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Wie werde ich Rechtsanwält:in?

Die größte Berufsgruppe unter den Jurist:innen machen die Anwält:innen aus. Das liegt nicht nur daran, dass die Notengrenzen für Richter:innen und Staatsanwalt:innen sehr streng sind, sondern auch an der Vielfältigkeit des Berufs und den Karrieremöglichkeiten.

Egal ob Strafrecht, Zivilrecht oder Öffentliches Recht: Rechtsanwält:innen werden in jedem Rechtsgebiet gebraucht. Zu den großen Rechtsgebieten kommen dann noch spezielle Fachbereiche (wie z. B. Arbeitsrecht oder IT-Recht), in denen Anwält:innen tätig sein können. 

Die rechtliche Beratung und Vertretung von Mandant:innen ist entscheidend für einen funktionierenden Rechtsstaat. Das macht den Beruf Rechtsanwält:in zu einem sehr wichtigen Beruf für unser Land. Um diesen ausüben zu können, wartet jedoch ein langer Ausbildungsweg auf dich. Wir zeigen dir, worauf du dich einstellen musst! 

Das Wichtigste in Kürze

✅ In Deutschland sind etwa 165.186 Rechtsanwält:innen zugelassen. Dabei gibt es einen Frauenanteil von 36,67 % (Tendenz steigend). 
✅ Anwält:innen müssen 2 juristische Staatsexamen ablegen, um vor Gericht auftreten zu dürfen und von der Anwaltskammer zugelassen zu werden.
✅ Die Hauptaufgabe von Anwält:innen ist die Vertretung von Mandant:innen. Nicht nur vor Gericht, sondern auch außergerichtlich.
✅ Seit einigen Jahren steigt die Anzahl der Rechtsanwält:innen nicht mehr so stark an wie früher. Im Jahr 2023 war sie sogar rückläufig. Beste Karrierechancen?

Welche Aufgaben übernehmen Rechtsanwält:innen?

Die Hauptaufgabe von Anwält:innen besteht darin, Mandant:innen zu vertreten und zu betreuen. Sie sind also als Rechtsbeistand aktiv. Dies gilt zum Beispiel für Gerichtsverfahren, aber auch bei Streitigkeiten, die außerhalb eines Gerichts oder beispielsweise vor einem Schiedsgericht stattfinden. 

Rechtsanwält:innen können nicht nur Privatpersonen (natürliche Personen) vertreten, sondern auch Unternehmen (juristische Personen). Ihre Aufgabe besteht darin, sich in Rechtsstreitigkeiten einzuarbeiten, in die Rechtslage einzulesen, Akten zu sichten und dann rechtliche Lösungen für die Probleme ihrer Mandant:innen zu finden. 

Dabei ist es ihr Ziel, dass der Fall bzw. der Streit zugunsten ihrer Mandant:innen ausgeht. Sie setzen sich für die Interessen ihrer Mandant:innen ein und sind – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – zum Beispiel nicht dazu verpflichtet, auch entlastende Beweise für die Gegenseite vorzubringen.

Was dürfen Rechtsanwält:innen?

In einigen Fällen haben Rechtsanwält:innen auch mehr Rechte und Möglichkeiten als ihre Mandant:innen selbst: Strafverteidiger dürfen beispielsweise Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden anfordern und diese sichten, was den Beschuldigten selbst verwehrt bleibt. 

So kannst du Rechtsanwält:in werden ✅

Um als Rechtsanwält:in tätig zu sein, musst du erst einmal Volljurist:in werden. Dieser Weg ist lang und das Jurastudium ist anspruchsvoll. Es ist jedoch machbar, wenn du die nötige Disziplin mitbringst. Wir zeigen dir, was genau auf dich zukommt und wie das Studium im Allgemeinen aussieht: 

Das Jurastudium

Das Jurastudium besteht aus einem Grund- und einem Hauptstudium. An das Hauptstudium knüpft das Referendariat an. Zum Zeitplan:

  • Bis zum ersten Staatsexamen liegt die Regelstudienzeit bei 10 Fachsemestern.
  • Das daran anschließende Referendariat dauert noch einmal 24 Monate und endet mit dem 2. Staatsexamen.

Wie genau das Studium abläuft, ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Ganz grob kannst du jedoch mit folgendem Ablauf rechnen: 

1. juristisches Staatsexamen

Für das erste Staatsexamen belegst du zunächst das Grundstudium, in dem du die Grundlagen aller Rechtsgebiete erlernst und Klausuren oder Hausarbeiten schreibst. Auch Praktika sind hier vorgesehen. Danach folgt das Hauptstudium, das deine Kenntnisse vertieft und mit einem Schwerpunktbereich abschließt, in dem du weitere Kenntnisse erwirbst. 

Die Noten aus dem Schwerpunktbereich zählen zu 30 % in deine Examensnote. Die anderen 70 % kommen durch die staatlichen Klausuren zustande: Hier schreibst du 6 Klausuren zu je 5 Stunden und absolvierst eine mündliche Prüfung (z.B. § 10 JAG NRW). 

Alles bestanden? Dann darfst du dich Diplomjurist:in nennen und auch in vielen Bereichen auf dem Arbeitsmarkt starten. Du darfst aber zum Beispiel keine Rechtsberatung leisten oder Mandant:innen vertreten, was in der Regel nur Volljurist:innen vorbehalten ist.

2. juristisches Staatsexamen

Bevor du die Klausuren im zweiten Staatsexamen schreibst, durchläufst du im Referendariat verschiedene Stationen in der Anwaltschaft, der Staatsanwaltschaft, dem Richteramt und bei einer Behörde. Nach 20 Monaten warten dann die Klausuren auf dich.

Je nach Bundesland absolvierst du 7 bis 11 Klausuren und legst eine weitere mündliche Prüfung ab. Damit bist du nach 24 Monaten Referendariat dann endlich Volljurist:in! 

Erfahre mehr über das Jurastudium in unserem Beitrag zum Thema.

Nach dem Studium

Als Volljurist:in ist der Weg in eine Anwaltskanzlei oder zu deinem eigenen Unternehmen nicht mehr weit. Mit dem erfolgreichen Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens erhältst du die Befähigung zum Richteramt. Jetzt kannst du bei der Anwaltskammer an deinem Ort eine Zulassung als Rechtsanwält:in betragen. Das gilt als Formsache.

Als Rechtsanwält:in kannst du dich dann bei einer Kanzlei deiner Wahl bewerben und dort anfangen zu arbeiten. Dir stehen aber auch viele andere Berufswege offen.

Welche Fähigkeiten solltest du als Rechtsanwält:in mitbringen?

Gute Rechtsanwält:innen zeichnen einige Fähigkeiten aus. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Du übernimmst gerne Verantwortung.
  • Du kannst dich schriftlich und mündlich gut ausdrücken.
  • Es macht dir nichts aus, viel zu arbeiten.
  • Du arbeitest gerne mit Menschen und beantwortest auch komplexe Fragen.
  • Du bist empathisch und geduldig.
  • Du bist eine gute Führungspersönlichkeit (wenn du eine führende Rolle einnehmen möchtest).
  • Du arbeitest dich gerne in anspruchsvolle Rechtsgebiete ein.
  • Du kannst dich selbst gut strukturieren und eigenverantwortlich arbeiten.
  • Du arbeitest präzise und sorgfältig.
  • Du kannst dir auch eigene Fehler eingestehen. 

Zukunftsaussichten und Weiterbildungen

Man könnte meinen, der Weg in die Anwaltschaft ist schon lang genug und du hättest nun das Ende der Karriereleiter erreicht, gleich nachdem du als Anwält:in angefangen hast. Aber damit liegst du falsch! Auch als Rechtsanwält:in hast du noch Möglichkeiten, dich weiterzubilden und einen anderen Weg einzuschlagen.

Hier sind einige Möglichkeiten für deine berufliche Zukunft als Rechtsanwält:in: 

  • Spezialisierung und Weiterbildung als Fachanwält:in
  • Aufstieg innerhalb der Kanzlei (Kanzleiführung, Partner:in oder Gesellschafter:in)
  • Karriere in einer Großkanzlei
  • Selbstständigkeit mit einer eigenen Kanzlei
  • Erwerb eines Doktor-Titels oder eines LL.M. (Master of Law)
  • Tätigkeit in der Justiz (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Richter:in)
  • Professor:in an einer Universität oder Dozent:in an einer Hochschule
  • Syndikusanwält:in in einem Wirtschaftsunternehmen
  • Medienbranche: Journalist:in, Autor:in, juristischer Verlag

Finde deinen eigenen Weg. Erfolg und Karriere sind stets subjektiv und hängen nicht automatisch mit dem Gehalt zusammen, das du erwirtschaftest. 

Fazit

Der Weg durch das Jurastudium ist lang und nicht immer leicht. Aber wenn du den Traum hast, einmal als Jurist:in zu arbeiten, wirst du es sicher schaffen. Es haben schon so viele vor dir geschafft! 

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums warten nicht nur gut bezahlte, sondern auch spannende und vielfältige Berufsaussichten auf dich. Du hast zum Beispiel die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten oder Führungspositionen zu übernehmen.

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