad unterwegs warst, riskierst du nicht nur eine Geldstrafe oder Punkte, sondern deinen Führerschein – und zwar dauerhaft, wenn du die MPU nicht bestehst oder ignorierst. Das kann schnell mehrere tausend Euro und viele Monate ohne Fahrerlaubnis bedeuten.

Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein weg: Wie lange?

Wer betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird und deshalb den Führerschein verliert, fragt sich natürlich: Wie lange dauert das Ganze eigentlich? Die Antwort hängt davon ab, ob ein Fahrverbot oder ein echter Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt – das ist ein großer Unterschied.

Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet (meist ein bis drei Monate) und betrifft nur das Autofahren. Die Fahrerlaubnis bleibt dabei bestehen. Anders sieht es beim Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB aus (§ 69 StGB): Dabei wird dir die Eignung zum Führen von Fahrzeugen abgesprochen. Du darfst also überhaupt kein Kraftfahrzeug mehr führen, solange dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde.

In der Praxis wird bei betrunkenen Fahrradfahrern fast immer die Fahrerlaubnis entzogen, wenn die Promillegrenze von 1,6 überschritten wurde. Und das hat Folgen: Du musst sie aktiv neu beantragen, und das geht nur, wenn du eine positive MPU nachweist – also die medizinisch-psychologische Untersuchung bestehst.

Vor einer Neuerteilung legt das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine Sperrfrist nach § 69a StGB fest (§ 69a Abs. 1 StGB). In dieser Zeit darf dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate und kann – je nach Fall – auch zwölf Monate oder länger andauern. Es kommt dabei auf deine Vorgeschichte, das Ausmaß der Alkoholisierung und dein Verhalten im Straßenverkehr an.

Auch nach Ablauf der Sperrfrist bekommst du den Führerschein nicht automatisch zurück. Du musst aktiv einen Antrag stellen – meist bei der zuständigen Führerscheinstelle – und je nach Fall auch Nachweise über deine Abstinenz, deine Vorbereitung auf die MPU und dein Verantwortungsbewusstsein vorlegen. Geregelt ist das in § 20 FeV, der die Voraussetzungen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beschreibt.

In der Praxis heißt das: Wer betrunken Fahrrad fährt und den Führerschein verliert, muss mit einer Sperrfrist von sechs bis zwölf Monaten rechnen – oft auch länger, wenn die MPU nicht sofort bestanden wird. Der ganze Prozess kann sich also über ein Jahr oder mehr hinziehen, je nachdem, wie schnell du die Auflagen erfüllst.

Fazit

Betrunken Fahrrad zu fahren ist kein Kavaliersdelikt – das zeigt nicht nur der Blick ins Gesetz, sondern auch die harte Realität: MPU, Führerscheinentzug und lange Sperrfristen drohen selbst dann, wenn du gar kein Auto fährst. Entscheidend ist nicht das Fahrzeug, sondern deine Eignung im Straßenverkehr.

Wer über 1,6 Promille hat oder schon bei niedrigeren Werten Ausfallerscheinungen zeigt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – oft verbunden mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Ohne positives MPU-Gutachten gibt es keine neue Fahrerlaubnis. Deshalb ist es so wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen und die Vorbereitung ernst zu nehmen.

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