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USB-C-Ladekabel für alle?

“Hat jemand ein iPhone-Ladekabel? – Nee, hab nur eins für Android”, dieses Gespräch haben bestimmt schon viele von uns häufiger geführt. Es ist nervig, kein passendes Ladekabel für das eigene Handy, Tablet oder Laptop zur Hand zu haben. Das am nächsten Kiosk schnell organisierte Ladekabel ist dann weder für den Geldbeutel noch für den Akku des Geräts von Vorteil.

Damit es in Zukunft weniger Probleme beim Laden der mobilen Endgeräte gibt, hat die EU eine Richtlinie zur Einführung eines einheitlichen Ladesteckers erlassen. Nun zieht Deutschland nach. Bis Ende des Jahres 2024 soll es nur noch einheitliche Ladeanschlüsse, also USB-C-Ladekabel für alle geben. Was genau in dem Gesetz geregelt wurde, haben wir für euch recherchiert.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Die EU hat 2022 eine Richtlinie zur Vereinheitlichung von Ladegeräten beschlossen
✅ Für die Ladung von diversen Elektrogeräten soll nun der USB-C als Standard in Europa gelten.
✅ Die Richtlinie wurde vom deutschen Gesetzgeber nun in nationales Recht umgesetzt.
✅ Auch im Bezug auf das kabellose Laden soll in Zukunft eine Vereinheitlichung stattfinden.

EU-Richtlinie zur einheitlichen Ladegeräten

Im Jahr 2022 hat die EU eine Richtlinie erlassen, nach der alle zukünftigen Geräte mit einem USB-C-Anschluss ausgerüstet sein sollen. Das Ziel: Mit einem Ladegerät sollen möglichst viele Geräte geladen werden. Davon profitieren nicht nur Verbraucher:innen, sondern auch die Umwelt, es ist eine ressourcenfreundliche Alternative.

Was ist eine EU-Richtlinie?

Die Europäische Union hat verschiedene Möglichkeiten, um Regelungen für alle Mitgliedsstaaten zu erlassen. Besonders bekannt sind die Richtlinien und Verordnungen der EU.

EU-Richtlinien entstehen auf Initiative der EU-Kommission. Danach wird die Richtlinie vom Parlament und Rat geprüft und diskutiert. Haben sich beide Gremien auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt, dann wird zum Vorschlag im Plenum des Parlaments abgestimmt.

Anders als Verordnungen sind Richtlinien nicht direkt für Mitgliedstaaten bindend. Diese müssen die Richtlinie noch in ihr eigenes Rechtssystem, also in nationales Recht umsetzen. Das bedeutet, der deutsche Gesetzgeber muss die in der Richtlinie vorgeschriebenen Ziele in nationale Rechtsvorschriften (also deutsche Gesetze) umwandeln.

Im Fall der einheitlichen Ladegeräte ist dies z. B. durch die Änderung des Funkanlagengesetzes umgesetzt worden.

Lightning, USB-C und Micro-USB: Die EU will Einheitlichkeit schaffen

Bereits seit 10 Jahren beschäftigt sich die EU mit einheitlichen Ladekabeln. Dabei verpflichteten sich diverse Anbieter zunächst freiwillig zur Nutzung eines gemeinsamen Standards für Netzteile

Für die Anschlüsse gab es keine einheitliche Regel. Von den zu Beginn des Elektro-Booms existierenden diversen Anschlüssen haben sich aber nur Lightning, USB-C und Micro-USB durchgesetzt. Um auch hier eine Einheitlichkeit zu schaffen, hat sich die EU im Jahr 2022  auf die Richtlinie geeinigt.

Die Richtlinie hat verschiedene Hintergründe. Zum einen geht es darum, die Verbraucher:innen zu entlasten. Viele Verbraucher:innen hatten angegeben, beim Laden ihrer Geräte Schwierigkeiten zu haben. Nach einer Umfrage, auf die sich die EU beruft, haben Verbraucher:innen durchschnittlich 3 Ladegeräte zu Hause. 

Durch die Richtlinie soll beim Kauf eines neuen Gerätes nun nicht mehr auch der Kauf eines neuen Ladegeräts notwendig sein. Zudem soll durch die Vereinheitlichung auch der Elektroschrott reduziert werden. Damit lassen sich verbraucherfreundliche und umweltschonende Ziele besser erreichen. 

Warum wird das USB-C-Kabel zum Standard in Europa?

Ziel des Gesetzes ist es auch, die Fragmentierung des Marktes zu verringern. Marktfragmentierung bedeutet, dass der Markt im Bereich der Ladegeräte derzeit in viele kleinere Gruppen unterteilt ist: für (fast) jedes Gerät gibt es ein anderes Ladekabel. 

Das heißt auch, dass es in den einzelnen Gruppen verschiedene Kund:innen mit verschiedenen Bedürfnissen gibt, die von den Unternehmen bedient werden müssen. Im Bereich der Ladekabel fällt dies eher zu Lasten der Kund:innen. Denn wer verschiedene Geräte besitzt, braucht verschiedene Ladeoptionen und muss dementsprechend öfter zahlen. 

Für welche Elektrogeräte gilt die EU-Richtlinie?

Umfasst sind: 

📱 Mobiltelefone
💻 Tablets und E-Reader
📸 digitale Fotoapparate und Videospielkonsolen
🎧 Kopfhörer, Ohrhörer und tragbare Lautsprecher
🖱️ kabellose Mouse und Tastaturen
🧭 tragbare Navigationssysteme

Rechtslage in Deutschland zu Ladegeräten

Der Bundestag hat die Richtlinie nun mit einem Jahr Verspätung umgesetzt. Am 14.03.2024 hat der Bundestag nun den Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. In diesem Zusammenhang wird das Funkanlagengesetz entsprechend der Vorgaben aus der Richtlinie verändert. 

So wird eingeführt, dass 

  • Ladeschnittsellen harmonisiert werden,
  • Endkund:innen bei dem Erwerb eines neuen Gerätes nicht dazu gezwungen werden, ebenfalls ein neues Ladegerät zu kaufen,
  • Endkund:innen beim Kauf eines Gerätes informationen über die Ladeleistung und das zu nutzende Ladegerät erhalten und
  • in Zukunft auch eine Vereinheitlichung von kabellosem Laden möglich ist.

Aber nicht nur das, der Bundestag will noch einen Schritt weitergehen. Er will festlegen, dass Geräte, die über eine Schnellladefunktion verfügen, mindestens das gleiche Ladeprotokoll nutzen. 

Was ist ein Ladeprotokoll?

Unter einem Ladeprotokoll versteht man die Sammlung technischer Daten, mit der die Ladung elektronischer Geräte verwaltet wird. Das bedeutet, dass ein Ladeprotokoll dafür sorgt, dass während des Ladevorgangs eines Gerätes alles funktioniert. 

Das Ladeprotokoll ist sozusagen die Schaltzentrale während des Ladens. So sorgt das Protokoll für die Ladezeit, den Schutz des Gerätes während der Ladung und die richtige Spannung beim Laden.

Für das schnelle Aufladen gibt es verschiedene Protokolle. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz fordert nun, dass beim Schnelladen ein einheitliches Protokoll verwendet wird.

Kritik an dem Gesetzesentwurf

Kritik an der Vereinheitlichung kommt unter anderem aus der Branche, die Ladegeräte produziert und vertreibt. Der Verein Bitkom geht in seiner Stellungnahme zur EU-Richtlinie davon aus, dass der USB-C-Standard innovationshemmend für die Weiterentwicklung der Ladetechnologie sei. 

Das deutsche Gesetz wird auch von der Abgeordnetengruppe der Linken kritisiert. Diese sind der Meinung, dass durch die Vereinheitlichung der Ladegeräte das Problem der Marktfragmentierung nicht gelöst, sondern nur verschoben werde. 

Fazit

Mit dem neuen Gesetz wird auch in Deutschland dafür gesorgt, dass einheitliche Ladekabel die Norm werden. Damit sollen sowohl die Verbraucher:innen, vor unnötigen Ausgaben, als auch die Umwelt vor Elektroschrott geschützt werden. Die Vorgaben für das Gesetz stammen aus der entsprechenden EU-Richtlinie. Wir bleiben für euch am Thema dran!

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