Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024 auf deutsche Hauseigentümer

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Jahr 2024 novelliert und bringt für Hauseigentümer erhebliche Änderungen mit sich. Ziel der Gesetzesreform ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Besonders betroffen sind Eigentümer von Bestandsimmobilien, da neue Anforderungen an Heizsysteme und energetische Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Wer eine Immobilie besitzt oder plant, eine zu kaufen, sollte sich mit den Änderungen des GEG 2024 genau befassen, um finanzielle Nachteile oder gar Bußgelder zu vermeiden.

Dieser Artikel von David Grenda (Mitinhaber der Firma GIEDORF und Experte für Wärmepumpen, Photovoltaik und Smart Home Technologien) erläutert die wichtigsten Neuerungen, erklärt deren Bedeutung für Hauseigentümer und gibt praxisnahe Hinweise, wie sich Eigentümer auf die neuen Vorgaben vorbereiten können.

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Neue Regelungen zur Heiztechnik

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 bringt wesentliche Änderungen für Hauseigentümer mit sich, insbesondere im Bereich der Heiztechnik. Eine zentrale Neuerung ist die Vorgabe, dass neu installierte Heizungen in Wohngebäuden mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen (§ 71 GEG 2024). Diese Regelung betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien, sobald ein Heizungstausch ansteht.

Was bedeutet das konkret? 

Klassische Gas- und Ölheizungen sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Hauseigentümer müssen sich daher verstärkt auf alternative Heizsysteme einstellen. Wärmepumpen, Holzpelletheizungen oder Hybridheizungen, die erneuerbare Energien mit fossilen Brennstoffen kombinieren, gelten nun als bevorzugte Lösungen. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden, solange sie funktionsfähig sind. Ein verpflichtender Austausch ist erst erforderlich, wenn eine alte Anlage irreparabel defekt ist.

Da ein Heizungstausch eine erhebliche Investition darstellt, wurden Übergangsfristen und Sonderregelungen eingeführt. Gebäude mit einer funktionierenden Gasheizung, die vor 2024 installiert wurde, dürfen diese weiter nutzen. Falls ein Austausch notwendig wird, können Eigentümer je nach Gebäudetyp und Alter eine Frist von bis zu zehn Jahren erhalten. 

Denkmalgeschützte Gebäude können Ausnahmen beantragen, wenn der Einbau eines erneuerbaren Heizsystems technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Zusätzlich gibt es Härtefallregelungen für Eigentümer mit geringen finanziellen Mitteln, sodass eine Umrüstung in bestimmten Fällen nicht sofort erforderlich ist.

Wer die neuen gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen. Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro (§ 108 GEG) vor. Zudem können Eigentümer den Anspruch auf staatliche Fördermittel verlieren, wenn Sanierungsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 

Praxistipp

Eigentümer sollten sich frühzeitig über geeignete Heizsysteme informieren und vor einer Umrüstung die Fördermöglichkeiten prüfen. Eine professionelle Energieberatung kann helfen, die beste Lösung zu finden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Auswirkungen auf Sanierungs- und Modernisierungspflichten

Das GEG 2024 verschärft nicht nur die Anforderungen an Heizsysteme, sondern stellt auch höhere Anforderungen an die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien. Besonders betroffen sind Gebäude mit einer schlechten Energieeffizienzklasse (E oder schlechter), bei denen Eigentümer gesetzlich verpflichtet sind, Verbesserungen vorzunehmen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den CO₂-Ausstoß langfristig zu reduzieren.

Welche Maßnahmen sind erforderlich? 

Hauseigentümer müssen vor allem auf eine bessere Dämmung und energieeffizientere Bauteile achten. Eine verbesserte Dach- und Außenwanddämmung trägt erheblich dazu bei, Wärmeverluste zu reduzieren. Einfach verglaste Fenster müssen durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt werden, um den Energieverbrauch zu senken. 

Auch ineffiziente Lüftungsanlagen sollten optimiert oder durch Modelle mit Wärmerückgewinnung ausgetauscht werden. Insgesamt soll durch diese Maßnahmen der Energieverbrauch eines Gebäudes um mindestens 30 % gesenkt werden – eine zentrale Zielvorgabe des Gesetzes.

Für Eigentümer kann die Umsetzung dieser Vorschriften mit hohen Kosten verbunden sein, weshalb der Gesetzgeber verschiedene Fördermöglichkeiten bereitstellt. Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie die KfW-Bank bieten Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnahmen an. 

Praxistipp

Hauseigentümer sollten ein Energieaudit durchführen lassen, um festzustellen, welche Maßnahmen erforderlich sind. Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW-Bank bieten hierzu Förderprogramme an.

Änderungen bei Neubauten und Bestandsimmobilien

Mit dem GEG 2024 wurden auch für Neubauten strengere Energieeffizienzvorgaben eingeführt. Neue Wohngebäude müssen ab sofort dem Effizienzhausstandard 40 entsprechen. Das bedeutet, dass sie nur noch 40 % der Energie eines vergleichbaren Standardgebäudes verbrauchen dürfen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien für Heiz- und Warmwassersysteme.

Diese verschärften Anforderungen sorgen für höhere Baukosten, da energieeffiziente Baumaterialien und moderne Heiztechnologien teurer in der Anschaffung sind. Langfristig profitieren Hauseigentümer jedoch von deutlich niedrigeren Energiekosten, da moderne Dämmung und nachhaltige Heizsysteme den Verbrauch erheblich reduzieren. Wer heute in energieeffizientes Bauen investiert, sichert sich zudem staatliche Fördermittel und steigert den Wert seiner Immobilie.

Finanzielle und rechtliche Konsequenzen

Die Umsetzung der neuen GEG-Vorgaben erfordert erhebliche Investitionen, sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien, die modernisiert werden müssen. Besonders teuer ist der Austausch einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe, der je nach Gebäudegröße zwischen 15.000 und 30.000 Euro kosten kann. 

Auch die Verbesserung der Dämmung von Außenwänden kann schnell ins Geld gehen – hier müssen Eigentümer mit 100 bis 200 Euro pro Quadratmeter rechnen.

Diese hohen Kosten können jedoch durch Förderprogramme erheblich reduziert werden. Die richtige Planung und Nutzung von finanzieller Unterstützung ist daher entscheidend, um die Belastung für Eigentümer zu minimieren.

Mögliche Förderungen und steuerliche Vorteile

Um Hauseigentümer bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu entlasten, stellt der Staat verschiedene Fördermittel bereit. Das BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bietet Zuschüsse von bis zu 40 % für den Austausch alter Heizsysteme und energetische Sanierungsmaßnahmen.

Zusätzlich können bis zu 20 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgesetzt werden. Besonders attraktiv sind auch zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschüssen, die den finanziellen Aufwand weiter senken.

Praxistipp

Bevor Eigentümer mit einer Sanierung beginnen, sollten sie eine Fördermittelberatung in Anspruch nehmen. Viele Programme haben spezifische Anforderungen, und eine fehlerhafte Antragstellung kann dazu führen, dass Fördergelder nicht gewährt werden.

Es lohnt sich, die verfügbaren Zuschüsse genau zu prüfen und eine Energieberatung einzuholen, um die Maßnahmen optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Gebäudes abzustimmen.

Sonderregelungen und Übergangsfristen

Nicht alle Hauseigentümer sind von den neuen Regelungen des GEG 2024 in vollem Umfang betroffen. Für bestimmte Fälle gibt es Sonderregelungen und verlängerte Fristen, die den Übergang erleichtern sollen. Besonders Eigentümer mit niedrigem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung oder zusätzliche staatliche Zuschüsse erhalten. Dadurch soll verhindert werden, dass wirtschaftlich schwächere Haushalte übermäßig belastet werden.

Auch für Bestandsimmobilien mit neuen Gasheizungen gibt es eine wichtige Ausnahme. Wurde eine Gasheizung vor 2024 in Betrieb genommen, gilt ein Bestandsschutz bis 2044. Das bedeutet, dass Eigentümer diese Heizung weiterhin nutzen dürfen, ohne sie vorzeitig austauschen zu müssen. Allerdings könnte sich ein früherer Wechsel dennoch lohnen, da Förderprogramme und langfristige Einsparungen die Investition in erneuerbare Heizsysteme wirtschaftlich attraktiver machen.

Praxistipp

Wer unsicher ist, ob er von einer Sonderregelung profitieren kann, sollte sich frühzeitig bei lokalen Energieagenturen oder Verbraucherzentralen informieren.

Diese Stellen bieten kostenlose Beratungen an und helfen dabei, mögliche Förderungen und Fristverlängerungen zu beantragen. Eine rechtzeitige Prüfung kann dabei helfen, finanzielle Vorteile zu sichern und die besten Sanierungsoptionen für die eigene Immobilie zu finden.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 bringt erhebliche Änderungen für Hauseigentümer mit sich. Besonders die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungen und strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden erfordern eine rechtzeitige Planung.

Eigentümer sollten sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten informieren und gegebenenfalls eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um finanzielle Vorteile zu nutzen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, riskiert Bußgelder, mietrechtliche Konflikte und hohe Nachrüstkosten. Eine frühzeitige Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen ist daher dringend empfohlen.

David Grenda

David Grenda ist Mitinhaber der Firma GIEDORF und Experte für Wärmepumpen, Photovoltaik und Smart Home Technologien. Mit seiner Leidenschaft für nachhaltige Energielösungen setzt er sich dafür ein, innovative und umweltfreundliche Konzepte zugänglich zu machen. Sein Ziel ist es, moderne Technologien so einzusetzen, dass sie sowohl den Alltag erleichtern als auch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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