Strafe bei Fahrerflucht: Das sollten Beschuldigte wissen

Fahrerflucht kann immer passieren – ob in der Hektik eines stressigen Tages, beim versehentlichen Touchieren eines parkenden Fahrzeugs oder bei einem unerwarteten Unfall. Es reicht oft schon ein Moment der Unsicherheit, um vom Unfallort wegzufahren. 

Doch die rechtlichen Konsequenzen der Fahrerflucht sind nicht zu unterschätzen. Viele Menschen wissen nicht, wie ernst die Lage tatsächlich ist, bis der Brief von der Polizei eintrifft.

Beschuldigte stehen dann vor drängenden Fragen: Welche Strafe droht mir? Kann ich die Folgen noch abmildern? Vor allem für diejenigen, bei denen es das erste Mal passiert, ist die Situation oft besonders beunruhigend. Damit du gut informiert bist, erklären wir in diesem Artikel, was dich erwartet.

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Das Wichtigste in Kürze

Fahrerflucht ist eine Straftat: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne seine Personalien zu hinterlassen, muss mit Strafen wie Geldbußen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen rechnen – abhängig von der Schwere des Unfalls.
Ersttäter:innen: Wenn die beschuldigte Person noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und den Schaden schnell meldet, kann dies die Strafe mildern. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ist oft möglich.
Fahrerflucht in der Probezeit: Neben der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre ist auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend. Je nach Schwere des Verstoßes kann sogar der Führerschein entzogen werden.
Wann kommt der Brief? Nach einer Anzeige oder einer Schadensmeldung leitet die Polizei die Ermittlungen ein. Ein Anhörungsbogen oder eine Vorladung wird nach einigen Tagen bis wenigen Wochen verschickt. In schwerwiegenden Fällen kann auch direkt ein Strafbefehl oder eine Anklage folgen.
Strafe mildern: Wer den Schaden umgehend meldet, Reue zeigt und die geschädigte Person entschädigt, hat bessere Chancen, das Verfahren zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Lasse dich dazu bitte vorher anwaltlich beraten!

Was passiert bei Fahrerflucht?

Fahrerflucht, juristisch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet, ist in Deutschland eine Straftat. Er ist in § 142 StGB geregelt. Der Grund: Sobald ein Verkehrsunfall passiert, sind alle Beteiligten verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, um die Feststellung ihrer Personalien und den Hergang zu ermöglichen. Das gilt nicht nur bei Unfällen mit Personenschaden, sondern auch bei kleineren Sachschäden.

Verlässt die beschuldigte Person den Unfallort, ohne die erforderlichen Angaben zu machen, wird dies rechtlich als Fahrerflucht gewertet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Unfall mit einem parkenden Fahrzeug oder einen schweren Unfall mit Verletzten handelt. In beiden Fällen drohen empfindliche Strafen, da die Fahrerflucht als Versuch angesehen wird, sich der Verantwortung zu entziehen.

Sobald Fahrerflucht gemeldet wird, leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Die beschuldigte Person wird in der Regel zunächst schriftlich kontaktiert und erhält einen Anhörungsbogen. Wenn du ein solches Schreiben erhalten hast, solltest du genau überlegen, welche Angaben du machen möchtest, da eine unüberlegte Aussage die Situation verschlimmern kann. Eine schnelle Rückkehr zum Unfallort oder eine Meldung bei der Polizei innerhalb von 24 Stunden kann helfen, die Lage zu entschärfen.

Bedenke aber: mit deinen polizeilichen Angaben kannst du dich selbst belasten, also zu deiner eigenen Verurteilung beitragen. Besonders wichtig ist es deshalb, sich bei rechtzeitig anwaltlichen Rat zu holen.

Häufig wird auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Polizei versucht, Zeug:innen oder andere Beweise wie Kamerabilder zu finden, um den Tathergang zu klären. Auch eine Versicherungsmeldung kann die Ermittlungen beeinflussen. 

Das ist die Strafe bei Fahrerflucht

Die Strafen bei Fahrerflucht können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich sieht § 142 StGB bei Fahrerflucht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie schwer der Unfall war und welchen Schaden die beschuldigte Person verursacht hat.

Wurde nur ein Sachschaden verursacht, ist die Strafe in der Regel milder. Liegt jedoch ein Personenschaden vor, können die Konsequenzen gravierend sein. Neben der eigentlichen Strafe drohen weitere Maßnahmen, wie der Entzug des Führerscheins oder Punkte im Fahreignungsregister (FAER). Gerade für Berufsfahrer:innen oder Menschen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann dies erhebliche Konsequenzen haben.

Hinzu kommt die Frage der Versicherung. Bei Fahrerflucht kann es passieren, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt oder die beschuldigte Person in Regress nimmt. Auch hier spielt es eine große Rolle, ob sich die beschuldigte Person nachträglich meldet oder versucht, den Schaden zu regulieren. Eine schnelle und offene Kommunikation mit der Versicherung kann die Situation deutlich entspannen.

Strafe für Fahrerflucht mit Parkschaden

Ein besonders häufiges Szenario ist die Fahrerflucht nach einem Parkrempler. Ein unaufmerksamer Moment reicht aus, und schon hat man ein anderes Fahrzeug beschädigt. Viele Menschen unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen, wenn sie in solchen Fällen weiterfahren, ohne ihre Daten zu hinterlassen. 

Gut zu wissen

Auch bei einem Parkschaden gilt: Du musst den Unfall melden, entweder der Polizei oder dem Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin direkt.

Die Strafen für einen Parkschaden können unterschiedlich ausfallen, meist wird jedoch eine Geldstrafe verhängt. Der Strafrahmen orientiert sich dabei an der Höhe des Schadens. Beträgt der Schaden wenige hundert Euro, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine Geldstrafe verhängt wird, die sich an den Tagessätzen des Einkommens orientiert.

Strafe für Kratzer

Auch bei scheinbar kleinen Schäden wie einem Kratzer an einem Fahrzeug gilt das gleiche Prinzip: Du darfst den Unfall nicht verschweigen. Selbst wenn es sich nur um einen kleinen Kratzer handelt, der vielleicht sogar unbemerkt entstanden ist, kann eine Fahrerflucht rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In solchen Fällen wird oft eine Geldstrafe verhängt, die jedoch in der Regel niedriger ausfällt als bei einem größeren Sachschaden. Trotzdem bleibt auch hier die Gefahr, dass der Führerschein entzogen wird, insbesondere wenn die beschuldigte Person schon Vorstrafen hat oder der Schaden im Nachhinein doch größer ausfällt.

Unfall mit Fahrerflucht

Bei einem Unfall mit Fahrerflucht, bei dem nicht nur Sach-, sondern auch Personenschäden entstanden sind, steigen die Strafen erheblich an. Wenn eine Person verletzt oder gar getötet wurde, wird das Verlassen des Unfallorts sehr schwerwiegend geahndet. In diesen Fällen drohen nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen und der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis.

Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!

Ein Unfall mit Fahrerflucht ist besonders kritisch, wenn keine Hilfe geleistet wurde. Laut § 142 Absatz 3 StGB wird das Strafmaß noch einmal angehoben, wenn die beschuldigte Person eine verletzte Person zurücklässt, ohne Hilfe zu holen.

Fahrerflucht als Ersttäter: Wie hoch fällt die Strafe aus?

Wenn es sich bei der Fahrerflucht um die erste Straftat handelt, gibt es in der Regel die Möglichkeit, eine mildere Strafe zu erhalten. Gerichte betrachten den Vorfall oft differenziert, wenn die beschuldigte Person zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Doch auch für sogenannte Ersttäter:innen bleibt Fahrerflucht eine Straftat, die Konsequenzen nach sich zieht.

Die Strafe für Ersttäter:innen bei Fahrerflucht hängt maßgeblich davon ab, wie schwer der verursachte Schaden ist. Bei kleineren Schäden wie einem Parkrempler oder Kratzern kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen, die sich an den Tagessätzen orientiert. Diese Strafe ist dann häufig milder als bei Wiederholungstäter:innen, vor allem, wenn der Schaden gering ist und sich die beschuldigte Person kooperativ zeigt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass das Verfahren unter bestimmten Bedingungen eingestellt wird. Dies ist insbesondere dann denkbar, wenn die beschuldigte Person den Schaden schnell meldet, die geschädigte Person entschädigt oder sich anderweitig um Wiedergutmachung bemüht. Bei geringfügigen Schäden und einem reuigen Verhalten entscheidet das Gericht manchmal auf eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO.

Wichtig ist, dass du von Beginn an korrekt handelst:

  • Wer sich kooperativ zeigt, frühzeitig den Vorfall meldet und keine weiteren Verstöße im Straßenverkehr begangen hat, kann mit milderen Strafen rechnen.
  • Allerdings kommt eine milde Strafe nicht in Frage, wenn es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt oder wenn du den Unfallort bewusst verlassen hast, um dich den Konsequenzen zu entziehen.

Für Ersttäter:innen kann es außerdem sinnvoll sein, einen Strafbefehl zu akzeptieren, wenn dieser eine milde Strafe vorsieht. Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem das Gericht ohne Verhandlung eine Geldstrafe festlegt. Dies kann eine schnelle und weniger belastende Lösung sein, um die rechtliche Situation zu klären. Wende dich dafür aber in jedem Fall an eine Anwältin oder einen Anwalt im Verkehrsrecht.

Kann man bei Fahrerflucht die Strafe mildern?

Auch wenn Fahrerflucht eine schwerwiegende Straftat ist, gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Vor allem das Verhalten der beschuldigten Person nach dem Vorfall spielt eine entscheidende Rolle. Hier sind einige Möglichkeiten, wie sich die Strafe bei Fahrerflucht reduzieren lässt.

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist, den Unfall so schnell wie möglich zu melden. Wer den Unfallort verlassen hat, kann sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei oder der geschädigten Person melden und den Vorfall schildern. Diese schnelle Reaktion wird von den Gerichten oft positiv gewertet und kann zu einer Strafmilderung führen. Dies gilt jedoch vor allem bei kleineren Sachschäden, zum Beispiel bei einem Parkschaden.

Darüber hinaus ist die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden ein weiterer Faktor, der sich strafmildernd auswirken kann. Wer den Unfall einräumt und sich bemüht, den Schaden wieder gutzumachen, hat bessere Chancen, eine mildere Strafe zu erhalten. Besonders relevant ist dies, wenn die beschuldigte Person die entstandenen Kosten übernimmt und die geschädigte Person entschädigt.

Ein weiterer Aspekt ist die sogenannte tätige Reue, die in § 142 Absatz 4 StGB geregelt ist. Dies bedeutet, dass die Strafe gemildert oder sogar das Verfahren eingestellt werden kann, wenn die beschuldigte Person den Unfall innerhalb von 24 Stunden meldet. Voraussetzung ist, dass der Unfall nur einen geringen Schaden “außerhalb des fließenden Verkehrs” verursacht hat und keine Personen verletzt wurden.

Auch ein Geständnis kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken. Wenn die beschuldigte Person frühzeitig ihre Tat zugibt und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, zeigen sich Gerichte oft nachsichtiger. Ein Anwalt oder eine Anwältin mit Spezialisierung auf das Verkehrsrecht kann dir dabei helfen, eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln, denn deine polizeilichen Angaben sollten gut überlegt sein. Schließlich steht deine Freiheit auf dem Spiel!

In Einzelfällen kann das Gericht einen minder schweren Fall anerkennen, was die Strafe ebenfalls mildern würde. Dies ist dann möglich, wenn die Tat als nicht besonders schwerwiegend eingestuft wird und es mildernde Umstände gibt, wie zum Beispiel ein geringes Verschulden oder das Fehlen von Vorsatz.

Fahrerflucht in der Probezeit: Das solltest du wissen

Wer sich in der Probezeit befindet und Fahrerflucht begeht, muss mit besonders harten Konsequenzen rechnen. Für Fahranfänger:innen gelten ohnehin strengere Regeln. Bei Verstößen drohen schneller härtere Sanktionen als bei erfahrenen Autofahrer:innen. 

Probezeit verlängert sich bei Fahrerflucht

Fahrerflucht zählt in der Probezeit zu den sogenannten A-Verstößen, also schwerwiegenden Vergehen, die zu einer Verlängerung der Probezeit und weiteren Maßnahmen führen.

Wenn eine beschuldigte Person während der Probezeit Fahrerflucht begeht, wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Das bedeutet, dass die Probezeit statt der üblichen 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre ausgeweitet wird. Zudem ist eine Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend. Die Kosten dafür muss die beschuldigte Person selbst tragen. Das Seminar dauert in der Regel mehrere Stunden über mehrere Tage.

Neben der Verlängerung der Probezeit droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis, besonders wenn ein erheblicher Sachschaden oder gar ein Personenschaden verursacht wurde. In solchen Fällen wird häufig der Führerschein sofort eingezogen. Es kann auch zu einer Sperrfrist für die Wiedererteilung kommen. Das kann mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern, in schwereren Fällen auch länger. Erst nach Ablauf der Sperrfrist und erfolgreichem Absolvieren von Prüfungen oder Tests (z. B. MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung) kannst du deine Fahrerlaubnis neu beantragen.

Auch Punkte in Flensburg (Fahreignungsregister) sind eine häufige Folge von Fahrerflucht in der Probezeit. Schon ab einem Punktestand von 8 Punkten droht der Führerscheinentzug. Gerade für junge Fahrer:innen ist dies besonders kritisch, da sie oft auf den Führerschein für Beruf oder Ausbildung angewiesen sind.

Je nach Schwere des Vorfalls kann es sein, dass das Gericht oder die Behörden zunächst nur eine Verwarnung aussprechen und den Fall als Gelegenheit nutzen, um auf die strikte Einhaltung der Verkehrsregeln hinzuweisen. Dennoch bleibt das Risiko hoch, dass bei einem erneuten Verstoß die Strafen drastisch ansteigen.

Wer als Fahranfänger:in in der Probezeit Fahrerflucht begeht, sollte unbedingt frühzeitig einen Anwalt oder eine Anwältin im Verkehrsrecht kontaktieren, um mögliche Folgen abzumildern. Diese haben oft mit Verkehrsdelikten zu tun und können die Chancen auf eine mildere Strafe oder eine Verfahrenseinstellung besser einschätzen und sogar erhöhen, insbesondere wenn du kooperativ bist und der Schaden gering ausfällt.

Wann kommt der Brief bei Fahrerflucht?

Nachdem Fahrerflucht begangen wurde, fragen sich viele Beschuldigte, wann sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten. Der Zeitpunkt kann variieren, hängt aber von mehreren Faktoren ab, wie dem Ermittlungsstand, der Schwere des Unfalls und der Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden.

In der Regel erhalten beschuldigte Personen innerhalb von wenigen Tagen bis Wochen einen sogenannten Anhörungsbogen oder eine Vorladung von der Polizei. Dieser Anhörungsbogen gibt der beschuldigten Person die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Es ist jedoch ratsam, vorab rechtlichen Rat einzuholen, bevor du eine Aussage machst, denn deine Angaben können die Situation verschärfen und zu deiner Verurteilung beitragen. 

Aussageverweigerungsrecht

Du bist als beschuldigte Person nicht verpflichtet, auf den Anhörungsbogen der Polizei zu antworten, eine Aussage zu machen oder einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Anders verhält es sich mit Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht – hier musst du erscheinen.

Der Brief von der Polizei kommt meist, nachdem die geschädigte Person den Schaden gemeldet hat und die Ermittlungen eingeleitet wurden. Dies geschieht häufig direkt am Unfalltag oder in den darauffolgenden Tagen. Wenn beispielsweise ein Parkrempler beobachtet wurde oder Kamerabilder vorliegen, ist die Aufklärung oft schnell erledigt. In solchen Fällen kann der Brief bereits innerhalb weniger Tage eintreffen.

Sollte jedoch ein größerer Unfall mit erheblichem Sach- oder Personenschaden vorliegen, dauert es meist länger, bis ein offizielles Schreiben zugestellt wird. Die Polizei führt dann umfangreiche Ermittlungen durch, zum Beispiel durch Befragung von Zeug:innen, Auswertung von Überwachungskameras oder Überprüfung von Spuren am Unfallort. Es kann Wochen oder sogar Monate dauern, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und die beschuldigte Person Post erhält.

In manchen Fällen kommt statt eines Anhörungsbogens direkt ein Strafbefehl oder es wird eine Anklage zugestellt. Das kann passieren, wenn die Beweise klar sind und kein weiterer Ermittlungsbedarf besteht. In diesem Fall solltest du sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um deine rechtliche Situation zu klären und deine Rechte durchzusetzen.

Wer den Verdacht hat, dass eine Anzeige wegen Fahrerflucht gegen ihn vorliegt, sollte nicht auf den Brief warten, sondern sich frühzeitig informieren. Gerade in Fällen, in denen du unsicher bist, ob ein Schaden entstanden ist, kann es hilfreich sein, sich an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Fazit

Fahrerflucht ist eine ernstzunehmende Straftat, die für die beschuldigte Person weitreichende Konsequenzen haben kann. Ob bei einem kleinen Parkrempler oder einem schweren Unfall – das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird in Deutschland streng bestraft. Selbst bei geringen Schäden drohen hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg und unter Umständen der Führerscheinentzug. Besonders in der Probezeit können die Folgen drastisch sein, bis hin zur Verlängerung der Probezeit oder zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Ersttäter:innen haben in manchen Fällen die Chance, eine mildere Strafe zu erhalten, insbesondere wenn sie kooperativ sind und den Schaden schnell melden. Auch eine Selbstanzeige oder die Übernahme der Schadensregulierung kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken. Es ist jedoch immer ratsam, in solchen Fällen frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu schützen und mögliche Fehler zu vermeiden.

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