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Wie kann ich Richter werden?

Viele angehende Jurist:innen träumen davon, einmal Richterin oder Richter zu werden. Neben der Staatsanwaltschaft und der Anwaltschaft ist das Richteramt der häufigste Berufswunsch von jungen Studierenden. Doch um dahin zu kommen, müssen angehende Richter:innen einen langen Weg zurücklegen. 

In Deutschland sprechen Richter:innen das Recht und verurteilen beispielsweise angeklagte Personen wegen von ihnen begangenen Straftaten. Dabei übernehmen sie nicht nur eine große Verantwortung, sondern auch eine zentrale Rolle im Rechtsstaat. Nicht ohne Grund ist daher auch die Ausbildung für Richter:innen sehr lang. Wie du dir deinen Traum von einem Beruf als Richter:in erfüllen kannst, erfährst du in diesem Beitrag. 

Das Wichtigste in Kürze

✅ Um Richter:in zu werden, musst du 2 juristische Staatsexamina ablegen und den Probedienst absolvieren. 
✅ Nur Absolvent:innen mit Bestnoten haben momentan Chancen, diesen wichtigen und spannenden Beruf zu bekleiden. 
✅ Richter:innen sprechen nicht nur Urteile, sondern arbeiten sich selbstständig in die Materien und Fälle ein, über die sie entscheiden. 
✅ Durch den Richtermangel könnte es sein, dass in Zukunft mehr Menschen die Möglichkeit haben, Richter:in zu werden.

Was sind die Aufgaben von Richtern?

Richter:innen sind dafür verantwortlich, Urteile in laufenden Gerichtsverfahren zu sprechen. Als Richter:in entscheidest du also darüber, wer von zwei streitenden Parteien Recht bekommt oder ob jemand wegen einer Straftat verurteilt wird. Richter:innen übernehmen eine große Verantwortung bei Gericht und benötigen nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch einen guten Moral- und Wertekompass

Der Arbeitsalltag von Richter:innen besteht aber nicht nur darin, sich auf die Richterbank zu setzen und über Recht und Unrecht zu entscheiden. Ein Urteil zu sprechen benötigt viel Vorbereitungszeit und beinhaltet verschiedene Schritte und Aufgaben. 

Das sind die wichtigsten Aufgaben als Richter:in: 

Fallakten bearbeiten

Bevor das Urteil gesprochen wird, erhalten Richter:innen den Sachverhalt in einer sogenannten Fallakte dargelegt. Durch das Studieren und Prüfen dieser ergibt sich das Gesamtbild des Falles. Dabei kann sich bereits ein Bild der Sachlage ergeben oder es können weitere Ermittlungen und Beweiserhebungen nötig sein, um über den Fall urteilen zu können. 

Recherchieren

Auch wenn das Jurastudium lang ist, sind Richter:innen nicht allwissend. Auch sie müssen (ähnlich wie bei Hausarbeiten an der Uni) recherchieren, was andere Jurist:innen bereits über bestimmte Rechtsprobleme verfasst haben oder wie andere Gerichte zu ähnlichen Fällen entschieden haben. 

Richterliche Beschlüsse erlassen

Nicht nur Urteile sind Teil des Berufs, auch Beschlüsse sind wichtige Aufgaben von Richter:innen. Beispielsweise benötigt die Polizei erst einen Durchsuchungsbeschluss, um eine Wohnung durchsuchen zu dürfen. 

Gerichtsurteile sprechen

Am Ende einer jeden Fallbearbeitung sprechen Richter:innen ein Urteil zu Lasten oder zu Gunsten einer Partei oder einer angeklagten Person. Je nach Gericht entscheiden sie dabei allein oder mit anderen Richter:innen gemeinsam. Ein solches Urteil wird dann auch in gemeinsamen Konferenzen vorbereitet. 

Gut zu wissen

In der Öffentlichkeit kennen wir Gerichte hauptsächlich in Zusammenhang mit Strafprozessen. Berufsrichter:innen arbeiten jedoch nicht nur im Strafrecht, sondern in sogenannten Kammern, die sich entweder mit dem Strafrecht, dem Zivilrecht oder dem Öffentlichen Recht befassen. Je nach Rechtsgebiet sind sie dann auch an unterschiedlichen Gerichten tätig. 

Wie werde ich Richter?

Der Werdegang zum Richteramt ist lang – ähnlich wie bei der Anwaltschaft musst du erst einmal das Jurastudium absolvieren, bevor du dich als Richter:in bewerben kannst. Wir haben dir den Weg zu deinem Beruf als Richter:in einmal zusammengefasst: 

Das Jurastudium

Nach dem Abitur kannst du dich für das Jurastudium einschreiben. Dieses wird in vielen verschiedenen Städten angeboten und hat eine Regelstudienzeit von 10 Fachsemestern. Der genaue Ablauf ist dabei von Bundesland zu Bundesland und auch zwischen den Universitäten unterschiedlich, im Großen und Ganzen gibt es jedoch folgenden Ablauf: 

Grundstudium

Im Grundstudium hast du Vorlesungen zu allen wichtigen Rechtsgebieten des Straf-, Zivil- und Öffentlichen Rechts. In Abschlussprüfungen musst du zeigen, dass du das Wissen aus diesen Gebieten beherrschst. Hast du die nötigen Klausuren und Hausarbeiten bestanden, erhältst du ein Zwischenprüfungszeugnis

Hauptstudium

Das Hauptstudium teilt sich dann in die sogenannten Übungen und den Schwerpunktbereich. In den Übungen wird der Stoff des Grundstudiums noch einmal wiederholt und du musst eine Prüfung ablegen. Im Schwerpunktbereich kannst du wählen, in welches Rechtsgebiet du dich tiefer einarbeiten möchtest. Hier wird nicht nur Wissen aus dem examensrelevanten Grundstoff vermittelt, sondern es gibt verschiedene Themengebiete zur Auswahl. Die Klausurnoten und Note der Hausarbeit zählen dann auch zu 30 % in die Note des 1. juristischen Staatsexamens. 

Das 1. juristische Staatsexamen

Gesondert musst du dich noch einmal im Staatsexamen beweisen. Hier gibt es 6 Klausuren in den Rechtsgebieten Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht und eine mündliche Prüfung (z.B. § 10 JAG NRW). Die meisten Studierenden bereiten sich etwa ein Jahr auf diese Prüfung vor. Diese Endnote bildet die restlichen 70 % deiner Examensnote. 

Das 2. juristische Staatsexamen

Nach dem ersten Staatsexamen trittst du das Referendariat an. Dies dauert 2 Jahre und ist in verschiedene Stationen gegliedert. So bekommst du einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche von Jurist:innen. Nach 20 Monaten schreibst du dann das zweite Staatsexamen. Ist dies bestanden, darfst du dich Volljurist:in nennen und als Richter:in bewerben!

Erfahre mehr über das Jurastudium in unserem Beitrag.

Nach dem Studium: Richter auf Probe

Um in der Justiz zu arbeiten, bewirbst du dich bei den zuständigen Oberlandesgerichten. Wirst du ausgewählt, wirst du zunächst einmal Richter:in auf Probe, absolvierst also einen Probedienst. Je nach Bundesland unterscheiden sich hier die Voraussetzungen für eine Einstellung und auch die Abläufe. 

Meistens wirst du jedoch sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch im Richterdienst probeweise arbeiten und kannst auch dann noch wechseln, sofern Stellen frei sind. Hast du die Probezeit von 3-5 Jahren absolviert, wirst du zur Richter:in auf Lebenszeit ernannt. Jetzt kannst du auch verbeamtet werden. 

Personalmangel in der Richterschaft

Nur Absolvent:innen mit überdurchschnittlichen Noten (> 8,5 Punkte) haben momentan die Chance, zum Richteramt zugelassen zu werden. Das liegt zum einen daran, dass dieser Beruf mit den besten Jurist:innen besetzt werden soll, jedoch auch mit der hohen Nachfrage und den wenigen Stellen. Durch den sich zuspitzenden Richtermangel könnte sich dies jedoch in Zukunft ändern! 

Wichtige Fähigkeiten als Richter

Neben sehr guten Noten solltest du auch noch andere Fähigkeiten mitbringen, die dich als Richter:in qualifizieren und wichtig für diesen verantwortungsvollen und wichtigen Beruf sind. 

Beispiele hierfür können sein:

  • Du kannst dich schriftlich und mündlich gut ausdrücken.
  • Du übernimmst gerne Verantwortung.
  • Du arbeitest verantwortungsbewusst, sorgfältig und präzise.
  • Du hast eine starke eigene Meinung.
  • Du arbeitest gerne mit Menschen.
  • Du kannst damit umgehen, wenn andere Menschen nicht deiner Meinung sind.
  • Du kannst dich gut selbst strukturieren.

Zukunftsaussichten und Weiterbildungen

Als Richter:in auf Lebenszeit gibt es verschiedene Positionen, die du besetzen kannst. Du hast also viele Aufstiegsmöglichkeiten und Ämter, die du bekleiden kannst. Während junge Richter:innen meist als Amtsrichter tätig sind, kannst du dich im Laufe der Zeit weiter hocharbeiten: 

  • Richter:in am Landgericht
  • Vorsitzende Richter:in am Landgericht
  • Richter:in am Oberlandesgericht
  • Vorsitzende Richter:in am Oberlandesgericht 
  • Richter:in an Bundesgerichten wie dem Bundesarbeitsgericht oder Bundesgerichtshof
  • Richter:in an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten
  • Richter:in am Bundesverfassungsgericht
  • Richter:in an internationalen Gerichten

Auch ein Wechsel in die (Staats-)Anwaltschaft ist möglich. Du kannst auch in die Lehre wechseln, zum Beispiel als Professor:in an einer Universität. 

Fazit

Richter:in zu werden ist nicht leicht. Vor dir liegen ein langer Werdegang und ein aufwändiges Studium. Und nur mit sehr guten Noten hast du die Möglichkeit, eine Stelle als Richter:in zu bekommen. 

Der Beruf des Richters ist jedoch auch ein besonders spannender und abwechslungsreicher: Neben viel Eigenverantwortung wirst du mit den verschiedensten Themen und Fällen konfrontiert, über die du richten darfst und musst. Du hast also stets die Chance, dich in neue Themen einzuarbeiten und etwas dazuzulernen! 

Zudem werden die Anforderungen, um Richter:in zu werden, immer weiter gesenkt. Gib daher die Hoffnung nicht auf und versuch dein Glück!

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