Das Anmelden von Patenten kann schwierig, teuer und zeitaufwendig sein, insbesondere bei internationalen Anmeldungen. Hier soll ein neues einheitliches Verfahren Abhilfe schaffen: das Europäische Einheitspatent.
Mit dem Einheitspatent hat das europäische Patentsystem seit dem 1. Juni 2023 eine bahnbrechende Veränderung erfahren. In den letzten Jahrzehnten erkannten europäische Regierungen, dass der Patentschutz in Europa oft kostenintensiv und nervenaufreibend ist, insbesondere im Vergleich zu Ländern mit größeren Märkten wie den USA und China.
Als Reaktion darauf wurden das Europäische Patentübereinkommen und das Europäische Patentamt gegründet, um ein einheitliches Verfahren für die Prüfung und Erteilung von Patenten zu schaffen. Unsere Expertin Patentanwältin Antje Heuer klärt über die wichtigsten Punkte auf.
Das Wichtigste in Kürze
✅ Ziel des Europäischen Einheitspatents ist die Harmonisierung und Vereinfachung des Patentschutzes in Europa.
✅ Das Europäische Patentamt (Deutsch: EPA oder Englisch: EPO) ist für die Einheitspatente zuständig.
✅ Durch ein einheitliches Verfahren sollen Kosten deutlich reduziert werden.
Die Gerichtsbarkeit soll durch das Einheitliche Patentgericht (UPC) gewährleistet werden.
Europäisches Einheitspatent: Was ist das?
Nach mehr als 50 Jahren ist nun die nächste Stufe in der Vereinfachung einer europaweiten Patentanmeldung erreicht. Das Europäische Einheitspatent bietet Anmelder:innen die Möglichkeit, ein Patent zu erlangen, das in den wirtschaftlich wichtigsten Ländern der EU gilt, ohne dass in jedem Land gesonderte Verlängerungen und Gerichtsverfahren durchgeführt werden müssen.
Es ist nur eine Jahresgebühr zu entrichten. Das Problem der unterschiedlichen Wechselkurse und Währungsschwankungen entfällt. Es gibt eine zentrale Anlaufstelle und keine zeitraubenden Auseinandersetzungen mit den nationalen Patentämtern. Darüber hinaus erleichtert ein einheitliches Gericht Entscheidungen über Patentverletzungen in allen beteiligten Ländern.
Europäisches Einheitspatent: Welche Länder machen mit?
Aktuell ist das Einheitspatent in 17 Ländern der EU wirksam. Es wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren weitere Länder das Abkommen ratifizieren werden.
Die 17 Länder sind nach aktuellem Stand (März 2024): Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Schweden.
Deine Vorteile mit einem Einheitspatent
- Als Anmelder:in hast du eine zentrale Anlaufstelle: das EPA.
- Du stellst einen Antrag auf einheitliche Wirkung anstelle von einzelnen Validierungen.
- Du kannst die Validierungskosten und den administrativen Aufwand deutlich verringern.
- Du zahlst einmal die Jahresgebühren – so sind keine verschiedenen Währungen oder Zahlungen an die nationalen Patentämter mehr nötig.
Das Einheitliche Patentgericht (UPC)
Das Einheitliche Patentgericht besteht aus einer dezentralen Struktur mit Zentralkammern und Lokalkammern, die über ganz Europa verteilt sind. In Deutschland befinden sich Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Die erste Instanz des Gerichts hat seit seiner Gründung im Juni 2023 bereits 160 Fälle behandelt, an denen deutsche Gerichte aktiv beteiligt waren.
Die Zahlen sind beeindruckend!
Mehr als 17.000 Einheitspatente wurden registriert, und mehr als 18.000 Patentanmeldungen sind eingegangen. Spitzenreiter ist die Medizintechnik mit 11,7 % der Einheitspatente.
Das Europäische Einheitspatent verspricht, Technologietransfer und Forschung durch ein effizientes und einheitliches System zu fördern. Die ersten 6 Monate zeigen positive Entwicklungen, aber es bleibt abzuwarten, wie sich das System im Laufe des Jahres entwickeln wird.
Prognosen und Ausblick: Wie geht’s weiter?
Der UPC kann sich weiter – auch in bereits bestehenden – Patentstreitigkeiten integrieren und wird sich sicherlich mit weiteren Neuen auseinandersetzen. Für kleine Unternehmen ist der UPC in Fällen von Beweismittelbeschlagnahmung und Durchsetzung auf Handelsmessen eine große Hilfe.
Sicherlich werden im Laufe des Jahres immer mehr und weitere – auch ab initio – Klagen eingereicht werden. In diesem Zug könnte die Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Staaten zunehmen. Ein Beitritt Irlands zum UPC wäre denkbar. Diese Entwicklung könnte weitere EU-Staaten zu einer Ratifizierung des Abkommens bewegen.
Fazit
Insgesamt stellt das Europäische Einheitspatent einen Meilenstein für den Patentschutz in Europa dar. Seit seiner Einführung am 1. Juni 2023 bietet es eine effiziente und kostengünstige Alternative für Patentanmelder:innen, indem es ein einheitliches Verfahren für mehrere EU-Länder ermöglicht.
Das Europäische Patentamt und das Einheitliche Patentgericht spielen dabei eine zentrale Rolle. Mit bereits 17 teilnehmenden EU-Ländern und der Aussicht auf weitere Ratifizierungen dürfte das Einheitspatent die Patentlandschaft in Europa weiter vereinheitlichen.
Die ersten 6 Monate zeigen vielversprechende Entwicklungen, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der registrierten Einheitspatente und das breite Anwendungsspektrum, angeführt von der Medizintechnik. Die für 2024 prognostizierten Trends deuten auf eine stärkere Einbindung des Einheitlichen Patentgerichts in bestehende und neue Patentstreitigkeiten hin.
Insgesamt verspricht das Einheitspatent eine zentrale Anlaufstelle für Anmelder, vereinfachte Validierungsprozesse und eine erhebliche Kostenreduktion, was zur Förderung des Technologietransfers und der Forschung in Europa beitragen könnte.